Welche Zusatzversicherungen lohnen sich?

Die gesetzliche Krankenversicherung leistet in vielen Bereichen nur eingeschränkte Dienste, an vielen Ecken und Enden müssen die Versicherten aus eigener Tasche zuzahlen, beispielsweise bei Medikamenten oder besonderen Behandlungsmethoden. Vor allem Zahnersatz kann rasch mehrere tausend Euro kosten. Welche Zusatzversicherungen braucht man, welche lohnen sich?

Zähne

Zum Zahnersatz zahlen die gesetzlichen Kassen nur noch sehr kleine Anteile hinzu, und die Basisleistungen, die übernommen werden, sind meistens kaum zufriedenstellend. Kronen, Brücken oder gar Implantate kosten oft mehrere tausend Euro. Menschen mit wenig Geld kann das in den finanziellen Ruin treiben. Auch prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung müssen selbst bezahlt werden.

Private Zusatzversicherungen für die Zähne gibt es schon ab 10, – € monatlich. Wer bereit ist, mehr zu zahlen, kann in einigen Fällen annähernd 100 % der Kosten für Zahnersatz von der Versicherung zurückerhalten. Allerdings muss man rechtzeitig abschließen, denn für Behandlungen, die beim Vertragsabschluss bereits begonnen haben oder geplant sind, zahlt die Versicherung nicht. 

Augen

Etwa im selben Preisbereich wie Zahn-Zusatzversicherungen liegen Versicherungen, die die Kosten für Brillen übernehmen. Ob sich das lohnt, kommt auf den individuellen Fall an. Brillen können teuer sein. Wenn man bereits mehrere Brillenträger in der Familie hat, kann man auf ein hohes Eigenrisiko schließen, früher oder später selbst eine zu benötigen. Und dann ist eine entsprechende Versicherung sinnvoll.

Reise

Eine Auslandskrankenversicherung ist obligatorisch. Wer im Ausland behandelt werden oder gar nach einem Unfall ins Heimatland zurück transportiert werden muss, kann schnell auf Kosten von mehreren zehntausend Euro sitzen. Sich gegen dieses Risiko zu versichern kostet hingegen nicht viel. Man kann sich zu einem kleinen Betrag (in der Regel 1, – bis 4, – €) pro Reisetag versichern oder gleich eine Jahresversicherung abschließen, die meist unter 10, – € kostet und beliebig viele Reisen absichert, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten.

Krankenhaus

Gesetzlich Versicherte erleben Krankenhausaufenthalte oft als noch unangenehmer als privat Versicherte. Man liegt mit mehreren anderen Patienten auf dem Zimmer, hat dadurch kaum Ruhe oder Privatsphäre und bis man untersucht wird oder mit einem Arzt sprechen kann, vergehen viele Stunden oder gar Tage. Mit einer Zusatzversicherung hat man Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer. Unter Umständen sogar auf der Privatstation, die meist wesentlich mehr Annehmlichkeiten bietet sowie auf Behandlung durch den Chefarzt bzw. spezialisierte Fachärzte. In den meisten Krankenhäusern kann man diese Leistungen immer in Anspruch nehmen. Das kann aber Kosten von mehreren hundert Euro am Tag verursachen. Eine Zusatzversicherung hierfür lohnt sich also – schon allein weil das persönliche Wohlbefinden den Genesungsprozess unterstützt.

Versicherungspakete

Sinnvoller und auch deutlich günstiger als einzelne Zusatzversicherungen sind Paketangebote, in denen mehrere Versicherungen gebündelt enthalten sind. Oft bieten sie sogar zusätzliche Konditionen zum Einzelvertrag. Die meisten Versicherer bieten eine Vielzahl an Kombinationsmöglichkeiten an, um für jeden Versicherten eine individuell passende Lösung bereitstellen zu können.

Steuern & Abgaben im internationalen Vergleich

Die Steuern bewegen sich in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern, im Mittelfeld. Sie sind weder besonders hoch noch besonders niedrig. Hoch hingegen sind die Sozialabgaben wie Krankenversicherung und Rente. Immer wieder heißt es, die Arbeitnehmer müssten in diesem Punkt entlastet werden, immerhin geht im Schnitt über ein Drittel der Einnahmen an Staat und Sozialversicherer. Doch wo steht Deutschland im internationalen Vergleich? Wie sind Steuern und Abgaben im Ausland gewichtet?

Dänemark

Insgesamt ist die Abgabenlast in Dänemark deutlich höher als in Deutschland, sie liegt im Schnitt bei fast der Hälfte des Einkommens. Sozialversicherungen sind steuerfinanziert, müssen also nicht als zusätzlicher Posten behandelt werden. Das dänische Steuersystem ist sehr einfach, aber auch sehr umfassend. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keinen riesigen Katalog an Ausnahmen. Steuern müssen auf jede einzelne Einnahme gezahlt werden, auch auf Sachwerte. Die Steuern teilen sich dabei auf. Auf solche, die an den Staat gehen und sich an der Höhe des Einkommens orientieren sowie einkommensunabhängige Steuern, die an die Wohnsitz-Kommune entrichtet werden müssen. Der Spitzensteuersatz greift ab 52.000,- € Jahreseinkommen und liegt bei fast 60 %. Ein Ehegattensplitting gibt es nicht. Da außerdem die Mehrwertsteuer 25 % beträgt, sind die Lebenshaltungskosten vergleichsweise hoch.

USA

Auch in den USA sind die Steuern auf Einkommen gestaffelt und orientieren sich an der Höhe des Gehalts. Maximal sind rund 39 % zu entrichten. Der Spitzensteuersatz fällt allerdings erst bei sehr hohen Einkommen von über 300.000 Dollar an. Hinzu kommen sehr hohe Steuerfreibeträge. Die Mehrwertsteuer variiert je nach Bundesstaat ist mit höchstens 8,75 % vergleichsweise niedrig. Arbeitnehmer sind außerdem sozialversicherungspflichtig. Enthalten sind zum Beispiel Rente und Arbeitslosenversicherung, beide aber auf sehr niedrigem, kaum mit Deutschland vergleichbarem Niveau. Bis zur Einführung von „Obamacare“ war die Krankenversicherung Privatsache mit dem Ergebnis, dass die allermeisten Amerikaner sich privat versicherten; Arme können und konnten sich oft gar keine Absicherung leisten, eine schwere Krankheit oder ein Unfall konnte den finanziellen Ruin bedeuten. Die private Versicherung kann auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden und ist dann an die Berufstätigkeit gekoppelt. Die staatliche Versicherung Medicare gilt nur für Menschen ab 65 Jahren. Etwa ein Viertel der US-Bevölkerung hat gar keine Krankenversicherung. Die Idee hinter Obamacare ist, mehr Menschen mit günstigen Beiträgen und staatlicher Querfinanzierung abzusichern. Dieses Modell ist in den USA noch immer sehr umstritten.

Kanada

Auch in Kanada orientiert sich die Einkommenssteuer stufenweise an der Höhe des Einkommens. Der Steuerfreibetrag ist mit knapp 8.000 Dollar ähnlich niedrig wie in Deutschland, dafür beträgt der Spitzensteuersatz nur 29 % und wird erst ab einem Jahreseinkommen von 123.000 Dollar fällig. Hinzu kommen regionale Steuern, die aber relativ niedrig sind. Die Mehrwertsteuer liegt bei 18 %. Die gesetzliche Rentenversicherung kostet ca. 10 % des Einkommens, hälftig aufgeteilt in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Für die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer rund 2 % ihres Bruttolohns. Die Krankenversicherung ist steuerfinanziert, allerdings müssen zahlreiche Posten privat bezahlt werden, weshalb eine zusätzliche private Absicherung unumgänglich ist. Der gesamte Abgabenanteil liegt im Schnitt bei rund 42 %.

Frankreich

In Frankreich ist die Lohn- und Einkommenssteuer gestaffelt und richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Allerdings werden die Beträge bei Arbeitnehmern nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern erst via Steuererklärung im Folgejahr. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45 % und greift ab einem Jahreseinkommen von 150.000,- €. Hinzu kommt eine Reichensteuer von 75 % auf alles Einkommen über einer Million Euro im Jahr. Der Steuerfreibetrag liegt bei knapp 6.000,- €. Die Abgaben zur Sozialversicherung hingegen werde direkt vom Lohn abgeführt, wobei der Arbeitgeber den Löwenanteil trägt. Arbeitnehmer zahlen für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und weitere Versicherungen rund 10 % ihres Einkommens. Der Arbeitgeber hingegen trägt fast 30 %. Hinzu kommt eine Allgemeine Sozialabgabe in Höhe von 7,5 %. Die Mehrwertsteuer beträgt 20 %, bestimmte Güter profitieren von ermäßigten Sätzen, beispielsweise werden auf Medikamente nur 2,2 % fällig.

Türkei

Die Einkommenssteuer richtet sich auch in der Türkei nach der Höhe des Einkommens und steigt an. Der Eingangssteuersatz liegt bei 15 %, einen Steuerfreibetrag gibt es nicht. Der Spitzensteuersatz beträgt 35% und wird ab einem Jahreseinkommen von 60.000 TL (ca. 30.000,- €) fällig. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Sondersteuern und das Steuersystem ist vergleichsweise kompliziert. Die Mehrwertsteuer beträgt 18 %. Bestimmte Posten wie Nahrungsmittel, Immobilien und Weiteres profitieren von stark ermäßigten Sätzen. Die staatliche Sozialversicherung wird über einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil finanziert und beträgt insgesamt rund 37 % des Bruttolohns, wovon der Arbeitnehmer 22 % trägt. Enthalten sind Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings sind die zu erwartenden Leistungen sehr überschaubar, wer es sich leisten kann, investiert daher zusätzlich in private Absicherung.

Arbeitslosengeld im internationalen Vergleich

Seit zehn Jahren gibt es inzwischen das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Aktuell beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 399, – € im Monat zuzüglich diverser Zuschüsse wie beispielsweise zur Miete oder Krankenversicherung. Und seit zehn Jahren steht das zugrundeliegende System in der Kritik. Die Höhe der Leistungen wird immer wieder als zu wenig zum Leben kritisiert, zumal sie durch Sanktionen bis unter das gesetzliche Existenzminimum gekürzt werden kann. Doch wie sieht es in anderen Ländern aus? Welche Hilfe erhalten Arbeitslose staatlicherseits bei unseren Nachbarn?

ALG II erhält, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat, wer also nicht eine bestimmte Zeit lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wer zu lange arbeitslos ist, kann in Deutschland vom ALG I in das ALG II abrutschen.

Arbeitslosengeld in Europa

Österreich

In Österreich beträgt das Arbeitslosengeld nach einer bestimmten Zeit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 55 % des letzten Nettolohns zuzüglich mehrerer optionaler Zuschüsse. Wer nicht bezugsberechtigt ist, erhält Sozialhilfe unter dem Fachbegriff „bedarfsorientierte Mindestsicherung“. Sie fällt bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit an.

Wichtiger ist noch die „Notstandshilfe“, die direkt auf das Arbeitslosengeld folgt, wenn kein neuer Job gefunden oder aus anderen Gründen nicht gearbeitet wird. Die Höhe liegt bei 95 % des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes, also nur unwesentlich darunter. Je nach persönlicher Situation können weitere Zuschüsse gewährt werden; jegliche Einkünfte zur Zeit des Bezuges werden angerechnet.

Dänemark

In Dänemark gibt es für Arbeitnehmer keine gesetzliche, sondern nur eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld beträgt dann 90 % des letzten Einkommens, höchstens aber rund 1.700, – € – und es ist steuerpflichtig. Die Sozialhilfe, die sehr strenge Voraussetzungen hat, liegt für Erwachsene bei 60 % dieses Höchstbetrages, also bei monatlich rund 1.000, – €. Je nach individueller Situation kann es Zuschüsse geben, beispielsweise wenn Kinder ernährt werden müssen. Zuverdienst ist möglich, wird aber schon bei relativ kleinen Summen fast vollständig angerechnet.

Frankreich

In Frankreich beträgt das Arbeitslosengeld höchstens 75 % des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate, es beträgt mindestens 850, – € im Monat. Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie lange man zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Danach besteht Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe. Ihre Höhe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, beträgt aber maximal rund 1.050, – € im Monat.

Großbritannien

In Großbritannien ist der Wind rauer als im EU-Kernland. Auch wer in das nationale Sozialversicherungssystem eingezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Hilfen, die sich an seinem letzten Einkommen orientieren. Erwachsene erhalten höchstens ein halbes Jahr lang rund 330, – € im Monat, zuzüglich Miete und kleinerer Zuschüsse. Arbeitslose stehen in Großbritannien noch deutlich heftiger unter sozialem und öffentlichen Druck als in Deutschland, da der Staat die Sozialausgaben immer weiter kürzen will und die Regelungen für den Bezug beständig verschärft.

Türkei

Das Arbeitslosengeld in der Türkei generiert sich aus der Arbeitslosenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und beträgt die Hälfte des letzten Einkommens. Gezahlt wird es für knapp sechs Monate, darüber hinaus gibt es keine Leistungen für Arbeitslose. Ausnahmen gelten für kranke Erwerbslose, die unter Umständen Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung haben. Wer noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat keinerlei Leistungsansprüche.

Polen

In Polen liegt das Arbeitslosengeld bei knapp 180, – € monatlich. Es wird in der Regel für ein halbes Jahr gewährt. Unter Umständen gibt es Anspruch auf Wohngeld. Wer länger arbeitslos ist oder zuvor nicht oder nicht lange genug beschäftigt war, hat nahezu keine Ansprüche. Je nach Region gibt es die Möglichkeit, minimale Geld- oder auch Sachleistungen zu erhalten.

Fazit

Wie man sieht, ist die Spanne sehr groß. Deutschland liegt im unteren Mittelfeld. Es gilt aber auch zu beachten, dass die Lebenshaltungskosten in den beispielhaft genannten Ländern teils stark variieren und dass bei einigen Ländern, in denen die Unterstützung auf den ersten Blick hoch erscheint, Zuschüsse, die in Deutschland gesondert gewährt werden, bereits enthalten sind.

Zu beachten ist, dass es sich bei den hier genannten Zahlen um Richt- und Durchschnittswerte handelt, die je nach individueller Situation der Leistungsbezieher variieren können.

Was taugen kostenlose Kreditkarten?

Kostenlose Kreditkarten erhalten Kunden oft zum Girokonto dazu. Doch es muss nicht unbedingt eine kostenlose Kreditkarte aus dem Hausbankangebot sein – der Markt bietet genügend Alternativen, die manchmal vorteilhafter sein können. Der Hintergrund: Kostenlos ist keine Kreditkarte wirklich, die Bank muss schließlich etwas verdienen. Das geschieht über die Zinsen bei der Inanspruchnahme, die bei der Hausbank manchmal hoch ausfallen können. Außerdem kommt es auch bei kostenlosen Kreditkarten darauf an, welche Zusatzleistungen sie bieten. Im Folgenden stellen wir vier kostenlose Kreditkarten vor.

Übersicht Kreditkarten Gebühren
Übersicht Kreditkarten Gebühren

Barclay New Visa Kreditkarte

Die 1966 in England gegründete Barclaycard Barclays Bank PLC ist eine der größten Kreditkartenanbieter in Deutschland. Insgesamt sind ca. 1,4 Millionen Barclaycard Kreditkarten im Umlauf. Allen voran ist die Barclay New Visa Kreditkarte sehr beliebt. Diese wird  dauerhaft kostenlos von der Barclays Bank angeboten. Sie kann noch mit einigen anderen kostenlosen Leistungen punkten. Euro-Abhebungen kosten nichts, nur im Ausland außerhalb des Euroraums werden 1,99 % Fremdwährungsgebühr fällig. Darüber hinaus gewährt Barclay ein zinsloses Zahlungsziel bis zu zwei Monaten, doch die Kunden können natürlich auch eine Teilzahlung wählen und diese sogar flexibel gestalten. Hinzu kommen die zusätzliche kostenlose Maestro-Karte, eine kontaktlose Bezahlfunktion, eine optionale Zahlungsausfallversicherung und die Geldautomaten-Raub-Versicherung.

Advanzia Mastercard Gold

Auch diese Karte erhalten die Kunden gebührenfrei, sie beinhaltet gleichzeitig exzellente Vorteile von goldenen Kreditkarten. Zunächst einmal erhalten die Kunden mit dieser Karte Zugang zu 35 Millionen Akzeptanzstellen und 1,7 Millionen Bankautomaten weltweit. Auch der Kundenservice steht ihnen gebührenfrei an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Weitere kostenlose Leistungen sind:

  • wegfallende Auslandseinsatzgebühr
  • gebührenfreie Bargeldabhebungen
  • gebührenfreie Ersatzkarte, Kartensperrung und Ersatz-PIN
  • zinsfreies Zahlungsziel bis sieben Wochen (nur für Einkäufe)

Die Leistungen wirken bestechend, doch nach den sieben Wochen werden 19,94 % Sollzinsen fällig. Bargeldabhebungen sind zwar kostenlos, werden aber sofort bonitätsabhängig verzinst (ab 22,90 % effektiv).

DKB-Visa-Card

Die DKB Visa Card gewann mehrere Tests und wird allgemein stark empfohlen. Auch mit dieser kostenlosen Karte erhalten die Kunden weltweit gebührenfrei Bargeld, die Fremdwährungsgebühr entfällt ebenfalls. Der Kundenservice arbeitet rund um die Uhr, die Zinsen für die Inanspruchnahme fallen ebenfalls mit aktuell 7,5 % sehr moderat aus. Es gibt sogar einen Guthabenzins von 0,7 %. Die Karte weist allerdings eine Besonderheit auf: Sie ist an das DKB-Girokonto gekoppelt, der Kunde belastet mit der Karte unmittelbar seinen dortigen Dispokredit. Ein zinsloses Zahlungsziel gibt es daher nicht, jede Inanspruchnahme wird taggenau mit dem Konto verrechnet. Weist dieses allerdings ein Guthaben auf, kann der Kunde die Karte komplett kostenlos nutzen.

ICS Visa World Card

Die kostenlose ICS Visa World Card mit eigener Kreditkarten-PIN, ermöglicht die flexible Rückzahlung und den kostenlosen Bargeldbezug im Ausland. Die Fremdwährungsgebühr bleibt (1,85 % in der EU, sonst 2,0 %), dafür gibt es

  • einen Rund-um-die-Uhr-Betrugsschutz durch ICS,
  • eine Internetgarantie (Ausfallversicherung),
  • Verified by Visa für sichere Online-Zahlungen,
  • eine optionale Kreditausfallversicherung (kostenpflichtig),
  • sowie einen 5 % Cashback bei Urlaubsbuchungen über die Urlaubsplus GmbH.

War früher wirklich alles billiger?

Früher war alles besser. Und vor allem war früher alles billiger. Daran, dass Preise mit der Zeit steigen (Stichwort Inflation), hat sich wohl inzwischen jeder gewöhnt. Dass mit der Einführung des Euro eine regelrechte Preisexplosion kam, glauben auch heute, vierzehn Jahre später, noch viele. Aber wie haben sich die Preise in Deutschland seit der Jahrtausendwende wirklich entwickelt? Was wurde teurer, was günstiger? BBX hat sich einige konkrete Beispiele angesehen, die jeder im eigenen Haushalt nachvollziehen kann.

Energie

Energie zählt zu den Posten, bei denen tatsächlich eine Preisexplosion stattgefunden hat. Da jeder Haushalt Energie benötigt, fällt dies besonders stark ins Gewicht und wirkt sich spürbar auf das zur Verfügung stehende Budget aus. Die Strompreise haben sich für Endverbraucher seit der Jahrtausendwende ungefähr verdoppelt. Von damals 14 auf heute rund 28 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafür sind gestiegene Anbieterpreise (bzw. nicht an die Kunden weitergegebene Preisvorteile beim Einkauf) sowie massiv gestiegene Abgaben im Zuge der Energiewende: Allein die EEG-Umlage macht mit 6,17 Cent je kWh mehr als ein Fünftel aus; auch die gestiegene Mehrwertsteuer trägt hier wie bei allen Konsumausgaben auch ihren Anteil. Die Preise für Öl und Gas zum Heizen haben sich zwischen 2000 und 2014 ebenfalls fast verdoppelt. Seit 2014 fällt der Ölpreis und mit ihm der Gaspreis allerdings massiv, so dass hier Entlastungen zu erwarten sind. An der Tankstelle kann man den Abwärtstrend bereits deutlich beobachten. Energiepreise waren immer starken Schwankungen unterworfen, die von zahllosen Faktoren wie Fördermenge, Produktionsmenge, Netzauslastung, Steuern und Abgaben, Spekulationen und weiteren Aspekten abhängen.

Lebens- und Genussmittel

Die Preise von frischen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Fleisch sind naturgemäß Schwankungen unterworfen, was mit Verfügbarkeit aber auch mit den Preiskämpfen der Anbieter sowie der Qualität zusammenhängt. Die durchschnittliche Inflation in Deutschland liegt im Jahresmittel unter 2 %. Bei Lebensmitteln gibt es laut Statistischen Bundesamt bei einzelnen Produkten oder Produktgruppen allerdings bei Ausreißern auch mal Schwankungen von bis zu ca. 30 % – nach unten wie nach oben. Heißt: Während manche Lebensmittel deutlich teurer werden, werden andere im selben Zeitraum deutlich billiger, wodurch sich die generelle Teuerung die Waage hält. Stark spürt man das nur dann, wenn eine Produktgruppe, die man bevorzugt kauft, beständig im Preis zulegt. Insgesamt sind die Lebensmittelpreise in Deutschland laut Eurostat seit 2000 um ca. ein Drittel gestiegen. Damit ist die Kostensteigerung aufs Jahr gerechnet zwar nicht übermäßig hoch und kann auch halbwegs durch die Lohnentwicklung aufgefangen werden, macht sich aber im Alltag doch bemerkbar. Der Wert schwankt mitunter stark, je nachdem welche Produkte man im statistischen Warenkorb mit einbezieht. Hinzu kommen Genussmittel wie Tabak – der durchschnittliche Preis für Zigaretten hat sich aufgrund von Steuererhöhungen in den letzten fünfzehn Jahren verdoppelt. Raucher spüren hier also eine ebenso heftige Preissteigerung wie bei der Energie.

Kommunikation

Die Kosten für Kommunikation, also in erster Linie Festnetz- und Mobiltelefon sowie Internetzugang, sind hingegen beständig gesunken und sinken weiter. Bis zu ein Viertel günstiger wurden die durchschnittlichen Preise seit 2000. Das hat viel mit der digitalen Entwicklung als auch mit der Konkurrenzsituation einer Vielzahl von Anbietern am Markt zu tun. Während früher jedes Gespräch und jede Einwahl ins Netz pro Minute abgerechnet wurde, nutzen die meisten Menschen heute günstige Flatrate-Tarife, in denen es oft keine Rolle mehr spielt, ob man im Internet surft, auf Festnetz oder in Mobilfunknetze telefoniert. Außerdem gibt es Volumentarife für teils schon weniger als zehn Euro monatlich im Mobilfunkbereich. Hinzu kommt, dass durch mehrere gesetzliche Eingriffe die Roamingkosten für Telefonie im Ausland stark gesunken sind.  Dieser Trend ist aber seit 2012 fast zum Stillstand gekommen, seitdem hat das Statistische Bundesamt nur noch winzige Preissenkungen registriert. Postdienstleistungen wurden hingegen im selben Zeitraum minimal teurer. Auf die fünfzehn Jahre gerechnet fallen die Teuerungen in diesem Bereich kaum ins Gewicht.

Wohnen

Wohnen ist teurer geworden. Auch das ein Posten, der ins alltägliche Gewicht fällt. Zwar ist die Mietpreisentwicklung pro Quadratmeter stark unterschiedlich je nachdem in welcher Region Deutschlands man wohnt und in welcher Lage (in der Stadt oder auf dem Land), und auch innerhalb von Städten gibt es Schwankungen abhängig von Verkehrsanbindung, Zustand des Stadtviertels, Alter des Gebäudes und weiteren Faktoren. Im Schnitt verteuerte sich die Miete seit 1990 aber um über 40 %. Der Quadratmeterpreis beim Kauf einer Eigentumswohnung stieg demnach sogar um mehr als 50 %.

Fazit

Zwar gibt es neben der Kommunikation noch weitere Bereiche, in denen es mal mehr mal weniger starke Preissenkungen gab. Aber vor allem in den Kernbereichen des täglichen Lebens wie Energie, Miete, Lebensmittel, stiegen die Preise spürbar von moderat bis extrem. Gerade für einkommensschwache Haushalte ist das ein Problem, denn um die genannten Posten kommt niemand herum. Während die Lohnentwicklung in Deutschland in manchen Bereichen stabil bis gut ist, stagnierte sie in den unteren Lohnsegmenten im selben Zeitraum, teils war sie sogar rückläufig. Das führt dazu, dass Geringverdiener zugleich weniger Geld einnehmen bei steigenden Ausgaben. Die Teuerung ist für sie also absolut real und führt zu steigender Ungleichheit, weil den unteren Lohngruppen real immer weniger Geld zu gesellschaftlicher Teilhabe zur Verfügung steht.

Die wichtigsten Versicherungen für Gründer

An Versicherungsangeboten für Gründer von Start-Ups mangelt es mitnichten. Doch durch das Überangebot gestaltet sich die Auswahl der richtigen Absicherung als Spießrutenlauf. Die Versicherungen auszuwählen, für die tatsächlich Bedarf besteht, ist für viele nicht einfach.

Das eigene Unternehmen birgt viele Risiken, gegen die Gründer sich absichern müsse, damit der Schadensfall sie nicht vollkommen ruiniert. Abhängig von der Branche und der Tätigkeit werden bestimmte Pflichtversicherungen fällig.

Unternehmer, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass eventuelle Fehlberatungen Schäden verursachen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt für Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte.

Wer für sein Geschäft einen Firmenwagen braucht, kommt um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum, denn diese ist für die Zulassung eines Wagens erforderlich.

Freiwillig absichern – wie viel ist sinnvoll?

Neben Pflichtversicherungen gibt es noch eine beachtliche Reihe freiwilliger Versicherungen. Welche davon sinnvoll sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Grundsätzlich sollte jeder sein Unternehmen selbst auf Herz und Nieren prüfen, um einzuschätzen, wo die Hauptrisiken liegen und wo eventuell größere Schäden entstehen können.

Grundsätzlich jedoch können folgende Versicherungen als die wichtigsten betrieblichen Versicherungen auf freiwilliger Basis bezeichnet werden:

Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden werden Schadensersatzansprüche von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen, sofern die Schäden aufgrund der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Schäden oder Ausfälle können immer wieder dazu führen, dass der Betrieb vorübergehend nicht weitergeführt werden kann. In der Zeit, in der keine Erträge erwirtschaftet werden können, übernimmt die Versicherung die laufenden Kosten.

Elektronikversicherung

Diese Versicherung deckt den Ausfall aller IT-Komponenten ab, die im Unternehmen eingesetzt werden.

Gebäude- und Inhaltsversicherung

Führen Raub oder Diebstahl zu Schäden bzw. Verlusten an Gebäude oder der Geschäftsausstattung, werden diese von einer Gebäude- und Inhaltsversicherung gedeckt.

Mit der privaten Versicherung auf der sicheren Seite

Natürlich ist es primär wichtig, geschäftliche Risiken abzusichern. Gleichzeitig darf aber auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass das wichtigste Kapital eines Gründers seine eigene Arbeitskraft ist. Geht die Arbeitsfähigkeit verloren, stehen Selbständige schnell vor dem beruflichen und finanziellen Aus. Eine solche Situation kann die ganze Existenz bedrohen. Aus diesem Grund müssen auch im privaten Bereich (Pflicht-)Versicherungen abgeschlossen werden.

Elementar ist die Krankenversicherung. Selbständige haben hier die Wahl sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Versicherung abzuschließen. Die Option der freiwilligen gesetzlichen Versicherung besteht allerdings nur für diejenigen, die vor ihrer Selbständigkeit Mitglied in der gesetzlichen Versicherung waren. Wer sich selbständig macht, muss diesen Schritt der gesetzlichen Kasse melden, diese legt dann einen passenden Versicherungsbeitrag fest. In der privaten Versicherung besteht die Möglichkeit, den Basistarif zu wählen. Leistungen und Beiträge orientieren sich hier an der gesetzlichen Kasse. Privat Versicherte sollten überdies über eine Pflegeversicherung nachdenken, die gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert, denn in einem solchen Fall kommen meist massive Kosten auf die Betroffenen zu. Gesetzlich Versicherte haben dieses Risiko automatisch durch ihren Kassenbeitrag abgesichert.

Für manche Gründer ist eine Unfallversicherung Pflicht. Ob man versicherungspflichtig ist oder nicht, kann man über seine Berufsgenossenschaft erfahren. Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im Falle einer Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch eine private Versicherung, die sinnvoll sein kann, wenn keine andere Versicherung besteht, die die Risiken des Pflegefalls abdeckt.

Darf’s ein bisschen mehr sein? Welche Versicherungen noch sinnvoll sind

Grundsätzlich ist eine allgemeine Altersvorsorge dringend zu empfehlen, denn Ansprüche auf eine gesetzliche Altersrente haben Selbständige nicht, solange sie sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichert haben. Doch selbst wer Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte über eine zusätzliche Altersversicherung nachdenken, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse sind mehr als überschaubar und können kaum zu einem guten Lebensstandard im Alter verhelfen. Eine Möglichkeit der privaten Versicherung ist die Rürup-Rente, doch auch diese ist Gründern nicht uneingeschränkt zu empfehlen.

Beim Eintritt in die Selbständigkeit besteht die Möglichkeit, sich freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung zu melden. Wichtig ist, dass ein solcher Antrag innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden muss. Doch selbst dann ist eine Weiterversicherung nur möglich, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtigen Anstellung innehatte. Für Gründer gilt übrigens während der ersten zwei Jahre der Selbständigkeit eine Sonderregelung, nach der nur die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung geleistet werden muss.

Die wichtigsten Versicherungen für Studenten

Beim Wechsel von der Schule zur Uni beginnt für viele der Sprung ins „richtige Leben“. Umzug in eine andere Stadt, WG oder erste eigene Wohnung, Studentenjob. So langsam löst man sich vom Elternhaus und beginnt, auf eigenen Füßen zu stehen. Verträge, um die sich vorher die Familie gekümmert hat, muss man nun selbst abschließen. Dazu gehört auch die Frage: Welche Versicherungen benötige ich während des Studiums?

Es ist nicht unbedingt einfach, im Versicherungsdschungel durchzublicken. Wenn man sich erstmals mit der Materie befasst und wenn man unsicher ist, sollte man Freunde oder Kommilitonen aus höheren Semestern um Rat fragen. Oft können sie Hilfestellung geben und an den Unis gibt es in der Regel auch Anlaufstellen, bei denen Erstsemester sich Unterstützung holen können. Wichtig beim Thema Versicherungen ist es, stets folgende Grundregeln zu beachten, die auch in anderen Lebensbereichen relevant sind:

  • Nie spontan unterschreiben
  • Verträge mit nach Hause nehmen und genau lesen, bei Unklarheiten nachfragen
  • Nie den erstbesten Vertrag nehmen, sondern Details und Konditionen unterschiedlicher Anbieter vergleichen

Krankenversicherung

Solange man nicht älter als 24 ist, ist man in der Regel über die Familienversicherung mitversichert und muss sich um nichts weiter kümmern. Ist dies nicht der Fall oder überschreitet man das Höchstalter, kann man eine studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen, die bei den meisten Anbietern deutlich unter 100, – € im Monat kostet und alle Leistungen einer normalen gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Man kann bei der Kasse der Eltern bleiben und dort in den Studententarif wechseln oder sich nach einer anderen Kasse umschauen.

Die gesetzlichen Kassen haben alle dasselbe Basisprogramm, unterscheiden sich aber bei einzelnen Services und Leistungen sowie bei möglicherweise erhobenen Zusatzbeiträgen.

Ganz wichtig: Viele private Krankenversicherungen werben offensiv um Studenten und junge Kunden mit extrem günstigen Beiträgen. Diese enthalten aber in der Regel einen sehr hohen Eigenanteil, der das studentische Budget im Ernstfall schnell sprengen kann. Außerdem muss man davon ausgehen, dass die Beiträge im Laufe der Jahre um ein Vielfaches ansteigen. Und zu Beginn des Studiums ist noch nicht absehbar, ob man später wirklich mal ein Gutverdiener wird, der sich solch eine Versicherung leisten kann. Vom Abschluss solcher Lockverträge kann man also nur abraten.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gehört zur unumgänglichen Grundausstattung an Versicherungen. Man sollte sie so bald wie möglich abschließen, sofern man nicht auch hier über die Eltern mitversichert ist. Die Grundbeträge variieren stark, je nach Versicherung von ca. 2, – bis 20, – € im Monat, decken dafür aber auch unterschiedliche Leistungsspektren ab. Es kann immer mal passieren, dass man versehentlich einen größeren Schaden verursacht. Wenn man versichert ist, vermeidet man, schon in jungen Jahren unter einem Schuldenberg zu landen.

Optionale Versicherungen

Für die allermeisten Studenten dürften die beiden oben genannten Versicherungen zunächst völlig ausreichend sein, zumal viele kaum ein Budget für umfassenden Versicherungsschutz haben. Motorisierte Studenten benötigen zusätzlich die Kfz-Versicherung. Auch hier lohnen sich ein Anbietervergleich und gegebenenfalls ein Wechsel. Es ist aber zu beachten, dass ein Auto für Studenten, die am Studienort wohnen in vielen Fällen eine überflüssige Ausgabe ist, denn immerhin ist man mit dem Semesterticket, das man oft ohnehin zahlen muss, mobil.

Ebenfalls denkbar aber nicht zwingend nötig ist eine Unfallversicherung für Aktivitäten außerhalb der Uni; in der Uni bei studienbezogenen Tätigkeiten ist man ohnehin unfallversichert.

Studenten mit eigener Wohnung können mit einer Hausratversicherung liebäugeln. Diese ist aber wirklich nur dann sinnvoll, wenn man nennenswerte Werte zu Hause besitzt, was bei den meisten Studenten eher nicht der Fall sein dürfte.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, hier sollten die Verträge aber sehr genau geprüft werden. Oft sind insbesondere die Angebote für Studenten für genau deren Belange völlig unzureichend. Und gute Verträge übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten.

Sinnvoll kann hingegen der frühe Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn meist dauert es ein paar Jahre, bis die Versicherung Kronen, Brücken oder Implantate übernimmt. Außerdem sind die monatlichen Beträge günstiger, je früher man sich versichert. Zahnersatz kann mehrere tausend Euro kosten, während es Zahnzusatzversicherungen schon für unter 15, – € im Monat gibt. Im Wesentlichen sollte bei der Zahnzusatzversicherung aber ausschlaggebend sein, wie gut die eigenen Zähne sind. Denn egal wie günstig die Versicherung scheinen mag, wenn man sie in jungen Jahren abschließt, wer gute Zähne hat, ist besser beraten, wenn er erst später einen Vertrag abschließt. Und das obwohl die Beiträge dann höher sind. Wichtig ist natürlich auch hier: Konditionen vergleichen!

Recht auf Urlaub: was Arbeitnehmer wissen müssen

Vor allem der jungen Generation scheint die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit schwerzufallen. Bei den Arbeitnehmern bis 29 sind rund 30 % auch in ihrem Erholungsurlaub für Chef und Kollegen erreichbar.

Im Großen und Ganzen arbeitet jeder fünfte in seiner Freizeit. Jährlich summieren sich so rund 260 Millionen zusätzlicher Arbeitsstunden auf. Als Faustregel scheint dabei zu gelten: Je höher das Gehalt, umso höher auch die Wahrscheinlichkeit, im Urlaub arbeiten zu müssen.

Verstärkt wird das Problem vor allem durch Computer und Smartphone, die eine ständige Erreichbarkeit ermöglichen und die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen lassen.

Was ist eigentlich erlaubt?

Urlaub ist ein elementares Recht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholung. Diese soll vor allem als Schutz vor gesundheitsschädlicher Überarbeitung dienen, aber dem Arbeitnehmer auch Raum für Freizeit, Familie und Freunde schaffen.

Nach Ablauf der Probezeit haben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch. Für die Erholung sind mindestens vier Wochen pro Jahr vorgesehen, denn das Gesetz sieht 24 Werktage als Urlaubstage vor, wobei der Samstag als Werktag gezählt wird.

Wann der Urlaub genommen wird, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wobei der Chef dem Antrag zustimmen muss. Dabei hat er allerdings wenig Handhabe gegen den Urlaub zu stimmen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Urlaubsantrag verweigert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Krankenstand sehr hoch ist, oder wenn ein wichtiger Auftrag fertig werden muss. Außerdem kann es sein, dass Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten bei der Urlaubsverteilung bevorzugt werden, z. B. weil sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben und an die Schulferien gebunden sind.

Wird der Urlaub verweigert, muss der gesetzliche Anspruch berücksichtigt werden, d. h. dem Arbeitnehmer muss eine Alternativmöglichkeit gegeben werden, wann der Urlaub gemacht werden kann. Außerdem darf die Ablehnung von Urlaubsanträgen nicht gehäuft vorkommen.

Und ständig klingelt das Telefon …

Was aber hilft es, wenn man zwar den Urlaub genehmigt bekommen hat, der Chef sich aber dennoch andauernd über Mail oder Telefon bei einem meldet?

Grundsätzlich gilt: Es besteht keine Pflicht während des Erholungsurlaubs für den Chef verfügbar zu sein. Klingelt also das Handy mit der Nummer des Chefs, kann man es getrost ignorieren. Ebenso ist man nicht verpflichtet seine Mails zu checken oder eine Adresse zu hinterlassen, bei der man während des Urlaubs erreichbar ist.

Wird dennoch auch Arbeitsbereitschaft während des Urlaubs verlangt, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Stellt dieser auf stur ist der Gang zum Betriebsrat angebracht. Wenn das nicht möglich ist, bleibt als letztes der Gang zum Anwalt, den viele Arbeitnehmer scheuen. Eine Angst, die unbegründet ist, da das Recht in solchen Fällen in der Regel auf Seiten der Arbeitnehmer ist.

Wann der Urlaub abgebrochen werden muss

Natürlich dürfen Arbeitnehmer auch nicht ohne feste Handhabe aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Firma die Pleite droht und nur der Angestellte im Urlaub kann die Situation retten. Ebenso bei Berufen mit Bereitschaftsdienst, wie Feuerwehr oder Sanitätern. Auch diese müssen im Katastrophenfall, wenn alle anderen Kollegen im Einsatz sind, bereit sein, ihren Urlaub abzubrechen.

Für diese Sonderfälle gilt jedoch: Sämtliche Mehrkosten, die dem Arbeitnehmer entstanden sind (durch Stornierung, Umbuchung, etc.) müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Ebenso muss der Vorgesetzte gewährleisten, dass die Urlaubstage nachgeholt werden können, damit der Arbeitnehmer auch tatsächlich zu seinem Erholungsurlaub kommt.

Erbschaftssteuer: 90% wären sinnvoll

Bis Mitte des Jahres soll die Bundesregierung die Erbschaftssteuer reformieren. Das Thema ist ein ewiger Zankapfel – nun besteht die Chance, eine Regelung für größere Verteilungsgerechtigkeit zu finden. 90% Erbschaftssteuer auf alles oberhalb eines festzulegenden Freibetrags wäre sinnvoll. Den zu erwartenden Gegenwind muss der Gesetzgeber aushalten können.

Die Ungleichheit in Deutschland nimmt seit Jahren zu, das ist eine messbare Tatsache. Die Armut wächst, ebenso der Reichtum in den Händen von wenigen. Während eher politisch links orientierte Kreise die „Umverteilung von unten nach oben“ schon lange kritisieren, stehen Ratingagenturen wie Standard & Poor’s eher nicht unter Sozialismusverdacht. Im Jahr 2014 aber mahnte eben jene Agentur an, eine zu große Ungleichheit schade der Wirtschaft. Eine zu große Ungleichverteilung der Vermögen und Einkommen führe zu Wirtschaftskrisen. Das ist auch leicht nachzuvollziehen: Denn je weniger Geld die große Masse der Menschen zur Verfügung hat, desto schwächer ist der Konsum, desto schwächer ist der Import, desto niedriger ist das Binnenwachstum. Das kann auf Dauer nicht gut gehen.

Erbschaften dürfen Ungleichheit nicht zementieren

Wenn einer der ganz großen Akteure des globalen Kapitalismus mehr Verteilungsgerechtigkeit anmahnt, dann wissen wir: Es ist nicht fünf vor zwölf, sondern schon zehn nach.

Die Erbschaftssteuer wäre ein Hebel, mit dem man in dieser Frage etwas bewegen könnte – sie weiterhin niedrig zu halten widerspricht jeder ökonomischen Vernunft. Die Studie „Erben in Deutschland 2015 – 2024“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) kam unlängst zu dem Ergebnis, dass Erbschaften in der heutigen Form die Ungleichheit verfestigen. In der Regel sind diejenigen, die viel erben, bereits wohlhabend, da sie aus wohlhabenden Familien stammen. Enorme Mengen Geld bleiben also über Generationen hinweg immer in denselben Kreisen. Rund ein Drittel des vererbten Vermögens geht an nur zwei Prozent der Bevölkerung, während rund 13% gar nichts oder Schulden erben.

Gerechte Lösungen helfen der Wirtschaft

Der emeritierte Ökonomieprofessor Guy Kirsch aus Freiburg forderte im Januar 2016 gar 100% Erbschaftssteuer. Jede Erbschaft solle in einen Fond fließen, aus dem jeder Erbe denselben Betrag erhält. In puncto Verteilungsgerechtigkeit wäre diese sicher die gerechteste Lösung. Dass sie aber bei weit mehr Menschen als den reichsten zwei Prozent auf Gegenwehr stoßen würde, versteht sich ebenfalls.

Aber auch eine weniger radikale Lösung könnte die Verhältnisse deutlich verbessern. Man könnte einen großzügigen Freibetrag von 150.000 bis 300.000 Euro festsetzen – damit zum Beispiel nicht ein geerbtes Haus verkauft werden muss, damit der Erbe die Steuerschuld begleichen kann. Jeder zusätzliche Euro würde mit 90% besteuert. So bliebe jedem Erben ein immer noch beachtlicher Betrag, während alles besteuerte Erbvermögen wie in Kirschs Vorschlag in einen Verteilungsfonds fließen könnte. Voraussetzung dafür, dass so etwas auch funktioniert, wäre zusätzlich eine massive Anhebung der Schenkungssteuer. Auch das beinhaltet Kirschs Idee.

Unternehmen: Arbeitnehmer müssen beteiligt werden

Aber wie sieht es aus, wenn ein Unternehmen oder Betrieb vererbt wird? In dem Fall funktioniert weder eine so hohe Besteuerung noch die Übergabe an einen Fond – denn dafür müsste der Betrieb veräußert werden. Eine Option wäre, den Erben zu verpflichten, die Mitarbeiter des Unternehmens mit 50% Anteilen am Unternehmen zu beteiligen und den Betrieb für eine festzulegende Zeit fortzuführen. Heißt beispielsweise: Wird der Betrieb binnen eines bestimmten Zeitraums veräußert, greift nachträglich die Regelung von 90% Erbschaftssteuer. Im anderen Fall profitieren die Arbeitnehmer, was auch hier zu größerer Verteilungsgerechtigkeit führt.

Gangbare Optionen gibt es viele, und zweifellos braucht es spezielle Lösungen für Einzel- und Sonderfälle. Um Ausnahmeregelungen mit dem üblichen Missbrauchspotential wird man kaum herumkommen. Aber fest steht: Es muss sich etwas bewegen. Eine niedrige Erbschaftssteuer können wir uns auf Dauer nicht mehr leisten.

BGH: Ticketpreis ist sofort bei Kauf fällig

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war mit Spannung erwartet worden: In der Verhandlung vom 16. Februar 2016 hat er entschieden, dass Fluggesellschaften sofort beim Kauf eines Flugscheins den vollen Preis verlangen dürfen. Geklagt hatten Verbraucherschützer, sie hatten angeführt, dass das Insolvenzrisiko auf den Käufer abgewälzt wird und dass ihm außerdem ein Zinsnachteil entsteht. Die oberste deutsche Gerichtsinstanz sah das allerdings anders.

Kaufpreis wird bei Buchung fällig

Wer ein Ticket direkt bei einer Fluggesellschaft bucht und dazu ein Onlineportal nutzt oder den Ticketverkaufsschalter am Flughafen aufsucht, muss den vollen Preis sofort bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug erst in sechs Monaten abgeht oder schon in drei Tagen startet. Der Kaufpreis ist in jedem Fall sofort zur Zahlung fällig. Entsprechende Formulierungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind (AGB), sind nicht zum Nachteil der Passagiere. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Klauseln in den AGB der Lufthansa, der Condor und von TuiFly (Az. X ZR 97/14, 98/14, 5/15). Bei der Condor lautet die Formulierung zum Beispiel „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig.“. Das bedeutet, die Kreditkarte wird unmittelbar mit dem Kaufpreis belastet, das Zustandekommen des Vertrags rechtfertigt den Einzug aller ausstehenden Kosten.

Verbraucherschützer sehen Kunden im Nachteil

Die Verbraucherzentrale aus Nordrhein-Westfalen führt in ihren Argumenten vor allem zwei Punkte an. Zum einen wird das Insolvenzrisiko auf den Kunden verlagert. Wenn nämlich die Fluglinie im Zeitraum der Zahlung und des Reisetermins durch Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellen muss, erhält der Kunde das bereits gezahlte Geld für das Ticket kaum zurück. Zum anderen verliert er ein Druckmittel, das Geld zurückzubehalten, um die erwartete Leistung durchzusetzen. Und schließlich muss er einen Zinsnachteil in Kauf nehmen, weil das Geld sofort zur Zahlung fällig ist und nicht noch angelegt werden kann.

Keine Zug-um-Zug-Bezahlung

Die Begründung des BGH ist durchaus interessant. Er argumentiert nämlich damit, dass eine Bezahlung nach dem Prinzip „Zug um Zug“ in der allgemeinen Luftfahrt nicht umsetzbar ist. Der Beförderungsvertrag einer Fluggesellschaft mit ihrem Passagier unterscheidet sich also erheblich von einem Werkvertrag, bei dem diese Abwicklungsform üblich ist. Damit folgt der BGH der Argumentation der Fluglinien. Die Kosten für Flugzeuge, Personal und Start- und Landerecht fallen schon frühzeitig an, sie sind nicht erst zum Zeitpunkt des Abflugs fällig. Eine Teilzahlung des Betrags nach der Durchführung des Flugs ist aus organisatorischer Sicht nicht zumutbar, geben die Fluglinien an. Auch diesem Argument konnte sich der BGH offenbar anschließen. Das Inkassorisiko ist für die Fluglinien ebenfalls nicht zu vernachlässigen, es ist für die Gesellschaften kaum einzuschätzen, ob der Kunde vor dem Zeitpunkt des Fluges in finanzielle Schwierigkeiten gerät, so dass keine Zug-um-Zug-Bezahlung möglich ist. Das Insolvenzrisiko bestehe nach Ansicht der Linien allerdings nicht, denn dagegen könne sich der Verbraucher sogar mit einer Versicherung schützen.

Keine Veränderung für Verbraucher

Für den Flugreisenden heißt das, es ändert sich nichts am bisherigen Verfahren. Wer ein Flugticket kauft, muss auch sofort den vollen Kaufpreis bezahlen. Der Spitzenverband der deutschen Fluglinien geht sogar davon aua, dass dem Verbraucher ein Vorteil entsteht, weil das Unternehmen mit dem Kauf Planungssicherheit für eine effektive Kalkulation der Preise hat. So ist einerseits eine hohe Auslastung der Flüge möglich, andererseits können aber auch attraktive Frühbucherrabatte gewährt werden, die dem Kunden wiederum zum Vorteil gereichen.