Kreditwiderrufsrecht Befristung bis Juli 2016

Kreditwiderrufsrecht: Befristung bis Juli 2016

Nach Ansicht von Verbraucherschützern sind etwa 80 Prozent der Immobilienkreditverträge, die seit 2002 abgeschlossen wurden, fehlerhaft: Sie enthalten eine unvollständige Widerrufsbelehrung und können deshalb vom Kreditnehmer widerrufen werden. So lassen sich häufig größere Summen an Kreditkosten sparen. Doch das bisher unbegrenzt geltende Widerrufsrecht soll nun eingeschränkt werden. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass betroffene Kreditnehmer nur noch bis Mitte des Jahres zum Widerruf berechtigt sind.

Unbegrenztes Widerrufsrecht läuft aus

In den Jahren 2002 bis 2010 wurden unzählige Verträge für Baukredite mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgeschlossen. Bisher galt ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Die Banken sahen sich damit der Gefahr ausgesetzt, viele ihrer Kunden zu verlieren und bereits gewährte Leistungen gegenseitig zurückfordern zu müssen. Das unbegrenzte Widerrufsrecht basiert auf dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie. Es soll nun begrenzt werden, der geplante Termin ist der 21. Juli 2016. Am 27. Januar 2016 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf im Kabinett verabschiedet. Branchenexperten gehen davon aus, dass das geplante Gesetz die jetzt noch fehlenden Instanzen Bundestag und Bundesrat schnell passiert und damit zum 21. Juli Gültigkeit hat. Es geht nach Schätzung von Fachleuten um Verträge in einer Höhe von insgesamt 1,6 Billionen Euro. Diese Zahl geht unter anderem auf Berechnung von Stiftung Warentest zurück.

Große Verunsicherung bei Verbrauchern

Das Bundesverbraucherministerium geht davon aus, dass neben privaten Verbrauchern vor allem Unternehmen von den unbegrenzten Widerrufsrecht irritiert sind. Sollte die Geltungsdauer nun begrenzt werden, könnte eine Rechtssicherheit geschaffen werden, durch die der Verbraucher keinerlei Nachteile hat. Da die Regelung frühestens zum 21. Juli in Kraft tritt, haben die Betroffenen noch mehrere Monate lang Zeit, ihre Verträge zu prüfen und auch die Widerrufsbelehrung genau zu untersuchen. Allerdings wird diese Aussage von Verbraucherschützern kritisiert, sie gehen davon aus, dass ein erfolgreicher Widerruf sorgfältig vorbereitet werden muss und deshalb mehr Zeit benötigt. Betroffen sind Bauherren und Wohnungskäufer, die zwischen 2002 und 2010 einen Vertrag abgeschlossen haben. In diesen Verträgen sind häufig falsche Widerrufsbelehrungen enthalten, weil zu diesem Zeitpunkt keine vollständige Klarheit über die Inhalte eines Widerrufsformulars gegeben war. Viele Banken haben deshalb eigene Unterlagen verwendet, diese enthielten aber nicht die nötigen Angaben. Entweder fehlten Hinweise zum Beginn der Frist, oder es fehlten Angaben zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Auch ergänzende Formulierungen, die unverständlich und verwirrend waren, waren enthalten. In vielen Fällen fehlte eine Anschrift für einen wirksamen Widerruf in Textform.

Das müssen Verbraucher jetzt tun

Wer in der Zeit von 2002 bis 2010 einen Immobilienkredit abgeschlossen hat, sollte sich den Vertrag jetzt umgehend genau ansehen. Erscheint die Widerrufsbelehrung unklar oder unverständlich, lohnt sich ein Besuch beim Verbraucherschutz. Die Verbraucherschutzzentralen vor Ort können häufig schon recht gut beurteilen, ob die Klausel vollständig ist oder ob sich ein Widerruf lohnen könnte. Sie belehren auch darüber, welche Schritte dann einzuleiten sind und welche Vorteile sich für den Verbraucher ergeben. Wer jetzt mit der Prüfung der Unterlagen beginnt, hat gute Chancen, noch im Rahmen der geltenden Frist Klarheit zu schaffen und erzielt vielleicht sogar noch einen interessanten finanziellen Vorteil, durch den sich die Mühe auf jeden Fall lohnen kann.