Fünf Anwendungsbeispiele für die Blockchain Technologie neben Bitcoin

Obwohl Anwendungen mit Hilfe der Blockchain absolut im Trend liegen und schon fast einen revolutionären Charakter haben, ist fraglich, ob dies die Technologie der Zukunft sein wird. Bei aller Euphorie gibt es auch Schwächen, die es noch auszumerzen gilt. Eine davon ist beispielsweise die Größe der Blockchain. Da jede Transaktion im Bitcoin-Netzwerk gespeichert wird, wächst die Datengröße der Blockchain permanent. Beim Bitcoin sind es mittlerweile 212 Gigabyte. Bei der Konkurrenzwährung Ether sogar schon 667 Gigabyte. Daher ist die Lebensdauer einer Blockchain begrenzt, da das Wachstum der Speicherkapazität definitiv hinterherhinkt.

Anwendungsbeispiel 1: Speicherung sensibler Daten im Gesundheitswesen

Das Konzept der Blockchain Technologie wird in der Regel immer auf die digitalen Währungen reduziert. Dass es sich hier um einen Ansatz handelt, der sich in unterschiedliche Richtungen entwickeln lässt, haben inzwischen viele Experten der IT-Branche erkannt. Da die Blockchain so eingerichtet werden kann, dass nur bestimmte Personen Zugriff auf die Daten haben, ist die Technologie optimal dafür geeignet, sensible Daten zu speichern. Dabei wird das weltweit verteilte Netz verwendet, um die Daten zu lagern. Im Gesundheitswesen wäre es beispielsweise möglich, Patientenakten, Krankheitsverläufe, Berichte und vieles mehr in der Blockchain zu speichern. Die Daten werden nur dann für jemanden freigeschaltet, wenn dieser diese Informationen auch bekommen darf.

Genauso ist denkbar, spezielle Geräte mit seinem eigenen Patientenprofil zu verbinden und so eine interaktive Krankenakte zu erstellen. Beispielsweise könnten die Werte der Blutzuckermessung und der Insulinpumpe automatisch mit der Akte abgeglichen werden und bei Bedarf durch den Arzt angepasst werden.

Anwendungsbeispiel 2: Zuordnung von Besitztümern mit Blockchain Sicherheit

Die DEZOS GmbH mit Sitz im schweizerischen Zug hat sich der Sicherheit von privaten Besitztümern verschrieben. Das Ziel der Plattform ist es, die Sicherheit gekaufter Artikel dadurch zu erhöhen, dass diese schon beim Kauf in der Blockchain eindeutig mit ihrem Eigentümer verknüpft werden.

In der Praxis verfügt der Kunde durch die DEZOS App über einen QR-Code, der vom Verkäufer gescannt und der digitale Kaufbeleg anschließend an das persönliche Inventar beziehungsweise den Speicher im DEZOS Kundenprofil gesendet wird. Diese Daten werden in der Blockchain gespeichert. Das heißt, dass der gekaufte Artikel jetzt in der weltweiten dezentralen Blockchain Datenbank mit einem einzigen individuellen Eigentümer verknüpft ist. Dabei bleibt der Eigentümer selbst mittels Hash-ID in der Blockchain anonym.

So können vor allem wertvolle Artikel wie Schmuck, Uhren oder elektronische Geräte mit der eigenen Person verknüpft werden, wodurch Nutzer von einigen Vorteilen profitieren:

  • Der Besitzer steht hundertprozentig fest und die Herkunft des Artikels kann im Fall von Diebstahl oder Verlust eindeutig nachgewiesen werden
  • Es existiert ein digitaler Kaufbeleg als Nachweis für Versicherungen oder dem Finanzamt
  • Zweifel über die Herkunft des Artikels können beim Wiederverkauf für potenzielle Käufer problemlos ausgeräumt werden
  • Die Anonymität des Besitzers bleibt bei der Speicherung der Daten in der Blockchain gewahrt

Der Launch der DEZOS-Webseite fand erst im zweiten Quartal 2018 statt. Ab Ende 2020 sollen alle Komponenten wie die drahtlose Kommunikationstechnik NFC und die Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (RFID) implementiert sein und das System soll voll funktionsfähig sein. Mit Hilfe eines Initial Coin Offerings (kurz ICO) soll die Entwicklung finanziert werden. Der Verkauf der DEZOS Token DOS soll Ende 2018 beginnen.

Anwendungsbeispiel 3: Vermietung ohne Zwischeninstanz

Plattformen wie drivy.de für Car-Sharing oder AirBnB.com für die Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen wären mit der Blockchain Technologie im Grunde genommen überflüssig, wenn anstatt eines Client-Server-Modells ein Peer-to-Peer-Modell genutzt wird. Während beim Client-Server-Modell ein Server einen Dienst anbietet, der von einem Client genutzt wird, ist diese Rollenverteilung in Peer-to-Peer-Netzen aufgehoben. Jeder Teilnehmer ist ein Peer, denn er kann einen Dienst gleichermaßen nutzen und selbst anbieten. Somit kann alles Peer-to-Peer über einen Vertrag, der sich selbst ausführt, vermietet oder verkauft werden. Wer identifiziert ist und eine gültige Zahlmethode hinterlegt hat, kann das Auto oder die Wohnung mieten oder eine Mitfahrgelegenheit in Anspruch nehmen.

Das Ganze funktioniert dann mit sogenannten Smart Contracts. Das sind Computerprotokolle, die in eine Blockchain implementiert werden und die Verträge abbilden, überprüfen und ausführen. Eine Infrastruktur für Smart Contracts kann durch ein repliziertes Asset-Register und die Vertragsausführung über kryptographische Hash-Ketten und fehlertolerante Replikation implementiert werden.

Somit agiert jeder Knoten in dem Peer-To-Peer-Netzwerk gleichermaßen als Register und Treuhänder, der Eigentümerwechsel durchführt und automatisch überprüfbare Regeln über diese Transaktionen abbildet. Alle Transaktionen werden stets von allen anderen Knoten auditiert.

Anwendungsbeispiel 4: Das Grundbuch als Blockchain

Durch die aufeinander aufbauende Speicherung von Daten in einer Blockchain können diese nicht nachträglich geändert werden, ohne die Integrität des Gesamtsystems zu beschädigen. Hierdurch wird die Manipulation von Daten erheblich erschwert. Der dezentrale Konsensmechanismus ersetzt die Notwendigkeit einer vertrauenswürdigen dritten Instanz zur Integritätsbestätigung von Transaktionen.

Würden Grundbucheinträge mit Hilfe von Blockchain-Technologie gespeichert werden, könnten auch diese im Nachhinein nicht mehr verändert werden, denn alles wird protokolliert. Damit wären Besitzer von Immobilien sicher vor Betrug und Landraub geschützt, da sie die Rechtmäßigkeit des Besitzes immer nachweisen könnten.

Anwendungsbeispiel 5: Musik-Tantiemen sammeln und verteilen ohne GEMA

Mit der Smart-Contract-Methode lassen sich auf Basis einer Blockchain auch komplexere Verträge selbst ausführen. So können die unterschiedlich hohen Anteile von Songwritern, Textern, Musikverlegern und Arrangeuren an einem Song in einer Blockchain gespeichert werden. Wird das Werk irgendwo aufgeführt oder anderweitig genutzt, können die Anteilseigner sofort, direkt und entsprechend ihres Anteils bezahlt werden.

Eine Zwischeninstanz wie die GEMA wäre dann ebenfalls überflüssig. Dadurch würde sich die Höhe der Tantiemen für die Künstler noch erhöhen, da die GEMA hunderte von Millionen Euro durch den Verwaltungsaufwand verschlingt.

Die 5 beliebtesten Visa-Reiseziele

Es gibt verschiedenen Arten von Visa, zum Beispiel Studentenvisum, Arbeitsvisum oder für Urlaube das Touristenvisum. Dieses muss in manchen Ländern bei der Botschaft beantragt werden, aber auch elektronische Einreisegenehmigungen wie das ESTA für eine USA-Reise sind möglich. Dieser Beitrag zeigt fünf der beliebtesten Urlaubsziele, für die ein Visum, welcher Art auch immer, benötigt wird.

Ein-Reisen in ferne Länder

Wie die meisten wahrscheinlich vermuten, sind es weder die Nachbarstaaten Deutschlands noch andere europäische Länder, für die ein Visum beantragt werden muss. Egal ob klassisches Visum, Visa on Arrival oder Einreisegenehmigung, eine Garantie in das Zielland einreisen zu dürfen, ist nie gegeben. Die Entscheidung über die Einreise liegt am Ende bei dem zuständigen Grenzbeamten des jeweiligen Landes, das Visum ist lediglich eine Berechtigung, zum Zielort zu reisen.

Eine Ablehnung der Einreise kommt zwar selten vor, ist aber nicht auszuschließen. Für die Ablehnung kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Der Grenzbeamte hat Zweifel an der Echtheit eines Visums
  • Der Wahrheitsgehalt der Angaben bei Beantragung des Visums wird angezweifelt
  • Im Zielland tritt eine plötzliche Veränderung der politischen Situation auf
  • Der Reisende verhält sich unangemessen

Neben dem klassischen Visum, das vor der Abreise bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes beantragt werden muss, gibt es auch andere Möglichkeiten der Einreise. Bei einer Visumsfreiheit im engeren Sinn wird sogar überhaupt kein Visum benötigt. Eine Visumsfreiheit im weiteren Sinn gibt dem Einreisenden die Möglichkeit bei Ankunft am Flughafen oder an der Grenze ein so genanntes Visa on Arrival zu bekommen. Bei dieser Option müssen oft verschiedene Richtlinien des jeweiligen Ziellandes beachtet werden.

Australien – Urlaub in Down Under

Wer nach Australien reisen möchte, muss das entsprechende Visum vor Reiseantritt beantragen. Das funktioniert online und nennt sich eVisitor-Visum. Nach dem Antrag bekommt man innerhalb weniger Minuten per Mail Bescheid, ob man einreisen darf. Bei Erhalt des Visums kann man 12 Monate lang beliebig oft nach Australien reisen, wobei der jeweilige Aufenthalt eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten darf.

Ein großer Vorteil des Online-Verfahrens ist, dass es schnell und kostenlos funktioniert. Wer sein Visum im Reisebüro beantragt, muss meist mit Gebühren rechnen.

Traumstrände auf den Malediven genießen

Die Einreise auf die Malediven ist vergleichsweise leicht, da es sich bei diesem Visum um ein Visa on Arrival handelt. Reisende bekommen also bei Ankunft am Flughafen ihr Visum erteilt. Dieses ist dann für 30 Tage gültig. Wer länger auf den Malediven bleiben möchte, der kann erst vor Ort einen Antrag auf ein verlängertes Visum von 90 Tagen stellen. Für diesen benötigt man eine Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel. Eine Reise über 30 Tage bucht man also auf eigene Gefahr.

USA – Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Um in die USA einzureisen, wird kein Visum im klassischen Sinne benötigt, es reicht eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA). Das ESTA erleichtert das Einreiseverfahren und spart außerdem Zeit und Geld. Erhält man eine Einreisegenehmigung, ist diese für zwei Jahre gültig. In diesem Zeitraum kann man sich beliebig oft für eine maximale Dauer von 90 Tagen in den USA aufhalten. Wird keine Einreisegenehmigung erteilt, muss ein Visum beantragt werden. Auch wenn das Verfahren für ESTA online abläuft, wird empfohlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Abreise zu stellen.

Reise in das Reich der Mitte

Die Einreise nach China erfordert ein Visum. Dieses muss vor Reiseantritt beantragt werden, bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung oder beim „Visa Application Service Center“. Außerdem muss das Visum im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts beantragt werden. Wer ohne gültiges Visum einreist, wird zurückgewiesen, an chinesischen Flughäfen werden keine Visa ausgestellt. Wer auf der Durchreise ist, kann sich 24 Stunden lang visumsfrei im Land aufhalten, darf den Flughafen aber nicht verlassen.

Indonesien, das Land der Vulkaninseln

Das südostasiatische Land ist mit seinen Vulkaninseln wohl ein spannendes Reiseziel. Spannend sind auch die genau geregelten Einreise-Richtlinien. Unter bestimmten Bedingungen kann man ohne Visum nach Indonesien reisen:

  • Der Reisepass ist bei der Einreise noch mindestens sechs Monate lang gültig
  • Ein Weiter- oder Rückflugticket ist vorhanden und kann vorgezeigt werden
  • Der Aufenthalt beträgt eine Dauer von maximal 30 Tagen inklusive An- und Abreise
  • Einreisen dürfen Touristen, Besucher von Familie oder Freunden, wer zu kulturellen oder sozialen Zwecken einreist, wer an Seminaren oder internationalen Ausstellungen teilnimmt oder das Land offiziell besucht

Die Reisezeit von 30 Tagen kann nicht überschritten werden, auch nicht bei kurzer Ausreise in Nachbarländer.

Die zweite Möglichkeit nach Indonesien zu reisen, ist mit einem Visa on Arrival. Dieses ist zunächst auch nur für 30 Tage gültig, hat aber eine Möglichkeit auf Verlängerung von 60 Tagen. Auch hierfür muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate lang gültig sein und die nötigen Tickets für Rück- oder Weiterflug vorhanden und vorzeigbar. Die Verlängerung kostet 35 US Dollar, ein direkter Antrag auf einen sechzigtägigen Aufenthalt ist nicht möglich.

Zu guter Letzt kann auch für Indonesien ein Visum vor der Einreise beantragt werden. Dieses gilt dann für mehr als 60 Tage oder wenn man mit einem vorläufigen Reisepass einreisen möchte. Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern.

Stressfrei Reisen mit guter Vorbereitung

Wer sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Einreisebedingungen des Ziellandes erkundigt, hat auch die Möglichkeit, alle nötigen Dokumente vor der Einreise zu beantragen. Natürlich benötigt man nicht für alle Urlaubsziele ein Visum, es gibt zahlreiche Länder, in die man als deutscher Staatsangehöriger ohne Visum einreisen kann.