Originalverpackt?

Müssen die Waren bei Widerruf noch originalverpackt sein? In der Regel lautet die Antwort Nein, denn man muss in der Lage sein, die Ware in Augenschein zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Man darf alles tun, was man auch in einem Ladengeschäft tun könnte.

Müssen die Waren bei Widerruf noch originalverpackt sein? In der Regel lautet die Antwort Nein, denn man muss in der Lage sein, die Ware in Augenschein zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Man darf alles tun, was man auch in einem Ladengeschäft tun könnte.