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Verträge kündigen: Was bringen Online-Vergleichsportale?
Welche Anforderungen muss ein gutes Online-Vergleichsportal erfüllen?
Das neue Jahr hat gerade begonnen und beim Blick auf die Kontoauszüge wird vielen Verbrauchern schon richtig schwindelig: Etliche Versicherungen und Vertragspartner haben bereits hohe dreistellige Summen abgebucht, sodass größere finanzielle Sprünge kaum möglich sind.
Bei manchem Verbraucher wächst da der Zweifel. Gibt es günstigere Anbieter? Wie viel könnte eingespart werden? Wie aufwendig ist es, einen neuen Kontrakt abzuschließen und aus dem alten herauszukommen? Das alles sind Fragestellungen, die früher noch berechtigt waren. Heutzutage ist das allerdings nicht mehr der Fall, denn dafür gibt es unzählige Online-Vergleichsportale. Sie müssen übersichtlich sein, ein breites Angebot aufweisen und intuitiv bedienbar sein.
Ein Beispiel dafür ist moneycheck.de, das laut eigener Aussage die beste Leistung zum besten Preis offeriert. Auf der Seite können Verbraucher unter anderem Versicherungen, Kredite, Energieversorger und Kommunikationsdienstleister hinsichtlich ihres Angebotes vergleichen. Nach der Eintragung nur weniger essenzieller Angaben wird die Anfrage an den Anbieter weitergeleitet, woraufhin sich die intern beschäftigten Experten um die kostenlose Bereitstellung eines Vergleichs bemühen. Gemeinsam wird dann mit dem Verbraucher am Telefon anhand seines individuellen Bedarfs und seiner Lebensumstände der beste Vertrag gefunden.
Wie funktioniert der Abschluss von Verträgen über Online-Vergleichsportale?
Bei den meisten anderen Vergleichsportalen sind die Abläufe dagegen standardisiert und automatisiert. Oftmals kann der neue Vertrag direkt über die Seite abgeschlossen werden. Hierzu führt das Portal den Nutzer durch den kompletten Antragsprozess. Eine Registrierung vorab ist nicht notwendig. Sofern erforderlich wird der Verbraucher dazu aufgefordert, bestimmte Dokumente hochzuladen oder nachträglich zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere bei Darlehensanträgen ist die Übermittlung von Kontoauszügen, einer Kopie des Personalausweises sowie des Arbeitsvertrages essenziell. Beim Abschluss eines Stromvertrages wird dagegen beispielsweise der aktuelle Zählerstand und die Zählernummer abgefragt. Wurde der Antrag auf den Vertragsabschluss durch das Vergleichsportal an den dahinterstehenden Anbieter übermittelt, wird dieser überprüft und der Verbraucher über alle Schritte per Mail auf dem Laufenden gehalten. Sofern alles glatt gegangen ist, geht in der Regel die Bestätigung des Vertragsabschlusses innerhalb weniger Werktage per Mail zu.
Angefordert wird von den meisten Vertragspartnern parallel ein SEPA-Lastschriftmandat, das ebenfalls unterschrieben zurückgesendet werden muss. Alles in allem läuft der Vertragsabschluss nahezu vollständig digitalisiert und für den Verbraucher so zeitsparend und komfortabel wie möglich ab.
Was passiert mit den nicht mehr benötigten Verträgen eines Verbrauchers?
Für Verbraucher besonders relevant ist die Frage, was mit den alten, nicht mehr benötigten Verträgen passiert. Essenziell ist zunächst, sich mit sämtlichen bestehenden Kündigungsfristen auseinanderzusetzen. Für jeden Vertrag gelten andere Zeiträume als Stichtag. So muss laut kleiner-kalender.de die Kfz-Versicherung beispielsweise bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, damit ab dem 1. Januar der neue Kontrakt greifen kann.
Grundsätzlich ist die Frage nach dem Kündigungszeitpunkt ebenso davon abhängig, wann der bisher bestehende Vertrag abgeschlossen worden ist. So oder so können Sie das späteste Kündigungsdatum Ihren alten Vertragsunterlagen entnehmen.
Bei der Nutzung eines Vergleichsportals profitieren Sie davon, dass Ihnen als zusätzlicher Bonus die automatische Kündigung des alten Vertrages angeboten wird. Stimmen Sie dieser zu, wird Sie vom neuen Vertragspartner respektive vom Vergleichsportal erledigt. Ansonsten können Sie das Ganze ebenso in Eigenregie bewerkstelligen. Achten sollten Sie in jedem Fall insbesondere bei der Kfz-Versicherung darauf, dass Sie den alten Kontrakt erst dann kündigen, wenn der neue bereits bestätigt worden ist.
Das sind die 3 häufigsten Gründe für Wirtschaftsermittlungen
Grund Nummer 1: Lohnfortzahlungsbetrug
Selbst in einem Unternehmen, das in sämtlichen Bereichen perfekt organisiert ist, läuft nicht immer alles reibungslos. Kommt es zu Problemen mit der Zuverlässigkeit und Leistung von Mitarbeitern, können entweder rationale Gründe wie private oder gesundheitliche Probleme dahinterstecken oder aber weitaus seltener anzutreffende kriminelle Absichten wie beim Lohnfortzahlungsbetrug. Für deren Aufklärung kann die Firma auf die Beauftragung einer Detektei angewiesen sein.
Bundesweit gibt es viele renommierte Detekteien, die für Unternehmen gleich welcher Branche eine gute Anlaufstelle in Sachen Wirtschaftsdelikte darstellen. Wichtig ist für Firmen dabei, auf keine Newcomer zu setzen, sondern etablierte Experten zu beauftragen, die entsprechend sensibel und diskret vorgehen. Erforderlich ist zudem, dass die Detektei mehrere Jahre Erfahrung besitzt, vom TÜV zertifiziert ist und ausschließlich rechtskonform arbeitet, um weitergehenden Streitigkeiten von vornherein den Nährboden zu entziehen.
Lohnfortzahlungsbetrug ist mit Abstand der häufigste Grund für Wirtschaftsermittlungen. Er liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter sprichwörtlich „krankfeiert“ oder beispielsweise während eines genehmigten Urlaubes für die Konkurrenz tätig wird. Auch dann, wenn er tatsächlich krank ist und Tätigkeiten nachgeht, die seine Gesundung verlangsamen, kann schnell der Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetruges erfüllt sein.
Grund Nummer 2: Arbeitszeitbetrug
Der zweite Grund für die Notwendigkeit von Wirtschaftsermittlungen ist ein Tatbestand, der eng mit dem erstgenannten verbunden ist. Per definitionem liegt Arbeitszeitbetrug dann vor, wenn der Mitarbeiter falsche Angaben zu seiner tatsächlich für das Unternehmen geleisteten Arbeit macht.
In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist der Fall, dass etwa falsche Angaben in elektronischen Zeiterfassungsprogrammen oder auf dem Überstundenzettel gemacht werden. Wer vorsätzlich zu früh einstempelt bzw. erst lange nach Feierabend ausstempelt, täuscht seinen Arbeitgeber über den Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeit, um sich finanziell zu bereichern.
Arbeitszeitbetrug ist allerdings ebenso bei der Beschäftigung von Außendienstmitarbeitern und klassischen Haustürverkäufern ein wichtiges Thema, dessen Aufklärung regelmäßig nur durch versierte Experten gelingt. Wichtig ist, dass Unternehmen nicht der Versuchung erliegen, entsprechende Tatbestände in Eigenregie aufklären zu wollen. Schnell können dann nämlich die Privatsphäre bzw. die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters beeinträchtigt sein, was zusätzliche Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen kann.
Grund Nummer 3: Wettbewerbsdelikte
Am seltensten haben Unternehmen glücklicherweise mit Wettbewerbsdelikten und Einschleusungen von Spionen in die Firma zu kämpfen. Liegt allerdings ein solcher Fall, sind die wirtschaftlichen Folgen meist verheerend. Kommen sensible Daten abhanden, drohen nicht nur Produkt- respektive Markenpiraterie, sondern gleichfalls Beeinträchtigungen der Reputation aufgrund existenter Sicherheitslücken.
Bei diesen beiden erwähnten Delikten ist es für Unternehmen besonders wichtig, schnell zu handeln und schon erste Indizien erst zu nehmen. Häufen sich z.B. Fälle, in denen Dritte über Informationen verfügen, mit denen sie normalerweise nicht vertraut sind oder sind Unternehmen plötzlich mit Konkurrenzprodukten konfrontiert, die sie eigentlich selbst entwickeln wollten, liegt der Verdacht der Betriebsspionage nahe.
Versierte Detekteien gehen in derartigen Fällen so vor, dass sie selbst Detektive in das Unternehmen einschleusen, um die Sicherheitslücke ausfindig und den Spion dingfest zu machen. Sie erreichen dabei Aufklärungsquoten von mehr als 90% und machen sich daher nahezu immer bezahlt.
Kommen künftig Gebühren für die Beratung in Geschäften?
Im Zuge der vergangenen Jahrzehnte hat sich die Art und Weise wie wir einkaufen und uns über das günstigste Angebot informieren, massiv gewandelt. Während es früher praktisch normal war, für den Kauf eines bestimmten Produktes in die Stadt zu fahren und den dort verlangten Preis zu akzeptieren, hat heutzutage jeder sein Smartphone in der Tasche und kann im Handumdrehen online die Preise vergleichen.
Zu einem existenzbedrohenden Problem wird das Ganze allerdings dann, wenn Geschäfte ausschließlich mit der Intention besucht werden, sich das Objekt der Begierde anzuschauen und sich umfassend beraten zu lassen, nur um anschließend im World Wide Web zu bestellen.
Da diese Vorgehensweise immer weiter zunimmt, denken nun stationäre Läden vermehrt darüber nach, Gebühren für die Beratung einzuführen. Bisher sind diese nur ganz vereinzelt anzutreffen und bewegen sich im Bereich von etwa zehn bis 50 Euro. Häufig werden die geforderten Gelder zudem beim Kauf verrechnet. Dadurch soll die Beratung und der damit verbundene Kauf wieder wie früher zusammengeführt werden.
Auch die Anbieter der Reisebranche haben mit Beratungsklau zu kämpfen
Neben den vielen Einzelhändlern ist der Beratungsdiebstahl bzw. -klau auch in der Reisebranche ein hitzig diskutiertes Thema. In den letzten Jahren sind Online-Reisebüros und Suchmaschinen für das günstigste Hotel oder die preiswerteste Ferienwohnung wie Pilze aus dem Boden geschossen.
Die entsprechenden Seiten sind zwar einfach bedienbar, allerdings kann die Buchung eines umfassenden Urlaubs mit mehreren Transfers, Ausflügen und unterschiedlichen Unterkünften dennoch zur großen Herausforderung werden.
Deshalb suchen etliche Menschen das Reisebüro vor Ort auf, lassen sich alles durchplanen und buchen nachher die gesamte Reise günstig im Netz. Vereinzelt wurden deshalb hier ebenso schon Beratungsgebühren mit Verrechnungsoption eingeführt – mit mäßigem Erfolg.
„Wir sind es gewohnt, unsere Kunden genauso gut und umfassend zu beraten, wie das in einem herkömmlichen Reisebüro der Fall ist. Daher können wir den hinter der Einführung von Gebühren stehenden Ansatz zwar nachvollziehen, halten ihn aber nicht für zielführend“, so der Geschäftsführer Tobias Pellny von ferienhelden.de.
Experten sehen die Einführung von Beratungsgebühren in Läden kritisch
In diesen Tenor stimmen ebenfalls zahlreiche Experten ein. Wie nw.de berichtet, sagte Martin Bockler, seines Zeichens IHKN-Sprecher, kürzlich: „Der Kunde ist heutzutage auf allen Vertriebskanälen unterwegs und wechselt gerne zwischen ihnen hin und her.“ Gleichfalls betonte Bockler, dass sich der Beratungsklau inzwischen ohnehin relativiert habe, da der stationäre Handel immer mehr mit dem im Web verschmelze.
Die Gefahr bei der Einführung von Beratungsgebühren in Geschäften liege demnach vor allem darin, dass der Händler wertvolle Sympathiepunkte beim Kunden verspiele und dauerhaft seine Kaufkraft verliert.
Ein anderer Ansatz könnte indes sein, den Kunden tatsächlich da abzuholen, wo er gerade steht. Viele Personen sind selbst in der heutigen Zeit durchaus noch bereit, gute Beratung mit einem anschließenden Kauf zu honorieren. Allerdings – und auch das ist ein zu beobachtender Trend – nimmt in vielen Geschäften mangels geschultem Personal die Beratungsqualität immer weiter ab.
Presseausweis erhalten: Was ist dafür zu tun?
Wie lässt sich der Presseausweis beantragen?
Ein Presseausweis lässt sich über verschiedene Landesorganisationen des BDZV, im Mitgliederbereich des DFJV oder auch den VDS (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) beantragen. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller nicht zwingend Mitglied des jeweiligen Verbandes sein, sondern lediglich einige Voraussetzungen erfüllen. Die Beantragung selbst funktioniert per Kontaktaufnahme und einem formlosen Antrag. Dabei ist jedoch nachzuweisen, dass der Antragsteller hauptberuflich als Journalist arbeitet. Folgende Nachweise sind dabei unter anderem möglich:
- Bescheinigung von Redaktionen, Verlagshäusern oder Bildagenturen
- Vorlage eines Vertrags über die Mitarbeit in einer Redaktion
- Publikationsnachweise mit namentlicher Kennzeichnung
- Bestätigung des Finanzamts oder des Steuerberaters über die hauptberufliche journalistische Tätigkeit
- Immatrikulationsbescheinigung über entsprechenden journalistischen Studiengang (für Studenten)
- Bescheinigungen von Institutionen, für die der Antragsteller tätig ist
Neben diesen Nachweisen kommen je nach individueller Situation auch noch weitere Unterlagen oder Arbeitsproben infrage. Wichtig ist hierbei, dass sie eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit klar nachweisen. Bei Pressesprechern muss zudem ersichtlich sein, dass der Schwerpunkt der eigenen Arbeit journalistisch geprägt ist. Hier existiert eine klare Abgrenzung zur PR, die für Pressesprecher nicht selten einen wichtigen Arbeitsbereich darstellt. Zusätzlich kann es hilfreich, einen Nachweis über eine journalistische Ausbildung vorzulegen, der von Universitäten oder entsprechenden Akademien deren Schwerpunkt auf Journalismus liegt, ausgestellt wird.
Welche Vorteile bringt ein Presseausweis mit sich?
Auch wenn für eine journalistische Tätigkeit nicht zwingend ein Presseausweis benötigt wird, bringt dieser doch einige unschätzbare Vorteile mit sich:
- Der Zugang zu Messen wird deutlich einfacher
Der Besuch einer Fachmesse ist bei Publikumsmessen zwar jedem erlaubt, aber Journalisten können auch eine Akkreditierung für reine Fachmessen erhalten. Dies setzt in vielen Fällen allerdings einen Presseausweis voraus. Mit dem Dokument gehen zudem auch die einzelnen Her- und Aussteller auf Nummer Sicher, dass sie einen Journalisten vor sich haben. In solchen Fällen sind die Aussteller nicht selten deutlich auskunftsbereiter.
- Die Befragung von Behörden bringt weniger Hürden mit sich
Mit einem Presseausweis wird es möglich, sich für den Bundestag oder auch die einzelnen Landtage akkreditieren zu lassen. Darüber hinaus wird es einfacher, von Behörden Auskünfte zu erhalten. Diese sind laut den Pressegesetzen der Länder dazu verpflichtet, Journalisten Auskünfte zu erteilen.
- Unternehmen akkreditieren eher Journalisten mit Presseausweis
Auch beim Berichten über Unternehmen ist der Presseausweis von unschätzbarem Vorteil. Die Unternehmen laden bei Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen lieber professionelle Journalisten ein, die so eher an die wichtigsten Informationen herankommen. Wie ließe sich dies besser nachweisen als über den Presseausweis?
Daneben bietet ein Presseausweis auch in gesperrten Bereichen bei Unglücksfällen bessere Chancen, in gesperrte Bereiche vorzudringen und darüber zu berichten. Insgesamt lässt sich also festhalten, dass sich die Arbeit von Journalisten durch das Dokument deutlich vereinfacht und so auch Informationen verfügbar werden, die sonst eher verborgen bleiben.
Was ist beim Presseausweis sonst noch zu beachten?
Einmal einen Presseausweis beantragen und davon dann dauerhaft profitieren – eine schöne Vorstellung. Leider entspricht sie nicht der Wahrheit, denn der Ausweis muss jedes Jahr neu beantragt werden. Dies hat zweierlei Gründe:
- Aktualität (Der Inhaber ist im aktuellen Jahr immer noch als Journalist tätig)
- Sicherheit (Das Dokument lässt sich deutlich schwieriger fälschen)
Presseausweise sind im Normalfall dreisprachig gehalten, um auch innerhalb Europas eingesetzt werden zu können. Wer weltweit recherchieren möchte, kann zusätzlich einen internationalen Presseausweis beantragen, der bei der IJF erhältlich ist.
Presseausweise stellen eine große Hilfe dar
Wer als Redakteur oder Journalist arbeitet, kann kaum auf ihn verzichten: Den Presseausweis. Das Dokument öffnet Türen zu Behörden, Messeveranstaltern und auch Unternehmen. Auf diese Weise lässt sich die eigene Recherche viel weitläufiger gestalten. Die Beantragung eines Presseausweises ist relativ unkompliziert möglich, jedoch erwarten die Verbände den Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit. Ist diese erfolgt, können sich die Antragsteller schon bald auf ihr Exemplar freuen.




















































