Ein schon recht alter Trick ist es, dass der Arbeitgeber die Trinkgelder einbehält. Das darf er nicht. Er darf ebensowenig die Trinkgelder mit dem Lohn verrechnen, so dass Lohn plus Trinkgeld den Mindestlohn ergibt. Auch gegen diese sehr weit verbreitete Praxis sollte man klagen.