Wenn sich der Vermieter…

… Zeit lässt oder gar die Rausgabe verweigert, kommt es auf den Grund dafür an. Bestehen Mängel an der Wohnung, die beseitigt werden müssen, bevor sie erneut vermietet werden kann? In dem Fall darf der Vermieter auf die Kaution zugreifen und muss dann nur den Restbetrag erstatten. Alternativ kann man das Gespräch suchen und die Mängel selbst beseitigen. Wenn das geschehen ist und man nachweisen kann, dass die Wohnung im vertragsgerechten Zustand ist, hat man wiederum Anspruch auf die Kaution.