…seitens der Arbeitgeber ist, leider, nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Grund dafür sind die viel zu laschen Kontrollen seitens des personell unterbesetzten Zolls. Betroffene Arbeitnehmer haben also gar keine andere Möglichkeit, als zu klagen – und das sollten sie auch tun. In ihrem eigenen und im Interesse ihrer Kollegen. Angst vor Jobverlust muss man dabei übrigens nicht haben. Wenn man sich sonst untadelig verhält, wird kein Gericht eine Entlassung akzeptieren, nur weil man sein Recht einklagt.