Vollbad schlägt Dusche: Energiesparmythen im Check

Wer nach einem Tag im Schnee nach Hause kommt, kennt den Wunsch nach einem wärmenden Vollbad nur zu gut. Aber umweltbewusst wie wir sind – und natürlich auch mit einem kurzen Gedanken an die gestiegenen Energiekosten – verzichten wir auf das Vollbad. Stattdessen gönnen wir uns eine ausgiebige Dusche und loben uns für unseren vorbildlichen Umgang mit Energie und Wasser. Aber lohnt sich dieser Verzicht wirklich? Sind nicht möglicherweise einige der vermeintlichen Energiespar- und Umweltschontipps nur Mythen?

Besonders gut lässt sich am Beispiel mit dem Vollbad zeigen, dass vermeintlich sparsames Verhalten nicht immer effizient ist. Denn wer – statt sich in die Wanne zu setzen – lieber ausgiebig duscht, verbraucht unter Umständen genau so viel oder gar mehr Wasser als der, der badet. Denn nur wenn die Duschzeit unter 10 Minuten liegt, wird tatsächlich Wasser gespart. Und immer vorausgesetzt man lässt sich beim Einseifen nicht auch noch mit warmem Wasser berieseln.

Heizung an oder aus?

Da der Löwenanteil der Energiekosten für die Heizung draufgeht – sagenhafte 75 %  –, scheint es nur logisch, die Heizung auszustellen, wenn man nicht im Raum ist bzw. das Haus verlässt. Mit jedem Grad, um das die Raumtemperatur gesenkt wird, lassen sich 6 % der Energie einsparen. Leider handelt es sich hierbei um eine Milchmädchenrechnung. Denn wenn die Heizung ganz ausgestellt wird, kühlen die Räume zu stark aus. Um es wieder warm genug zu haben, wenn man nach Hause kommt, müssen die Räume erst wieder sehr energieintensiv aufgeheizt werden. Sinnvoller ist es, den Raum kontinuierlich bei einer geringeren Temperatur zu beheizen. Das Herunterdrehen des Thermostats ist dann tatsächliche eine simple Maßnahme, durch die sich Energie einsparen lässt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die einzelnen Räume der Wohnung in unterschiedliche Zonen einzuteilen, d. h. abhängig davon, wie ein Raum genutzt wird, muss er mehr oder weniger stark beheizt werden. Einheitliches Heizen ist energieaufwendiger.

Der Nutzen der Energiesparlampen

Nach der Abschaffung der Glühbirne hört man immer wieder, dass das Licht jetzt getrost auch mal angelassen werden kann. Immerhin haben Energiesparlampen die fünffache Energieausbeute herkömmlicher Glühbirnen, d. h. sie verbrauchen ein Drittel weniger Energie. Außerdem kommt es ja bekanntlich beim Anschalten von Lampen zu einem Energieanstieg und das kostet ja ordentlich Strom. Trotzdem ist auch hier derjenige am besten beraten, der nüchtern kalkuliert: Eine ausgeschaltete Lampe verbraucht logischerweise noch weniger Strom als eine gute Energiesparlampe. Außerdem ist der Energieanstieg beim Anschalten des Lichts so gering, dass er relativ schnell wieder ausgeglichen wird. Am besten ist übrigens die Wahl von Leuchtdioden (LEDs). Diese sind besonders energieeffizient und langlebig. Ein weiterer großer Pluspunkt von LEDs ist darüber hinaus, dass sie keine Giftstoffe enthalten und daher nicht so, wie viele Energiesparlampen, als giftiger Sondermüll entsorgt werden müssen.

Wäsche trocknet auch von allein

Wäschetrockner haben gemeinhin einen schlechten Ruf. Nicht allein dass sie als „weiße Ware“ (hierzu gehören Kühlschranke, Waschmaschine, Wäschetrockner) zu den größten Stromfressern im Haushalt zählen. Sie sind obendrein noch überflüssig! Wäsche kann man genauso gut auch auf dem Wäscheständer trocknen lassen. So einleuchtend das klingen mag, hinkt diese Argumentation etwas. Am energieeffizientesten ist es tatsächlich, wenn Wäsche draußen auf der Wäscheleine getrocknet wird. Doch sobald die Wäsche auf einem Wäscheständer im Raum landet, fällt die Energiebilanz zugunsten des Wäschetrockners aus: Beim Trocknen in einem geschlossenen Raum wird so viel Feuchtigkeit abgegeben, dass zum Ausgleich starkes Lüften und entsprechendes Heizen notwendig sind, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Energie in der Küche

Auch zum Thema Küche und Kochen gibt es eine Vielzahl an guten Ratschlägen, die auf den zweiten Blick nicht ganz so sinnvoll sind, wie sie noch auf den ersten erscheinen mögen. Einen großen Trugschluss begeht, wer glaubt, durch das Spülen von Hand Wasser und Strom zu sparen. Die neuen Geschirrspülmaschinen sind mittlerweile so sparsam, dass beim Abwaschen mit der Hand dreimal so viel Wasser verbraucht wird wie bei einem Spülgang der Maschine  – vorausgesetzt natürlich, dass der Geschirrspüler auch vollständig beladen wird.

Dass der Kühlschrank mit der größte Energiekonsument im Haushalt ist, ist ein offenes Geheimnis. Um daher nicht noch unnötig Energie zu verschenken, wird immer wieder der Tipp gegeben, den Kühlschrank möglichst voll zu halten, denn: ein gefüllter Kühlschrank braucht weniger Energie als ein leerer. Und tatsächlich ist die Effizienz eines vollen Kühlschranks am besten. Auch beim Öffnen geht weniger Energie verloren, wenn der Kühlschrank gut gefüllt ist, da dadurch kein so großzügiger Luftaustausch und somit auch kein großer Temperaturausgleich möglich sind. Dennoch sollte man bedenken, dass die meiste Energie verlorengeht, wenn der Kühlschrank gefüllt wird.Denn schon allein beim Öffnen des Kühlschranks geht eine Menge Energie verloren. Zusätzlich müssen die neuen Lebensmittel erst auf die richtige Temperatur heruntergekühlt werden, was einen entsprechenden Mehraufwand bedeutet. Die Nutzung von Kühltaschen zum Transport der Lebensmittel ist daher nicht nur im Sommer eine sinnvolle Maßnahme.

Wasserkocher oder Herd?

Besonders gerne wird auch der Ratschlag gegeben, Wasser immer im Wasserkocher zu erhitzen. Egal ob für Tee oder für Nudeln.

Dass der Wasserkocher bei Teewasser die Nase vorn hat und das klassische Aufbrühen auf dem Herd um Längen schlägt, ist dabei unumstritten. Allerdings nur, solange es sich weder um einen Induktions- noch um einen Gasherd handelt. An der Frage, ob auch für Suppen oder Nudeln das Wasser kostengünstiger im Wasserkocher erhitzt wird, scheiden sich jedoch die Geister: Während beispielsweise der Geschäftsführer von E wie Einfach, Paul-Vincent Abs, in dem Video „Ratgeber: Energiesparmythen auf der Spur“, grundsätzlich zur Verwendung des Wasserkochers aufruft und angibt, das sich auf diese Weise bis zu einem Drittel Strom einsparen lässt, gibt es auch gegenläufige Empfehlungen. Wie beispielsweise in der Sendung „Marktcheck“ vom 17.10.2013 im SWR Fernsehen. Die Empfehlung ist hier, Nudelwasser gleich im Topf zu kochen, da durch das Umfüllen des  kochenden Wassers in den kalten Topf zu viel Wärme verloren geht.

Die Top-Ten der Rentenirrtümer

Kaum ein politisches Thema hat die Medien in den letzten Wochen mehr beschäftigt als die Rentenreform 2014. Jetzt ist sie durch. Über die Konsequenzen der Reform und was sie für Rentner und für heranwachsende Generationen bedeutet wurde hinlänglich diskutiert. Wir wissen also endlich alles zum Thema – oder nicht?

Tatsächlich rankt sich auch nach der Reform noch immer eine beachtliche Anzahl an Gerüchten um das Thema Rente. Die aktuellen Neuerungen haben zu deren Aufklärung nicht unbedingt beigetragen. Darum wollen wir nun mit zehn dieser Gerüchte endlich aufräumen …

Gerücht Nr. 1: Die Rente kommt automatisch

Es ist eine schöne Vorstellung: Der letzte Arbeitstag liegt hinter einem und ohne eigenes Zutun füllen nun anstelle der Gehaltszahlungen regelmäßig die Rentenzahlungen das Konto. Schön, wenn’s so einfach wäre. Tatsächlich müssen alle Leistungen aus der Rentenversicherung beantragt werden. Und zwar spätestens drei Monate vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand.

Gerücht Nr. 2: Die letzten Arbeitsjahre vor Rentenbeginn zählen am meisten

Viele Unternehmen pflegen diesen Mythos. Doch für die Höhe der Rente werden alle Beitragsjahre gleich behandelt. Die Rente berechnet sich aus allen rentenrechtlichen Jahren. Wie hoch sie ausfällt ist davon abhängig wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde und damit vor allem vom ehemaligen Gehalt.

Gerücht Nr. 3: Selbständige können sich die Beiträge auszahlen lassen

Generell ist eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bei den Berufsgruppen möglich, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Selbständige gehören nicht dazu. Eine Auszahlung der Rentenbeträge für Selbstständige ist erst mit 65 Jahren möglich. Und auch dann nur unter der Voraussetzung, dass sie zum diesem Zeitpunkt keine fünf Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Wer mehr  als fünf Jahre eingezahlt hat, bekommt eine reguläre Altersrente.

Gerücht Nr. 4: Die Babyjahre bringen Geld

Leider ist auch das nicht ganz richtig. Es gibt zwar das sogenannte „Babygeld“, doch steht das nur Frauen zu, die vor 1921 geboren wurden. Mütter, die später geboren wurden, bekommen die Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf ihrem Rentenkonto angerechnet. Für die Kindererziehungszeiten gilt durch die aktuelle Rentenreform nun Folgendes: Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bringen der Mutter zwei Jahre auf ihrem Rentenkonto. Alle später geborenen Kinder werden mit drei Jahren Kindererziehungszeit angerechnet. Allerdings gilt: Ein Rentenanspruch besteht erst ab einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren (inklusive der Kindererziehungszeiten).

Gerücht Nr. 5: Witwenrente ist nur was für Frauen

Mit der Reform des Hinterbliebenenrechts 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Nach dem Tod des Ehepartners besteht daher in den ersten drei Monaten Anspruch auch Hinterbliebenenrente. Voraussetzung: Der Verstorbene hat bereits Rente bezogen, oder mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, dann muss der Rentenantrag innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Versicherten gestellt werden.

Gerücht Nr. 6: Für die Rente gilt die volle Steuer

Diese Annahme stimmt nur bedingt. Seit 2005 gilt: Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente ist, hängt vom Eintritt in den Ruhestand ab. Alle Rentner, die vor 2005 bereits im Ruhestand waren, oder in dem Jahr in den Ruhestand gegangen sind, haben einen Rentenfreibetrag von 50 % ihrer Jahresbruttorente. Mit jedem Jahr steigt der zu versteuernde Anteil der Rente um 2 %. D. h. ab 2040 ist die Rente dann tatsächlich zu 100 % steuerpflichtig. Welcher Prozentsatz für einen persönlich gilt, ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Der Betrag, der sich daraus ergibt, bleibt über die gesamte Bezugsdauer unverändert. Das gilt auch wenn die Rente durch eine Rentenanpassung steigt.

Gerücht Nr. 7: Rente? Erst ab 67!

Auch wenn gerne behauptet wird, dass alle bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten müssen, stimmt das erst für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden. Denn die Altersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Gerücht Nr. 8: Bei vorzeitiger Altersrente werden Abschläge fällig – aber nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

Leider ist auch diese Annahme ein Trugschluss. Wer vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente geht, muss Abschläge auf seine Altersrente hinnehmen. Und zwar für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird das Altersgeld um 0,3 % gekürzt.

Gerücht Nr. 9: 45 Beitragsjahre? Dann gibt’s die Rente ab 60!

Mit der Einführung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren wurde auch einen Mindestversichertenzeit von 45 Jahren eingeführt. Das heißt aber nicht, dass einem eine abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren zusteht. Erst wer mindestens 65 Jahre alt ist und 45 Jahre lang gearbeitet und Pflichtbeiträge geleistet hat, hat einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente.

Durch die Rentenreform 2014 ist die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte nun bereits mit 63 Jahren möglich. Bis 2029 wird die Grenze dann wieder auf 65 Jahre angehoben. Wer also nach 1964 geboren wurde, hat von der Neuregelung nichts. Allerdings können dank der Neuregelung nun auch Jahre der Arbeitslosigkeit als Beitragsjahre mitgezählt werden. Auch hier gibt es ein Aber:  Es muss Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestanden haben. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von dieser Regelung ausgenommen.

Gerücht Nr. 10: Wer eine Reha macht, bekommt weniger Rente

Wer aufgrund einer Erkrankung eine Rehabilitationsmaßnahme durchläuft, muss nicht befürchten, deswegen später weniger Rente zu bekommen.

Obergrenze für Barzahlungen: Gute Idee!

Ein Gespenst geht um in Deutschland: Die Angst vor der Abschaffung des Bargelds. Und wie so oft ist diese Angst unbegründet. Denn faktisch hat niemand vor, das Bargeld abzuschaffen. Diskutiert werden lediglich das Ende der Kupfermünzen und eine 5000-Euro-Obergrenze für Barzahlungen. Beides ist sinnvoll und sollte umgesetzt werden, entgegen der Stimmen der Angsthasen und Bedenkenträger.

Das Kupfergeld, also die Ein-, Zwei- und Fünfcentmünzen, sind in der Herstellung teurer als ihr Nennwert und man kann mit ihnen nichts kaufen. Es dürfte heute kein Produkt für weniger als zehn Cent mehr geben, ausgenommen vielleicht ein einzelnes Gummibärchen am Kiosk. Ihre einzige wackelige Existenzberechtigung ziehen die Minimünzen aus den allgegenwärtigen Schwellenpreisen, deren vermeintliche, von Marketing-Experten vor Jahrzehnten erdachte Wirkung längst widerlegt ist. In manchen Ländern – den Niederlanden beispielsweise – ist man schon einen Schritt weiter. Da muss niemand mehr im Geklimper herumkramen. Der Endpreis wird auf- oder abgerundet. Im Schnitt ist das sowohl für Händler als auch für Kunden ein Nullgeschäft. Es ändert sich also nichts. Der Kunde hat dadurch nicht weniger, der Händler nicht mehr, aber allen bleiben ausgebeulte Portemonnaies und Hosentaschen erspart.

5000 verliert!

Und die Sache mit der Obergrenze? Die Bundesregierung sinniert darüber, Barzahlungen oberhalb von 5000 Euro zu verbieten. Erst hieß es, man wolle damit die Terrorismus-Finanzierung erschweren. Ein Argument, das ähnlich albern ist wie Massenüberwachung gegen Terrorismus (wir sehen ja, wie effizient das funktioniert) oder Rauchen gegen Terrorismus (die realsatirische Begründung für die Erhöhung der Tabaksteuer 2002 und 2003). Stichhaltig ist allerdings, dass die SPD auf rund 60 Milliarden Euro an gewaschenem Schwarzgeld verweist. Jährlich. Tatsache ist auch, dass eine solche Obergrenze wahrscheinlich 99% der Bevölkerung gar nicht betrifft. Nur wenige zahlen vierstellige oder höhere Beträge in Bar. Erste Wahl sind nach wie vor Überweisung, EC- oder Kreditkarte. Betroffen wären überwiegend nur solche Personen, die große Mengen Schwarzgeld horten – und damit sowohl dem Wirtschaftskreislauf als auch dem Staat (also uns allen) enorme Summen entziehen. Das kann niemand wollen.

Obergrenzen nur der erste Schritt

In anderen Ländern wie Frankreich gelten solche Obergrenzen bereits ab weit geringeren Summen. Erste Untersuchungen zeigen allerdings, dass dort die Maßnahme keinen nennenswerten Effekt auf die Schattenwirtschaft hatte, weil es trotz allem Mittel und Wege gibt, Geld zu waschen. Eine Reglementierung von Bargeldzahlungen kann also nur der erste Schritt sein. Anonyme Konten oder Kettenüberweisungen müssten ebenfalls stärker kontrolliert werden, ebenso wie die Ächtung von Steuerparadiesen zunehmen muss – etwa indem Gewinn nicht mehr am Firmensitz versteuert wird, sondern dort, wo er erwirtschaftet wird.

Was darf der Arbeitgeber über mich wissen?

Nicht nur im Vorstellungsgespräch, auch im Job selbst sind Arbeitgeber neugierig. Bis zu einem gewissen Grad ist das verständlich und legitim. Schließlich möchte man wissen, wer der neue Mitarbeiter ist, mit wem man es zu tun hat, ob die Chemie stimmt. Einige schießen aber über das Ziel hinaus. Was darf der Arbeitgeber über mich wissen und was darf er nicht mal fragen?
Im Grunde ist die Regel, von der es nur wenige Ausnahmen gibt, recht einfach: Der Arbeitgeber darf alles wissen, was für die Stelle, um die es geht, relevant ist. Private Fragen sind großteils tabu. Werden doch illegitime Fragen gestellt, hat der Bewerber bzw. Arbeitnehmer das Recht, die Antwort zu verweigern oder sogar zu lügen und es darf ihm hieraus kein Nachteil entstehen.

 
Für den Job relevante Fragen

Dass der Arbeitgeber den Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen und Ähnliches einsehen und diesbezüglich auch mal genauer nachfragen darf, versteht sich von selbst. Schließlich muss er sichergehen können, ob der Bewerber auch geeignet ist und zum Unternehmen passt. Ein polizeiliches Führungszeugnis darf er unter Umständen verlangen und in Bereichen, in denen beispielsweise mit Lebensmitteln hantiert wird (Restaurant, Metzger, Supermarkt sowie angeschlossene Logistik etc.) darf er auch medizinische Unterlagen verlangen und / oder den Bewerber vom Betriebsarzt untersuchen lassen. Das gilt in bestimmten Branchen auch für körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten, um herauszufinden, ob der Bewerber die nötige Fitness mitbringt. Aus welchen Gründen das vorherige Arbeitsverhältnis beendet wurde interessiert zwar die meisten Chefs, danach fragen dürfen sie aber trotzdem nicht. Legitim ist hingegen die Frage, wie Lücken im Lebenslauf zustande gekommen sind.
Darüber hinaus sind medizinische Fragen nicht gestattet. Auch über eine mögliche Schwangerschaft muss keine Auskunft gegeben werden. Gefragt werden darf aber nach bestehender Abhängigkeit von Drogen oder Alkohol, weil dies die Arbeitsleistung negativ beeinflussen kann. Ob jemand in der Vergangenheit derartige Probleme hatte und zum Beispiel einen Entzug gemacht hat, geht den neuen Chef derweil nichts an.

 
 Nebenjobs sind oft problematisch

Offenlegen muss man aber Nebentätigkeiten, egal ob selbständig oder abhängig beschäftigt. Wenn man zugleich für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet oder einen Zweitjob ausübt, der die Leistung in der Stelle, um die man sich bewirbt, schmälern könnte, dann darf der Arbeitgeber diese Tätigkeit untersagen. Nimmt man eine Nebentätigkeit auf, ohne den Chef zu informieren, kann dies zur Kündigung oder wenigstens zu einer Abmahnung führen. Die finanziellen Verhältnisse, ob man Vermögen oder Schulden hat, sind hingegen absolute Privatsache – mit einer Ausnahme: Wenn man mit den Finanzen des Unternehmens betraut ist. Denn erstens kommt es da aufs Vertrauen an und zweitens möchte niemand sein Geld jemandem anvertrauen, der gerade in der Insolvenz steckt.

 
Privat bleibt privat

Absolut tabu sind Fragen zur Sexualität oder zum Glauben. Beides ist Privatsache und geht keinen Arbeitgeber etwas an. Allerdings sollte sich der Arbeitnehmer, wenn er gläubig ist, im Vorfeld erkundigen, ob sich die Tätigkeit mit seinem Glauben vereinbaren lässt, damit nicht später Probleme entstehen.

Nicht erfragt werden dürfen außerdem die politische Einstellung oder Parteimitgliedschaften. Auch das ist Privatsache.

Und was persönliche Vorlieben, Interessen, Hobbys etc. angeht: Fragen hierzu dürfen gestellt werden, beantwortet werden müssen sie jedoch nicht.

Geld sparen im Alltag

Geiz ist nicht geil – sparen schon. An vielen Ecken und Enden tätigen wir im Alltag an sich überflüssige und vermeidbare Ausgaben. Wenn wir sie einsparen schonen wir nicht nur unser Budget, sondern mitunter auch die Umwelt. Wir zeigen, worüber sich das Sparschwein freut.

 
Energie
Die Energieeffizienz zu erhöhen ist eine der großen Aufgaben, die im Zuge der Energiewende alle Bürger gemeinsam bewältigen sollen. Der Vorteil: wir sparen erstens Energie und schonen dadurch die Umwelt; zweitens lässt sich durch bewusstes Energiemanagement bares Geld sparen: unter Umständen mehrere Hundert Euro im Jahr, abhängig von der Größe des Haushalts. An erster Stelle kommen die Regeln, die eigentlich jeder längst kennen sollte, die aber noch immer viele nicht umsetzen:
Licht und Elektrogeräte nur dann einschalten, wenn sie wirklich benötigt werden
Stand-by abschalten – am besten bei Nichtbenutzung und vor allem nachts alle Verbraucher über abschaltbare Steckerleisten vom Stromnetz trennen
Alte Stromfresser gegen neuere Geräte mit höherer Ernergieeffizienz-Klasse austauschen (gilt vor allem für Großverbraucher wie Herd, Kühlschrank etc.)
Alle Heizungen um 1 Grad nach unten regeln; beim Lüften komplett abschalten; Fenster nicht längere Zeit auf Kipp stehen lassen
Weiteres Geld kann man beim Wechsel des Stromanbieters sparen – es lohnt sich, regelmäßig die Preise zu vergleichen. Bestimmte Dämm-Maßnahmen sind zwar teuer, können auf Dauer aber ebenfalls die Energiebilanz spürbar verbessern.

 
Konsum
Wir alle konsumieren gerne, jeder tätigt auch hin und wieder spontane Lustkäufe. Das ist ok, solange es nicht ausartet. Man kann sich das mit einem simplen Truck bewusst machen: Einfach mal durch die eigene Wohnung gehen und sich bei jedem Gegenstand fragen: Benötige ich das wirklich bzw. macht es mir Spaß, diesen Gegenstand zu besitzen? Wie oft habe ich ihn schon benutzt bzw. wie lange schon nicht mehr? Fakt ist: Vieles liegt einfach nur ungenutzt rum. Nicht mehr benötigte Dinge können wir verschenken oder bei Resellern, zum Beispiel im Internet, verkaufen. Das spült Geld in die Haushaltskasse und befreit von unnötigem Ballast.
Hinzu kommen all die vermeintlichen winzigen Alltagsausgaben, die im Laufe eines Jahres zu beträchtlichen Summen anwachsen. Ein paar Beispiele:
Wie oft kaufe ich unterwegs einen Kaffee / eine Flasche Wasser?
Wie oft kaufe ich beim Einkauf im Supermarkt eine Tüte / Tragetasche?
Wie oft kaufe ich mehr Lebensmittel als ich benötige / wie viel vergammelt und muss entsorgt werden?
Hier kann es auch hilfreich sein, eine zeitlang sämtliche Ausgaben akribisch zu notieren und diese Liste nach einem Monat in nötige und unnötige Ausgaben aufzuteilen – man wird erhebliches Einsparpotential entdecken und überrascht sein, welch hohe Kosten auf Kleinkram anfallen.

 
Verkehr
Sind sie mit dem Auto unterwegs oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Ob man ein Auto wirklich braucht, hängt unter anderem von der eigenen körperlichen Verfassung und vom Wohnort und der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zusammen. Bei guter Verkehrsanbindung sind Busse, U- und S-Bahnen deutlich günstiger als ein eigenes Auto, das Sprit verbraucht, eine Versicherung benötigt und gelegentlich gewartet / repariert werden muss. Wer regelmäßig den öffentlichen Nahverkehr nutzt, kann mit Abokarten noch einmal Geld sparen – und schont die Umwelt. Kürzere Wege sollte man generell lieber zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen – das ist nicht nur kostengünstig, sondern auch gesund. Wer sich regelmäßig bewegt (zum Beispiel dreimal pro Woche eine halbe Stunde schnellen Schrittes geht oder Fahrrad fährt) steigert seine Lebenserwartung und senkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen spürbar. Das haben medizinische Studien ergeben.

 
Kommunikation
Fast jeder hat heure ein Handy bzw. Smartphone, viele nutzen zusätzlich unterwegs ein Tablet und haben zu Hause eine DSL-Leitung für Internet und Telefon. Natürlich sind die Flatrate-Angebote praktisch und verlockend, und insgesamt war Kommunikation nie so günstig wie heute. Noch in den Neunzigern, als pro Minute abgerechnet wurde, erlebte mancher Haushalt einen Schock, wenn die Telefonrechnung eintrudelte. In Zeiten von All-Net-Flatrates kann das fast nicht mehr passieren. Aber es gibt weiteres Sparpotential. Wer umfassende Flatrates für Handy, Tablet und zu Hause hat, zahlt mitunter weit über hundert Euro im Monat, je nach Vertrag können es sogar über zweihundert Euro sein. Das ist völlig unnötig, es sei denn man ist wirklich Vieltelefonierer, etwa weil man die Geräte beruflich braucht, aber dann kann man sie ohnehin von der Steuer absetzen.

 
Hier hilft es, einmal das eigene Nutzungsverhalten genau zu beobachten und zu notieren oder über eine aufgeschlüsselte Abrechnung zu kontrollieren. All-Net-Flats für Smartphone und Tablet haben oft mehrere Gigabyte Traffic pro Monat und kosten entsprechend. Über entsprechende Apps kann man seinen wirklich genutzten Traffic ermitteln. Liegt dieser weit unter dem Gebotenen, kann man in einen günstigeren Vertrag mit geringerem Volumen wechseln. In der Regel reicht eine Flat fürs Smartphone völlig aus, denn bei Bedarf kann man das Smartphone als mobilen Router verwenden und damit dann auch mit dem Tablet ins Internet – und schon hat man einen kompletten Vertrag eingespart. Wer Telefon und Internet nicht allzu exzessiv nutzt, kann unter Umständen auf den heimischen Anschluss samt Festnetztelefon gänzlich verzichten und bei Bedarf einen deutlich günstigeren Surfstick für den heimischen Laptop hinzunehmen – in Zeiten, in denen man per Handy-Flat unbegrenzt in alle Netze telefonieren kann, ist das Festnetz fast schon überflüssig.

 
Wichtig: Das funktioniert nicht, wenn man regelmäßig Film- oder Musik-Streamingdienste nutzt, denn diese benötigen ein hohes Datenvolumen.

 
Wer all diese Tipps im Alltag umsetzt, kann viele hundert Euro, unter Umständen sogar vierstellige Beträge jährlich einsparen. Da freut sich das Sparschwein. Und der Familienurlaub ist auch so gut wie finanziert.

Aktienverfall macht Privatanleger nervös

Fast täglich neue Horrormeldungen über sinkende Kursen, der Deutsche Aktienindex (DAX) kennt derzeit nur die Bewegung Richtung Keller, und die Anleger werden zunehmend nervös: Es sind turbulente Tage an den Börsen.

Der Ölpreis bleibt gering, der Kurs des Euro steigt, und in Asien brechen die Kurse der Aktien an. Genau solche Einflüsse mag der DAX nicht, er sinkt bereits deutlich unter die psychologisch so wichtige Marke von 9.000. Viele Anleger fragen sich jetzt, was sie tun sollen und wollen ihre Aktien verkaufen. Experten raten allerdings, Ruhe zu bewahren und keine Panikverkäufe zu starten.

Wieder einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit

In den letzten Monaten konnte sich der DAX großer Aufmerksamkeit erfreuen. Fast kein Tag verging ohne Meldungen über neue Höchststände, und selbst erfahrene Anleger wurden langsam etwas unruhig. Niemand konnte vorhersagen, wie sich die Aktienkurse weiter entwickeln, doch nicht nur Experten wissen, dass sich eine Entwicklung von einem Höchststand zum anderen irgendwann negativ auswirken muss und zum Stillstand kommen muss. Jetzt gerät der Deutsche Aktienindex wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Er fällt zum Wochenbeginn deutlich unter die Marke 9.000, die für Anleger schon aus psychologischen Gründen so wichtig ist. Zum ersten Mal seit Oktober 2014 bewegt er sich auf diesem Level, und der Zeitpunkt ist denkbar ungünstig. Die Zahl der Aktionäre ist nämlich kürzlich erst auf über neun Millionen gestiegen und hat damit ihren höchsten Stand seit 2012 erreicht. Angesichts des anhaltenden Kursverfalls könnte es aber sein, dass die Zahl der Aktionäre jetzt wieder deutlich fällt. Die neuen Turbulenzen deuten darauf hin, dass die Deutschen auch weiterhin nicht verstärkt in Aktien investieren und wohl nie ein Volk der Aktionäre werden. Doch erfahrene Investoren und Börsianer mahnen zur Vorsicht, sie sehen weiter gute Argumente für die Investition in Aktien.

Ruhe bewahren ist angesagt

Nicht nur aus der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz hört man derzeit mahnende Stimmen, sich nicht zu Verkaufsentscheidungen hinreißen zu lassen, die man später bereuen könnte. Die Entwicklung des DAX oder einzelner Kurse ist nach Ansicht der Experten nicht so ausschlaggebend. Vielmehr sollten sich die Anleger fragen, warum man die Aktie damals gekauft hat. Sind die angenommenen sachlichen Gründe immer noch gegeben? Wenn das der Fall ist und wenn das Unternehmen weiter erfolgreich ist, dann sollte man die Aktien unbedingt behalten. Sind die Rahmenbedingungen verändert, kann man unabhängig von der jüngsten Entwicklung des Kurses über einen Verkauf nachdenken. Die Gründe für die Nervosität der Märkte sind weitgehend bekannt, denn es machen sich Sorgen um die Konjunktur breit, die Lage am Ölmarkt ist gespannt, die Zinspolitik der EZB und die Entwicklung der Märkte in Asien geben Grund zur Sorge. Alle Faktoren wirken sich unmittelbar auf den DAX aus, erklären die Fachleute. Deshalb ist der DAX zwar ein wichtiges Barometer für die Trends an den Börsen, doch man sollte sich eben nicht ausschließlich darauf verlassen.

Unruhe auch bei Fonds

Wer in Aktienfonds investiert, sieht den DAX-Verfall derzeit auch an der Entwicklung seines Depots. Dieses könnte nämlich Tag für Tag etwas an Wert verlieren, weil auch die Aktienkurse fallen. Trotzdem gilt auch hier, den Fonds weiterzuführen und auch weiter einzuzahlen. Selbst wenn die Kurse heute fallen, werden sie in absehbarer Zeit wieder steigen. Dann aber hat man einen größeren Anteil bereits zu günstigen Einstiegspreisen gekauft und profitiert nun von der Kursentwicklung nach oben. Gerade hier liegt der größte Vorteil von Aktienfonds. Anleger sind also gut beraten, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten, doch für Panikverkäufe besteht kein Anlass.

Kreditwiderrufsrecht: Befristung bis Juli 2016

Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind etwa 80 Prozent der Immobilienkreditverträge, die seit 2002 abgeschlossen wurden, fehlerhaft: Sie enthalten eine unvollständige Widerrufsbelehrung und können deshalb vom Kreditnehmer widerrufen werden. So lassen sich häufig größere Summen an Kreditkosten sparen. Doch das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht soll nun eingeschränkt werden. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass betroffene Kreditnehmer nur noch bis Mitte des Jahres zum Widerruf berechtigt sind.

Unbegrenztes Widerrufsrecht läuft aus

In den Jahren 2002 bis 2010 wurden unzählige Verträge für Baukredite mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeschlossen. Bisher galt ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Die Banken sahen sich damit der Gefahr ausgesetzt, viele ihrer Kunden zu verlieren und bereits gewährte Leistungen gegenseitig zurückfordern zu müssen. Das unbegrenzte Widerrufsrecht basiert auf dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie. Es soll nun begrenzt werden, der geplante Termin ist der 21. Juli 2016. Am 27. Januar 2016 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf im Kabinett verabschiedet. Branchenexperten gehen davon aus, dass das geplante Gesetz die jetzt noch fehlenden Instanzen Bundestag und Bundesrat schnell passiert und damit zum 21. Juli Gültigkeit hat. Es geht nach Schätzung von Fachleuten um Verträge in einer Höhe von insgesamt 1,6 Billionen Euro. Diese Zahl geht unter anderem auf Berechnung von Stiftung Warentest zurück.

Große Verunsicherung bei Verbrauchern

Das Bundesverbraucherministerium geht davon aus, dass neben privaten Verbrauchern vor allem Unternehmen von den unbegrenzten Widerrufsrecht irritiert sind. Sollte die Geltungsdauer nun begrenzt werden, könnte eine Rechtssicherheit geschaffen werden, durch die der Verbraucher keinerlei Nachteile hat. Da die Regelung frühestens zum 21. Juli in Kraft tritt, haben die Betroffenen noch mehrere Monate lang Zeit, ihre Verträge zu prüfen und auch die Widerrufsbelehrung genau zu untersuchen. Allerdings wird diese Aussage von Verbraucherschützern kritisiert, sie gehen davon aus, dass ein erfolgreicher Widerruf sorgfältig vorbereitet werden muss und deshalb mehr Zeit benötigt. Betroffen sind Bauherren und Wohnungskäufer, die zwischen 2002 und 2010 einen Vertrag abgeschlossen haben. In diesen Verträgen sind häufig falsche Widerrufsbelehrungen enthalten, weil zu diesem Zeitpunkt keine vollständige Klarheit über die Inhalte eines Widerrufsformulars gegeben war. Viele Banken haben deshalb eigene Unterlagen verwendet, diese enthielten aber nicht die nötigen Angaben. Entweder fehlten Hinweise zum Beginn der Frist, oder es fehlten Angaben zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Auch ergänzende Formulierungen, die unverständlich und verwirrend waren, waren enthalten. In vielen Fällen fehlte eine Anschrift für einen wirksamen Widerruf in Textform.

Das müssen Verbraucher jetzt tun

Wer in der Zeit von 2002 bis 2010 einen Immobilienkredit abgeschlossen hat, sollte sich den Vertrag jetzt umgehend genau ansehen. Erscheint die Widerrufsbelehrung unklar oder unverständlich, lohnt sich ein Besuch beim Verbraucherschutz. Die Verbraucherschutzzentralen vor Ort können häufig schon recht gut beurteilen, ob die Klausel vollständig ist oder ob sich ein Widerruf lohnen könnte. Sie belehren auch darüber, welche Schritte dann einzuleiten sind und welche Vorteile sich für den Verbraucher ergeben. Wer jetzt mit der Prüfung der Unterlagen beginnt, hat gute Chancen, noch im Rahmen der geltenden Frist Klarheit zu schaffen und erzielt vielleicht sogar noch einen interessanten finanziellen Vorteil, durch den sich die Mühe auf jeden Fall lohnen kann.

 

Homeoffice – Steuerlich weiter umstritten

Das Urteil des Bundesfinanzhofs war mit Spannung erwartet worden: Wenn Menschen von zu Hause aus arbeiten, wollen sie anfallende Kosten für ein Arbeitszimmer mindestens anteilig von der Steuer absetzen und dadurch weniger Steuern zahlen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt ein Urteil getroffen, nachdem Aufwendungen für Arbeitsräume auch weiterhin nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Wichtig für Arbeitnehmer im Home Office

In vielen Firmen setzt sich derzeit ein Trend durch, nach die Mitarbeiter mindestens tageweise von zu Hause aus arbeiten sollen. Dadurch möchte man Büroflächen sparen. Vielen Mitarbeitern kommt dieser Trend sehr entgegen, denn zu Hause arbeitet man häufig ruhiger und konzentrierter. Doch wenn ein oder zwei Arbeitstage in der Woche daheim gearbeitet werden, stellt sich die Frage nach dem häuslichen Arbeitsplatz. Nur selten hat ein Arbeitnehmer einen eigenen Raum zum Arbeiten, der ausschließlich für Arbeitszwecke benötigt wird. Viel häufiger wird der Raum in irgendeiner Form privat genutzt. Dann aber dürfen die Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat in einer sehr lange erwarteten Grundsatzentscheidung jetzt festgestellt, dass Arbeitsecken oder nur zeitweise genutzte Arbeitszimmer nicht die Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden. Diese Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts ist maßgeblich für alle Arbeitnehmer (GrS 1/14).

Strenge Voraussetzungen bleiben bestehen

Für den Steuerzahler heißt das, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann anerkannt werden, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Arbeitet man nur zeitweise in dem Zimmer oder empfängt man dort manchmal Gäste oder geht seinem Hobby nach, entfällt die steuerliche Absetzbarkeit. Der Raum muss also mindestens büromäßig eingerichtet sein, und er darf nur für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden, hat der Bundesfinanzhof jetzt erklärt. Sofern Räume gemischt genutzt werden, können die Kosten dafür nicht geltend gemacht werden. Genauso wird eine Arbeitsecke in einem sonst privat genutzten Raum nicht steuerlich anerkannt.

Schwerer Nachweis für Verbraucher

In der Praxis ist der Nachweis für den Steuerzahler sehr schwer zu führen, wie viel Zeit er tatsächlich in einem Raum gearbeitet hat. Ein Zeitenbuch zur Dokumentation sehen die Richter nicht als geeignetes Mittel an, denn die Angaben darin entsprechen lediglich einer Behauptung des Steuerpflichtigen, doch sie sind kein gültiger Beweis. Im vorliegenden Fall hatte der Besitzer einer Immobilie geklagt, der sich ein Arbeitszimmer in seinem Haus eingerichtet hatte. In diesem Arbeitszimmer führte er auch die Verwaltung seiner vermieteten Immobilien durch. Die Kosten setzte er in der Steuererklärung an, doch das Finanzamt wollte das nicht anerkennen. Das daraufhin angerufene Finanzgericht erkannte eine anteilige Absetzbarkeit in Höhe von 60 Prozent an, diese Rechtsprechung allerdings entsprach nicht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. In letzter Instanz musste nun das höchste deutsche Steuergericht in der Sache entscheiden. Jetzt steht fest, wie schwer der Nachweis für den Steuerzahler zu führen ist, dass ein Arbeitszimmer ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Eine weitere Auflage des Gerichts erschwert den Nachweis zusätzlich. Der Arbeitnehmer muss nämlich beweisen, dass er für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz nutzen kann. Wird das Home Office nur aus Bequemlichkeit genutzt, ist keine steuerliche Absetzbarkeit gegeben.

Alte Haushaltsgeräte: Austauschen oder aussitzen?

Es ist ein Rechenspiel und pauschal lässt sich die Frage, ob ein Haushaltsgerät ausgetauscht oder doch besser bis zum bitteren Ende genutzt werden sollte, nicht beantworten.

Sicherlich ist unbestreitbar, dass die neuen Haushaltsgeräte effizienter im Stromverbrauch sind, bessere Leistung bringen und meist auch in der Handhabung deutlich mehr Luxus bieten. Aber das hat natürlich seinen Preis und die modernen Geräte sind (deutlich) teurer in der Anschaffung.

Verbraucher müssen sich also fragen, wann die geringeren Betriebskosten die höheren Anschaffungskosten aufwiegen. Das ist tatsächlich primär davon abhängig, um welches Gerät es sich handelt, so das Öko-Institut Berlin.
Wenn das Kühlen ins Geld geht
Kühlschrank

Es ist eine unangefochtene Wahrheit: Der Kühlschrank ist der größte Energiefresser im Haushalt. Er läuft ununterbrochen und besonders in einem Sommer wie diesem leistet er Höchstarbeit. Aus diesem Grund lohnt sich der Austausch eines alten Kühlschranks schon recht schnell.

Allein aus Umweltgründen lohnt es sich, Geräte, die zehn bis 15 Jahre alt sind, gegen ein Modell der Energieeffizienzklasse A+++ auszutauschen.  Der Energieverbrauch, der für die Herstellung eines neuen Kühlschranks erforderlich ist, hat sich bereits innerhalb von 0,7 bis 2,5 Jahren amortisiert, da neue Geräte einen deutlich geringeren Stromverbrauch aufweisen.

Durch den geringen Stromverbrauch, sind auch die Anschaffungskosten für das neue Geräte schnell wieder eingeholt. Generell gilt jedoch: Auch wenn die Geräte teurer sind, lohnt sich die Investition in eine hohe Effizienzklasse. Tatsächlich verbrauchen Geräte der Klasse A+++ nicht mal die Hälfte der Energie, die schlechte Geräte der Klasse A+ brauchen.

A+ ist inzwischen die schlechteste Kategorie für Kühlschränke auf dem Markt. Es finden sich im Handel zwar noch Geräte bis hin zur Klasse D, diese wurden jedoch vor 2012 produziert.

Vor dem Kauf sollte man sich auch klar machen, welche Funktionen man am Kühlschrank tatsächlich braucht. Denn so sparsam die neuen Geräte sind, einige der zusätzlichen Funktionen, mit denen das Marketing wirb, erweisen sich dann doch wieder als Stromfresser, wie beispielsweise eine No-Frost-Funktion oder eine Null-Grad-Zone.
Gefrierschrank und -truhe

Anders als beim Kühlen lohnt sich beim Gefrieren ein Geräteaustausch nicht so schnell. Das liegt vor allem auch daran, dass die Energieeffizienz bei diesen Geräten noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie bei Kühlschränken. Erst nach acht bis zehn Jahren amortisiert sich der Austausch einer zehn Jahre alten Gefriertruhe. Bei der Neuanschaffung sollte darauf geachtet werden, dass das neue Gerät mindestens die Energieeffizienzklasse A++ aufweist.

Um den Stromverbrauch möglichst niedrig zu halten, ist es übrigens sinnvoller, sich für eine Gefriertruhe zu entscheiden anstelle eines Gefrierschranks. Rund 12 % weniger Strom verbrauchen Truhen im Vergleich zu Schränken bei gleicher Effizienzklasse und gleichem Nutzinhalt.

Übrigens ist auch der Standort ist entscheidend. Steht das Gerät an einem kühlen Ort wie dem Keller, ist der Verbrauch geringer als an einem warmen Standort.
Auch alte Maschinen waschen sauber
Waschmaschine

Einer Waschmaschine wird eine Lebensdauer von rund neun bis 15 Jahren zugesprochen, das entspricht ungefähr 1840 Waschgängen. Der Austausch einer noch funktionstüchtigen Maschine hängt von zu vielen individuellen Faktoren ab, als dass sich ein pauschalgültiger Tipp geben ließe. Mit einem Tool wie dem des Forums Waschen lässt sich jedoch kalkulieren, ob der Austausch für einen persönlich sinnvoll ist oder nicht.

Waschmaschinen haben sog. Schleuderwirkungsklassen (A – G), je schlechter die Klasse, umso nasser ist die Wäsche nach dem Schleudergang, das kann natürlich in Puncto Trocknen wieder ins Geld gehen.
Wäschetrockner

Bei Wäschetrocknern lohnt die Investition in ein neues Gerät der Klasse A++ oder A+++. Das liegt daran, dass bei den neuen Modellen eine Wärmepumpe integriert ist, mittels derer aus der feuchten Luft Wärme zurückgewonnen und zum Aufheizen verwendet wird. Auf diese Weise lässt sich bis zu 50 % des Stromverbrauchs einsparen.
Spülmaschine

Für Spülmaschinen gilt gleichermaßen wie für Waschmaschinen: Ob sich der Austausch lohnt, muss individuell ermittelt werden (auch hier gibt es ein hilfreiches Tool vom Forum Waschen).

Die kalkulierte Lebensdauer von Spülmaschinen liegt bei rund 12 Jahren, wenn pro Jahr 280 Spülgänge angenommen werden. Wer sich für ein neues Modell entscheidet ist auch hier am besten mit der höchsten Effizienzklasse A+++ beraten. Zusätzlich sollte auch auf die Trocknungswirkung geachtet werden, diese wird in Extraklassen von A bis G angegeben.