5 Jahre Maklergesetze – was hat es gebracht?

In den letzten Jahren wurden vonseiten des Gesetzgebers zahlreiche Bestimmungen auf den Weg gebracht, die insbesondere Mieter und Käufer entlasten sollen. Bei einem harten Konkurrenzkampf um bezahlbare Immobilien soll gerade die Preisspirale für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser entschärft werden. Aber welche Änderungen bei der Maklercourtage wurden durch die Gesetze geschaffen und wie unterscheidet sich die Theorie von der Praxis?

Maklerprovision bei Mietwohnungen bereits seit 2015 neu geregelt

Bei vermieteten Wohnobjekten, die durch einen Makler vermittelt wurden, gilt bereits seit 2015 das Bestellerprinzip. Während zuvor der Vermieter einen Makler beauftragen und die Kosten dafür komplett auf die neuen Mieter abwälzen konnte, ist dies seitdem nicht mehr möglich. Stattdessen muss die Vertragspartei, die den Makler bestellt, auch die Provision in vollem Umfang zahlen. Ebenfalls gesetzlich festgelegt ist der Betrag, den ein Makler für die Vermittlung eines Mietobjekts verlangen darf. Dieser beträgt nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittelung (WoVermRG) maximal „zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer“.

Gesetzliche Änderungen für verkauften Immobilien seit Ende 2020

Während die Maklerprovision für Mietobjekte 2015 neu gestaltet wurde, mussten Käufer von Immobilien mehrere Jahre auf Änderungen des Gesetzgebers warten. Seit dem 23.12.2020 ist das neue Maklergesetz gültig und regelt die Verteilung der Maklercourtage neu. Zu beachten ist, dass das neue Gesetz nur bei der Vermittlung von Kaufimmobilien zum Einsatz kommt und die vorherigen Regelungen für Mietwohnungen von 2015 weiterhin Bestand haben. Hohe Entlastung soll die Teilung der Maklerkosten vor allem in Ballungsgebieten bieten, denn mit knapp 5 bis 7 Prozent des Kaufpreises als Provision bei deutschen Immobilienverkäufen müssen Käufer in Städten wie Berlin oder München hohe zusätzliche Kosten einplanen.

Neues Maklergesetz – was hat sich bei Kaufimmobilien geändert?

Tritt ein Makler für beide Parteien auf, müssen nach dem neuen Maklergesetz die Kosten dafür gleichmäßig aufgeteilt werden. Es zahlen also beide exakt die Hälfte und andere Vereinbarungen dürfen diese gesetzlich bestimmte Aufteilung nicht übergehen. Hat hingegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss maximal 50 % der Provision von der anderen Vertragspartei übernommen werden. Ebenfalls muss der Auftraggeber zuerst beweisen, dass er seinen Teil der Courtage bereits bezahlt hat, bevor die andere Partei ihren Teil begleichen muss. Neu in § 656a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) findet sich zudem die Vorgabe, dass ein Maklervertrag der Textform bedarf. Dazu gehören nach § 126b BGB Briefe, E-Mails, SMS oder Dokumente auf einem USB-Stick, die alle als Textform für einen Maklervertrag genutzt werden können.

Was ist bei den Gesetzesänderungen für vermietete oder gekaufte Immobilien zu beachten?

Große Vorteile bei vermittelten Mietwohnungen

Blickt man auf die Änderungen, die die Neuregelung der Maklerprovision bei Mietwohnungen oder -häusern durchgesetzt hat, zeigen sich für Mieter klare Vorteile. So müssen sie aufgrund des Bestellerprinzips für den Makler nicht aufkommen, wenn dieser vom Vermieter beauftragt wurde. Auch dem versteckten Umlegen der Provision durch den Vermieter bei Möbelstücken oder der Einbauküche schiebt der Gesetzgeber durch § 4a Abs. 2 WoVermRG einen Riegel vor.

Während Vermieter nun allein für die Maklercourtage aufkommen müssen, wenn der Vermittler von ihnen bestellt wurde, gibt es gesetzliche Grenzen für die Höhe des Vermittlungsentgeltes, das zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer nicht überschreiten darf.

Kein Bestellerprinzip oder Deckelung der Maklerprovision bei gekauften Immobilien

Schwieriger ist die jüngste Gesetzesänderung zu betrachten, denn Käufer von Immobilien profitieren nicht im gleichen Maße wie Mieter von der Neuregelung der Maklerprovision. So kommt das Bestellerprinzip nicht zum Einsatz, weshalb auch bei der Beauftragung durch nur eine Partei eine Teilung der Kosten mit bis zu 50 Prozent möglich ist. Im Vergleich zur Provision für Makler bei Mietobjekten ist die Höhe der Courtage bei dem Verkauf von Haus oder Wohnung weiterhin nicht gesetzlich festgelegt. Welche Summe Immobilienkäufer am Ende zahlen müssen, hängt deshalb davon, welche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Makler geschlossen wurden.

Kein gesetzliches Verbot für das Umlegen der Maklercourtage auf den Verkaufspreis

Während die Gesetzesänderung auf dem Papier Immobilienkäufer entlastet, wird sie in der Realität kaum zu niedrigeren Kosten führen. Denn es ist anzunehmen, dass der Verkäufer seine Hälfte der Maklerprovision auf den Preis der Immobilie bereits aufschlägt, sodass der Käufer effektiv wieder die vollständige Provision zahlt. Gegen dieses Vorgehen kann weder der Gesetzgeber noch der Käufer vorgehen, denn der Verkäufer kann den Preis des Objekts frei bestimmen. Dadurch kann er nach der Bestellung des Maklers seine Hälfte der vereinbarten Provision einfach zum Preis, den er erzielen möchte, hinzuaddieren. Dabei fallen nicht nur größere Kosten für die Provision an, sondern ein höherer Preis für Immobilien lässt auch die weiteren Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer steigen. Beim Kauf einer Immobilie mit einem Wert von 500.000€ müssen Käufer dann eventuell einen 3,2 Prozent höheren Preis durch das neue Maklergesetz zahlen.

Käufer profitieren nicht im gleichen Maße wie Mieter vom neuen Maklergesetz

Die Neuregelung der Maklercourtage für Mietwohnungen hat durch das Bestellerprinzip, eine Deckelung der Provision und gesetzliche Regelungen für versteckte Umlagen der Courtage seit 2015 deutliche Änderungen für den Mietmarkt geschaffen. Ob das neue Maklergesetz hingegen Ähnliches am Markt für Kaufimmobilien schaffen wird, bleibt zu bezweifeln. So müssen Käufer immer noch bis zu 50 Prozent der Provision des Vermittlers übernehmen, auch wenn dieser vom Verkäufer bestellt wurde. Ebenfalls fallen die fehlende Deckelung der Maklercourtage und das einfache Umlegen der Provision auf den Kaufpreis ins Gewicht. Am Ende könnte das Gesetz sogar finanzielle Nachteile für Käufer und Verkäufer bieten, wenn durch höhere Kaufpreise die Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer ebenfalls steigen.

5 Tipps – so heizen Sie richtig!

Der Herbst hat angefangen und damit beginnt auch die Zeit, in der es draußen wieder kälter wird. Um es in der Wohnung möglichst warm zu haben, drehen daher die meisten bei den kühlen Temperaturen die Heizung auf – dafür ist sie ja immerhin da! Es gibt jedoch einige Fehler, die viele beim Heizen machen und die nicht nur mehr Geld kosten, sondern auch der Wohnung schaden können. Daher geben wir Ihnen in diesem Artikel 5 Tipps, die Sie in der kommenden Wintersaison beachten sollten.

1. Tipp: Den richtigen Zeitpunkt zum Heizen wählen

Der erste Tipp rund ums Thema „richtig heizen“ dreht sich darum, wann es sinnvoll ist, die Heizung aufzudrehen. Während viele selbst bei kühlerem Wetter meinen, dass sie Heizkosten sparen können, wenn sie mit dem Heizen warten, ist es tatsächlich gar nicht einmal so sinnvoll, die Wohnung auskühlen zu lassen. Denn: Bei niedriger Zimmertemperatur ist das Risiko hoch, dass es in der Wohnung zu schimmeln anfängt und auch die Rohre können darunter leiden. Ab welcher Außentemperatur soll man jedoch nun zu heizen beginnen?

Tatsächlich droht eine Schimmelbildung bereits ab unter 16 °C in der Wohnung. Daher sollte man versuchen, in der Wohnung für entsprechende Temperaturen zu sorgen. Wer zur Miete wohnt, hat womöglich das Problem, dass die Heizung in den Anfängen des Herbstes noch nicht in Betrieb genommen werden kann. Für Vermieter ist es jedoch Pflicht, in Kältephasen das ordnungsgemäße Heizen der Wohnung zu ermöglichen. Das gilt übrigens nicht nur für die Wintermonate, sondern auch im Sommer: Fallen die Temperaturen unter eine gewisse Schwelle, ist Heizen angesagt.

2. Tipp: Richtig lüften und heizen

Wer es in der Wohnung kuschelig warm haben möchte, wird bei dem Gedanken, plötzlich das Fenster zu öffnen und die eisige Kälte hereinkommen zu lassen, vor Schaudern zusammenzucken. Tatsächlich ist es jedoch sogar ratsam, regelmäßig zu lüften.

Eine Kombination aus lüften und heizen sorgt nämlich ebenfalls dafür, dass sich das Risiko auf Schimmelbildung in der Wohnung reduziert. Schnell kommt es in der Wohnung zu einer hohen Luftfeuchtigkeit, zum Beispiel beim Duschen, Kochen oder schon allein durch die eigene Anwesenheit durch die Atemluft. Ein Haushalt mit 4 Personen gibt täglich im Schnitt zwischen 6 und 12 Litern Wasser an die Luft ab.

Außerdem mag es niemand, den ganzen Tag in der verbrauchten Luft zu sitzen. Vor allem wer im Home Office ist, wird schnell merken, wie negativ sich die schlechte Luft auf das Denkvermögen und die Konzentration auswirkt.

Übrigens: Je weniger ein Raum beheizt wird, desto häufiger sollte man ihn belüften. Um die Luftfeuchtigkeit im Blick zu behalten, gibt es sogar spezielle Messgeräte, die in manchen Fällen Sinn machen.

Allerdings nützt es nur wenig, wenn man die Fenster nur kippt. Zwar leben viele in dem Irrglauben, dass genau dadurch weniger Wärme verloren geht, doch effektiver ist Stoß- bzw. Querlüften. Nur so wird die gesamte Luft ausgetauscht. Also: Jacke überziehen, Heizung für einen Moment ausmachen und alle Fenster für 5 Minuten öffnen.

3. Tipp: Dämmungen und Dichtungen

Sie haben die Heizung nun den ganzen Tag über schon laufen, aber es wird irgendwie einfach nicht wärmer? In dem Fall kann es sein, dass die Wohnung nicht richtig isoliert ist. Daher gilt es vor dem Winter, wenn es so richtig kalt wird, alle Fenster und Türen zu überprüfen. Vor allem in Altbauten oder renovierungsbedürftigen Wohnungen kann es sein, dass die Dichtungen in Fenstern und Türen so porös sind, dass sie für einen erheblichen Wärmeverlust sorgen. Wer zur Miete wohnt, sollte hier schleunigst seinen Vermieter kontaktieren. Eine Dichtung ist in der Regel schnell ausgetauscht und kostet weniger, als wenn man den Fehler belässt. In einem Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche können über 100 Euro zusätzlich an Heizkosten anfallen, wenn Fenster oder Türen nicht richtig abgedichtet sind.

Nicht immer sind es jedoch Fenster und Türen. Manchmal verliert der Heizkörper auch durch die Wand einiges an Wärme. Damit kein Wärmeverlust über die Außenwand entsteht, sollte man daher entsprechende Dämmmatten hinter den Heizkörpern anbringen. Auch hier handelt es sich nicht um eine kostspielige Investition, doch die Ersparnis ist groß: Pro Heizkörper können durch eine Dämmung rund 10 Euro im Jahr gespart werden.

4. Tipp: Energie sparen beim Heizen

Auf diesen Tipp haben Sie vermutlich gewartet. Immerhin möchten wir alle nicht draufzahlen, wenn es um das Thema heizen geht, sondern lieber etwas Geld sparen. Viele sind aus dem Grund dazu geneigt, beim Verlassen der Wohnung alle Heizkörper auszuschalten. Was zunächst logisch klingt, erweist sich als tückisch: Kommen Sie wieder nach Hause, warten kalte Räume auf Sie, die es gilt, erneut zu beheizen. Dadurch wird viel mehr Energie verbraucht, als wenn die Heizung einfach auf niedriger Stufe weitergelaufen wäre.

Wer den ganzen Tag über nicht zu Hause ist, sollte daher lediglich die Temperatur absenken und die Heizung daher immer ein wenig weiterlaufen lassen. Dasselbe Prinzip gilt für die Nachtstunden, in denen sich die warme Heizungsluft ohnehin nicht so positiv auf die Gesundheit auswirkt.

Um nachts noch mehr Energie und somit bares Geld zu sparen, sollte man die Rollläden herunterlassen. Denn sobald es draußen dunkel wird, kann auch über die Fenster einiges an Wärme verloren gehen. Wer keine Rollläden hat, sollte die Vorhänge oder Jalousien schließen. Dadurch können im Jahr bis zu 50 Euro an Heizkosten gespart werden.

5. Tipp: Die richtige Temperatur finden

Natürlich kann man nicht pauschal sagen, welche Temperatur für den Menschen am besten ist. Die einen mögen es kuschelig warm, den anderen reicht es aus, wenn es eben nicht gerade kalt ist. In Anbetracht des bereits genannten Richtwerts von über 16 °C hat man daher einen gewissen Spielraum.

Dabei sollte man stets beachten, dass jeder Grad zählt. Sowohl für das eigene Empfinden als auch auf der Heizkostenabrechnung. Pro Grad weniger kann man rund 6 % Energie sparen. Auf ein ganzes Haus hochgerechnet, macht das einiges an Geld aus.

Für jeden Raum fällt die optimale Temperatur übrigens anders aus. Während im Badezimmer 22 – 23 °C angestrebt werden, geben sich die meisten mit 21 °C im Wohnzimmer zufrieden. Die Küche benötigt lediglich 18 – 19 °C und die Temperatur im Schlafzimmer liegt im Optimalfall bei 18 °C oder etwas darunter.

Dank Corona: Geld sparen bei der Autoversicherung

Die Pandemie hat uns alle ziemlich mitgenommen: Kein Lebensbereich ist von Covid-19 unberührt geblieben. Anstatt jedoch nur die negativen Auswirkungen zu sehen, gibt es durchaus Positives, das man aus der Situation schöpfen kann. Ein Beispiel dafür ist die Kfz-Versicherung, bei der die meisten durch die Pandemie bares Geld sparen können. Weshalb, erklärt dieser Artikel.

Kfz-Versicherung – ein Muss

Dass Autofahrer ihr Auto versichern müssen, ist gesetzlich geregelt. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges muss also eine Versicherung abschließen – selbst bei Leasing-Verträgen. Das ist es auch, was Autofahren so teuer macht. Die Kosten können zwischen 100 und 1.000 Euro im Jahr betragen, weshalb sich Fahrzeughalter meist über jeden Cent freuen, den sie zurückbekommen. Ist das jedoch überhaupt möglich? Und was hat das mit Corona zu tun?

Weniger fahren – weniger zahlen

Bei den Verträgen einer Kfz-Versicherung spielt meist die jährliche Fahrleistung eine große Rolle und beeinflusst die Höhe des zu entrichtenden Beitrags enorm. Deshalb kann man durchaus die Gleichung aufstellen, dass es mehr kostet, je mehr man im Jahr mit dem Kraftfahrzeug fährt.

Während viele Autobesitzer ihr Gefährt tagtäglich nutzen, um in die Arbeit und zurückzufahren, hat sich mit Corona jedoch einiges geändert. Dank Home Office, Home Schooling und Ausgangsbeschränkungen war es uns im vergangenen Jahr 2021 möglich, das Auto so oft wie noch nie einfach auf dem Parkplatz stehen zu lassen. Die meisten sind durch die Pandemie zu regelrechten Dauerparkern geworden und haben ihr Auto aufgrund der Corona-Regelungen kaum mehr genutzt.

Demnach ergibt sich für viele, die bislang viel Geld für ihre Kfz-Versicherung hingelegt haben, eine Möglichkeit, die Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Beispielsweise haben Auswertungen von verschiedenen Tarifen ergeben, dass 10.000 km im Jahr durchschnittlich 13 % mehr kosten als 5.000 km. Wer demnach im Jahr 2021 nur halb so viel Auto gefahren ist wie sonst, kann sich einiges an Geld sparen. Auch wer weniger als 5.000 km auf den Tacho gebracht hat, kann sich freuen: Man spricht in der Regel von einer Ersparnis von 10 % des Versicherungsbeitrags.

Doch aufgepasst: Versicherer berechnen die Beitragshöhe nicht nach dem genauen Kilometerstand. Immerhin spielen auch noch andere Faktoren wie das Alter des Fahrzeughalters oder der Wagentyp. Die Beiträge werden demnach in mehreren Stufen berechnet: von 3.000 bis 6.000 km, von 6.000 bis 9.000 km und so weiter.

Bekommt jeder Geld zurück?

Wie bei allem im Leben: In der Theorie klingt alles einfacher als es in der Praxis ist. Niemand bekommt die „zu viel“ bezahlten Beiträge von seiner Versicherung zurück. Immerhin bezahlen Kfz-Halter im Voraus – um das Geld zurückzubekommen, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die Versicherungsgesellschaften handeln also nicht aus Eigeninitiative, um ihr Geld zu verschenken.

Außerdem ist nicht jede Versicherung gleich kulant. Einige reduzieren den Beitrag aufgrund der geringeren Kilometerleistung erst ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Versicherte meldet. Da jedoch die meisten bereits seit Anfang des Jahres im Home Office waren, fühlen sich viele ungerecht behandelt. Doch ja, was die Versicherungen da machen, ist rechtmäßig.

Tipps für die Beitragsrückerstattung

Wie bekommt man nun aber das Geld zurück? Lässt sich aufgrund der Corona-Pandemie wirklich etwas an den Beiträgen ändern?

Zunächst einmal ist es wichtig, so schnell wie nur möglich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Da das meiste digital und nicht über den Postweg abläuft, ist zu empfehlen, einen Online-Antrag zu stellen. Um einen aussagekräftigen Antrag stellen zu können, sollte man zunächst die Fahrleistung im Vertrag mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern abgleichen.

Zudem sollten Versicherte bei ihrer Anfrage immer einen Hinweis darauf geben, dass sie eine schriftliche Rückmeldung bekommen wollen – so ist die Chance, wirklich etwas von der Versicherung zu hören, höher.

Dann heißt es: abwarten. Viele Versicherte haben von ihrer Versicherung bereits eine Absage erhalten. In dem Fall sollte einfach erneut ein Antrag gestellt werden. Es gilt, hartnäckig zu bleiben. Viele Versicherungen haben ihre Prozesse noch nicht auf die veränderte Situation optimiert, weshalb es durchaus zu fälschlicherweise ausgesprochenen Absagen kommt.

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

In manchen Fällen hilft jedoch jedes Betteln und Bitten nicht – die Versicherung bleibt hart und rückt keinen Cent heraus. Tatsächlich basiert die Beitragsrückerstattung aufgrund der weniger gefahrenen Kilometer auf Kulanz und manche Versicherungen entpuppen sich in der Hinsicht als wenig kulant. Daher sollten Versicherte die Augen offen halten für neue Angebote: Mittlerweile wird ganz offen gesprochen, welche Versicherungen Geld an ihre Versicherten zurückgezahlt haben und welche nicht.

5G-Netz aus China? IT-Sicherheit in Deutschland

Die fünfte Generation (5G) der Mobilfunknetze hat es in sich. Bis zu 2000 Megabit pro Sekunde sind übertragbar. Im Vergleich dazu sind aktuell 50 MB im Festnetz Standard. Mit LTE-Technik (4G) sind zumindest in der Theorie 100 Megabit machbar. Die Praxis zeigt allerdings, dass dem nicht so ist. Das 5G-Netz hingegen überträgt Daten schneller als jedes andere Netz, sodass Verbraucher etwa hochauflösende Spielfilme in wenigen Sekunden herunterladen können. Die Qualität von 5G ist so hoch, dass Experten ihm sogar die Bezeichnung “Echtzeitnetz“ gegeben haben.

Industrie und Wirtschaft benötigen 5G

Die Digitalisierung verlagert viele Aktivitäten ins Internet. Auch erfordern zahlreiche Innovationen schnellstmögliche Übertragung. Autonom fahrende PKWs etwa lassen sich nur mit 5G realisieren, denn hier wird die Reaktion in Echtzeit zum lebensrettenden Faktor. 5G ist vor allem für Wirtschaft und Industrie unverzichtbar, es ist der nächste logische Schritt auf dem Weg ins digitale Zeitalter. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklärt ausführlich, was man unter 5G versteht.

Infrastruktur aus China: Problematisch oder nicht?

Die Chinesen sind wichtige Handelspartner für Deutschland, wenn es um den Ausbau digitaler Strukturen geht. Allerdings ist China kein x-beliebiger Technologie-Lieferant. China überwacht mithilfe solcher Technologien seine Bürger und missachtet Menschenrechte vor den Augen der Welt. Natürlich ist die chinesische Technologie ausgereift, doch die Unterdrückung ihres Volkes mithilfe dieser Technologie sehen Politiker, Menschenrechtler und aufgeklärte Bürger kritisch.

Im deutschen Regierungsnetz keine chinesische Technik verbaut
In deutschen Mobilfunknetzen steckt chinesische Technik, im deutschen Regierungsnetz aber darf dieselbe Technik nicht verbaut werden, weil unsere Regierung Sicherheitsbedenken äußert. Das lässt aufhorchen.

Verbraucher in Europa, den USA und anderswo hinterfragen inzwischen kritisch die Produkte chinesischer Hersteller wie ZTE, OnePlus, HONOR und Huawei, was sich vermutlich auch in den Umsatzahlen widerspiegeln dürfte. Auch deutsche Firmen fragen sich besorgt, ob ihre Daten sicher sind und suchen nach Lösungen, um sich zu schützen.

 

Wie können deutsche Firmen für mehr IT-Sicherheit sorgen?

Vor dem Hintergrund der Sicherheitsbedenken hinsichtlich der chinesischen IT-Technologie in Mobilfunknetzen stellen sich viele deutsche Firmen die fragen, wie sie für mehr IT-Sicherheit in dem Bereich sorgen können, den sie selbst kontrollieren können.

Es liegt auf der Hand, dass IT-Sicherheit in Firmen mehr ist, als einen Virenscanner zu installieren und eine Firewall zu aktivieren. Die Angriffe aus dem Netz sind zudem immer perfider geworden und leider auch erfolgreicher. Der wirtschaftliche Schaden für mittelständische Unternehmen wird in Deutschland auf rund 60 Milliarden Euro geschätzt.

Firmen können die eigene IT-Sicherheit erhöhen, wenn sie ein professionelles Security Consulting nutzen und frühzeitig geeignete Sicherheitsmaßnahmen einrichten. Die Spezialisten können das richtige Maß an IT-Sicherheit aufbauen, welches in der Praxis für die Firmen administrierbar bleibt. Dies ist wichtig, um langfristig konkurrenzfähig zu arbeiten. Unsichere IT-Strukturen wirken sich im Schadenfall nicht nur auf das IT-System der Firma aus. Sie können zusätzlich die Finanzen betreffen und das Unternehmensimage schädigen. Auch deshalb ist es ratsam, eine professionelle Beratung zu beanspruchen und den Schutz aufzubauen, der maßgeschneidert für die jeweilige Firma ist. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung dasselbe Maß an Sorgfalt zum Ausbau des neuen öffentlichen Mobilfunknetzes in Deutschland walten lässt, wie beim Aufbau des Regierungsnetzes.

Die Bundesregierung ist in der Verantwortung

Firmen müssen nun das ausbaden, was die Bundesregierung versäumt hat. Sie hat nicht nur die Digitalisierung vernachlässigt, sondern sich auch nicht um Sicherheitsfragen gekümmert. Es mag sein, dass der Handel mit den Chinesen unvermeidlich ist, doch es muss die Vernunft eingeschaltet werden, wenn es um die Sicherheit geht. IT-Experten bescheinigen der 5G Technik so viel Komplexität, dass sie im Prinzip nicht geprüft geschweige denn kontrolliert werden könnte. Wenn wir mit chinesischer Technologie arbeiten, müssen wir mit einem Restrisiko leben. Es drängt sich die Frage auf, ob wir den Technik-Komponenten aus einem Land trauen können, die diese  zum Ausspähen ihrer Bürger nutzt und sie dazu einsetzt, Menschenrechte zu beschneiden.

Den Ausstieg wagen

Es ist an der Zeit, der Handelsbeziehungen mit China kritisch zu hinterfragen und den Ausstieg einzuleiten, so die Meinung vieler Experten. Die Herausforderung liegt darin, Politik und Handelsbeziehung in Verbindung mit der technischen Machbarkeit unter einen Hut zu bringen. Wenn das nicht gelingt, wird Deutschland kein belastbares 5G Netz ausbauen können. Kritische Stimmen weisen darauf hin, dass zumindest im Kernnetz keine Teile aus China und hier konkret von Huawei eingesetzt werden dürfen. Alles, was von diesem Lieferanten bereits verbaut wurde, muss deinstalliert werden. Die Telekom hat damit bereits angefangen, ein positives Signal für Wirtschaft und Industrie.

Technik und Politik auf dem Prüfstand

Bereits 2020 gab es einen Gesetzentwurf zum Ausbau des ultraschnellen Mobilfunknetzes 5G. Unternehmen, die am Aufbau beteiligt sein wollen, müssen nicht nur ihre technische Zuverlässigkeit, sondern auch ihre politische Vertrauenswürdigkeit beweisen. Im Gesetz steht, dass eine Zulassung dann verweigert wird,

“wenn überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, der Erteilung entgegenstehen.“

Die politische Debatte war lang und hitzig. Angela Merkel und der Wirtschaftsminister Peter Altmaier hatten Sorge, dass China gegen Deutschland wirtschaftliche Konsequenzen folgen lassen würde. Immerhin hatte der chinesische Botschafter bereits 2019 gedroht, dass Deutschland wirtschaftliche Folgen fürchten müsse, sollte der chinesische Konzern Huawei für den Ausbau des 5G Netzes in Deutschland nicht beauftragt werden.

Doch dieser Sorge zum Trotz mündete die politische Debatte um den 5G-Ausbau  in strengen Zertifizierungsauflagen. Zwar durften sich chinesische Anbieter bewerben. Doch es existiert so etwas wie ein politisches Vetorecht, wenn es um sicherheitspolitische Belange geht.

Das Problem: Der Hersteller Huawei arbeitet eng mit der chinesischen Regierung zusammen, die bekanntermaßen einen Überwachungsapparat für bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgebaut hat. Ein weiteres kritisches Detail ist, dass die chinesische Regierung Huawei dazu verpflichtet hat, Daten auf Verlangen herauszugeben. Nicht auszudenken, was die chinesische Regierung damit anfangen könnte. Ein Blick über die Grenze nach Litauen zeigt, dass die Sorge nicht von der Hand zu weisen ist. Dort wurden in drei untersuchten 5G-Smartphones von Huawei, Xiaomi und OnePlus vier zentrale Cypersicherheitsrisiken entdeckt. Die litauische Regierung warnt vor möglichen Zensurfunktionen in den chinesischen Smartphones.

Ausbau von 5G dennoch mit chinesischer Beteiligung

Die Lieferung von Technologien, die zur Datenverarbeitung verwendet werden, findet ohne die Firmen aus China statt. Huawei und ZTE bleiben zumindest in diesem Bereich außen vor. Vodafone hat einen Vertrag mit Ericsson geschlossen, um das Kernnetz auszubauen. Auch Telefonica und die Deutsche Telekom arbeiten im Kernnetz nicht mit Huawei oder ZTE zusammen. Anders sieht es im Antennennetz aus.

Antennen verarbeiten keine Daten, sondern leiten sie lediglich weiter. Deshalb arbeiten Vodafone, die Deutsche Telekom und Telefonica unter anderem mit Huawei zusammen. Ericsson und Nokia sind allerdings ebenfalls beim Ausbau des 5G-Antennennetzes beteiligt. Auf diese Weise kommt ein Kompromiss zustande, der alle Beteiligte zufriedenstellt.