Dauer

Bislang wurden Sanktionen für jeweils eine Dauer von drei Monaten verhängt. Auch diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. So gibt es Fälle, in denen ein Arbeitsloser unmittelbar nach Verhängung einer Sanktion sein Verhalten ändert, die Sanktion also ihren Zweck erfüllt – so dass es unlogisch und kontraproduktiv ist, die Sanktion trotzdem für mehrere Monate aufrecht zu erhalten und den Betroffenen in existenzielle Probleme zu bringen, obwohl er gar nichts falsch macht.

Bislang wurden Sanktionen für jeweils eine Dauer von drei Monaten verhängt. Auch diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. So gibt es Fälle, in denen ein Arbeitsloser unmittelbar nach Verhängung einer Sanktion sein Verhalten ändert, die Sanktion also ihren Zweck erfüllt – so dass es unlogisch und kontraproduktiv ist, die Sanktion trotzdem für mehrere Monate aufrecht zu erhalten und den Betroffenen in existenzielle Probleme zu bringen, obwohl er gar nichts falsch macht.