Fahrverbote, warum ist der Diesel betroffen?

Diesel-Urteil ermöglicht unmittelbar den Erlass von Fahrverboten

Es ist derzeit das Streitthema Nummer eins in Sachen automobile Zukunft: Der Diesel steht in der Kritik und das, obwohl der Motor immerhin auf eine sehr lange Geschichte zurückblicken kann. Er wurde sogar mit potenziellen Fahrverboten gerichtlich belegt. Das alles trifft die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen schwer, denn viele von ihnen kauften in der jüngeren Vergangenheit ein Auto, welches ausweislich gute Schadstoffwerte besaß, nur um im Nachhinein zu erfahren, dass diese nur auf dem Prüfstand gelten. Umso mehr fragt sich, was das kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil überhaupt in der Praxis bedeutet. Fest steht, dass die Diesel-Fahrverbote auf jeden Fall kommen werden, denn die Kommunen dürfen diese eigenmächtig erlassen. Hierfür dürfen sie sich allerdings nicht deutschen Rechts bedienen, sondern müssen das Ganze auf EU-Recht stützen.

  • Zunächst soll allerdings noch geprüft werden, ob die Stadtluft nicht auch anderweitig sauberer werden kann
  • Im Gespräch ist auch die Einführung einer sogenannten blauen Plakette

Die blaue Platte ist eine Idee, wie man auf Bundesebene relativ saubere Autos entsprechend kennzeichnen könnte. Jedoch ist dieser Vorschlag bei der Bundesregierung bisher nicht gut angekommen und abgelehnt worden.

Zunächst könnte es vor allem für ältere Diesel sehr eng werden

Abgase kommen aus dem Auspuff
Künftige Fahrverbote könnten als erstes vor allem ältere Fahrzeugmodelle treffen, bei denen die Technik veraltet ist.

Da in Deutschland sehr viele Menschen einen „schmutzigen Diesel“ besitzen, gastiert in etlichen Kreisen die Frage, welche Fahrzeuge überhaupt konkret von einem entsprechenden Fahrverbot betroffen wären. Zuerst erwischen könnte es dabei ältere Diesel, die lediglich die folgenden Normen erfüllen:

  1. Euro 3
  2. Euro 4

Selbst Euro-5-Diesel könnten jedoch bald Probleme bekommen, wenngleich es beispielsweise Stuttgart erst ab dem September des kommenden Jahres offiziell erlaubt sein wird, diese Fahrzeuge auszusperren, sofern sie mindestens ein Alter von vier Jahren besitzen. Gut fährt man als Diesel-Besitzer zum jetzigen Zeitpunkt damit, zu überprüfen, ob das eigene Auto den Normen genügt. Dafür reicht schon ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer gesagt in das Feld mit der Nummer 14. Trotz allem steht bis dato noch nicht genau fest, wann es mit den Fahrverboten konkret losgehen wird. Fest steht nur, dass „schmutzigere Fahrzeuge“ zuerst betroffen sein werden und auch die beiden Regionen, in denen das Verwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil erlassen hat. Vor allem werden sich aber auch Metropolregionen wie Hamburg, München, Stuttgart und auch Köln sehr genau überlegen, ob sie die Erteilung der Diesel-Verbote auf die lange Bahn schieben wollen. Schließlich gehören diese Städte zu denjenigen, wo die Luftverschmutzung mit am höchsten ausfällt. Folgerichtig hat Hamburg sich zu der Thematik schon geäußert und gesagt, dass es auf zwei der wichtigsten Straßen umgehend losgehen soll.

Stickoxide sind für den Menschen potenziell eine gefährliche Sache

Wer sich fragt, warum überhaupt die Diesel von einem Fahrverbot betroffen sein werden und Benziner unbescholten davon kommen, der findet die Antwort in der Zusammensetzung der Abgase. Hier sind es vor allem die Stickoxide, die mannigfaltige Gefahren für die Gesundheit des Menschen bedeuten. Eine erst kürzlich durchgeführte Auswertung des Umweltbundesamts kam zu dem Ergebnis, dass jedes Jahr ca. 6000 Menschen vorzeitig aufgrund einer Erkrankung an dem Herz-Kreislauf-System sterben, die von einer zu hohen Belastung mit Stickoxiden ausgelöst worden ist. Doch Wissenschaftler, die sich mit der ganzen Thematik beschäftigen, gehen sogar noch einen Schritt weiter und machen die gefährliche Stickoxid-Belastung auch für die folgenden schwerwiegenden Erkrankungen verantwortlich:

  1. Schlaganfälle
  2. Erkrankungen der Lunge
  3. Diabetes

Gerade die Lungenkrankheiten setzen Menschen im Alltag ungemein zu, sei es das Asthma, an dem hierzulande Millionen von Menschen zu leiden haben oder auch COPD. Auch wenn die Zahl der vorzeitigen Tode mit mindestens 6000 Menschen wachrüttelnden Charakter hat, so kommt die EU, die in ihren Auswertungen eine andere Berechnungsgrundlage verwendet, mit 10.400 Fällen sogar zu einem noch gravierenden Ergebnis.

Nachrüstung kann im Einzelfall für Diesel-Besitzer eine Option sein

Schild weist ein Verbot für Diesel aus.
Damit manche Diesel nicht aus den Innenstädten ausgesperrt werden, könnte für sie eine Nachrüstung in Frage kommen.

Auch wenn die kommenden Fahrverbote aller Voraussicht nach auf lange Sicht einen recht weitläufigen Charakter haben werden, so ist es nicht ausgeschlossen, dass es auch Ausnahmen geben wird. Hier müssen allerdings die zuständigen Landesbehörden sowie Straßenverkehrsbehörden genau prüfen, was realisierbar ist. Profitieren könnten hier in erster Linie vor allem Anwohner, aber auch Betriebe im handwerklichen Bereich, die öfter auf Diesel-PKW setzen. Unter Umständen kann auch das Nachrüsten von Fahrzeugen, deren Emissionen zu hoch ausfallen, eine gute Option sein. Bisher gehen die Fahrzeughersteller hin und spielen lediglich eine Software auf, die die Reinigung der Abgase verbessern soll. Die Verbauung von neuen Teilen lehnen sie jedoch ab und begründen dies mit mangelhafter Effizienz. Da die Diesel-Affäre recht schnell zu einem Politikum avanciert ist, lassen sich auch im neuen Koalitionsvertrag Angaben in Sachen Nachrüstungen finden: Dort heißt es:

  1. Die Hardware-Nachrüstungen müssen „technisch möglich“ sein
  2. Ferner müssen sie auch „wirtschaftlich vertretbar“ sein

Problematisch ist, dass es sich bei dem zweiten Kriterium letzten Endes immer um eine Frage des Ermessens handelt. Somit muss immer im Einzelfall beurteilt werden, ob sich eine Umrüstung als lohnenswert einstufen lässt oder nicht. Auch das Alter des betroffenen Autos und der Zeitwert spielen hierbei eine Rolle.

Jährlicher Aufwand mit der Steuererklärung kann verringert werden

Einkommensteuererklärung dient zur Errechnung der steuerlichen Last

Die Abgabe einer Steuererklärung macht praktisch niemandem Spaß. Während Arbeitnehmer in Deutschland nur in bestimmten Fällen zu einer entsprechenden Abgabe verpflichtet sind, sieht das Ganze bei Selbstständigen schon völlig anders aus. Allgemein betrachtet hat sich allerdings mit dem Einzughalten des Internets auch in Sachen Steuern so manches verändert. Steuererklärungen im World Wide Web macht man so schon seit Jahren und die Art und Weise erleichtert nicht nur dem Finanzamt die Arbeit. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, eine Software zu nutzen, welche fast automatisch die gesamte Online Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erledigt, doch dazu später mehr. Gibt man die Steuererklärung ab, so besteht in manchen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen die Pflicht, Belege einzureichen. Aber auch, wenn man dies nicht tut oder muss, sollte man diese bis zum Ablauf der Einspruchsfrist behalten. Die Steuererklärung als solches kann auf drei verschiedene Arten abgegeben werden:

  1. Nutzung eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks in Papierform
  2. Elektronische Übermittlung der Daten unter Nutzung des Elster-Programms
  3. Erklärung der Steuern direkt beim Finanzamt zur Niederschrift

Letztere Möglichkeit ist vor allem für Personen vorgesehen, die in geschäftlichen Sachen nicht über die notwendige Erfahrung verfügen oder im Umgang mit der deutschen Sprache nicht die erforderliche Sicherheit besitzen.

Fristen für Abgabe werden in Zukunft um zwei Monate verlängert werden

Je nachdem welche Steuer genau in Rede steht, gibt es unterschiedliche Fristen bei der Abgabe der jeweiligen Erklärung zu beachten. Diese gehen aus den einzelnen Steuergesetzen hervor, wobei die allgemeine Regel lautet, dass eine Abgabe immer fünf Monate nach Ablauf eines Jahres zu erfolgen hat, im Klartext also der 31. Mai der relevante Stichtag ist. Diese Frist gilt praktisch für die wichtigsten, abzugebenden Steuererklärungen, namentlich:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Bereits beschlossen wurde allerdings, dass sich die Fristen in Zukunft nach hinten verschieben werden und zwar im Rahmen des sogenannten Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dieses sieht eine zweimonatige Verlängerung der Abgabefristen vor. Allerdings gilt diese Regel nicht sofort, sondern lediglich für Zeiträume der Besteuerung, die nach dem 31. Dezember des letzten Jahres beginnen. Das erste Mal, dass eine Fristverlängerung eintreten wird, ist also bei der Steuererklärung für das laufende Jahr, die im Mai 2019 fällig wird.

Steuerprogramme erleichtern dem Steuerpflichtigen erheblich die Arbeit

Sanduhr läuft neben einem Kalender ab
Momentan gilt noch Ende Mai als Abgabefrist für die Steuererklärung, aber künftig wird diese nach hinten verschoben.

Gerade weil die meisten Steuerpflichtigen auf die Abgabe einer Steuererklärung nicht nur keine Lust haben, sondern diese manchmal auch relativ schwer fällt, gibt es Programme auf dem Markt, die eine Vereinfachung des gesamten Prozesses versprechen. Kostentechnisch ist man mit einer Investition von 15 bis 40 Euro dabei, wobei sich gerade im direkten Vergleich mit dem bekannten Elster-Programm viele Vorteile ausmachen lassen:

  1. Für Laien sind kostenpflichtige Software-Lösungen oftmals viel verständlicher aufgebaut
  2. Es gibt häufig sogar Steuertipps, welche man bei Elster natürlich vergeblich sucht

Bei der Software selbst muss unterschieden werden zwischen Desktop-Anwendungen, die ganz normal auf dem Rechner installiert werden und solcher Software, die online über den Browser abgerufen werden kann. Wer sich nun fragt, welches Steuerprogramm für einen selbst das richtige ist, der ist auf die einzelnen Funktionen und die konkrete Bedienung zu verweisen. Leider ist es so, dass es kein „bestes Programm“ gibt, dafür aber eine Reihe von Marktführern, die auch über die besten Bewertungen verfügen. In jedem Fall sinnvoll ist es jedenfalls, darauf zu achten, dass auch ein sogenannter Steuerbescheid-Prüfer mit an Bord ist. Dieser ist bei den meisten Steuerprogrammen für den Desktop mit integriert, bei den Browser-Lösungen hingegen ist jedoch ein separater Erwerb nötig.

Steuern sparen lassen sich bei der Einkommensteuer an vielen Stellen

Mann steckt einen Geldschein in seine Geldbörse.
Mit der Beherzigung der richtigen Tipps lassen sich beim Thema Steuern an verschiedenen Stellen mehrere Euro sparen.

Wenig überraschen dürfte es die meisten Steuerzahler, dass es längst nicht nur eine Möglichkeit gibt, Steuern zu sparen. Während die gängigsten Methoden bereits vielen Personen bekannt sind, gibt es auch weitaus weniger bekannte Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Näheres verrät in diesem Zusammenhang die nachstehende Tabelle:

Posten Details
Berufsbekleidung Absetzung der Reinigungskosten möglich, wenn die Kleidung bei der Arbeit getragen werden muss.
Beerdigung Absetzung der Kosten für eine Beerdigung ist Hinterbliebenen unter gewissen Umständen möglich. Notwendig ist allerdings, dass das Erbe geringer ausfällt, als die Kosten für die eigentliche Beerdigung.
Duales Studium Ein duales Studium kann sich steuersenkend bemerkbar machen, denn es kann im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fitnessstudio Unter gewissen Voraussetzungen sind sogar die für das Fitnessstudio gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Hierfür muss das Training allerdings dafür genutzt werden, eine bestehende Verletzung oder Krankheit zu mildern oder zu heilen.

Im Einzelnen kann es sich für den interessierten Steuerzahler mitunter lohnen, einen Steuerberater aufzusuchen, der im Zweifel immer am besten über mögliche Anknüpfungspunkte in Sachen Absetzbarkeit Bescheid weiß. Noch besser ist es allerdings, wenn man über die entsprechenden Möglichkeiten schon im Vorfeld Bescheid weiß, weil man dann schon frühzeitig entsprechend disponieren kann und möglicherweise auch völlig anders handelt.