Weniger Sanktionen: Das ändert sich für ALG-II-Empfänger
Bislang hatten die Jobcenter ein starkes Druckmittel gegen Arbeitslose, wenn diese Termine versäumten oder sich weigerten, eine vom Jobcenter vorgeschlagene Arbeit anzunehmen: Mit Sanktionen konnten die Regelleistungen im Extremfall komplett eingestellt werden.
… hat diese Praxis nun für verfassungswidrig erklärt. Kritiker hatten seit Jahren des Standpunkt vertreten, eine Kürzung des Existenzminimums sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sahen auch die Richter in Karlsruhe so.
Bislang konnten die Jobcenter abgestufte Sanktionen für bis zu mehrere Monate verhängen, wenn Arbeitslose nicht kooperierten. Möglich waren Leistungskürzungen um 30, 60 oder gar 100 Prozent. Das ändert sich nun. Fortan sind bei Arbeitslosen, die älter als 25 Jahre sind, nur noch Kürzungen von maximal 30 Prozent möglich.
… hieß es, die Jobcenter würden vorerst gar keine Sanktionen mehr verhängen, bestehende Sanktionen würden aufgehoben – und zwar auch für jüngere Arbeitslose. Die Jobcenter gehen also noch deutlich weiter als die Richter.
… nur eine Übergangslösung darstellt, oder ob in Zukunft gänzlich auf Sanktionen verzichtet wird, ist noch nicht klar. Generell war aber auch bisher nur eine eher kleine Minderheit aller Bezieher von ALG II überhaupt von Sanktionen betroffen.
Bislang wurden Sanktionen für jeweils eine Dauer von drei Monaten verhängt. Auch diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. So gibt es Fälle, in denen ein Arbeitsloser unmittelbar nach Verhängung einer Sanktion sein Verhalten ändert, die Sanktion also ihren Zweck erfüllt – so dass es unlogisch und kontraproduktiv ist, die Sanktion trotzdem für mehrere Monate aufrecht zu erhalten und den Betroffenen in existenzielle Probleme zu bringen, obwohl er gar nichts falsch macht.
… muss nun das Sozialgesetz überarbeiten und eine neue Regelung finden, die dem Urteil aus Karlsruhe entspricht. Nach aktueller Lage dürfen Sanktionen nur noch in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes verhängt werden – und nicht mehr für einen starren Zeitraum.
… ist davon auszugehen, dass es in Zukunft für Meldeversäumnisse (also für verpasste Termine beim Jobcenter) gar keine Sanktionen mehr verhängt werden. Bis eine Gesetzesreform und Details der Neuregelung stehen, dürften einige Monate vergehen – wahrscheinlich ist, dass bis dahin keine neuen Sanktionen verhängt werden.