Grillen

Grillen

Grillen ist eines der liebsten deutschen Sommer-Hobbys. Auf dem Balkon sind dem aber enge Grenzen gesetzt. Der Vermieter darf es sogar komplett verbieten. Bevor man das Fleisch brutzeln lässt, sollte man also einen Blick in den Mietvertrag werfen. Und selbst ohne Verbot: Zu oft grillen darf man auch nicht. Ein- bis zweimal im Monat gilt als akzeptabel. Darüber hinaus kann der Nachbar das Grillen untersagen, wenn nachweislich Rauch in seine Wohnung zieht.