Ein beträchtlicher Teil der deutschen findet seinen Partner oder seine Partnerin im Büro – aber nicht nur die große Liebe, auch kleine Affären mit Kollegen und Kolleginnen kommen oft vor. In den USA kann das ein Grund für die Kündigung sein. Wie sieht es in Deutschland aus?
Dass jemand hierzulande wegen einer Büroaffäre den Job verliert, ist unwahrscheinlich und kommt fast nie vor. Man muss also keine Angst haben, wenn man sich in die attraktive Kollegin verliebt. Aber ein paar Dinge, die zu beachten sind, gibt es durchaus.
Grundsätzlich nein! Es gibt zwar Chefs, die verlangen, dass man sie informiert, wenn man eine Beziehung mit einer Kollegin eingeht. Aber rechtlich ist das Privatsache und geht den Chef nichts an!
… die Liebesbeziehung oder Affäre darf die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wer also mehr mit Flirten als mit Arbeiten beschäftigt ist, riskiert, dass der Chef eingreift – und das zurecht. Generell gilt: Liebe ist Privatsache! Nach Feierabend kann man knutschen und kuscheln soviel man will. Im Büro hat das nichts zu suchen. Egal, wie verknallt man gerade ist!
Der Arbeitgeber darf all das im Büro also durchaus verbieten – und auch Kollegen können eingreifen, wenn sie sich gestört fühlen. Aufgabe des Chefs ist es, für reibungslose Abläufe im Büro zu sorgen.
Wichtig ist, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Zum Beispiel, wenn Kollegen unterschiedlicher Abteilungen oder Unternehmenssparten eine Beziehung eingehen. So schwer es auch ist – hier muss man besonders drauf achten, Privates und Berufliches nicht zu vermischen.
… ist es, wenn man sich in eine Mitarbeiterin eines Kunden oder eines Unternehmens verliebt, mit dem das eigene Unternehmen zusammenarbeitet. Hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. In solch einem Fall kann es schon ratsam sein, den Chef zu informieren, um Konflikten vorzubeugen.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Bürotratsch. Geht man eine Affäre unter Kollegen ein, kann es rasch zu Gerede und Gerüchten kommen. Allein schon um das zu vermeiden, sollte man Affären für sich behalten und von 9 bis 5 professionell miteinander umgehen. Erst wenn klar ist, dass es was Ernstes ist, macht es Sinn, offen darüber zu sprechen und die Kollegen einzuweihen.
Der Klassiker: Auf einer Weihnachtsfeier trinkt man zuviel und knutscht mit Kollegen. Verboten ist das nicht. Trotzdem sollte man es lassen. Da kommt es schnell zu Missverständnissen auf allen Seiten. Ist der Drang wirklich groß, erkennt man bei der Weihnachtsfeier, dass man in die Kollegin verliebt ist, ist es eher ratsam, die Telefonnummern auszutauschen und den ersten Kuss in die gemeinsame Freizeit zu verlegen. Das hilft auch, sich klarzuwerden, ob man wirklich verliebt ist – oder bloß betrunken.