Diese Arbeitgeber-Tricks verstoßen gegen das Arbeitsrecht
…ist vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Daher versuchen sie ihn zu umgehen. Vor allem durch unbezahlte Mehrarbeit. Wer regelmäßig aber mehr als die vereinbarten Stunden arbeitet, dessen durchschnittlicher Stundenlohn sinkt unter das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist illegal!
… müssen klar im Arbeitsvertrag geregelt sein. Entweder werden sie ausbezahlt oder sie können abgefeiert werden. Regelungen im Arbeitsvertrag, dass alle Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind, sind arbeitsrechtlich unwirksam. WICHTIG: Im Arbeitsvertrag muss klar definiert sein, wie viele Arbeitsstunden für das vereinbarte Gehalt zu leisten sind!
Der Arbeitnehmer hat das Recht, Überstunden zu verweigern. Regelmäßige unbezahlte Überstunden sind unzulässig. Die Arbeitnehmer vor und nach den offiziellen Schichten noch unbezahlt arbeiten zu lassen ist unzulässig. Betroffene sollten sich juristisch wehren und den nicht gezahlten Lohn einklagen.
Anstelle eines Stundenlohns vereinbaren viele Arbeitgeber bestimmte zu erledigende Aufgaben (der Klassiker: Eine bestimmte Anzahl Hotelzimmer, die geputzt werden müssen). Dabei wird die Menge der Aufgaben einfach so hoch angesetzt, dass sie in der dem Lohn entsprechenden Zeit nicht zu schaffen sind. Das Ergebnis: Unbezahlte Überstunden. Eine solche Regelung verstößt gegen das Arbeitsrecht und ist illegal!
Viele Arbeitgeber versuchen, die Sozialabgaben einzusparen, indem sie ihre Arbeitnehmer scheinselbständig beschäftigen – diese also auf eigene Rechnung arbeiten und für die Abführung der Sozialabgaben selbst zuständig sind.
…nur für einen Arbeitgeber oder Auftraggeber arbeitet und diesem weisungsgebunden ist, außerdem regelmäßig einen örtlich festen Arbeitsplatz hat, der ist scheinselbständig. Solche Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber macht sich des Sozialversicherungsbetrugs strafbar.
…fallen deutlich geringere Sozialabgaben an als bei normalen Beschäftigungsverhältnissen, weshalb Studenten bei Arbeitgebern beliebt sind. Wenn aber eine bestimmte Stundenzahl überschritten wird kann es passieren, dass man als normaler Arbeitgeber eingestuft wird und dadurch die Sozialabgaben steigen.
…schieben Studenten eine Klausel unter, nach der sie in so einem Fall die zusätzlichen Sozialabgaben selbst bezahlen müssen. So eine Regelung ist unwirksam und verstößt gegen das Arbeitsrecht. Wenn der Arbeitgeber das Geld verlangt oder gar vom Gehalt abzieht, sollte man sich juristisch wehren.
… genießen rein rechtlich dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer. Trotzdem ist es fast schon üblich, dass nur tatsächlich geleistete Stunden entlohnt werden und es weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaubsgeld gibt. Solche Regelungen sind unwirksam, Arbeitnehmer sollten sich nicht darauf einlassen!