Vorsicht bei Flugreisen: Was darf ins Gepäck und was nicht?

Dass Flüssigkeiten nur in begrenzten Mengen ins Handgepäck dürfen, das hat mittlerweile fast jeder begriffen, der zumindest hin und wieder fliegt. Aber selbst routinierte Flugzeugnutzer stehen immer mal wieder vor der Frage, ob das was sie mitnehmen wollen, eigentlich ins Gepäck darf. Was ist zum Beispiel mit dem scharfen Küchenmesser, das man in die Ferienwohnung nach Florida mitnehmen will, um nicht drei Wochen lang auf dem stumpfen Messer in der Küchenschublade rumzureiten, das seit Jahren niemand mehr geschärft hat?

Flüssigkeiten nur in kleinen Mengen erlaubt

Grundsätzlich gilt, dass vor allem fürs Handgepäck restriktive Regeln gelten. Denn dieses wird mit in die Kabine genommen und kann dort unmittelbar genutzt werden, um Mitpassagiere oder die Flugzeugcrew zu bedrohen oder explosive Gemische herzustellen. Letzteres ist auch der Grund dafür, warum Flüssigkeiten nicht mehr unbegrenzt mitgeführt werden können. Für das Sicherheitspersonal ist es unmöglich, jede Flüssigkeit, Creme, Paste und ähnliches auf ihr Risiko hin zu untersuchen. Um diese aber nicht gänzlich zu verbieten, hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt und die im Handgepäck erlaubte Menge reduziert. Sie ist nun so klein, dass im Zweifelfall selbst mit potentiell gefährlichen Flüssigkeiten kein großer Schaden angerichtet werden kann.

Jedes Produkt, das eine flüssige, cremige, pastenartige oder gelartige Konsistenz hat, darf nur noch in einer Menge von maximal 100 Milliliter mitgeführt werden. Diese Verpackungen wiederum müssen in einen durchsichtigen, verschließbaren Beutel gegeben werden, der höchstens ein Volumen von einem Liter haben darf. Bei der Sicherheitskontrolle ist dieser Beutel gesondert vorzuweisen.

Duty Free ist kein Problem

Wer nach der Sicherheitskontrolle im Duty Free einkauft, der kann seine Einkäufe bedenkenlos mit in die Kabine nehmen. Diese Waren wurden bereits kontrolliert. Hier kann man sich folglich auch etwas zu trinken kaufen, was man dann mit ins Flugzeug nehmen kann. Sparfüchse, die nicht die teuren Preise nach der Kontrolle bezahlen wollen, können auch eine leere Plastikflasche mitnehmen und diese dann an einem Wasserhahn befüllen.

Hier ein Überblick über weitere Produktgruppen und darüber, was davon mit ins Handgepäck darf:

Kosmetik- und Hygieneartikel
Obwohl Haarspray und Deodorant durchaus entzündlich sind, dürfen sie mit ins Handgepäck genommen werden. Sie fallen als Spray aber ebenfalls unter die 100-Milliliter-Regelung und dürfen demnach höchstens in Mengen von je 100 Milliliter mitgeführt werden. Während Nagellack erlaubt ist, darf Nagellackentferner nicht eingepackt werden, weil dieser sehr leicht entflammbar ist. Makeup, Parfum, Lippenstift und Co. sind im Rahmen der Bestimmungen unproblematisch. Einmalrasierer sind erlaubt, wenn die Klinge nicht freiliegt, sondern hinter Lamellen versteckt ist. Klassische Rasierklingen hingegen müssen ins Aufgabegepäck. Das gilt aber nur für Deutschland. In anderen Ländern können andere Bestimmungen gelten. Rasierer sollten deshalb lieber im großen Koffer aufgegeben werden.

Ein Blick auf die Inhaltsstoffe kann sich vor allem dann lohnen, wenn exotische Kosmetik bevorzugt wird. So gibt es beispielsweise immer mehr Kosmetikprodukte mit Cannabidiol, also Hanfbestandteilen. Cannabis ist zwar kein Sicherheitsrisiko, kann in anderen Ländern aber als Droge strengstens verboten sein. Kritisch ist zum Beispiel das CBD Öl, das zudem auch noch flüssig ist.

Medikamente und Babynahrung
Obwohl es Medikamente gibt, die beispielsweise einen Pilot außer Gefecht setzen können, sind Arzneimittel grundsätzlich erlaubt. Mehr noch: Es ist wird sogar dringend empfohlen Medikamente für chronische Krankheiten ins Handgepäck zu nehmen und nicht in Aufgabekoffern zu deponieren. Denn wenn dieser verloren geht, steht man ohne die mitunter lebensnotwendigen Medikamente da. Für das Handgepäck hingegen ist man selbst verantwortlich und kann gut darauf aufpassen. Auch Babynahrung ist erlaubt. Genau wie bei flüssigen Medikamenten gibt es hier keine Volumenbeschränkung.

E-Zigaretten, Feuerzeuge und Co.
E-Zigaretten erfreuen sich großer Beliebtheit und dürfen auch problemlos mit ins Flugzeug genommen werden, wenngleich das Rauchen an Bord natürlich mittlerweile so gut wie überall verboten ist. Hier gilt sogar eine Besonderheit: Weil sich die Akkus in den elektronischen Zigaretten entzünden könnten, dürfen sie nicht ins Aufgabegepäck, wo ein Entzünden nicht bemerkt werden würde. In der Kabine hingegen sind sie erlaubt, weil man schnell eingreifen könnte. Pro Passagier darf zudem ein normales, kleines Gasfeuerzeug mitgenommen werden. Sturmfeuerzeuge sind ebenso verboten wie Benzinfeuerzeuge. Nachfüllgas und Gasbehälter sind nicht erlaubt, gleiches gilt für Farbsprühdosen oder ähnliches.

Scheren und Messer
Obwohl Messer auch als Waffe missbraucht werden können, sind sie im Handgepäck nicht per se verboten. Sofern die Klinge nicht länger als sechs Zentimeter ist, so wie bei vielen Taschenmessern, darf es mitgeführt werden. Auch Nagelscheren, die diese Länge nicht überschreiten, dürfen mitgenommen werden. Aber auch hier können in anderen Ländern andere Regelungen gelten.

Lebensmittel
Lebensmittel gehören grundsätzlich zu den erlaubten Dingen, da von ihnen kein Sicherheitsrisiko ausgeht. Allerdings haben einige Länder Einfuhrverbote für Fleisch oder Milchprodukte verhängt, um das Einschleppen von Krankheiten und Seuchen zu unterbinden. Auch dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über die Bestimmungen am Zielort zu informieren.

Grundsätzlich verboten sind Schuss- und Feuerwaffen sowie Attrappen davon. Gleiches gilt natürlich für die dazugehörige Munition. Auch Ski- und Wanderstöcke oder Angelruten, die als Waffen missbraucht werden können, müssen aufgegeben werden. Explosive und entflammbare Stoffe oder chemische und toxische Stoffe, die nicht im Bereich der Kosmetik angesiedelt sind, dürfen nicht in die Kabine. Das gilt auch für Betäubungs- und Abwehrspray wie Pfefferspray und für Feuerwerkskörper.

Viele Online-Reiseportale haben Servicedefizite – Aber es gibt Ausnahmen

85,6 von 100 möglichen Punkten und das Qualitätsurteil „sehr gut“ erhielt das Reiseportal nix-wie-weg.de für seine Servicedienstleistungen am Telefon. Die Oberpfälzer aus Parkstein waren damit nur eins von zwei Unternehmen, die ein „sehr gut“ erreichten. Auf den Plätzen folgte der Automobilklub Mobil in Deutschland e. V. mit 80,1 Punkten und „sehr gut“ sowie das Portal für Sprachreisen ESL Education GmbH Deutschland mit 78,7 Punkten und dem Qualitätsurteil „gut“.

Auszeichnung für den besten Service per E-Mail ging ebenfalls an ein Online-Reisebüro

Mit dem besten Service per E-Mail wurde das Reiseportal travelscout24.de ausgezeichnet. Das Unternehmen erreichte bei der Metaanalyse 90,3 Punkte und das Qualitätsurteil „sehr gut“, genau wie der auf Platz 2 folgende Automobilklub Mobil in Deutschland e. V. (85,6 Punkte) und der Direktversicherer HUK24 (82,2 Punkte).

Branchenübergreifend waren die Servicedienstleistungen der Unternehmen am Telefon im Jahr 2017 insgesamt allerdings nur befriedigend. Per E-Mail konnte sogar nur das Qualitätsurteil „ausreichend“ attestiert werden. Im Vergleich zu 2016 war damit keine Verbesserung zu konstatieren. Gerade beim Service per E-Mail waren ausbleibende E-Mail-Antworten ein Schwachpunkt. Eine besonders niedrige Rücklaufquote musste das Institut fast jedem sechsten getesteten Unternehmen attestieren.

Ergebnis der Studie Reiseportale vom August 2017

Bereits im August 2017 hatte sich das DISQ in einer Studie den Reiseportalen gewidmet. Neben dem Gesamtergebnis wurden hier auch die Besten in den Teilkategorien Serviceanalyse und Konditionenanalyse ermittelt. Zudem wurden bei der Studie Reisevermittler und Reiseveranstalter getrennt betrachtet.

Beim Preisvergleich zeigte sich, dass die Kalkulation der Unternehmen doch recht unterschiedlich ist. Bis zu knapp zwanzig Prozent könnten Kunden sparen, wenn sie nicht gleich beim ersten Reisevermittler ihre Reise buchen. Ein Preisvergleich lohnt sich hier also ganz besonders. So schwankte beispielsweise der Preis für einen zweiwöchigen Familienurlaub in der Türkei zwischen 2.096 Euro und 2.592 Euro.

Noch größer war das Einsparpotenzial bei den Reiseveranstaltern. So schwankte zum Beispiel der Preis für einen Sizilien-Trip für zwei Erwachsene in einem Vier-Sterne-Hotel bei festen Rahmendaten um satte 1.378 Euro. Das beutete ein Preisunterschied von 55 Prozent zwischen dem günstigsten und teuersten Veranstalter.

Servicequalität bestätigte die Metaanalyse vom Januar 2018

Während bei der Metaanalyse vom Januar 2018 insgesamt 316 Unternehmen in mehreren Branchen unter die Lupe genommen wurden, analysierte DISQ im August 2017 insgesamt 25 Reiseportale. Die insgesamt nur befriedigende Servicequalität deutscher Unternehmen bestätigte sich auch in der Reisebranche. So konnte in der Teilkategorie Serviceanalyse kein einziges Reiseportal das Qualitätsmerkmal „sehr gut“ erreichen. Für die 25 Reiseportale wurden in puncto Kundenorientierung folgende Noten vergeben:

• Gut: 11x
• Befriedigend: 7x
• Ausreichend: 6x
• Mangelhaft: 1x

Die größten Schwachpunkte waren auch hier beim Service per E-Mail zu finden. Zwanzig Prozent der Reiseportale beantworteten nicht einmal die Hälfte der E-Mails. Damit blieb mehr als jede vierte Anfrage komplett ohne Antwort.

Die Hotlines hoben das Serviceniveau dann wieder etwas an, da die Unternehmen hier überwiegend mit einer freundlichen und kompetenten Beratung glänzen konnten. Allerdings bemängelt das Deutsche Institut für Service-Qualität in mehr als 44 Prozent der Gespräche unvollständige Auskünfte und den Mangel an Individualität, mit dem die Mitarbeiter auf die Interessen der Kunden eingehen.

Bezüglich des Services im Internet konnten die meisten Unternehmen allerdings recht gut abschneiden. Hier konnte DISQ die gute Bedienungsfreundlichkeit der Webseiten sowie den hohen Informationswert loben.

Die Top 6 Reisevermittler im Gesamtergebnis

Platz Unternehmen Punkte Qualität
1 Travelscout24.de 81,9 Sehr gut
2 Weg.de 81,3 Sehr gut
3 Thomascook.de 78,7 Gut
4 Ab-in-den-urlaub.de 78,6 Gut
5 Opodo 77,7 Gut
6 Nix-wie-weg.de 77,1 Gut

Die Top 6 Reiseveranstalter im Gesamtergebnis

Platz Unternehmen Punkte Qualität
1 Tropo 79,9 Gut
2 Neckermann-reisen.de 70,7 Gut
3 Alltours.de 70,6 Gut
4 TUI.com 69,8 Befriedigend
5 Dertour 69,6 Befriedigend
6 L’Tur.com 66,7 Befriedigend

Top 3 Reisevermittler in der Teilkategorie Konditionenanalyse

Platz Unternehmen Punkte Qualität
1 Expedia.de 93,6 Sehr gut
2 Travelscout24.de 93,4 Sehr gut
3 Check24.de 93,1 Sehr gut

Top 3 Reiseveranstalter in der Teilkategorie Konditionenanalyse

Platz Unternehmen Punkte Qualität
1 FTI 98,7 Sehr gut
2 Tropo 94,1 Sehr gut
3 Neckermann-reisen.de 69,9 Befriedigend

Quelle: Deutsches Institut für Service-Qualität