… muss diese Mietkaution beim Auszug und wenn keine Probleme auftauchen, in voller Höhe und zuzüglich der inzwischen angefallenen Zinsen dem Mieter erstattet werden. Und zwar unaufgefordert, üblicherweise binnen maximal sechs Monaten.
… muss diese Mietkaution beim Auszug und wenn keine Probleme auftauchen, in voller Höhe und zuzüglich der inzwischen angefallenen Zinsen dem Mieter erstattet werden. Und zwar unaufgefordert, üblicherweise binnen maximal sechs Monaten.