Mallorca-Immobilien
150 Strände, strahlend schöne Immobilien und eine Wertsteigerung, die den Traum vom Haus auf Mallorca zu einer profitablen Idee macht. Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung auf Mallorca ist zugezogen. Einige von ihnen leben in ihrer eigenen Immobilie auf Mallorca, andere vermieten sie.
First things first: Finanzierung klären
Wer eine Immobilie auf Mallorca kaufen und diese von einer Bank in Deutschland finanzieren lassen möchte, muss eines wissen: Nur wenige Banken finanzieren Auslandsimmobilien. Doch es gibt eine, die sich explizit auf Mallorca-Immobilien spezialisiert hat, die PSD Bank Rhein-Ruhr. Als einzige Bank aus Deutschland für Privatkunden bietet sie Immobilienkredite für die Finanzierung von Immobilien auf der spanischen Baleareninsel an. Außerdem sitzt eine Filiale der Deutschen Bank auf Mallorca und finanziert ebenfalls mallorquinische Immobilien.
Alternativ ist die Finanzierung mit einer spanischen Bank möglich. Dieser arbeitet im Unterschied zu einer deutschen Bank bei Immobilienkrediten in aller Regel mit variablen Zinsen. Der variable Zinssatz orientiert sich am Euribor und wird alle 3 Monate neu festgelegt. Spanische Banken wie die Santander, La Caixa, Ing. Direct und andere bieten gelegentlich auch Volltilgerdarlehen an.
Am günstigsten ist es, eine Immobilie mit einer hohen Eigenkapitalquote zu finanzieren, denn dann sinkt die Höhe des aufzunehmenden Kredits und damit die Kreditkosten. In jedem Fall lohnt sich der Kauf einer Immobilie auf Mallorca, da aktuell die Bauzinsen verhältnismäßig niedrig sind und die stetige Preissteigerung von Immobilien zu einem Wertzuwachs führt. Immobilienbesitzer können zu einem späteren Zeitpunkt einen Preis für Ihre Immobilie bekommen, der deutlich über dem eigenen Kaufpreis liegt.
Hilfreich: Die Zusammenarbeit mit einem versierten Makler
Um von Deutschland aus einer Vorauswahl von Immobilien zu treffen, die für einen Kauf im persönlichen finanziellen Budgetrahmen in Frage kommen, ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Makler vor Ort hilfreich. Nützlich ist, wenn der Makler die Insel gut kennt und weiß, in welcher Lage Immobilien mit einem überdurchschnittlichen Wertzuwachs zu finden sind.
Teuerste Straße Mallorcas
Die teuerste Straße Mallorcas ist gleichzeitig die teuerste Straße in ganz Spanien. Die Carrer Sant Carles liegt in Calvià, eine attraktive Ortschaft im Westen der Insel in der Region des Pariatge. Diese Gegend verfügt über einen 54 km langen Küstenstreifen und ein großes, zusammenhängendes Waldgebiet, was für ein sehr angenehmes Kleinklima sorgt. Der Ort ist buchstäblich von der Sonne geküsst, denn hier scheint durchschnittlich an 300 Tagen im Jahr die Sonne. Zusätzlich gibt es ein weiteres, unbezahlbares Highlight. Die Gegend ist gegen unangenehme Nordwinde durch den Tramuntana Gebirgszug geschützt, der zum UNESCO-Welterbe gehört. Dass in einer Gegend wie dieser die Immobilien heiß begehrt sind, liegt praktisch auf der Hand. Ein überdurchschnittlicher Wertzuwachs ist deshalb zu erwarten. Allerdings kosten die Immobilien in Calvià und Umgebung auch mehr als anderswo und damit unerfahrene Käufer von Mallorca-Immobilien nicht “reinfallen” ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Makler vor Ort Gold wert.
Immobilien auf Mallorca nach wie vor beliebt
Die Nachfrage nach Mallorca-Immobilien ist rege. Der Geschäftsführer von Neptunus International Real Estate, Martin Gerl, verkauft Immobilien auf Mallorca und nennt einige Gründe, die seine Klienten dazu veranlassen, auf Mallorca Wohnungen oder Häuser zu kaufen
„Mallorca zieht Menschen an, die das Leben genießen wollen und ihr Glück selbst in die Hand nehmen. Sie mögen das Leben, das so viel entspannter ist als in der Heimat, zudem können ihre Kinder in einem internationalen Ambiente aufwachsen. Dass die Insel außerdem ein aufregendes Nachtleben zu bieten hat, ist ein angenehmer Nebenaspekt.“
Immobilien mit Meerblick und Pool
Häuser oder Wohnungen mit Meerblick oder in erster Meereslinie sind besonders attraktiv. Ein gut ausgestatteter Pool wertet eine Immobilie weiter auf. Mallorca hat in diesem Bereich sehr viel zu bieten, denn rund 30 % der Immobilien im gehobenen und im Luxus-Sektor verfügen über einen großzügigen Pool und mindestens über Meerblick, wenn nicht sogar Meereszugang.
Je besser die Idealvorstellung der idealen Mallorca-Immobilie getroffen wird, desto größer ist das Potenzial zu einem überdurchschnittlich hohen Wertzuwachs, der den Kauf zu einer profitablen Angelegenheit macht.
Ferienimmobilie vermieten
Für diejenigen, die den Immobilienkauf auf Mallorca als Kapitalanlage sehen, also gar nicht selbst einziehen, sondern die Immobilie vermieten wollen, spielt die Zielgruppe eine wichtige Rolle. Abhängig davon grenzt sich die Suche nach geeigneten Immobilien entsprechend ein.
- Einerseits gilt Mallorca als Altersdomizil vieler Senioren. Diese bevorzugen oft die Miete einer gehobenen Immobilie mit allen Annehmlichkeiten, im Idealfall mit unkomplizierter Anbindung zu einer Ortschaft mit guter Infrastruktur.
- Mallorca ist für viele junge Menschen sowie Familien ein Top-Ziel für die Ferien, denn die Anreise ist kurz und unkompliziert. Ferienwohnungen zur Selbstversorgung mit einfacher, komfortabler oder luxuriöser Ausstattung lassen sich in unterschiedlichen Lagen vermieten.
- Luxusimmobilien in abgeschiedener Lage mit allem Komfort sind ebenfalls gefragt. Ein privates Hideaway unter südlicher Sonne ist für die Zielgruppe ruhesuchender Feriengäste attraktiv.
Immobilien auf Mallorca als Investitionsobjekt
Niedrige Bauzinsen und anhaltend steigende Wertzuwächse machen Fincas, Eigentumswohnungen oder Luxusvillen auf der Baleareninsel zu einer interessanten Investmentidee. Es ist ratsam, die Finanzierung der Immobilie mit einem hohen Eigenkapitalanteil zu realisieren. Das senkt die Finanzierungskosten, mindert die Zinsbelastung und verbessert die Renditechancen.
Erste eigene Wohnung: In diesen Themengebieten sollten junge Menschen jetzt fit sein
Ob man zum statistischen Mittel gehört, das es mit 23,7 Jahren tut oder ob man jünger oder älter ist: Für praktisch alle jungen Menschen kommt der Tag, an dem sie das „elterliche Nest“ in Richtung der ersten eigenen Wohnung verlassen. Für viele bestimmt dabei nur der Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit alles Denken, der Schritt in ein vollumfängliches Erwachsenendasein. Doch so wichtig diese Faktoren natürlich sind, so sehr sollten junge Menschen sich bewusst sein, dass sie jetzt in vielerlei Hinsicht auf sich gestellt sind – selbst wenn die Eltern mitunter noch ein gewisses Sicherheitsnetz darstellen.
In Anbetracht dessen ist es nötig, idealerweise schon vor dem Auszug in einigen Themenbereichen bewandert zu sein, die schon sehr bald äußerst (ge)wichtig werden. Denn dieses Wissen gehört ebenfalls zu einer eigenverantwortlichen Selbstständigkeit dazu – wird aber, wenn überhaupt, in Schulen nur rudimentär gelehrt.
1. Das Thema Mieten aus finanzieller Sicht
Wer zur Miete wohnt, zahlt allmonatlich eine bestimmte Summe an seinen Vermieter. Das zumindest ist es, was viele junge Menschen über das Wohnen zur Miete denken. Tatsächlich jedoch ist die Mietstruktur deutlich diverser. Schon um überhaupt die Miethöhe angemessen vergleichen zu können, ist es notwendig, hier deutlich tiefer ins Detail zu gehen.
Wichtig ist dies auch deshalb, weil nur auf diese Weise transparent ist, ob ein junger Mensch sich eine Wohnung überhaupt leisten kann.
Informationen im Detail
Grundsätzlich sind bei Mietwohnraum mehrere Herangehensweisen möglich. Welche dies sind, kann der Vermieter frei entscheiden. Limitiert wird er jedoch durch die aktuell (seit 2020) gültige Ausprägung der Mietpreisbremse. Weiterhin finden sich Vergleichswerte im offiziellen Mietspiegel, der typischerweise auf der Website einer Kommune zu finden ist.
Was die möglichen Arten der Vermietung anbelangt, gibt es folgende Optionen:
- Die Netto-Kaltmiete. Der Mieter zahlt nur die reinen Fixkosten für die Mietwohnung. Alle Nebenkosten (warm und kalt, ersteres umfasst Heizung und Warmwasser, letzteres alles andere) muss er gesondert durch eine Vorauszahlung oder eine Betriebskostenpauschale entrichten. Für die Vorauszahlung ist 2 Betriebskostenverordnung zu beachten.
- Die Brutto-Kaltmiete. Der Mieter zahlt die Fixkosten für die Mietwohnung sowie die kalten Nebenkosten. Die warmen Nebenkosten muss er gesondert entrichten.
- Die Teilinklusivmiete. Sie enthält Elemente der Brutto- und Netto-Kaltmiete. Der wichtigste Unterschied ist, dass nur bestimmte Teile der kalten Nebenkosten vom Mieter verbrauchsgerecht bezahlt werden müssen.
- Die Brutto-Warmmiete. Der Mieter zahlt die Fixkosten für die Mietwohnung sowie die warmen und kalten Nebenkosten. Das heißt, es handelt sich um eine Inklusivmiete, die alle Kosten fest enthält. In der Praxis wird diese Variante jedoch nur in seltenen Fällen angewandt, da der BGH schon 2006 urteilte, dass diese Mietvariante nur dann nicht gegen die Heizkostenverordnung verstößt, wenn es sich um ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen handelt, von denen eine durch den Vermieter selbst bewohnt wird.
Dabei gilt für die Nebenkostenberechnung, dass die warmen Nebenkosten zu mindestens 50, maximal 70 Prozent verbrauchsabhängig vom Vermieter zu berechnen sind. Die kalten Nebenkosten können hingegen wahlweise nach Anzahl der Wohnungsmieter, Größe der Wohnfläche, der Wohneinheit oder dem Verbrauch berechnet werden. Die Berechnung muss für jeweils zwölf Monate erstellt werden, die jedoch nicht zwingend ein Kalenderjahr umfassen müssen.
2. Fremdes Geld, eigenes Geld und wie man damit umgeht
Ausziehen bedeutet für viele junge Menschen, erstmalig finanziell weitgehend auf eigenen Beinen stehen zu müssen. Genau das wird häufig zum Problem, denn schon seit vielen Jahren beklagen Experten, dass praktisch-finanzielle Aspekte in der Schulbildung kaum berücksichtigt würden.
Dies zeigt sich überdeutlich in den Gründen für Überschuldung: Bei jungen Menschen ist der mit Abstand häufigste Auslöser eine unwirtschaftliche Lebensführung. Sie gehen mit dem, was sie haben, nicht planvoll genug um. Das jedoch ist der wichtigste Schlüssel überhaupt.
Informationen im Detail
Es gibt rund um den Umgang mit Geld einige Regeln. Die wichtigste ist jedoch folgende:
Egal, was passiert – Miete und Nebenkosten haben
immer Priorität vor allen anderen Ausgaben.
Das heißt, von der Summe X, die netto zur Verfügung steht, sollten grundsätzlich die Wohnkosten herausgestrichen werden. Alles, was sonst an Ausgaben ansteht, muss vom Rest beglichen werden.
Weitere wichtige Tipps:
- Wenn es nötig ist, sich Geld zu leihen, sollte immer ein Vergleich dem Kredit vorausgehen. Dadurch sind u.U. günstigere Konditionen als bei der Hausbank möglich
- Größte Vorsicht vor (mehreren) Kleinkrediten in Geschäften. Bei ihnen ist das Risiko enorm hoch, die finanzielle Übersicht zu verlieren. Besser ist ein großer Kredit – auch was den persönlichen Schufa-Score anbelangt.
- Nach Möglichkeit den Dispo-Kredit des Girokontos niemals antasten. Er hat unverhältnismäßig hohe Zinsen und verlangt viel finanzielle Disziplin und Zurückhaltung, um ausgeglichen zu werden.
- So häufig wie möglich bar bezahlen und auf andere Zahlungsmittel verzichten. Dies umfasst Kartenzahlung ebenso wie beispielsweise digitale Finanzdienstleister. Die Nutzung von Bargeld erlaubt einen transparenteren Überblick über die Ausgaben.
- Sollte es in einem Monat aus irgendeinem Grund finanziell knapp werden, ist es ratsam, den Vermieter so früh wie möglich zu informieren. Nach § 556b BGB ist die Miete am ersten, spätestens am dritten Tag des Monats zu zahlen. Dementsprechend muss der Vermieter vor dieser Frist über das Zahlungsproblem Bescheid wissen, um eine Lösung zu finden.
Außerdem empfiehlt es sich dringend, während des ersten Jahres in der Wohnung Ersparnisse anzuhäufen, welche die errechnete Summe der Nebenkosten übertreffen. Dadurch, dass noch keine praktischen Erfahrungen mit dieser Wohnung und dem eigenen Verbrauch bestehen, kann es passieren, dass der Vermieter von seinem Recht zu Nachforderungen (siehe § 556 BGB) Gebrauch macht.
3. Modernisieren? Renovieren? Was Mieter dürfen – und was nicht
Gemäß § 555a BGB hat der Vermieter das Recht zu Erhaltungsmaßnahmen. Allerdings ist es auch verständlich, dass junge Menschen ihre erste eigene Wohnung möglichst umfassend nach eigenem Geschmack ausgestalten möchten. Hier tut sich jedoch häufig eine Kluft auf. Sie geht aus der Tatsache hervor, dass der Vermieter das Recht hat, die Wohnung spätestens bei Auszug im gleichen Zustand vorzufinden, den sie bei der Übergabe hatte – abzüglich normaler Abnutzung.
Informationen im Detail
Dabei gilt hier die Grundregel:
Dem Mieter sind sämtliche Umbauarbeiten erlaubt, die sich für einen Auszug spurenlos wieder beseitigen lassen.
Das bedeutet, dass die Wandfarbe oder der Teppichboden ohne Erlaubnis umgestaltet werden darf. Gleiches gilt für das Bohren von Löchern zum Zweck der Befestigung von Einrichtungsgegenständen. Allerdings muss beim Auszug alles wieder in den Ursprungszustand versetzt werden. Dies ergeht aus der gesetzlichen Rückgabepflicht des Mieters (siehe § 546 BGB).
Das umfasst zudem das Entfernen von nicht festen Einbauten, die schon bei der Übernahme bestanden. Etwa der Tausch herkömmlicher Heizungsthermostate gegen digitale Modelle. Doch hier gilt ebenfalls die Rückrüstungspflicht.
Dauerhafte Veränderungen, die sich nicht spurenlos beseitigen lassen, unterliegen hingegen grundsätzlich einer Einverständnispflicht durch den Vermieter. Das betrifft auch anderweitig gestattete Dinge. So dürfen zwar Wände überstrichen werden, jedoch nicht Fliesen, Teppiche verlegt, jedoch nicht Laminatböden entfernt werden. Hierzu sollte zusätzlich die sogenannte „Holzklausel“ beachtet werden.
Ferner haben Mieter kein Anrecht darauf, dass der Vermieter lediglich nicht mehr dem Zeitgeist entsprechende Einbauten abändert. So ist beispielsweise das nicht mehr zeitgemäße Design von Badinstallationen hinzunehmen, sofern diese noch technisch einwandfrei funktionieren.
Wichtig ist hierbei außerdem die Vertragsausgestaltung. Demnach sind Klauseln unzulässig, welche vom Mieter fordern, bei Auszug die Wände grundsätzlich weiß zu streichen. Jedoch hat der Vermieter das Recht, dem Mieter Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen aufzuerlegen beziehungsweise sie auf diesen umzulegen, sofern der Mietvertrag eine gültige Abwälzungsklausel enthält.
4. Mietvertragsrecht für Einsteiger
Erst die Unterzeichnung eines Mietvertrages macht aus einem zugesagten Objekt tatsächlich die erste eigene Wohnung. Allerdings können diese Dokumente für Unannehmlichkeiten sorgen. Entweder, weil sie nicht aktuellem Recht entsprechend verfasst sind, oder, weil Mieter sich nicht über die Folgen im Klaren sind, die aus den Details des „Kleingedruckten“ ergehen.
Informationen im Detail
Grundsätzlich empfiehlt es sich immer, den Mietvertrag nicht sofort zu unterschreiben, sondern sich Zeit für ein detailliertes Durcharbeiten zu nehmen. Mitunter kann auch einer der Ortsvereine des Deutschen Mieterbundes dabei helfen.
Hier sei darauf hingewiesen, dass es viele Möglichkeiten gibt, einen Mietvertrag falsch oder zum Nachteil eines Mieters auszugestalten – eine vollständige Auflistung würde dementsprechend den Rahmen dieses Artikels übersteigen. Worauf junge Mieter jedoch besonders achten sollten, sind die folgenden Punkte:
- Es muss eine vollständige Anschrift des Vermieters geben sowie möglichst eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit, beispielsweise eine Telefonnummer.
- Die Wohnungsgröße muss anhand der Wohnflächenverordnung berechnet werden. Abweichungen von zehn Prozent sind zu tolerieren, mehr rechtfertigt jedoch eine Mietminderung.
- Die Wohnungsnutzung muss genau erörtert werden. Darunter fällt, was bei einem Auszug mit vom Mieter durchgeführten Umbaumaßnahmen zu geschehen ist und wie die Haltung von Haustieren (speziell Hunden und Katzen) geregelt ist.
- Die exakte Miete muss angegeben werden. Dazu gehört, wann die nächste Mieterhöhung ansteht. Erhöhungen sind ausschließlich gemäß 558 BGB in Höhe und Zeitraum zulässig.
Äußerst wichtig ist zudem, dass aus dem Vertrag hervorgeht, wie mit den Neben- und Betriebskosten zu verfahren ist. Hier sind detaillierte Auflistungen vonnöten und es ist nur das umlagefähig, was aus der Betriebskostenverordnung ergeht.

5. Gast, Lebenspartner oder Untermieter?
Wer als junger Mensch für seine erste Wohnung nicht eine Wohngemeinschaft wählt, wird dennoch höchstwahrscheinlich nicht ständig allein sein. An diesem Punkt kommen Dritte ins Spiel, also Personen, die jenseits der beiden Vertragspersonen Mieter und Vermieter stehen.
Informationen im Detail
Grundsätzlich hat der Vermieter es dabei zu dulden, dass ein Mieter Besuch empfängt. Sollte der Mietvertrag irgendwelche Einschränkungen machen, so sind diese ungültig. Der Mieter darf, sooft er möchte, Besuch jeglicher Art empfangen. Einschränkungen dieses Besuchsrechts sind unzulässig. Dabei umfasst das Recht auch das Mitbringen von Tieren ohne Erlaubnis, deren Haltung rechtssicher im Mietvertrag untersagt wird.
Ferner gibt es keine kurzfristigen Beschränkungen der Besuchsdauer. Besucher dürfen sechs bis acht Wochen in der Wohnung verbleiben und für diese Nutzung vom Mieter einen Schlüssel ausgehändigt bekommen. Die einzigen Limitierungen finden sich in den Grenzen des Mietvertrags und hier vor allem in der Störung anderer Mieter. Zudem darf der Vermieter nur in Ausnahmefällen Hausverbote erteilen – immer jedoch nur für eine konkrete Person und lediglich bei starken wiederholten Störungen des Wohnbetriebs.
Etwas anders sieht die Lage bei einer längeren Aufnahme von Gästen aus. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich um einen Lebenspartner des Mieters handelt (siehe § 540 BGB). Hier gilt, dass eine dauerhafte Aufnahme nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen darf. Jedoch gibt es nur wenige Situationen, in denen der Vermieter eine Aufnahme verweigern darf – er hat allerdings das Recht, umfassend über die Person informiert zu werden. Eine Erweiterung oder Neuerstellung des Mietvertrags ist nicht zwingend erforderlich.
Eine Untervermietung ist ebenfalls beim Vermieter anzeigepflichtig. Kann der Hauptmieter jedoch ein berechtigtes Interesse nachweisen, so muss der Vermieter hier ebenfalls gemäß § 553 BGB zustimmen.
6. Was Vermieter alles dürfen und wo die Grenze liegt
Die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind in Deutschland sehr gewichtige Grundrechte jedes Einzelnen. Dementsprechend ist Vermietern sehr vieles untersagt, was diese Rechte verletzen könnte. Da der Vermieter jedoch der eigentliche Eigentümer der Wohnung beziehungsweise des gesamten Gebäudes ist, hat er Rechte, denen sich Mieter nicht entziehen können.
Informationen im Detail
Was Vermieter dürfen und was nicht, ist ein weiteres Thema, welches schon sehr häufig die Gerichte beschäftigt hat und das deshalb ebenfalls sehr viel Raum einnehmen könnte, würde es umfassend ausgerollt. Für den Anfang und den praktischen Alltag in der ersten eigenen Wohnung genügt es jedoch, die folgenden Punkte zu kennen, die noch nicht aus den Inhalten der bisherigen Kapitel ergehen:
Der Vermieter darf…
- Angaben über die finanzielle Situation eines potenziellen Mieters verlangen (bspw. Schufa-Selbstauskunft) sowie eine maximal der dreifachen Netto-Kaltmiete entsprechende Kaution verlangen (siehe 551 BGB). Alternativ darf er eine Bürgschaft verlangen.
- eine Hausordnung aufstellen, an die sich alle Mieter zu halten haben. Er darf allerdings mit einzelnen Mietern davon abweichende Bestimmungen im Mietvertrag aufstellen.
- ein eigentlich unbefristetes Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen. Dafür gelten aber sehr strenge Regularien.
- eine vermietete Wohnung bei akuter Gefahr betreten – auch gegen den Willen und in Abwesenheit des Mieters. Dazu gehören Brände, Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas sowie Wasserschäden. Dinge also, die den Bestand der Wohnung oder sogar des Gebäudes akut bedrohen.
- eine vermietete Wohnung aus anderen Gründen betreten, sofern dies mindestens 24 Stunden vorher angekündigt wurde und es gute Gründe gibt (Ausmessen, Besichtigungen vor Reparaturen oder durch potenzielle Nachmieter). Bringt er Dritte mit, sind diese bei der Ankündigung zu nennen.
- vor einer Vermietung jede Frage stellen. Allerdings müssen angehende Mieter nur diejenigen wahrheitsgetreu beantworten, hinter denen ein sachbezogenes und berechtigtes Interesse steht. Beispielsweise Fragen, die sich um die Bonität drehen. Nicht beantwortet werden müssen hingegen Fragen, die sich um das Privatleben des Mieters drehen, wie etwa Weltanschauungen oder die sexuelle Orientierung.
- Eine anständige Beheizung der Wohnung während der Heizperiode vorschreiben. Dies dient vor allem dem Schutz des Mietobjekts gegen Frostschäden (etwa durch eingefrorene und deshalb geplatzte Rohre) oder Schimmel.
Der Vermieter darf nicht…
- einen Zweitschlüssel zur Wohnung verlangen. Er hat bei Vertragsunterzeichnung sämtliche Schlüssel auszuhändigen.
- eine (angekündigte) Wohnungsbesichtigung ohne einen triftigen Grund durchführen. Lediglich alle fünf Jahre darf er eine allgemeine Besichtigung durchführen, jedoch nur unter Einhaltung der gültigen Fristen und Formen.
- die Versorgungsleistungen unterbrechen, etwa Strom oder Wasser abdrehen. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter seine vertraglich vereinbarten finanziellen Leistungen nicht erbringt.
- Renovierungen verlangen, sofern es im Mietvertrag keine rechtswirksame Klausel gibt, die Schönheitsreparaturen vorschreibt.
- spezielle Vorgaben für solche Schönheitsreparaturen machen. Das umfasst vor allem starre Fristen oder konkrete Vorgaben zur Ausführung, beispielsweise bestimmte Farben oder Materialien.
- die Kaution über ein Maß einbehalten, das zur Deckung realistischer Forderungen seinerseits hinausgeht.
Im Zweifelsfall sollten junge Menschen hier grundsätzlich nur unter explizitem Vorbehalt beziehungsweise Protest akzeptieren und gegebenenfalls Rechtshilfe anfordern.
7. Das große Thema (Wohn-)Versicherungen
Leben ist mit ständigen Risiken verbunden. Allerdings ist es nicht nötig, dass ein junger Mensch diese allein auf seinen Schultern trägt. Dafür stehen zahllose Versicherungsprodukten zur Verfügung. Allerdings sind nur wenige davon vorgeschrieben, manche empfehlenswert, viele aber für diese spezielle Lebenssituation überflüssig.
Informationen im Detail
Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine unabhängige Versicherungsberatung aufzusuchen. Also eine, die nicht an eine bestimmte Assekuranz (Versicherungsfirma) gebunden ist. Der Grund dafür ist simpel: Versicherungen kosten Geld, unterscheiden sich jedoch häufig in Sachen Leistungen und Kosten stark voneinander. Was eine Assekuranz für eine Summe X anbietet, kann bei einer anderen Firma für einen Bruchteil dieses Preises offeriert werden.
Neben der Krankenversicherung, die in Deutschland sowieso Pflicht ist, gibt es dementsprechend nur wenige andere Bausteine, die junge Menschen in dieser Lage wirklich benötigen.
Dies sind:
- Eine private Rechtsschutzversicherung. Hier ist vor allem der Wohnrechtsschutz wichtig, jedoch sollte die Police außerdem das Privat- sowie das Berufsleben umfassen. Ein zusätzlicher Baustein für Verkehr ist sinnvoll, selbst wenn man keinen Führerschein besitzt.
- Eine Privathaftpflichtversicherung, falls man durch Alter oder gegebenenfalls Auszug nicht mehr unter den Schutz der elterlichen Police fällt. Hier sollte die Deckungssumme mindestens fünf, besser zehn Millionen Euro betragen. Bei den monatlichen Kosten fällt die Erhöhung kaum ins Gewicht, kann jedoch im Ernstfall einen enormen Unterschied ausmachen.
- Eine Hausratversicherung, selbst wenn der eigene Hausrat noch nicht sonderlich üppig und/oder kostbar sein sollte. Denn der Schutz erstreckt sich auf viele mögliche Gefahren wie etwa Naturgewalten.
Sofern junge Mieter bereits berufstätig sind, sollte über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht werden. Der Grund: Je jünger man diese abschließt, desto günstiger ist sie und desto geringer sind die Zugangshürden. Umgekehrt ist die staatliche Absicherung in diesem Fall äußerst mangelhaft.
Einmal abgesehen von einer eventuellen Kfz-Versicherung endet hier jedoch bereits die Liste. Was sonst noch an Versicherungsprodukten besteht, wird erst später interessant oder notwendig.
Zusammenfassung und Fazit
Die erste eigene Wohnung mag sich nach einer ganzen Menge Freiheit anfühlen und ist es auch. Doch so schön dieser neue Lebensabschnitt ist – er sollte unbedingt mit dem nötigen Wissen im Gepäck begonnen werden. Denn dieses Wissen ist bereits dann erforderlich, wenn nach langer Wohnungssuche ein womöglich nicht sorgsam ausgestalteter Mietvertrag auf die eigene Unterschrift wartet oder es sich um die Frage dreht, wie weit die neue Wohnung überhaupt frei ausgestaltet werden kann, bevor Freunde und Verwandte die Möbel hineintragen.
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Wer schön sein will, muss zahlen – Zahnersatz ist teuer
Die Menschen in Deutschland legen mehr und mehr Wert auf Zahngesundheit – das legen aktuelle Zahlen aus dem KZBV Jahrbuch 2021 nah. Demnach sind die Ausgaben gesetzlicher Krankenkassen für Zahnersatz zwischen 1991 und 2020 lediglich um etwa 50% gestiegen.
Der Anstieg bei zahnerhaltenden Behandlungen war im selben Zeitraum deutlich spürbarer mit fast 100%. Noch deutlicher ist die Veränderung bei den Prophylaxe-Ausgaben, also für rein präventive Vorbeuge-Maßnahmen (z.B. Zahnreinigung). Die Ausgaben der Krankenkassen für Zahnprophylaxe haben sich in den letzten 20 Jahren knapp verdreifacht.
Doch speziell ältere Generationen haben das Thema Zahnvorsorge in jungen Jahren häufig versäumt. Gerade die Generation 50+ benötigt nicht gerade selten Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate.
Und das ist teuer – denn die gesetzlichen Kassen in Deutschland übernehmen nur einen Teil der Kosten. Seit Oktober 2020 gibt es zwar von den Krankenkassen höhere Zuschüsse für Zahnersatz – diese übernehmen bis zu 75% der anfallenden Kosten.
Doch, was sich auf den ersten Blick recht passabel anhört, täuscht auf den zweiten Blick. Denn zum einen gibt es die 75% nur, wenn Versicherte ein Bonusheft nachweisen, mit dem sie die regelmäßige Vorsorge über mindestens 10 Jahre dokumentieren können (ansonsten gibt es nur 60% ohne bzw. 65% mit 5 Jahren Nachweis). Und zum anderen bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen keinen Luxus-Zahnersatz, sondern immer nur die einfachste Lösung.
So viel übernehmen die Krankenkassen für Zahnersatz
Die Festzuschüsse für Kassenpatienten werden nämlich nur auf Basis der günstigsten Versorgung berechnet, der sogenannten Regelversorgung.
Wer also einen weitgehend zerstörten Backenzahn hat, bekommt nicht etwa die Kosten einer hochwertigen Gold- oder Keramik-Krone von seiner gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst, sondern nur eine günstige Krone aus sogenanntem „NEM“, das steht für „Nicht-Edelmetall“, also z.B. eine Ausfertigung in Stahl o.Ä..

Der Zahnarzt rechnet hier den Befund 1.1. „erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“ ab.
Insgesamt rechnet die Krankenkasse hier mit Gesamtkosten von 339,67 Euro für die Regelversorgung (siehe Abbildung). Davon erstattet die Krankenkasse Versicherten dann zwischen 203,80 Euro (60%) und 254,75 Euro (75%).
Nur wer ein sehr geringes Einkommen nachweisen kann oder Bezieher von Sozialleistungen wie z.B. Hartz IV, Grundsicherung oder BAföG ist, kann zumindest 100% über die Härtefallregelung erstattet bekommen – aber auch nur von der gesetzlichen Regelversorgung.
Wer schon mal eine Krone beim Zahnarzt bekommen hat, der weiß vermutlich, dass die Kosten im Regelfall deutlich höher ausfallen. Im Schnitt kostet eine Krone in hochwertiger Ausführung eher zwischen 700 und 1.000 Euro.
Das bedeutet: selbst wer jedes Jahr „brav“ zum Zahnarzt geht und seine Vorsorge im Bonusheft dokumentieren lässt, muss privat ziemlich viel zuzahlen, wenn er eine anständige Versorgung wünscht und nicht nur das günstigste Kassenmodell.
Wer schöne Zähne haben will, kann beim Zahnarzt schnell auf Rechnungen im Bereich von 10.000 bis 30.000 Euro landen, gerade wenn Implantate eingesetzt werden, die keine Kassenleistung sind!
Die Beteiligung der gesetzlichen Kasse beträgt dann oftmals nur einen Bruchteil der enormen Gesamtkosten.
Ist eine private Zahn Zusatzversicherung sinnvoll?
Bereits 2017 hat unser heutiger Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview auf die Problematik hingewiesen, dass speziell ältere Menschen schlechte Zähne haben und man die soziale Situation oft an den Zähnen erkennen kann. In diesem Interview regt er die Erweiterungen der Zahnersatz-Leistung im Rahmen der Kassenversorgung an.
Jetzt als Gesundheitsminister hätte er dazu unter Umständen die Möglichkeiten, tätig zu werden. Im Koalitionsvertrag unserer gelb-rot-grünen Regierung ist davon allerdings bislang keine Rede.
Maximilian Waizmann, Geschäftsführer des Portals www.zahnzusatzversicherung-experten.de geht nicht davon aus, dass sich an den gesetzlichen Regelungen auf absehbare Zeit etwas ändern wird.
„Unser Sozialsystem ist umlagefinanziert – die arbeitende Bevölkerung muss über ihre Sozialbeiträge die Leistungen der gesetzlichen Kassen finanzieren. Die Belastung der Arbeitnehmer ist aus meiner Sicht bereits am Anschlag – durch demografische
Während Lauterbach bereits 2017 sagte, dass „Zusatzversicherungen nur einen kleinen Teil zur Lösung beitragen können“, scheint die Welt im Jahr 2022 anders auszusehen.
Laut Experte Waizmann ist eine gute Zusatzversicherung für Menschen im Alter von 50 oder 60 Jahren nicht unbezahlbar: „gute Tarife mit einer Absicherung von 90% kosten selbst für ältere Menschen oft nicht mehr als etwa 40 Euro – rechtzeitig abgeschlossen kann so eine Versicherung vor hohen Kosten schützen“.
Beliebtheit von Zahnzusatzversicherungen nimmt stetig zu
Dass den Deutschen die Zahngesundheit wichtig ist, zeigen nicht nur die steigenden Krankenkassenausgaben für Vorsorge und Zahnerhalt, sondern auch die seit Jahren kontinuierlich steigende Zahl abgeschlossener Zahnversicherungen.
Fast 17 Millionen Policen wurden bis zum Jahr 2020 abgeschlossen, so die im Oktober 2021 veröffentlichten Zahlen des PKV-Verbandes.
Waren es 2010 gerade mal etwa 12 Millionen Verträge, hat sich deren Zahl im Laufe der vergangenen 10 Jahre um knapp 40% erhöht. Laut Waizmann werden immer häufiger Tarife nachgefragt, die nicht nur Zahnersatz übernehmen, sondern auch insbesondere die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung.
Einige moderne Policen übernehmen sogar die Kosten für kosmetische Behandlungen wie z.B. das Aufhellen der Zähne, das sogenannte „Bleaching“. Wie sich die Leistungen im gesetzlichen System entwickeln, bleibt abzuwarten.
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Konsumverhalten in Deutschland 2022 – der Konsum wandelt sich
In den letzten beiden Jahren haben die Menschen in Deutschland ein verändertes Konsumverhalten entwickelt. Bei den jüngeren Verbrauchern geht der Trend dahin, dass sie zunehmend bei den Marken direkt kaufen und nicht mehr im traditionellen Einzelhandel. Darüber hinaus hat auch die ältere Generation das Onlineshopping für sich entdeckt. Diese Änderungen im Konsumverhalten werden sich fortsetzen und gelten nicht mehr nur für Lifestyleprodukte, sondern auch für Artikel des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, Gesundheits- und Beautyprodukte oder Hygieneartikel.
Die Jüngeren lieben D2C
Direct to Consumer (D2C) ist ein neuer Trend. Kunden bevorzugen es, direkt bei den Markenherstellern einzukaufen. Je nach Altersgruppe unterscheidet sich allerdings das Konsumverhalten sehr. Dabei lassen sich vier wichtige Altersgruppen unterscheiden. Die Baby-Boomer sind zwischen 57 und 75 Jahren alt. Das Alter der Generation X liegt zwischen 41 und 56 Jahren. Die Millenials sind zwischen 25 und 40 Jahren alt und die Generation Z zwischen 18 und 24 Jahren.
Die Generation Z kauft am häufigsten bei D2C ein. Zwei Drittel dieser Altersgruppe tun dies regelmäßig. Bei den Baby-Boomern sind es hingegen nur etwa ein Fünftel. Für den Einkauf direkt beim Markenhersteller spricht die bessere Kauferfahrung. Zudem gibt es dort attraktive Treueprogramme und die Verbraucher können sich über Schnäppchen freuen, die z.B. bei Anbietern wie Mein Deal zu finden sind.
Lieferservices gewinnen an Bedeutung – was für Click & Collect spricht
In den letzten beiden Jahren sind alternative Einkaufskonzepte bekannter geworden und haben sich mehr und mehr durchgesetzt. Ein Beispiel dafür ist Click & Collect, das jetzt viel bekannter und beliebter ist als noch vor wenigen Jahren. Zwischen Onlineshop und Einzelhandel gab es bisher sehr feste Grenzen, die jetzt immer mehr verschwimmen. Kunden können online bestellen und dann die Ware an einem kontaktlosen Punkt einfach abholen. Die Bezahlung erfolgt schon im Vorfeld, wie das auch im Onlinehandel üblich ist.
Liefer- und Fulfillment-Services haben ebenfalls an Bedeutung gewonnen, beispielsweise im Bereich Lebensmitteleinkauf. Die Ladenerfahrung spielt quer durch alle Altersgruppen gar keine so große Rolle mehr. Ähnlich sieht es aus, wenn es um den Einkauf von Gesundheits- und Beauty-Produkten geht. Auch hier sind mehr Menschen Lieferung und Fulfillment-Möglichkeiten wichtiger als die Ladenerfahrung.
Im Bereich Lebensmittel legen die Verbraucher immer mehr Wert darau, dass die Produktion lokal erfolgt. Bei Haushalts-, Hygiene-, Gesundheits- und Beautyprodukten ist dieses Argument nicht so wichtig.
Bewusster und nachhaltiger Leben
Vielen Menschen ist bewusster geworden, wie wichtig es ist auf die persönliche Gesundheit zu achten. Auch das Thema Nachhaltigkeit hat stark an Bedeutung gewonnen. Die Konsumenten sind aufmerksamer geworden für die Themen Umweltschutz und Ressourcenschonung. Manche sind sogar bereit, einen höheren Preis für nachhaltige Produkte zu bezahlen. Allerdings ist die große Mehrheit der Meinung, dass die Preise von nachhaltigen Produkten nicht höher sein sollten als die Preise der herkömmlichen Produkte. Dieses veränderte Bewusstsein hat auch dazu geführt, dass die Konsumenten höhere Ansprüche an sich selbst haben. Außerdem hat die stärkere Orientierung an Nachhaltigkeit zur Folge, dass sich die Erwartungen an Unternehmen geändert haben. Viele sind der Meinung, dass privatwirtschaftliche Unternehmen mehr für die Gesellschaft tun könnten und auch dazu beitragen können, die Gesamtsituation in der Gesellschaft und der Menschheit ganz allgemein zu verbessern.
Konsumenten geben freiwillig Daten heraus
Beim Onlineshopping ist es häufig notwendig, Daten mit den Unternehmen zu teilen. Verbraucher sind heute mehr als zuvor dazu bereit, Daten offenzulegen, wenn sie dadurch Vorteile erhalten können. Knapp die Hälfte der Verbraucher ist dazu bereit, Informationen darüber preiszugeben, wie sie Produkte verwenden oder konsumieren. Auch die Angabe von demografischen Daten oder zu Produktpräferenzen erfolgt wesentlich bereitwilliger. Auch automatisch erfasste Daten, wie bereits getätigte Käufe oder den Suchverlauf teilen sie häufiger mit Unternehmen. Mehr als die Hälfte der Verbraucher würde gegen gute Angebote oder attraktive Rabatte ihre Daten mit Unternehmen teilen.
Die Hersteller nutzen die Verbraucherdaten und optimieren damit ihren Direktvertriebskanal. Auch im Einzelhandel und im Bereich Konsumgüter lassen sich aufgrund der so gewonnenen Daten Nachfrage- und Angebotstrends erkennen. Sie lassen sich in konkrete Empfehlungen und Entscheidungen umsetzen, beispielsweise wenn es darum geht, Produkte oder Dienstleistungen anzupassen und damit das Kundenerlebnis zu verbessern oder wo Produkte am besten zu lagern sind.
Phygital ist das neue Schlagwort im Handel
Während der letzten beiden Jahre hat der Onlinehandel ein enormes Wachstum erlebt. Dabei sind Omni-Channel-Händler weit über dem Durchschnitt gewachsen. Ihre Konversionsrate ist viel höher als die der reinen Onlinehändler. Dabei lautet das prägende Schlagwort „phygital“. Die Händler sind sowohl physisch mit einem Ladengeschäft als auch digital über das Internet erreichbar. Sogar sehr alte Menschen haben online eingekauft und sich mit den Möglichkeiten des Onlineshoppings vertraut gemacht.
Manipulierte Reichweiten in Social Media
Soziale Netzwerke sind nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken und vernetzen die Menschen weltweit. Mehr als die Hälfte der unter 24-Jährigen nutzt soziale Medien als Informationsquelle. Was die Nutzer oben auf der Startseite sehen, bestimmen die Algorithmen der etablierten sozialen Netzwerke. Doch welche Inhalte präferieren die Algorithmen? Und wie lässt sich Manipulation in den sozialen Medien erkennen?
Wichtige Faktoren für Algorithmen
Welche Beiträge von welchen Accounts im oberen Bereich der Startseite erscheinen, hängt von vielen Faktoren ab. Sie werden nicht chronologisch dargestellt. Stattdessen ordnet ein Algorithmus die Beiträge nach Relevanz. Nicht jedes Netzwerk verwendet denselben Algorithmus. Doch einige Aspekte steigern die Sichtbarkeit auf jeder Social Media Plattform. So haben etwa jene Beiträge eine hohe Reichweite, die sich mit den Interessen vieler Nutzer decken und für die Nutzer selbst interessant erscheinen. Zudem stellen Social-Media-Portale die neuesten Beiträge bevorzugt da. Auch viele Interaktionen pushen einen Beitrag. Je mehr Likes und Kommentare es gibt, desto präsenter ist der Eintrag für die Nutzer. Ausschlaggebend ist auch die Anzahl der Follower. Je mehr Follower ein Account hat, desto mehr werden die Beiträge dieses Accounts bevorzugt. Somit ist ein Account mit vielen Followern auch gleichzeitig „mehr wert“, als ein Account mit weniger Followern. Im Internet gibt es deswegen zahlreiche Anbieter, die angeben Follower übers Internet zu verkaufen. Wie seriös dieser Prozesse wirklich ist, ist fraglich. Im Regelfall handelt es sich bei solchen Angeboten um Betrug, da die Accounts programmierte Bots sind und kein echtes Interesse an den Beiträgen der jeweiligen Person haben. Trotz alledem ist die Neugier groß und viele Instagram-User nutzen Angebote, um Instagram Followers kaufen zu können, da sie mit einer großen Followerzahl einen höheren Wert in den sozialen Medien suggerieren können.
Wer Social Media im digitalen Alltag verstehen möchte, der muss wissen, dass soziale Medien in den Algorithmus miteinbezogen werden. Heute zählt welche Art von Beiträgen ein Nutzer bevorzugt konsumiert. Wer bei Bildern verweilt, wird vermehrt Bilder im Newsfeed sehen. Wer größtenteils Videos schaut, wird mehr Videos vorgeschlagen bekommen. Content Creator können ihre Reichweite steigern, wenn sie mit dem Wissen um den Algorithmus handeln. Qualitativer Content mit interessanten Bildunterschriften und einem Call-to-Action sorgen dafür, dass Nutzer länger beim Beitrag verweilen. Erfolgreiche Influencer posten zu den Zeiten, an denen die meisten Follower online sind.
Wie sich Mediennutzung verändert
Doch wieso ist es so wichtig zu wissen, wie die Algorithmen funktionieren? Wer soziale Medien geschäftlich nutzt, will seine Zielgruppe erreichen. Die potenziellen Kunden tummeln sich vermehrt in den sozialen Medien. Nur wenige junge Menschen nutzen traditionelle Medien oder kaufen vor Ort ein. Auch Stars ohne Social Media Account sind selten. Bereits über 50 Prozent der Menschen zwischen 18 und 24 Jahren nutzen soziale Medien regelmäßig und informieren sich dabei sowohl über ihre persönlichen Interessen als auch über das Weltgeschehen.
Werbung erreicht die junge Zielgruppe daher hauptsächlich über Influencer. Vor allem Jugendliche lassen sich in ihrer Entscheidungsfindung von ihren Vorbildern in den sozialen Medien beeinflussen. In Freizeit- und Beauty-Themen sind soziale Netzwerke schon lange ein fixer Bestandteil der Informationsweitergabe. Doch auch die Newsvermittlung über soziale Medien gewinnt immer größere Bedeutung. Bislang nutzen vor allem Boulevardzeitungen soziale Kanäle zur Informationsverbreitung. Für alle, die Social Media Nutzer erreichen wollen, ist eine große Reichweite entscheidend.
Fake News, Chat Bots und Manipulation erkennen
Da soziale Medien nicht nur zur Unterhaltung sondern auch zur Informationsbeschaffung genutzt werden, stehen traditionelle Medien vor neuen Herausforderungen und nutzen soziale Plattformen. In Deutschland ist Facebook der Spitzenreiter mit den meisten Marktanteilen. Um weiterhin ihre Nutzer zu erreichen, betreiben auch etablierte Medien ihre Social Media Accounts immer aktiver. Doch wo es News gibt, tauchen auch Fake News auf. Nicht jeder Account, der die Reichweite bewusst erweitert, bietet seinen Nutzern qualitative Inhalte. Oft geteilte Beiträge können auch Fake News sein und von Chat Bots stammen.
Twitter-Nutzer erkennen Chat Bots an bestimmten Profil-Merkmalen. Anhand der Zusammensetzung der Follower und den Accounts, denen der Bot folgt, wird schnell deutlich, dass es sich um manipulierte Inhalte handelt. Nutzer, die an der Plausibilität von Informationen zweifeln, suchen nach genaueren Informationen zum Accountbetreiber. Auch das Abgleichen von Informationen in sozialen Medien und Suchmaschinen bringt Klarheit.
Fazit
Die Reichweite in sozialen Medien lässt sich also durchaus beeinflussen. Die Anzahl der Follower ist jedoch nur ein Kriterium von vielen. Denn Nutzer verweilen nur dann bei einem Beitrag, wenn sie der Inhalt überzeugt. Je relevanter der Post für persönliche Interessen ist, desto weiter oben erscheint er im Newsfeed des Nutzers. Auch ein Account, der zwar viele Follower hat, aber nicht zur richtigen Zeit oder zu selten postet, wird nur wenige Menschen erreichen. Da sich vor allem junge Menschen hauptsächlich über soziale Medien informieren, ist es für Medienunternehmen wichtig, auch über diese Kanäle zu kommunizieren. Fake News und Chat Bots mischen sich zwar unter relevante Informationen. Doch mit etwas Aufmerksamkeit lassen sich schnell erkennen.








































