…nur für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber arbeitet und diesem weisungsgebunden ist, außerdem regelmäßig einen örtlich festen Arbeitsplatz hat, der ist scheinselbständig. Solche Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber macht sich des Sozialversicherungsbetrugs strafbar.
…nur für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber arbeitet und diesem weisungsgebunden ist, außerdem regelmäßig einen örtlich festen Arbeitsplatz hat, der ist scheinselbständig. Solche Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber macht sich des Sozialversicherungsbetrugs strafbar.