Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, mit dem Menschen mit Behinderung bessergestellt werden sollen. Ab 2020 wird der Vermögensfreibetrag auf 55.000 Euro erhöht, außerdem darf das Einkommen von Ehepartnern nicht mehr herangezogen werden.
Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, mit dem Menschen mit Behinderung bessergestellt werden sollen. Ab 2020 wird der Vermögensfreibetrag auf 55.000 Euro erhöht, außerdem darf das Einkommen von Ehepartnern nicht mehr herangezogen werden.