Ein beträchtlicher Teil der deutschen findet seinen Partner oder seine Partnerin im Büro – aber nicht nur die große Liebe, auch kleine Affären mit Kollegen und Kolleginnen kommen oft vor. In den USA kann das ein Grund für die Kündigung sein. Wie sieht es in Deutschland aus?
Dass jemand hierzulande wegen einer Büroaffäre den Job verliert, ist unwahrscheinlich und kommt fast nie vor. Man muss also keine Angst haben, wenn man sich in die attraktive Kollegin verliebt. Aber ein paar Dinge, die zu beachten sind, gibt es durchaus.
Grundsätzlich nein! Es gibt zwar Chefs, die verlangen, dass man sie informiert, wenn man eine Beziehung mit einer Kollegin eingeht. Aber rechtlich ist das Privatsache und geht den Chef nichts an!
… die Liebesbeziehung oder Affäre darf die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen. Wer also mehr mit Flirten als mit Arbeiten beschäftigt ist, riskiert, dass der Chef eingreift – und das zurecht. Generell gilt: Liebe ist Privatsache! Nach Feierabend kann man knutschen und kuscheln soviel man will. Im Büro hat das nichts zu suchen. Egal, wie verknallt man gerade ist!
Der Arbeitgeber darf all das im Büro also durchaus verbieten – und auch Kollegen können eingreifen, wenn sie sich gestört fühlen. Aufgabe des Chefs ist es, für reibungslose Abläufe im Büro zu sorgen.
Wichtig ist, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Zum Beispiel, wenn Kollegen unterschiedlicher Abteilungen oder Unternehmenssparten eine Beziehung eingehen. So schwer es auch ist – hier muss man besonders drauf achten, Privates und Berufliches nicht zu vermischen.
… ist es, wenn man sich in eine Mitarbeiterin eines Kunden oder eines Unternehmens verliebt, mit dem das eigene Unternehmen zusammenarbeitet. Hier sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. In solch einem Fall kann es schon ratsam sein, den Chef zu informieren, um Konflikten vorzubeugen.
Nicht zu unterschätzen ist auch der Bürotratsch. Geht man eine Affäre unter Kollegen ein, kann es rasch zu Gerede und Gerüchten kommen. Allein schon um das zu vermeiden, sollte man Affären für sich behalten und von 9 bis 5 professionell miteinander umgehen. Erst wenn klar ist, dass es was Ernstes ist, macht es Sinn, offen darüber zu sprechen und die Kollegen einzuweihen.
Der Klassiker: Auf einer Weihnachtsfeier trinkt man zuviel und knutscht mit Kollegen. Verboten ist das nicht. Trotzdem sollte man es lassen. Da kommt es schnell zu Missverständnissen auf allen Seiten. Ist der Drang wirklich groß, erkennt man bei der Weihnachtsfeier, dass man in die Kollegin verliebt ist, ist es eher ratsam, die Telefonnummern auszutauschen und den ersten Kuss in die gemeinsame Freizeit zu verlegen. Das hilft auch, sich klarzuwerden, ob man wirklich verliebt ist – oder bloß betrunken.
Bislang hatten die Jobcenter ein starkes Druckmittel gegen Arbeitslose, wenn diese Termine versäumten oder sich weigerten, eine vom Jobcenter vorgeschlagene Arbeit anzunehmen: Mit Sanktionen konnten die Regelleistungen im Extremfall komplett eingestellt werden.
… hat diese Praxis nun für verfassungswidrig erklärt. Kritiker hatten seit Jahren des Standpunkt vertreten, eine Kürzung des Existenzminimums sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das sahen auch die Richter in Karlsruhe so.
Bislang konnten die Jobcenter abgestufte Sanktionen für bis zu mehrere Monate verhängen, wenn Arbeitslose nicht kooperierten. Möglich waren Leistungskürzungen um 30, 60 oder gar 100 Prozent. Das ändert sich nun. Fortan sind bei Arbeitslosen, die älter als 25 Jahre sind, nur noch Kürzungen von maximal 30 Prozent möglich.
… hieß es, die Jobcenter würden vorerst gar keine Sanktionen mehr verhängen, bestehende Sanktionen würden aufgehoben – und zwar auch für jüngere Arbeitslose. Die Jobcenter gehen also noch deutlich weiter als die Richter.
… nur eine Übergangslösung darstellt, oder ob in Zukunft gänzlich auf Sanktionen verzichtet wird, ist noch nicht klar. Generell war aber auch bisher nur eine eher kleine Minderheit aller Bezieher von ALG II überhaupt von Sanktionen betroffen.
Bislang wurden Sanktionen für jeweils eine Dauer von drei Monaten verhängt. Auch diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht gekippt. So gibt es Fälle, in denen ein Arbeitsloser unmittelbar nach Verhängung einer Sanktion sein Verhalten ändert, die Sanktion also ihren Zweck erfüllt – so dass es unlogisch und kontraproduktiv ist, die Sanktion trotzdem für mehrere Monate aufrecht zu erhalten und den Betroffenen in existenzielle Probleme zu bringen, obwohl er gar nichts falsch macht.
… muss nun das Sozialgesetz überarbeiten und eine neue Regelung finden, die dem Urteil aus Karlsruhe entspricht. Nach aktueller Lage dürfen Sanktionen nur noch in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes verhängt werden – und nicht mehr für einen starren Zeitraum.
… ist davon auszugehen, dass es in Zukunft für Meldeversäumnisse (also für verpasste Termine beim Jobcenter) gar keine Sanktionen mehr verhängt werden. Bis eine Gesetzesreform und Details der Neuregelung stehen, dürften einige Monate vergehen – wahrscheinlich ist, dass bis dahin keine neuen Sanktionen verhängt werden.
In Geldnot kommt fast jeder manchmal – aber es hat auch fast jeder die Möglichkeit, sich kurzfristig selbst zu helfen. Denn in den meisten Haushalten schlummern kleine Schätze, ohne dass man davon weiß. Und die lassen sich zum Beispiel bei Online-Auktionen verkaufen.
Du hast viele Bücher zu Hause, lagerst vielleicht welche im Keller oder auf dem Dachboden? Dann solltest du mal checken, ob vielleicht gut erhaltene seltene oder vergriffene Exemplare dabei sind. Denn die können ordentlich Geld in die Kasse spülen.
Dasselbe gilt für CDs oder Schallplatten – auch dafür gibt’s in digitalen Zeiten noch Sammler. Viele Menschen mögen lieber einen physischen Datenträger mit Cover und Booklet. Auch hier gilt: Der Zustand sollte möglichst gut sein!
Auch Magazine und insbesondere seltene Comics können mit Glück Geld bringen – es lohnt sich daher auch stets, die Comics der Kinder nicht zu entsorgen, sondern aufzuheben. Manche davon könnten in ein paar Jahren oder Jahrzehnten etwas wert sein. Wichtig: Trocken lagern, sonst müffelt das Papier!
Du hast Kinder oder sogar noch Spielzeug aus deiner eigenen Kindheit im Keller? Perfekt! Gerade ältere Actionfiguren werden, wenn sie in gutem Zustand sind, zu teils hohen Preisen gehandelt. Wer ganz viel Glück hat, kann hunderte Euro machen!
… können je nach Material und Seltenheitswert durchaus wertvoll sein. Bei Goldschmuck kann es sich lohnen, es gegen den reinen Materialwert an einen Goldschmied zu verkaufen. Wenn man hingegen an den Stücken hängt gibt es die Option, sie zu einem Pfandleiher zu bringen und später zurückzukaufen.
… findet man heraus, ob etwas wertvoll ist? Eine Faustregel: Bei Büchern und Musik sollte es keine Massenware sein. Was zigtausendfach auf dem Markt war, ist eher selten wertvoll oder begehrt (doch auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen!).
… hilft ein Blick ins Internet. Bei Onlinehändlern und Auktionshäusern kann man checken, ob ein Objekt selten ist und einschätzen, zu welchen Preisen es gehandelt wird. Auf diesem Weg erhält man eine gute Einschätzung, ob sich der Verkauf lohnt.
Den Preis immer etwas niedriger ansetzen als die Konkurrenz – dann geht das Angebot rasch weg.
… erlaubt es Verbrauchern, bei Online-Bestellungen vom Kauf zurückzutreten, wenn ihnen der Artikel nicht gefällt, sie sich anders entscheiden – oder auch aus anderen Gründen. Wir erklären, wann man Produkte zurückgeben darf, wann nicht, und welche Regeln sonst noch gelten.
… hat man grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses beginnt mit Vertragsschluss. Den Widerruf kann man ohne Angabe von Gründen erklären, indem man die Ware einfach zurücksendet. Allerdings muss sie vor Ablauf der Frist beim Verkäufer ankommen.
… die man beim Kauf bezahlt hat, muss der Verkäufer zusammen mit dem Kaufpreis in voller Höhe zurückerstatten. Es sei denn, man sendet nur einen Teil der Bestellung zurück – dann wird auch nur ein Teil der Versandkosten erstattet. Die Kosten für den Versand zurück zum Händler muss allerdings der Kunde selbst tragen.
Aber die meisten Händler sind heutzutage so kulant, auch diese Kosten zu übernehmen – etwa indem sie einen Retourenschein beilegen. Falls nicht: Fragen kostet nichts!
Müssen die Waren bei Widerruf noch originalverpackt sein? In der Regel lautet die Antwort Nein, denn man muss in der Lage sein, die Ware in Augenschein zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Man darf alles tun, was man auch in einem Ladengeschäft tun könnte.
… von dieser Regel sind Datenträger wie zum Beispiel CDs. Diese können nur zurückgegeben werden, wenn sie noch eingeschweißt sind. Ansonsten könnte man ja jede CD einfach kopieren und dann zurückschicken.
Wenn man die Ware bereits benutzt oder gar beschädigt hat, hat man eigentlich keinen Anspruch mehr auf Widerruf – die meisten Händler sind aber sogar in solchen Fällen oft kulant und nehmen Produkte zurück. Falls ein Händler das verweigert, muss man es aber akzeptieren.
… hat man außerdem immer dann, wenn ein Produkt beschädigt beim Kunden ankommt, wenn es deutlich von der Beschreibung abweicht oder zum Beispiel eine andere Farbe hat. Aber auch in so einem Fall gilt die Frist von 14 Tagen.
Ganz wichtige Ausnahme: Privatverkäufe! Wenn man, zum Beispiel bei Ebay, von einer Privatperson kauft, dann gilt das Widerrufsrecht in aller Regel nicht, es sei denn der Verkäufer bietet das ausdrücklich an. Das gesetzliche Widerrufsrecht bezieht sich nur auf den gewerblichen Handel.
… sollte man das Widerrufsrecht trotz all dieser weit gefassten Möglichkeiten nur dann, wenn es wirklich nötig ist. Denn man darf nicht vergessen, dass dieses Recht geschaffen wurde, um Verbraucher zu schützen, nicht um ihnen die Option zu geben, dieses Recht auszunutzen.
Die Hohe Zahl der täglichen Rücksendungen ist nicht nur höchst umweltschädlich aufgrund des zusätzlichen CO2-Ausstoßes. Sondern es kann insbesondere für kleinere Händler auch zu ernsthaften Problemen führen, wenn zu viele Waren zurückgeschickt werden, die nicht mehr originalverpackt sind oder sogar Mängel haben, und die der Händler dann nicht mehr verkaufen kann. Darauf sollte man als Verbraucher Rücksicht nehmen!
Die Strompreise werden 2020 voraussichtlich erneut steigen. Die EEG-Umlage, mit de die Energiewende finanziert wird, wird um knapp fünf Prozent angehoben, auch die Netzentgelte sollen steigen. Beide Posten zusammen machen etwa die Hälfte des Strompreises aus. Genau lässt sich noch nicht beziffern, wie hoch die Mehrkosten pro Kilowattstunde ausfallen werden. Immerhin: Das ist ein guter Anlass, um Strom zu sparen oder zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Eine gute Nachricht gibt es für allem Empfänger von ALG II („Hartz IV“) sowie der Grundsicherung im Alter. Erwachsene erhalten ab Januar acht Euro mehr pro Monat, insgesamt also 432 Euro. Der Satz für Kinder und Jugendliche erhöht sich um sechs Euro auf 328 bzw. 389 Euro.
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld erhöht. Laut Bundesregierung sollen davon 660.000 Haushalte profitieren. Zahlreiche Haushalte, die bislang keinen Anspruch hatten können nun Wohngeld beantragen. Wie hoch der Anspruch ist, hängt vom Einkommen, der Höhe der Miete und weiteren Faktoren ab. Als Faustregel gilt: Jeder, der weniger als 1200 Euro im Monat verdient, sollte unbedingt prüfen, ob er Anspruch auf Wohngeld hat. Anträge gibt es bei den Kommunen.
Um umweltfreundliche Mobilität zu fördern gibt es einige Neuerungen für Arbeitnehmer. So muss ein Elektro-Dienstwagen, der auch privat genutzt wird, neue noch zur Hälfte als geldwerter Vorteil versteuert werden, ein Dienstfahrrad soll bis 2030 sogar komplett steuerfrei sein. Es lohnt sich also durchaus, die Luft weniger zu verpesten als bisher.
Zum 1. Januar 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 16 Cent auf dann 9,35 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Wer Vollzeit arbeitet erhält also monatlich 25,60 Euro zusätzlich – aufs Jahr gerechnet sind das 307,20 Euro. Nicht viel – aber besser als nichts.
Ab 2020 haben endlich auch Auszubildende Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird im ersten Schritt 550 Euro betragen und soll bis 2023 auf 620 Euro angehoben werden.
Zum 1. Juli 2020 wird es für alle rund 21 Millionen Rentner in Deutschland eine spürbare Rentenerhöhung geben. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, wird aber voraussichtlich bei ungefähr drei Prozent liegen.
Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, mit dem Menschen mit Behinderung bessergestellt werden sollen. Ab 2020 wird der Vermögensfreibetrag auf 55.000 Euro erhöht, außerdem darf das Einkommen von Ehepartnern nicht mehr herangezogen werden.
… fürs neue Jahr fasst fast jeder. Sie auch wirklich einzuhalten ist hingegen eine hohe Kunst, die Umfragen zufolge den wenigsten gelingt. Doch eigentlich geht das ganz einfach. Wir stellen die besten guten Vorsätze vor – und verraten am Ende den Trick, mit dem man sie garantiert auch einhalten kann!
Der Klassiker zum Jahreswechsel: Endlich das Ende der Glimmstängel erreichen! Mehr Geld in der Tasche! Kein Raucherhusten mehr! Kein Qualmgestank mehr! Die Gefahr für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken!
Weniger Fett, Zucker und Kohlenhydrate essen! Endlich abspecken, sich in der eigenen Haut wieder wohlfühlen, attraktiver werden, beweglicher werden, gesünder werden! Auch das ein Klassiker der guten Vorsätze – und spätestens Mitte Januar wieder vergessen.
Klassiker Nummer drei: Sich am ersten Januar für zwei Jahre im Fitnessstudio anmelden, ab Februar nicht mehr hingehen und sich fortan über das verschwendete Geld ärgern. Ähnlich wie der Kauf der teuren Joggingschuhe, die spätestens im März Staub ansetzen.
In den letzten Jahren spielt die Work-Life-Balance einer immer größere Rolle bei den guten Vorsätzen: weniger Stress, weniger Arbeit, dafür mehr Zeit mit der Familie verbringen. In der Regel bricht das spätestens dann zusammen, wenn der Chef mal wieder wegen eines megawichtigen Projekts Überstunden einfordert. So ungefähr Ende Januar.
… „berühmten“ guten Neujahrsvorsätzen gibt es sicher hunderte weitere, manche Menschen wollen gar alles auf einmal schaffen – was der beste Weg zum sicheren Scheitern ist.
… setzt einen Teufelskreis in Gang: Irgendwann traut man sich selbst gar nichts mehr zu und fasst den Vorsatz, nie wieder gute Vorsätze zu fassen. Dabei ist es eigentlich total einfach, seine Vorsätze zu realisieren. Der Trick lautet…
Wer sich zu viel vornimmt, wird es nicht schaffen. Daher sollte man seine Ziele so klein wie möglich setzen – und sich dann steigern. Und, ganz wichtig: Nur einen guten Vorsatz pro Jahr! Sonst verzettelt man sich.
… Sport pro Woche kann nach einem halben Jahr schon eine halbe Stunde pro Tag werden – oder eine Stunde alle drei Tage. In solch kleinen Schritten lassen sich fast alle guten Vorsätze erreichen. Und jeder kleine Erfolg motiviert zum Weitermachen!
… gaben die Deutschen im Jahr 2018 für Silvester-Feuerwerk aus. Im Jahr 2000 waren es noch 102 Millionen Euro. Das Geböller zum Jahreswechsel ist offensichtlich beliebt. Doch in Zeiten von Fridays for Future gerät es auch zunehmend in die Kritik. Immer lauter werden die Rufe nach einem Verbot.
Ein Verbot der Böllerei fordern zahlreichen Umwelt-Aktivisten, darunter auch die Deutsche Umwelthilfe, die anregt, das Feuerwerk in mindestens 67 Städten zu untersagen, in denen ohnehin schon regelmäßig die Feinstaub-Grenzwerte überschritten werden. Dagegen wehren sich freilich nicht nur Feuerwerk-Fans, sondern auch die Hersteller von Pyrotechnik sowie der Einzelhandel, der pünktlich zum Jahresende ein gutes Geschäft mit Raketen und Knallern macht.
Als Vorreiter könnte das bayrische Landshut gelten – dort ist das Silvester-Feuerwerk bereits verboten. Andere Kommunen erwägen, zumindest private Feuerwerke zu untersagen und stattdessen ein zentrales, von der Kommune organisiertes Feuerwerk zuzulassen. Umweltschützern geht das nicht weit genug. Und sie haben gute Argumente.
Durchschnittlich beträgt der CO2-Ausstoß pro Kubikmeter Luft etwa 30 Mikrogramm, der Grenzwert liegt bei 50 Mikrogramm. Während eines Silvesterfeuerwerks steigt die Belastung stellenweise um mehr als das Hundertfache auf bis zu 4000 Mikrogramm.
Laut Umweltbundesamt werden zu jedem Jahreswechsel über 5000 Tonnen Feinstaub in die Luft geblasen – allein in Deutschland. Das sind zwei Prozent des Jahresgesamtausstoßes. Jeder kennt die dicke Luft und den beißenden Rauch, der noch Stunden nach Mitternacht in der Luft liegt. Für Umwelt und Gesundheit hat das katastrophale Auswirkungen.
Wer Haustiere hat, der weiß, wie sehr Tiere sich vor dem Feuerwerk, vor Licht und Krach, fürchten. Und das gilt umso mehr für Tiere wie Vögel oder Nagetiere und andere Lebewesen, die dem Feuerwerk in freier Natur ungeschützt ausgesetzt sind. Für sie bedeuten die Feiern einen mehrstündigen Ausnahmezustand – dass darauf selbst Tierbesitzer kaum Rücksicht nehmen, ist erstaunlich.
Geplatzte Trommelfelle, abgetrennte Finger, Verbrennungen – zählt man alle leichten und alle sehr schweren Verletzungen mit, kann man für jede Silvesterfeier von vielen Tausend Unfällen pro Jahr sprechen. Die meisten gehen auf die Kombination von zuviel Alkohol und unsachgemäßem Gebrauch von Böllern zurück. Fast jedes Jahr gibt es in diesem Zusammenhang auch Todesfälle.
Ein Verbot von Silvester-Feuerwerk würde also nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern auch Kosten und Belastung für Feuerwehr, Notärzte, Krankenhäuser und Polizei signifikant senken. Nimmt man all diese Argumente zusammen, so kann man zu dem Schluss kommen, dass es kein wirklich gutes Argument gegen ein Böller-Verbot gibt…
Bis auf zwei Ausnahmen: Die Umsätze von Händlern und Herstellern zum einen. Doch sollten diese nicht relevanter sein als Sicherheit und Umweltschutz. Und zum anderen die Klage jener, die sich den Böller-Spaß nicht nehmen lassen wollen. Doch käme ein Verbot, würden auch die Feuerwerksfetischisten bald merken, dass man auch ohne Böller wunderbar das neue Jahr begrüßen kann.
Wer sein Geld gewinnbringend anlegen möchte, kauft in der Regel Anteile von Unternehmen. Diese investieren das so generierte Kapital und schütten Teile der Rendite an die Aktionäre aus. Staatsanleihen funktionieren im Grunde genauso – nur dass man eben sein Geld nicht Unternehmen aus der Privatwirtschaft, sondern Staaten zur Verfügung stellt.
Ob sich die Investition in Staatsanleihen lohnt, hängt davon ab, in welchem Zustand die Wirtschaft eines Landes ist – und wie viel Luft es noch nach oben gibt. Denn darin bemisst sich im Wesentlichen die Renditeerwartung.
Innerhalb der EU und in vielen westlichen Wirtschaftsnationen sind die Wachstumsraten zur Zeit sehr überschaubar – und ob sich das ändert ist offen. Kritiker sehen den Zenit des kapitalistischen Wachstums bereits überschritten. Ganz anders in vielen der aufstrebenden Wirtschaftsnationen in Asien und Afrika, den so genannten Emerging Markets.
Da sich deren Volkswirtschaften meist auf einem deutlich niedrigeren Niveau bewegen als die unsrigen, haben sie noch viel Luft nach oben, manche Länder erzielen traumhafte jährliche Wachstumsraten von 4, 5 oder noch mehr Prozent. Und um das Wachstum weiter anzukurbeln, brauchen diese Staaten Geld – das sie unter anderem durch die Ausgabe von Staatsanleihen generieren.
Für Anleger ist das verlockend, da sie auch relativ kurzfristig vergleichsweise hohe Anlagegewinne erzielen können, wenn ein Emerging Market wieder mal einen Wachstumssprung macht. Allerdings ist auch das Risiko im Vergleich zu den niedrigen Wachstumsraten im Westen deutlich höher.
Denn nicht wenige der Emerging Markets sind politisch und daher auch wirtschaftlich instabile Länder. So rasant dort das Wachstum steigen kann, so rasant und unerwartet kann es auch wieder fallen. Ein gutes Beispiel ist die Türkei, die lange als ein Musterbeispiel für einen Emerging Market galt.
In den letzten fünfzehn Jahren ist die türkische Wirtschaft – nicht zuletzt mit Hilfe von geliehenem ausländischen Geld – rasant gewachsen. Doch zuletzt hat der unberechenbare und autoritäre Kurs der Regierung Erdogan, der Putschversuch im Jahr 2016 und der Krieg mit den Kurden in Syrien sowie Enteignungen von Unternehmen für viel Verunsicherung gesorgt, so dass Investitionen in dem Land mit immensen Risiken verbunden sind. Das hat dazu geführt, dass von Investitionen in türkische Staatsanleihen aktuell abgeraten wird – obwohl die Wachstumsaussichten langfristig weiterhin gut sind.
Hinzu kommt das moralische Dilemma. Denn man muss davon ausgehen, dass in türkische Staatsanleihen investiertes Geld auch für den Krieg gegen die Kurden und für staatliche Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle verwendet wird – hinzu kommt die hohe Korruption im Land, von der vor allem die Regierungsclique profitiert.
Und diese Probleme bestehen nicht nur in der Türkei, sondern in vielen Emerging Markets. Es sind oft Länder mit schwachen demokratischen Strukturen, zumindest teilweise autoritären Regierungen und einer problematischen Menschenrechtslage. Dort in Staatsanleihen zu investieren bedeutet immer auch, die für solche Missstände Verantwortlichen direkt zu unterstützen – im Zweifel macht man sich an deren Taten mitschuldig.
Vor dem Kauf von Staatsanleihen sollte man also sehr genau hinsehen und sich fragen, ob man solche Umstände nur um des reinen Profits Willen mit seinem Gewissen vereinbaren kann – oder ob man nicht doch lieber etwas weniger Rendite erzielt, dafür aber mit „sauberen“ Geschäften.
Anfänger sollten erstmal kurze Routen wählen – am besten nicht mehr als zehn Kilometer. Pro Stunde schafft man im Schnitt zwei Kilometer in einfachem Gelände ohne größere Steigungen. Auch das ist wichtig: Zu Beginn gilt es, einfache Routen zu wählen und nicht direkt in anspruchsvolles Gelände aufzubrechen. Denn Wandern ist anstrengender als man denkt. Und man muss herausfinden, wie fit man ist, wie weit man ohne Unterbrechung gehen kann.
Fast überall in Deutschland gibt es ausgewiesene Wanderwege. Durch Markierungen auf der Strecke kann man sich nicht verlaufen. Für Anfänger gut geeignet sind Rundwege, die nicht zu tief in die Natur führen – damit man abbrechen und eine Ortschaft erreichen kann, wenn die Kräfte nachlassen.
Dem passenden Schuhwerk kommt zentrale Bedeutung zu. Weder in normalen Alltags- noch in Turnschuhen darf man auf Wanderung gehen. Erstens ruiniert man sonst die Schuhe, zweitens holt man sich garantiert schmerzhafte Blasen, drittens riskiert man Zerrungen und Verstauchungen. Wanderschuhe sind nicht ganz billig, aber um die Investition kommt man nicht herum. Am besten lässt man sich im Fachhandel beraten.
Das Wichtigste, das man immer bei sich haben muss, ist Wasser in ausreichender Menge. Nicht nur im Sommer, sondern auch bei niedrigeren Temperaturen. Wandern verbraucht viel Energie, man benötigt Flüssigkeit. Und auch kleine Snacks wie Obst oder belegte Brote sollten im Rucksack nicht fehlen. Zudem hilft es, sich vorher zu informieren, an welchen Punkten der Strecke es die Möglichkeit gibt, den Proviant aufzufrischen.
Neben Nahrungsmitteln gehören Pflaster, Blasenpflaster und desinfizierende Cremes ins Gepäck. Das Risiko kleinerer Verletzungen besteht immer. Und für den Notfall sollte man ein Handy dabei haben – aber Vorsicht: Auch in Deutschland gibt es in der Natur noch immer Gebiete ohne Netzabdeckung.
Damit man sich nicht verläuft ist eine Karte im Gepäck Pflicht – Anfänger können hierbei lernen, Landkarten zu lesen, was in Zeiten von Google Maps und GPS sicher nicht schadet und vor bösen Überraschungen schützt, wenn das Netz weg oder der Akku leer ist.
Am besten beginnt man die Wanderung, wenn kein Regen und erst recht kein Unwetter angesagt ist. Trotzdem gehört wetterfeste Kleidung, zum Beispiel ein Regencape, immer ins Gepäck. Und man darf die Temperaturen nicht unterschätzen. Beim Wandern schwitzt man schnell – ein Shirt zum Wechseln ist gut, ein Pulli für Temperaturstürze ebenfalls. Besonders bei Winterwanderungen zieht man besser eine Lage zuviel an und stopft bei Bedarf einen Teil davon in den Rucksack.
… kann man direkt loslegen. Wandern macht Spaß und ist gesund – und wer anfangs nicht allzu weit kommt, muss nicht gleich aufgeben. Mit jeder Wanderung wird die Kondition besser – und auf den zahlreichen Wanderwegen hierzulande gibt es viel an wunderschöner Natur zu entdecken!
Insbesondere Discounter spüren das sinkende Interesse an Sonderangeboten
… sind der neue Fortbewegungstrend: Umweltfreundlich und komfortabel kommt man mit ihnen bei gutem Wetter rasch von A nach B. Und man muss nichtmal einen eigenen E-Scooter kaufen. Da zahlreiche Anbieter unzählige Scooter zum Ausleihen bereitstellen.
Doch wie kommt es, dass die E-Scooter immer aufgeladen und betriebsbereit sind? Darum kümmern sich zahlreiche Menschen, die sich etwas dazuverdienen möchten – und im Grunde kann diesen Job jeder machen, der Zeit und Lust dazu hat. Bleiben die Fragen: Wie funktioniert das? Und was kann man damit verdienen?
E-Scooter aufladen – das klingt doch nach einem wunderbaren Nebenjob für Studenten, Menschen, die in Teilzeit arbeiten oder solche, die abends und am Wochenende ein wenig Zeit übrig haben. Aber ganz so einfach ist es nicht – davon abgesehen, dass man mehr Zeit benötigt, als mancher vielleicht denkt.
Als Grundvoraussetzung benötigt man neben der freien Zeit natürlich ein Smartphone. Außerdem einen geräumigen Lieferwagen – diesen muss man notfalls mieten. Und natürlich genug Platz, um die Scooter zwischenzuparken und sie dort an die Steckdose zu hängen.
… kann man sich bei einem oder mehreren Anbietern als Auflader registrieren. In der App wird einem dann auch prompt angezeigt, wo sich E-Scooter befinden, die gerade Saft brauchen. Und hier kommt schon der erste Haken: Es ist eher selten so, dass viele Scooter, die aufgeladen werden müssen, sehr eng beieinander stehen.
Man muss also mitunter beträchtliche Strecken zurücklegen, um mehrere Scooter aufzusammeln. Und da das, gerade wenn man vielleicht zehn oder mehr Scooter einsammeln möchte, zu Fuß nicht zu bewältigen ist, benötigt man einen Transporter. Das kostet Spritt (was wiederum die eigentlich positive Energiebilanz der E-Scooter deutlich schmälert) und, sofern man selbst keinen Transporter hat, auch noch Miete.
… registriert man wiederum in der App, bringt ihn zu sich nach Hause oder an einen anderen Ort, wo man sie über Nacht an die Steckdose hängen kann, und lädt die Stadtflitzer dann auf. Ist der Ladestand wieder voll, so kann man sich in der App wiederum anzeigen lassen, wo man die Scooter (am besten alle zusammen) abstellen darf.
Und nun kommt der größte Haken an der Sache: Das Honorar, das die verschiedenen Anbieter pro voll geladenem E-Scooter anbieten, ist unterschiedlich hoch, beträgt aber im Durchschnitt gerade mal vier Euro. Nicht gerade ein Knaller-Zusatzverdienst…
Und dabei muss man bedenken, dass von den rund 40 Euro, die man für zehn aufgeladene Scooter bekommt, noch einiges abgezogen werden muss: Die Kosten für den Strom, den Sprit und die eventuelle Transporter-Miete muss man in der Regel nämlich selbst übernehmen.
… bleibt noch vor Steuern und Abgaben (denn natürlich handelt es sich um steuerpflichtiges Einkommen) nach einer durchaus anstrengenden Arbeit ein Stundenlohn, der deutlich unter dem Mindestlohn liegt. Wenn man also nicht gerade neben einem E-Scooter-Hotspot wohnt, wo jeden Abend dutzende leere Scooter darauf warten, aufgeladen zu werden, kann man eigentlich nur davon abraten. Als Nebenjob lohnt es sich schlicht nicht. Wenn die Anbieter auch in Zukunft stets aufgeladene E-Scooter bereitstellen wollen, werden sie die Honorare fürs Aufladen deutlich erhöhen müssen.