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Das Ende des kostenlosen Girokontos?
Eine Bank nach der anderen erhebt Gebühren fürs Girokonto. Für Kunden ist das ein Ärgernis – aber auch eine Chance. Denn Gebühren und Konditionen unterscheiden sich von Bank zu Bank erheblich. Und der Wechsel ist oft ganz einfach.
Das Girokonto: Fast jeder Deutsche hat eins, und die meisten haben sich daran gewöhnt, dass es nichts oder wenig kostet. Das ändert sich jetzt. Nach und nach führen fast alle Banken Gebühren ein – neben monatlichen Grundgebühren fallen auch Kosten für einzelne Buchungen wie Überweisung oder Lastschrift an. Die bewegen sich zwar im Centbereich, doch wer viele Bankgeschäfte tätigt, spürt das auf der Rechnung.
Wer gut verdient, der ärgert sich vielleicht kurz über die neuen Kosten und zahlt sie dann zähneknirschend. Für Arbeitslose und Geringverdiener hingegen können fünf oder zehn Euro an zusätzlichen monatlichen Ausgaben eine ernstzunehmende Belastung sein.
Gebühren gegen Niedrigzinsen
Aber woher kommt der Gebühren-Trend eigentlich? Die Banken begründen die Notwendigkeit neuer oder höherer Gebühren mit der anhaltenden Niedrigzins-Phase. Diese bringt eigenen Aussagen zufolge viele Geldhäuser in Bedrängnis, so dass sie neue Modelle entwickeln müssen, um Gewinne einzufahren. Zudem sind die Banken verpflichtet, Basiskonten – auch als Jedermann-Konto bekannt – anzubieten. Diese Konten werden auf Guthaben-Basis geführt und sollen zum Beispiel Obdachlosen oder Geflüchteten zur Verfügung stehen.
Für Betroffene ist das eine wichtige und hilfreiche Entwicklung. Für die Banken hingegen sind Basiskonten meist ein Minusgeschäft, das querfinanziert werden muss. Außerdem gibt es immer wieder Streit: So musste die Bankenaufsicht Bafin im Vorjahr mehr als hundert Mal intervenieren, um Basiskonten durchzusetzen. Denn seit 2016 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jeden Bürger. Das bedeutet in der Praxis: Die Bank darf keinen Kunden mehr abweisen. Verbraucherschützer kritisieren aber, dass auch hier die Kosten oft zu hoch sind und vermuten, dass auf diesem Wege potentielle Neukunden, die sich nicht rechnen, abgeschreckt werden sollen.
Girokonto-Vergleich und Wechsel lohnen sich
Grundsätzlich gilt, dass die Bank den Kunden informieren muss, wenn die Gebühren steigen. In der Regel geschieht dies in Briefform. Man hat zwar die Option, zu widersprechen. Aber das bringt in der Regel nichts. Die Mühe kann man dich sparen. Wer sein Girokonto als zu teuer empfindet, sollte über einen Wechsel nachdenken. Im ersten Schritt kann man seine Bank fragen, ob sie nicht ein günstigeres Angebot hat. Ist dies nicht der Fall, dann lohnt sich der Vergleich mit der Konkurrenz.
Denn die Vielfalt am Markt ist riesig. Girokonto ist nicht gleich Girokonto. Und es gibt eine gute Nachricht: Auch kostenlose oder fast kostenlose Girokonten gibt es zumindest vorerst noch. Allerdings ist die Gebührenfreiheit an Bedingungen geknüpft. So bieten einige Banken Kostenfreiheit bei einem bestimmten monatlichen Mindest-Geldeingang. Je nach Bank kann dieser zwischen 1000 oder mehr als 3000 Euro liegen. Somit sind solche Modelle durchaus auch für Geringverdiener interessant, sofern sie eine feste Stelle haben.
Verwirrend ist die Vielzahl an unterschiedlichen Gebühren. Banken sind geschickt darin, die tatsächlichen Kosten zu verschleiern. Während die monatliche oder jährliche Grundgebühr noch ein eindeutiger Posten ist, ist es schon etwas schwieriger, zu errechnen, welche Kosten bei Gebühren für einzelne Buchungen oder gar das Abheben von Bargeld am Automaten auf einen zukommen. Denn wer weiß schon im Voraus, wie oft er Bargeld braucht oder wie oft er eine Überweisung tätigt.
Fast kostenloses Girokonto? Gibt es noch!
Hier kann ein Blick auf die Kontoauszüge helfen. Wer die letzten Monate betrachtet, bekommt eine ungefähre Vorstellung der Anzahl an Buchungen, Abhebungen, Lastschriften und kann einen Durchschnittswert über den Daumen peilen. Viele Girokonten beinhalten ein monatliches Freikontingent, so dass zum Beispiel erst ab der zehnten Buchung Gebühren anfallen. Wer mit wenigen Buchungen auskommt, kann dann sogar gebührenfrei bleiben.
Die einzelnen Gebühren zu vergleichen, ist Pflicht. Viele Banken stellen jedoch keine detaillierten Preislisten zur Verfügung. Als Kunde sollte man von solchen „Angeboten“ Abstand nehmen, sonst riskiert man, dass unklare oder versteckte Kosten die Rechnung hochtreiben. Je größer die diesbezügliche Transparenz einer Bank ist, desto seriöser ist sie.
Günstig sind Girokonten meist bei Direktbanken, die keine eigenen Filialen unterhalten. Der Nachteil ist aber, dass man eben nicht persönlich mit einem Kundenberater sprechen kann, sondern auf E-Mail oder Hotline ausweichen muss. Außerdem kostet das Abheben von Bargeld mehr, da man hierfür nur die Geldautomaten anderer Banken zur Verfügung hat.
Wechsel des Girokontos funktioniert problemlos
Aber selbst eine kleine Grundgebühr, Freikontingente und niedrige Buchungsgebühren sind nicht unbedingt ein Zeichen für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wie sieht es beispielsweise mit dem Dispo aus? Zwar nutzt man ihn nur in Notfällen, aber schon kleine Überziehungen können bei Dispozinsen von bis zu 14 Prozent teuer sein – und die Gebührenersparnis zunichte machen.
Hat man nach intensivem Vergleich aber ein Girokonto gefunden, von dem man überzeugt ist, so funktioniert der Wechsel ganz einfach. Er muss bei der neuen Bank beantragt werden. Im besten Fall kümmert sich diese dann automatisch um einen reibungslosen Ablauf, den auch die alte Bank nicht behindern darf. Im Gegenteil: Sie ist sogar dazu verpflichtet, ihrem nun Ex-Kunden beim Wechsel zu helfen, etwa indem sie Daueraufträge an die neue Bank delegiert.
Wird Trinkwasser bald teurer?
Weil zuviel Nitrat im Trinkwasser ist, könnten die Preise sich bald fast verdoppeln – davor warnt das Bundesumweltamt. Für Familien könnten dadurch Mehrkosten von 134 Euro im Jahr entstehen.
Das Bundesumweltamt schlägt Alarm: In mehr als 27 Prozent des Grundwassers sind die Grenzwerte für Nitrat überschritten. Sollte sich das nicht bald ändern, würde die Aufbereitung teurer. Und damit würden auch die Kosten für die Verbraucher spürbar ansteigen. 55 bis 76 Cent zusätzlich könnte der Kubikmeter Wasser dann kosten: „Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen.“
Landwirtschaft für Nitratbelastung verantwortlich
Eine zu hohe Konzentration von Nitrat ist kebserregend. Gesundheitsgefahr soll aber auch bei leicht überschrittenen Grenzwerten bislang nicht bestehen. Bereits 2014 prozessierte die EU wegen zu hoher Werte gegen Deutschland. Grund für die hohen Werte ist die Belastung durch die Landwirtschaft und insbesondere die Massentierhaltung. Das Bundesumweltamt mahnt daher schärfere Kontrollen und Auflagen für die Landwirtschaft an. Bislang war das Problem von der Bundesregierung weitgehend ignoriert worden. Dabei wäre die Umsetzung der Wasserverordnungen, die von der EU vergeblich angemahnt wurden, deutlich günstiger als eine aufwändige Aufbereitung. Letztere würde laut UBA bis zu 767 Millionen Euro jährlich kosten – gegenüber nur rund 110 Millionen Euro, wenn man lediglich die Nitratbelastung an der Quelle angehen würde. Für die Bürger würde das eine Entlastung bedeuten.
Trinkwasser wird aufwändig gereinigt
Bereits jetzt wird ein immenser Aufwand betrieben, um das Grundwasser sauber zu halten – allerdings vornehmlich auf Initiative der Wasserversorger hin. So werden beispielsweise Brunnen verlegt oder vertieft und es gibt Kooperationen mit landwirtschaftlichen Verbänden, in denen mittels Prämienzahlungen Anreize geschaffen werden sollen, um die Schadstoffbelastung der Böden zu reduzieren. In besonders belasteten Regionen mischt man stark nitrathaltiges mit sauberem Wasser, um die Grenzwerte zu unterschreiten. Das ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer. Die Regionen, in denen Grenzwerte überschritten werden, finden sich vor allem in Nord- und Westdeutschland, aber auch im Süden. Nur im Osten scheint die Belastung insgesamt geringer zu sein.
Nachhaltige Effekte scheint das aber bislang kaum zu haben, bedenkt man die schiere Menge an Grenzwert-Überschreitungen. Das Bundesumweltamt urteilt: „Wenn das Problem
einer zu hohen Belastung nicht an der Ursache angegangen wird, können die genannten Maßnahmen nur zu einer zeitlichen Verschiebung beitragen. Es handelt sich dabei deshalb um keine nachhaltigen Maßnahmen, die das Problem dauerhaft lösen.“
Anspruch auf Hitzefrei, auch für Arbeitnehmer?
Angesichts der sommerlich heißen Temperaturen stöhnen viele Angestellte im sauna-artigen Büro. Dabei hat der Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen, dass keiner an seiner Arbeitsstätte gefühlt vor Hitze vergehen muss.
In einer Technischen Regel (A3.5) sind nämlich die Anforderungen an Arbeits-, Pausen- und Bereitschaftsräume, die nicht betriebstechnisch raumklimatischen Spezifikationen unterliegen, ausgeführt.
Als Raumtemperatur wird darin die vom Menschen empfundene Temperatur, die unter anderem durch die Lufttemperatur und die Temperatur der umgebenden Flächen (insbesondere Fenster, Wände, Decke, Fußboden) bestimmt wird.
Soll-Maßnahmen bis zu 26 Grad
Je mehr das Thermometer anzeigt, desto größer wird dabei der Druck auf den Arbeitgeber. Am Arbeitsplatz soll die Innentemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Wird es draußen heißer, soll der Chef für zusätzliche Maßnahmen sorgen.
Wie diese auszusehen haben, kann dabei variieren. Möglich sind zum Beispiel Gleitzeit-Regelungen, Bereitstellen von Getränken, lockere Kleidungsvorschriften oder Kühlung durch Nachtlüften.
Auch soll der Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass es nicht zu Überhitzung durch übermäßige Sonneneinstrahlung kommt. Er muss dafür das richtige Gleichgewicht zwischen Lichteinfall und Erwärmung bei Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden finden. Gleichzeitig sollte störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz vermieden werden.
In der Technischen Regel A3.5 werden auch diese Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme vorgeschlagen:
- Sonnenschutzvorrichtungen, die das Fenster von außen beschatten (z. B. Jalousien oder hinterlüftete Markisen)
- im Zwischenraum der Verglasung angeordnete reflektierende Vorrichtungen
- innenliegende hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen
- Sonnenschutzverglasungen (innerhalb eines Sonnenschutzsystems, Blend schutz und Lichtfarbe sind zu beachten)
Und es wird noch heißer…
Steigt die Lufttemperatur im Innenraum über 30 Grad, sind wirksame Maßnahmen kein Soll mehr, sondern ein Muss. Dennoch hat der Arbeitgeber etwas Handlungsspielraum, wie er Abhilfe schafft. Er kann zwischen technischen, organisatorischen oder zu guter Letzt personenbezogenen Maßnahmen, also Hitzefrei, wählen.
Schluss ist dann beim Überschreiten der 35 Grad-Marke. In diesem Fall darf in dem Raum nicht mehr ohne Weiteres gearbeitet werden.
Maßnahmen besprechen
Dabei gilt es allerdings, eine Absprache zu treffen, die für beide Seiten – das heißt, Arbeitnehmer und –geber – eine sinnvolle Lösung schafft. Die Arbeit kann schließlich nicht einfach liegen bleiben.
Sich selbst einfach Hitzefrei zu nehmen und nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen, wäre Leistungsverweigerung. Das könnte das Arbeitsverhältnis belasten und bei wiederholtem Fernbleiben zu einer Abmahnung führen.
Dennoch sollte jeder, der sich aufgrund der übermäßigen Erwärmung nicht einsatzbereit fühlt, vom Arbeitgeber verlangen, für Schutzmaßnahmen zu sorgen.
Gesundheitliche Einschränkungen
Auf sich achten sollten ganz besonders Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wer unter starken Kreislauf- oder Herzprobleme leidet, sollte extreme Hitze vermeiden. Und sich bei „überhitzten Arbeitsbedingungen“ krankschreiben lassen, falls der Arbeitgeber nicht für Abhilfe sorgt.










































































