… kann man entspannt arbeiten, muss nicht pendeln, ist nicht an starre Zeiten gebunden, außerdem genießt man die angenehme Atmosphäre der eigenen vier Wände. Doch nicht jeder arbeitet zu Hause so effizient wie im Büro. Mancher braucht den Trubel der Kollegen und den Druck vom Chef.
Bist du eher ein Frühaufsteher oder ein Langschläfer? Langschläfer tun sich mit starren Bürozeiten eher schwer und sind früh am Morgen meist müde und nicht so leistungsstark – wenn das auf dich zutrifft, könnte das Home Office eine echte Alternative sein!
Hinzu kommt, dass Eulen vor allen nachmittags und am späten Abend richtig Power haben – ganz im Gegensatz zu Lerchen, für die das Nine-to-Five-Modell eher passt. Wer gut und gerne am Abend arbeitet, könnte im Home Office richtig sein!
Arbeitest du im Büro wirklich durch oder lässt du dich dauernd von den Kollegen ablenken, die ein Schwätzchen halten wollen? Für jene, die eher Ruhe brauchen, um sich zu konzentrieren, ist das Home Office gut geeignet um effizient zu arbeiten – sofern die Kinder in der Schule sind.
Elementar wichtig für Heimarbeiter ist, dass man sich selbst organisieren und zur Arbeit anhalten kann. Wer eher den Druck vom Chef und die Überwachung durch die Kollegen braucht und sich zu Hause kaum an den Schreibtisch zwingen kann, der sollte vom Home Office die Finger lassen.
Viele Arbeitnehmer, die effizient arbeiten, frustriert es, wenn sie nach fünf Stunden schon sämtliche Aufgaben des Tages erledigt haben und dann noch weitere drei Stunden im Büro absitzen müssen, weil sie nicht nach Leistung, sondern nach Anwesenheit bezahlt werden (besonders in Ämtern ist dieses Problem weit verbreitet)…
Solchen Arbeitnehmern bietet das Home Office einen echten Mehrwert – denn sie müssen keine Stunden absitzen, sondern haben schlicht mehr Freizeit wenn die Arbeit schneller erledigt ist!
Pendeln, egal ob mit dem Auto oder mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, ist Studien zufolge blanker Stress und wirkt sich langfristig negativ auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit aus. Wer einen langen Arbeitsweg hat, darf also durchaus über Home Office nachdenken. Das spart Sprit, Geld und Zeit – und es lebt sich wesentlich angenehmer, weil weniger stressig!
Wenn gleich mehrere dieser Punkte auf dich zutreffen, könnte das Home Office der perfekte Arbeitsplatz für dich sein – es lohnt sich also, den Chef oder Vorgesetzten mal drauf anzusprechen. Immer mehr Unternehmen sind bereit, ihren Angestellten wenigstens ein bis zwei Tage pro Woche im Home Office einzuräumen.
…informiert einmal im Jahr darüber, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, wenn man bis zum Renteneintritt weiterhin ungefähr so viel Geld verdient wie in den letzten Jahren. Allerdings handelt es sich dabei keineswegs um einen Nettobetrag. Welche Abzüge von der gesetzlichen Rente gibt es?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen aktuell in Höhe von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und müssen auch von der gesetzlichen Rente abgeführt werden. Oben drauf kommen natürlich eventuelle private Zusatzversicherungen. Allerdings müssen Rentner nur die Hälfte davon, also 7,3 Prozent zahlen, ähnlich dem Arbeitnehmeranteil in der Sozialversicherung.
Ebenso wie die Beiträge zur Krankenversicherung werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von der Brottorente abgezogen. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent und es ist zu erwarten, dass er im Laufe der kommenden Jahre auf bis zu 5 Prozent ansteigen wird.
… werden automatisch abgezogen, der Rentner muss sich als nicht selbst darum kümmern. Ausgezahlt wird also nur die Rente abzüglich der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
… muss man also von dem Betrag im Rentenbescheid 10,35 Prozent abziehen, um seinen Netto-Rentenbetrag zu ermitteln. Doch das ist nicht alles…
… und gesetzlich versicherte Selbständige seit geraumer Zeit ihre Sozialabgaben von der Steuer absetzen können, wird im Gegenzug später die Rente besteuert.
Die gesetzliche Rente ist daher grundsätzlich Steuerpflichtig – bislang allerdings nur zum Teil. Wer heute in Rente geht, muss nur vier Fünftel seiner Rente versteuern. Dieser Anteil steigt schrittweise um 2 Prozent jährlich an. Wer erst 2040 in Rente geht, muss Steuern auf seine komplette Rente bezahlen – konnte aber eben auch in den Jahren zuvor seine Sozialabgaben steuerlich geltend machen und dadurch Steuern sparen.
… der Steueranteil auf die Rente ist, hängt von der Höhe der Rente und eventuellen weiteren Einkommen ab. Wessen Rente unter aktuell 9168 Euro jährlich liegt, muss gar keine Steuern bezahlen. Erst oberhalb dieses Jahresfreibetrags fallen Steuern an – und zwar nur auf den Betrag oberhalb dieser Grenze. Wessen Rente also 10.000 Euro beträgt, der muss nur auf 80 Prozent von 832 Euro Steuern zahlen – also nur wenige Euro.
… eine hohe Rente und möglicherweise weitere Einkünfte hat, der muss dementsprechend auch vergleichsweise hohe Steuern als Rentner zahlen.
Ob man für Prüfungen lernt, sich fortbildet oder sich einfach Wissen aneignen will – Angebote und Apps wie Blinklist, Spdr und viele weitere versprechen, dass man auf lange Lesestunden verzichten und sich das Wesentliche in sehr kurzer Zeit draufschaffen kann. Doch ist das wirklich sinnvoll?
Blinklist und vergleichbare Services bieten knappe, aufs Wesentliche reduzierte Zusammenfassungen von vor allem Sachbüchern; andere Anbieter haben sich auf Literaturklassiker spezialisiert. Wofür man eigentlich viele Stunden des Lesens braucht, lässt sich nun in sehr kurzer Zeit bewältigen – so zumindest die Idee.
Hinter dem so genannten Speed Reading wiederum stecken Techniken, mit denen man besonders schnell lesen und dabei trotzdem den Inhalt erfassen kann. Entsprechende Apps wollen durch die Hervorhebung von Schlüsselwörtern in der Mitte des Screens die Lesezeit auch dadurch reduzieren, dass die Augenbewegungen ausbleiben, die beim Lesen sonst nötig sind.
… die in kurzer Zeit viel lernen müssen oder auch für Studenten, die jedes Semester Hunderte Seiten von Text vor sich haben, klingt das vielversprechend. Doch Studien kommen zu einem anderen Ergebnis…
Zum einen haben Studien ergeben, dass man Texte schlechter behält, wenn man sie am Bildschirm liest, als wenn man ein gedrucktes Buch vor sich hat. Am Bildschirm Markierungen und Notizen vorzunehmen hat ebenfalls einen anderen Effekt als auf Papier. Es scheint also tatsächlich auch auf das Medium anzukommen – und nicht nur auf den Text.
…Zusammenfassungen erhält man zwar mehr Wissen in kürzerer Zeit – Studien zufolge ist das aber nicht nachhaltig. Denn wer sich die Zeit für ein Buch von mehreren hundert Seiten nimmt, der kann das erlernte Wissen sacken lassen; wenn man es langsam und Schritt für Schritt aufnimmt, versteht man Abläufe und Zusammenhänge besser und behält sie auch besser im Kopf. Der klassische Lernweg ist also nachhaltiger.
… für das Speed Reading, das tatsächlich bestenfalls einen kurzfristigen Lerneffekt hat. Auch hierzu gibt es Studien, die das Leseverhalten untersuchen. Sie zeigen: Wer ein Buch liest, liest aufmerksamer, wiederholt auch mal Sätze, die nicht auf Anhieb klar sind, und eignet sich so nachhaltig Wissen an. Das funktioniert beim Speed Reading nicht.
… ist das, wenn es nicht um Sachbücher, sondern um Belletristik geht. Romane oder Gedichte kann man nicht erfassen, indem man durch sie hindurch sprintet oder bloß Zusammenfassungen liest. Man braucht die Zeit für Stil, Entwicklung der Charaktere, Sprachbilder und den Verlauf der Handlung. Und nicht zuletzt soll das Lesen ein Genuss sein. Nur so ist es möglich, belletristische Werke und Literaturklassiker wirklich zu verinnerlichen und auch im Gedächtnis zu behalten.
Wer mal kurzfristig etwas Faktenwissen braucht, kann gerne mal zur Speed Reading App oder zu Zusammenfassungen greifen. Wer wirklich nachhaltig lernen und sich langfristig Wissen aneignen will, der nimmt sich Zeit und greift zum Buch. Denn hierfür sind all die Trendigen Apps und Angebote eher kontraproduktiv.
… bezahlen die gesetzlichen Kassen beim Zahnersatz nur noch Basisleistungen – und auch das in der Regel nur in Form von Zuzahlungen. Dabei ist ausgerechnet hier der Versicherungsschutz wichtig, denn Probleme mit den Zähnen bekommt nahezu jeder Mensch früher oder später.
Damit man Armut nicht am Gebiss erkennt, braucht man unbedingt eine Zahnzusatzversicherung. Diese springt ein, wenn man Kronen, Brücken oder Implantate benötigt. Und wenn diese wirklich gut gemacht sein und sich lückenlos ins eigene Gebiss einfügen sollen, dann sind sie sehr teuer – mehrere tausend Euro kann Zahnersatz kosten.
… sind nicht billig, lohnen sich aber. In der Regel bekommt man, wenn man sie als junger Mensch abschließt, bereits Policen für weniger als zwanzig Euro im Monat. Man muss allerdings darauf gefasst sein, dass der Preis mit dem Alter steigt und auch teurer wird, je öfter man die Versicherung in Anspruch nimmt.
Wichtig ist außerdem. Dass man nicht bis zum letzten Moment warten darf. Wenn der Zahnarzt bereits einen Behandlungsbedarf festgestellt hat, ist es zu spät. Schließt man erst in diesem Moment eine Versicherung ab, ist die laufende bzw. gerade anstehende Behandlung nicht gedeckt. In der Regel hat man außerdem nach Abschluss eine Wartezeit von mehreren Jahren, bis der volle Versicherungsschutz greift.
Wie bei allen Versicherungen, die man wirklich benötigt, sollte man nicht an der falschen Ecke sparen und lieber ein etwas teureren Tarif nehmen. Denn billige Zahnzusatzversicherungen decken oft bestimmte Behandlungen nicht ab – im schlimmsten Fall muss man dann trotz Versicherung hunderte oder gar tausende Euro zuzahlen.
Ob die Versicherung eher kleine Behandlungen wie die professionelle Zahnreinigung übernimmt, ist nicht so wichtig. Diese kostet in der Regel rund 100 Euro – wovon die meisten gesetzlichen Kassen einmal pro Jahr bereits auf Antrag bis zu 60 Prozent übernehmen. Wichtiger sind die teuren Behandlungen…
… sollte die Zahnzusatzversicherung mindestens achtzig Prozent übernehmen, so dass man selbst nur noch eine kleine Zuzahlung hat und einen beispielsweise der Verlust mehrerer Zähne (und der Ersatz durch Implantate) nicht an den finanziellen Ruin bringt.
… ist drauf zu achten, wie viele Implantate die Versicherung übernimmt. Sinnvoll ist eine Police über bis zu neun Implantate – denn das genügt, um beim kompletten Zahnverlust die Implantate durch Brücken zu ergänzen, so dass man am Ende ein komplettes, fest sitzendes künstliches Gebiss hat.
Ob man wirklich eine so umfangreiche (und nicht ganz billige) Versicherung braucht, hängt auch vom eigenen Gebiss ab und von der Frage, wie weit verbreitet Zahnverlust in der eigenen Familie ist. Im Zweifelsfall kann man sich beim Zahnarzt beraten lassen.
… wie beispielsweise Apple Pay oder über Kreditkarten mit NFC-Funktion finden immer größere Verbreitung. Während sie in vielen Ländern wie den USA, Schweden oder China schon fast Standard sind, kommen sie inzwischen auch in Deutschland an. Welche Varianten gibt es?
Viele Banken bieten das kontaktlose Bezahlen mittels ihrer neuen EC-Karten an. Drei Klammern, die Funkwellen symbolisieren, zeigen an, ob die Karte die Funktion beherrscht. Ein NFC-Chip ermöglicht es, dass man die Karte nur über das Terminal hält, und dann wird automatisch der korrekte Betrag abgebucht. Bei kleineren Beträgen geht das oft auch ohne PIN oder Unterschrift. Funktioniert an jedem handelsüblichen EC-Terminal.
Bei Kreditkarten funktioniert das kontaktlose Bezahlen technisch genauso wie bei der EC-Karte: Das Kartenterminal liest aus geringem Abstand ohne Berührung die Kartendaten aus und die Transaktion wird bewilligt.
Einen Schritt weiter geht Apple Pay: In einer App speichert man seine Kreditkartendaten – auch die Nutzung mehrerer Karten in möglich. Per NFC-Chip im Handy werden diese Daten kontaktlos und verschlüsselt ans Kartenterminal übertragen – genau wie bei EC- oder Kreditkarte. Allerdings funktioniert das nur mit Apple-Geräten ab dem iPhone 6 aufwärts – und bislang sind noch nicht alle Händler entsprechend ausgerüstet. Doch das dürfte sich in absehbarer Zeit ändern.
Google Pay ist in Deutschland noch nicht sehr weit verbreitet, hat aber den Vorteil, dass es mit sämtlichen Android-Smartphones funktioniert, die einen NFC-Chip haben. Technisch funktioniert der Vorgang quasi genauso wie bei Apple, und auch hier erfolgt die Authentifizierung in der Regel nicht via Unterschrift oder PIN, sondern (je nach Ausstattung des Geräts) mittels Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.
… gibt es außerdem weitere Apps zum kostenlosen Bezahlen, die populärste ist wahrscheinlich Samsung Pay. Im Kern ist die Funktionalität aller Apps vergleichbar mit Apple Pay und Google Pay, alle nutzen Verschlüsselungen bei der Datenübertragung und gelten als relativ sicher.
… ist an rund vier Fünfteln aller Kassen mit Kartenterminals in Deutschland kontaktloses Bezahlen möglich – im Laufe der kommende Jahre soll es zum Standard werden, da zukünftige Kartenterminals kein Nummernpad zur PIN-Eingabe mehr haben sollen. Wer das nicht möchte hat dann aber noch immer die Option, mit Bargeld zu bezahlen.
… führt jede Liste der wichtigsten Versicherungen, die man unbedingt braucht, an. Sie kostet in der Regel weniger als zehn Euro im Monat und kann einen im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin bewahren. Doch wann greift sie? Und was muss man beachten?
Die Haftpflichtversicherung greift bei Sachschäden – also wenn man fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört hat (zum Beispiel wenn man die sprichwörtliche teure Vase zerdeppert).
Allerdings sollte man die Versicherung bei Sachschäden wirklich nur dann in Anspruch nehmen, wenn es sich um sehr teure Schäden handelt. Geht es um überschaubare Beträge, die man ohne größere Probleme selbst begleichen kann, dann sollte man das auch tun. Denn in der Regel wird die Versicherung teurer, wenn man sie in Anspruch nimmt.
Auch wenn man Personenschäden verursacht, hilft die Haftpflicht-Versicherung. Wenn man also zum Beispiel einen Unfall verursacht, bei dem jemand verletzt wird. Je nach schwere der Verletzung kann es in so einem Fall extrem teuer werden, weshalb die Haft-Versicherung hier Gold wert ist!
… können ebenfalls von der Haftpflicht-Versicherung gedeckt sein. Wenn man also durch sein Verhalten dafür sorgt, dass jemand anders einen Verlust erleidet, kann die Versicherung dessen Ansprüche übernehmen. Auch so ein Fall kann ohne Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten.
Ein weiterer Vorteil ist der Rechtsschutz. Denn benötigt man, wenn jemand Ansprüche zu Unrecht geltend macht, also zum Beispiel behauptet, man habe die teure Vase zerdeppert, obwohl das gar nicht stimmt. In so einem Fall übernimmt die Haftpflicht-Versicherung die Kosten des Rechtsstreits.
Allerdings: Ob eine Haftpflicht-Versicherung wirklich all diese Fälle übernimmt und ob sie sie auch in voller Höhe übernimmt, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Es kommt also drauf an, das Kleingedruckte sehr genau zu lesen und dem Versicherer sehr genau mitzuteilen, in welchen Fällen man abgesichert sein will.
… kann es im Schadensfall zu einer bösen Überraschung kommen, wenn der Versicherer die Zahlung verweigert, etwa weil die Deckungssumme zu niedrig ist oder bestimmte Haftungsfälle vertraglich ausgeschlossen sind.
… sollte man nicht sparen. Selbst sehr umfangreichen Versicherungsschutz gibt es schon für unter zehn Euro monatlich. Also lieber eine etwas teurere und dafür umfangreichere Versicherung abschließen als eine günstige, die im Fall der Fälle nicht hilft!
…ist vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Daher versuchen sie ihn zu umgehen. Vor allem durch unbezahlte Mehrarbeit. Wer regelmäßig aber mehr als die vereinbarten Stunden arbeitet, dessen durchschnittlicher Stundenlohn sinkt unter das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist illegal!
… müssen klar im Arbeitsvertrag geregelt sein. Entweder werden sie ausbezahlt oder sie können abgefeiert werden. Regelungen im Arbeitsvertrag, dass alle Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind, sind arbeitsrechtlich unwirksam. WICHTIG: Im Arbeitsvertrag muss klar definiert sein, wie viele Arbeitsstunden für das vereinbarte Gehalt zu leisten sind!
Der Arbeitnehmer hat das Recht, Überstunden zu verweigern. Regelmäßige unbezahlte Überstunden sind unzulässig. Die Arbeitnehmer vor und nach den offiziellen Schichten noch unbezahlt arbeiten zu lassen ist unzulässig. Betroffene sollten sich juristisch wehren und den nicht gezahlten Lohn einklagen.
Anstelle eines Stundenlohns vereinbaren viele Arbeitgeber bestimmte zu erledigende Aufgaben (der Klassiker: Eine bestimmte Anzahl Hotelzimmer, die geputzt werden müssen). Dabei wird die Menge der Aufgaben einfach so hoch angesetzt, dass sie in der dem Lohn entsprechenden Zeit nicht zu schaffen sind. Das Ergebnis: Unbezahlte Überstunden. Eine solche Regelung verstößt gegen das Arbeitsrecht und ist illegal!
Viele Arbeitgeber versuchen, die Sozialabgaben einzusparen, indem sie ihre Arbeitnehmer scheinselbständig beschäftigen – diese also auf eigene Rechnung arbeiten und für die Abführung der Sozialabgaben selbst zuständig sind.
…nur für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber arbeitet und diesem weisungsgebunden ist, außerdem regelmäßig einen örtlich festen Arbeitsplatz hat, der ist scheinselbständig. Solche Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber macht sich des Sozialversicherungsbetrugs strafbar.
…fallen deutlich geringere Sozialabgaben an als bei normalen Beschäftigungsverhältnissen, weshalb Studenten bei Arbeitgebern beliebt sind. Wenn aber eine bestimmte Stundenzahl überschritten wird kann es passieren, dass man als normaler Arbeitgeber eingestuft wird und dadurch die Sozialabgaben steigen.
…schieben Studenten eine Klausel unter, nach der sie in so einem Fall die zusätzlichen Sozialabgaben selbst bezahlen müssen. So eine Regelung ist unwirksam und verstößt gegen das Arbeitsrecht. Wenn der Arbeitgeber das Geld verlangt oder gar vom Gehalt abzieht, sollte man sich juristisch wehren.
… genießen rein rechtlich dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Trotzdem ist es fast schon üblich, dass nur tatsächlich geleistete Stunden entlohnt werden und es weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaubsgeld gibt. Solche Regelungen sind unwirksam, Arbeitnehmer sollten sich nicht darauf einlassen!
Etwa ein Fünftel der offenen Stellen in Deutschland sind technische Berufe in der Industrie – das ist der Hauptgrund für den vielzitierten Fachkräftemangel. Wer also ein technisches Studium oder eine Ausbildung absolviert hat, sollte sich bei Industriebetrieben umsehen, wo es offene Stellen gibt, die auf das eigene Profil passen. Die gute Nachricht: Diese Jobs sind zwar anspruchsvoll, aber meist auch ziemlich gut bezahlt.
Rund 17% der offenen Stellen entfällt auf den Handel, was auch daran liegt, dass der Einzelhandel generell eine boomende Branche mit hoher Fluktuation ist. Da liegt aber auch der Haken: Jobs im Einzelhandel sind sehr oft nur wenig gut bezahlt, viele Stellen sind Minijobs und darüber hinaus befristet.
Etwa 10 Prozent offener Stellen liegen im Sozial- und Gesundheitsbereich, wobei ein beträchtlicher Teil davon auf die Pflegeberufe entfällt. Examinierte Pflegekräfte sind aktuell Mangelware in Deutschland, weshalb es hier vergleichsweise leicht ist, einen Job zu bekommen. Der Nachteil: Oft extrem schlechte Bezahlung bei hoher Arbeitsbelastung.
Fast genauso viele offene Stellen wie im Gesundheitswesen gibt es in der IT-Branche – oder in anderen Branchen, die IT-Experten benötigen. Da IT und Digitales immer wichtiger werden und in Zukunft massiv wachsen werden, ist es eine Branche mit oft guter Bezahlung und guten Zukunftsaussichten. Aber eben auch ein Bereich, der nur nach studierten oder gut ausgebildeten Fachkräften sucht.
Die Baubranche ist aktuell nicht gerade eine Boombranche in Deutschland, bietet aber immerhin noch knapp vier Prozent der landesweit offenen Stellen. Wer handwerklich geschickt und erfahren ist und sich vor körperlich fordernder Arbeit bei Wind und Wetter nicht scheut, kann hier eine Bewerbung riskieren.
Ebenfalls etwa vier Prozent der offenen Stellen entfallen auf die Gastronomie – gesucht werden Köche, Kellner und andere Kräfte. Allerdings gilt die Branche bei Arbeitnehmern als unbeliebt, da schlechte Bezahlung und unbezahlte Überstunden Alltag sind.
Ähnlich wenige offene Stellen gibt es in Bildung und Forschung – und hier, also zum Beispiel an Schulen oder Universitäten, einen Fuß in die Tür zu kriegen, ist nicht einfach. Gerade an Unis werden Stellen meist intern vergeben – und die Bezahlung insbesondere in der Lehre ist oft unterirdisch.
Auch die boomende Logistikbranche sucht regelmäßig neue Mitarbeiter – auf sie entfallen rund drei Prozent aller offenen Stellen. Ob als Lagerarbeiter oder Paketfahrer – meistens handelt es sich um Anlernjobs mit, leider, mäßiger Bezahlung.
Ein beträchtlicher Teil der deutschen findet seinen Partner oder seine Partnerin im Büro – aber nicht nur die große Liebe, auch kleine Affären mit Kollegen und Kolleginnen kommen oft vor. In den USA kann das ein Grund für die Kündigung sein. Wie sieht es in Deutschland aus?
Dass jemand hierzulande wegen einer Büroaffäre den Job verliert, ist unwahrscheinlich und kommt fast nie vor. Man muss also keine Angst haben, wenn man sich in die attraktive Kollegin verliebt. Aber ein paar Dinge, die zu beachten sind, gibt es durchaus.
Grundsätzlich nein! Es gibt zwar Chefs, die verlangen, dass man sie informiert, wenn man eine Beziehung mit einer Kollegin eingeht. Aber rechtlich ist das Privatsache und geht den Chef nichts an!
… die Liebesbeziehung oder Affäre darf die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wer also mehr mit Flirten als mit Arbeiten beschäftigt ist, riskiert, dass der Chef eingreift – und das zurecht. Generell gilt: Liebe ist Privatsache! Nach Feierabend kann man knutschen und kuscheln soviel man will. Im Büro hat das nichts zu suchen. Egal, wie verknallt man gerade ist!
Der Arbeitgeber darf all das im Büro also durchaus verbieten – und auch Kollegen können eingreifen, wenn sie sich gestört fühlen. Aufgabe des Chefs ist es, für reibungslose Abläufe im Büro zu sorgen.
Wichtig ist, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Zum Beispiel, wenn Kollegen unterschiedlicher Abteilungen oder Unternehmenssparten eine Beziehung eingehen. So schwer es auch ist – hier muss man besonders drauf achten, Privates und Berufliches nicht zu vermischen.
… ist es, wenn man sich in eine Mitarbeiterin eines Kunden oder eines Unternehmens verliebt, mit dem das eigene Unternehmen zusammenarbeitet. Hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. In solch einem Fall kann es schon ratsam sein, den Chef zu informieren, um Konflikten vorzubeugen.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Bürotratsch. Geht man eine Affäre unter Kollegen ein, kann es rasch zu Gerede und Gerüchten kommen. Allein schon um das zu vermeiden, sollte man Affären für sich behalten und von 9 bis 5 professionell miteinander umgehen. Erst wenn klar ist, dass es was Ernstes ist, macht es Sinn, offen darüber zu sprechen und die Kollegen einzuweihen.
Der Klassiker: Auf einer Weihnachtsfeier trinkt man zuviel und knutscht mit Kollegen. Verboten ist das nicht. Trotzdem sollte man es lassen. Da kommt es schnell zu Missverständnissen auf allen Seiten. Ist der Drang wirklich groß, erkennt man bei der Weihnachtsfeier, dass man in die Kollegin verliebt ist, ist es eher ratsam, die Telefonnummern auszutauschen und den ersten Kuss in die gemeinsame Freizeit zu verlegen. Das hilft auch, sich klarzuwerden, ob man wirklich verliebt ist – oder bloß betrunken.
Bislang hatten die Jobcenter ein starkes Druckmittel gegen Arbeitslose, wenn diese Termine versäumten oder sich weigerten, eine vom Jobcenter vorgeschlagene Arbeit anzunehmen: Mit Sanktionen konnten die Regelleistungen im Extremfall komplett eingestellt werden.
… hat diese Praxis nun für verfassungswidrig erklärt. Kritiker hatten seit Jahren des Standpunkt vertreten, eine Kürzung des Existenzminimums sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sahen auch die Richter in Karlsruhe so.
Bislang konnten die Jobcenter abgestufte Sanktionen für bis zu mehrere Monate verhängen, wenn Arbeitslose nicht kooperierten. Möglich waren Leistungskürzungen um 30, 60 oder gar 100 Prozent. Das ändert sich nun. Fortan sind bei Arbeitslosen, die älter als 25 Jahre sind, nur noch Kürzungen von maximal 30 Prozent möglich.
… hieß es, die Jobcenter würden vorerst gar keine Sanktionen mehr verhängen, bestehende Sanktionen würden aufgehoben – und zwar auch für jüngere Arbeitslose. Die Jobcenter gehen also noch deutlich weiter als die Richter.
… nur eine Übergangslösung darstellt, oder ob in Zukunft gänzlich auf Sanktionen verzichtet wird, ist noch nicht klar. Generell war aber auch bisher nur eine eher kleine Minderheit aller Bezieher von ALG II überhaupt von Sanktionen betroffen.
Bislang wurden Sanktionen für jeweils eine Dauer von drei Monaten verhängt. Auch diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. So gibt es Fälle, in denen ein Arbeitsloser unmittelbar nach Verhängung einer Sanktion sein Verhalten ändert, die Sanktion also ihren Zweck erfüllt – so dass es unlogisch und kontraproduktiv ist, die Sanktion trotzdem für mehrere Monate aufrecht zu erhalten und den Betroffenen in existenzielle Probleme zu bringen, obwohl er gar nichts falsch macht.
… muss nun das Sozialgesetz überarbeiten und eine neue Regelung finden, die dem Urteil aus Karlsruhe entspricht. Nach aktueller Lage dürfen Sanktionen nur noch in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes verhängt werden – und nicht mehr für einen starren Zeitraum.
… ist davon auszugehen, dass es in Zukunft für Meldeversäumnisse (also für verpasste Termine beim Jobcenter) gar keine Sanktionen mehr verhängt werden. Bis eine Gesetzesreform und Details der Neuregelung stehen, dürften einige Monate vergehen – wahrscheinlich ist, dass bis dahin keine neuen Sanktionen verhängt werden.