…lautet die Antwort auf diese Frage eindeutig Ja! Denn meist reicht schon ein anwaltliches Schreiben, um den Vermieter zur Herausgabe zu bringen. Einen Rechtsstreit würde dieser nämlich mit Sicherheit verlieren – und müsste am Ende auch noch die Gerichtskosten tragen. Aber Vorsicht! Das geht nur…