…steht weitgehend auf der Seite der Mieter, Mieterschutz ist in Deutschland weit ausgebaut. Doch wer eine neue Wohnung bezieht, sollte auch die Pflichten, die er als Mieter hat, im Blick behalten.
… muss man pünktlich zahlen – auch die erste Miete vor oder zum Einzug sowie die Kaution, die in der Regel zwei bis drei Kaltmieten beträgt. Zahlt man seine Miete regelmäßig zu spät, ist das ein Kündigungsgrund. Versteht, sich eigentlich von selbst, oder?
Es ist zwar keine Pflicht – dennoch sollte man beim Übergabeprotokoll sehr genau hinschauen, bevor man unterschreibt. Denn wenn hierin falsche Angaben sind und man eventuelle Schäden oder Mängel erst später entdeckt, hat man kaum mehr eine Handhabe.
Jedes Haus mit Mietwohnungen hat eine Hausordnung – und die ist verbindlich. Oft sind darin Ruhezeiten festgelegt, die sich ohnehin an geltendem Recht orientieren, aber auch individuelle Regelungen, die manchmal zwischen Eigentürmern und Mietern ausgehandelt wurden. Die Hausordnung ist verbindlich. Daher sollte man schon vor Einzug genau schauen, ob man alle Regeln akzeptieren kann.
Als Mieter ist man in regelmäßigen Abständen zu kleineren Instandhaltungen und Schönheitsreparaturen verpflichtet – zum Beispiel zur Pflege von Holzrahmen und Holztüren mit Holzschutzmittel. Die Abstände sind im Mietvertrag geregelt. Wer sich darum nicht kümmert, muss unter Umständen beim Auszug auf die Erstattung seiner Kaution verzichten.
Kleinere Reparaturen müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Allerdings ist „klein“ hier wörtlich zu nehmen: Laut aktueller Rechtsprechung dürfen diese Kleinreparaturen nicht mehr als hundert Euro im Jahr kosten. Wird es teurer, ist der Vermieter in der Pflicht.
…die man nicht selbst reparieren kann, müssen dem Vermieter bzw. dem Eigentümer unverzüglich mitgeteilt werden. Am besten ist es, sie zusätzlich zu fotografieren und damit eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Vergisst man, den Vermieter zu informieren, kann dieser den Mieter später für Schäden haftbar machen.
Die Heizung ist nicht nur dafür da, damit man es im Winter wohlig warm hat, sondern auch um Schimmel und Beschädigungen an den Rohrleitungen zu verhindern: Heißt: Bei niedrigen Temperaturen ist man dazu verpflichtet, zu heizen. Tut man es nicht und entstehen dadurch Schäden, ist man für deren Beseitigung haftbar.