… wie etwa Vögel darf man auf dem Balkon füttern. Untersagt ist das nur im Fall von Möwen und Tauben, da diese auch Krankheiten übertragen können. Allerdings sollte man es nicht übertreiben. Es gab schon Fälle, in denen Mieter vor Gericht verloren haben, weil ihr Balkon pausenlos von Wildtieren frequentiert und auch entsprechend verschmutzt war.