In der Regel…

…lautet die Antwort auf diese Frage eindeutig Ja! Denn meist reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Vermieter zur Herausgabe zu bringen. Einen Rechtsstreit würde dieser nämlich mit Sicherheit verlieren – und müsste am Ende auch noch die Gerichtskosten tragen. Aber Vorsicht! Das geht nur…