Die Insassenunfallversicherung: Die Überlegung ist so simpel wie logisch auf den ersten Blick: Man schließt eine Insassenunfallversicherung ab, damit der Beifahrer ebenfalls abgesichert ist, wenn es mal kracht auf der Straße. Auf den zweiten Blick hingegen gehört diese Versicherung in die Kategorie „gänzlich überflüssig“. Denn die KfZ-Haftpflicht versichert auch den Beifahrer – und wenn man nicht selbst am Unfall Schuld ist, ist die Versicherung des Verursachers in der Pflicht. (Bild: Pavel Vorobyef / 123rf)