Grund Nummer 1: Lohnfortzahlungsbetrug
Selbst in einem Unternehmen, das in sämtlichen Bereichen perfekt organisiert ist, läuft nicht immer alles reibungslos. Kommt es zu Problemen mit der Zuverlässigkeit und Leistung von Mitarbeitern, können entweder rationale Gründe wie private oder gesundheitliche Probleme dahinterstecken oder aber weitaus seltener anzutreffende kriminelle Absichten wie beim Lohnfortzahlungsbetrug. Für deren Aufklärung kann die Firma auf die Beauftragung einer Detektei angewiesen sein.
Bundesweit gibt es viele renommierte Detekteien, die für Unternehmen gleich welcher Branche eine gute Anlaufstelle in Sachen Wirtschaftsdelikte darstellen. Wichtig ist für Firmen dabei, auf keine Newcomer zu setzen, sondern etablierte Experten zu beauftragen, die entsprechend sensibel und diskret vorgehen. Erforderlich ist zudem, dass die Detektei mehrere Jahre Erfahrung besitzt, vom TÜV zertifiziert ist und ausschließlich rechtskonform arbeitet, um weitergehenden Streitigkeiten von vornherein den Nährboden zu entziehen.
Lohnfortzahlungsbetrug ist mit Abstand der häufigste Grund für Wirtschaftsermittlungen. Er liegt dann vor, wenn der Mitarbeiter sprichwörtlich „krankfeiert“ oder beispielsweise während eines genehmigten Urlaubes für die Konkurrenz tätig wird. Auch dann, wenn er tatsächlich krank ist und Tätigkeiten nachgeht, die seine Gesundung verlangsamen, kann schnell der Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetruges erfüllt sein.
Grund Nummer 2: Arbeitszeitbetrug
Der zweite Grund für die Notwendigkeit von Wirtschaftsermittlungen ist ein Tatbestand, der eng mit dem erstgenannten verbunden ist. Per definitionem liegt Arbeitszeitbetrug dann vor, wenn der Mitarbeiter falsche Angaben zu seiner tatsächlich für das Unternehmen geleisteten Arbeit macht.
In der Praxis am häufigsten anzutreffen ist der Fall, dass etwa falsche Angaben in elektronischen Zeiterfassungsprogrammen oder auf dem Überstundenzettel gemacht werden. Wer vorsätzlich zu früh einstempelt bzw. erst lange nach Feierabend ausstempelt, täuscht seinen Arbeitgeber über den Umfang der tatsächlich geleisteten Arbeit, um sich finanziell zu bereichern.
Arbeitszeitbetrug ist allerdings ebenso bei der Beschäftigung von Außendienstmitarbeitern und klassischen Haustürverkäufern ein wichtiges Thema, dessen Aufklärung regelmäßig nur durch versierte Experten gelingt. Wichtig ist, dass Unternehmen nicht der Versuchung erliegen, entsprechende Tatbestände in Eigenregie aufklären zu wollen. Schnell können dann nämlich die Privatsphäre bzw. die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters beeinträchtigt sein, was zusätzliche Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen kann.
Grund Nummer 3: Wettbewerbsdelikte
Am seltensten haben Unternehmen glücklicherweise mit Wettbewerbsdelikten und Einschleusungen von Spionen in die Firma zu kämpfen. Liegt allerdings ein solcher Fall, sind die wirtschaftlichen Folgen meist verheerend. Kommen sensible Daten abhanden, drohen nicht nur Produkt- respektive Markenpiraterie, sondern gleichfalls Beeinträchtigungen der Reputation aufgrund existenter Sicherheitslücken.
Bei diesen beiden erwähnten Delikten ist es für Unternehmen besonders wichtig, schnell zu handeln und schon erste Indizien erst zu nehmen. Häufen sich z.B. Fälle, in denen Dritte über Informationen verfügen, mit denen sie normalerweise nicht vertraut sind oder sind Unternehmen plötzlich mit Konkurrenzprodukten konfrontiert, die sie eigentlich selbst entwickeln wollten, liegt der Verdacht der Betriebsspionage nahe.
Versierte Detekteien gehen in derartigen Fällen so vor, dass sie selbst Detektive in das Unternehmen einschleusen, um die Sicherheitslücke ausfindig und den Spion dingfest zu machen. Sie erreichen dabei Aufklärungsquoten von mehr als 90% und machen sich daher nahezu immer bezahlt.