Ab 2020 haben endlich auch Auszubildende Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird im ersten Schritt 550 Euro betragen und soll bis 2023 auf 620 Euro angehoben werden.
Ab 2020 haben endlich auch Auszubildende Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser wird im ersten Schritt 550 Euro betragen und soll bis 2023 auf 620 Euro angehoben werden.