Grundeinkommen: Selbstbestimmt Leben?

Wer über ein Grundeinkommen verfügt, arbeitet tendenziell mehr und lebt selbstbestimmter. Das sagt Christian Lichtenberg von der Berliner Initiative „Mein Grundeinkommen“, die mit einem Crowdfunding-Experiment Geld verlost. Im Gespräch mit BBX gibt er Einblick in die Ergebnisse des Projekts.

Bereits 85 Grundeinkommen von je 1000 Euro für eine Laufzeit von zwölf Monaten hat die Initiative „Mein Grundeinkommen“ verlost. Eingesammelt wird das Geld per Crowdfunding. Welche Erfahrungen machen die Gewinner? Wie ändert sich ihr Leben – und welche Probleme gibt es bei den politisch diskutierten Grundeinkommensmodellen?

Weshalb ist ein Grundeinkommen aus Ihrer Sicht wünschenswert oder gar notwendig?

Lichtenberg: Es ist notwendig, weil die Mittelschicht immer weiter bröckelt, es ist sinnvoll als gesellschaftlicher Kitt und auch weil die Arbeitswelt sich verändert. Mit der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung werden viele Arbeitsplätze wegfallen und man muss die Frage stellen, wie das aufgefangen werden kann, ohne dass immer mehr Menschen in finanzielle Not geraten.

Wir vertreten kein spezielles Grundeinkommens-Modell, sondern möchten die Debatte antreiben und neue Perspektiven einbringen, indem wir zeigen, wie sich ein Grundeinkommen auswirken kann. Das finnische Modell beispielsweise sehen wir kritisch und fragen, ob das überhaupt ein Grundeinkommen sein kann, wenn es nur in Höhe der Hälfte des Existenzminimums liegt. Das wirkt eher wie eine Subventionierung von Dumpinglöhnen. Aus unserer Sicht soll ein Grundeinkommen existenzsichernd sein und es den Menschen ermöglichen, angst- und sorgenfrei leben zu können, ohne den neoliberalen Druck im Nacken.

„Die Leute arbeiten mehr und sind selbstbestimmter“

Welche Erfahrungen machen die Gewinner des Grundeinkommens?

Lichtenberg: Bislang haben wir 85 Grundeinkommen verlost. Alle Empfänger und Empfängerinnen berichten, dass sie weniger Sorgen haben, besser schlafen, keine Existenzangst mehr haben. Bei den meisten löst es Tatendrang aus. Zum Beispiel versuchen Personen in prekärer Lage, die Zeit mit Grundeinkommen zu nutzen, um sich ein zweites berufliches Standbein zu schaffen.

Davon abgesehen, dass diese Personen nun mehr Geld zur Verfügung haben – wie ändert sich ihr Leben außerdem?

Lichtenberg: Der größte Effekt, den wir beobachten, ist, dass die Leute tendenziell mehr arbeiten. Aber eben aus einer selbstbestimmten Perspektive. Viele waren auch vorher mit ihrem Job zufrieden, arbeiten nun aber mit größerer Freude, weil sie weniger Druck und mehr Freiheit verspüren. Andere haben sich den Jobwechsel getraut. Zum Beispiel hat eine Callcenter-Mitarbeiterin eine Pädagogenausbildung gemacht. Einigen geht es sogar gesundheitlich besser. Wir hatten den Fall eines Morbus-Crohn-Patienten, der erstmals nach 10 Jahren sein Cortison absetzen konnte, weil er weniger Stress hatte und sich seine Lage dadurch deutlich verbesserte.

Die Debatte über ein Grundeinkommen voranbringen

Dass zusätzliches Geld ohne Bedingungen hilfreich ist, versteht sich von selbst. Was möchten Sie darüber hinaus mit dem Experiment erreichen?

Lichtenberg: Wir möchten die Debatte voranbringen. Zu Anfang gab es häufig zwei Gegenargumente: Zum einen hieß es, ein Grundeinkommen sei nicht finanzierbar, zum anderen wurde befürchtet, dass Menschen faul werden und weniger arbeiten, wenn sie bedingungslos abgesichert sind. Durch Experimente wie unseres hat sich inzwischen gezeigt, dass dieses Argument nicht haltbar, dass sogar das Gegenteil der Fall sein kann. Vielleicht nimmt sich mal jemand eine Auszeit, aber die meisten Menschen wollen einer Tätigkeit nachgehen. Heute wird mehr über die Finanzierung gesprochen, und es gibt bereits verschiedene Ansätze, die funktionieren, und die von politischen Parteien besprochen werden.

Aber ist es überhaupt realistisch, dieses Experiment auf die politische Realität zu übertragen? Immerhin würden alle im Gespräch befindlichen Grundeinkommensmodelle mit erheblichen Veränderungen etwa in Bezug auf Steuern und Sozialleistungen einhergehen…

Lichtenberg: Wir schlagen ja kein politisches Konzept vor, insofern ist das kaum zu vergleichen. Wir sagen aber klar, dass wir Modelle wie das finnische nicht als sozial gerecht betrachten. Wir wollen nicht, dass wichtige Sozialleistungen wie etwa die Krankenversicherung wegfällt. Diese machen ja bei einem Grundeinkommen weiterhin Sinn. Wir setzen uns mit Finanzierungsmodellen auseinander. Sozialen Kahlschlag wollen wir natürlich nicht. Eine mögliche Option, ein Grundeinkommen ohne derartige Einschnitte zu finanzieren, wäre eine Finanztransaktionssteuer.

Eine aktuelle OECD-Studie kommt zu dem Schluss, dass ein Grundeinkommen, wie es etwa in Finnland erprobt wird, das Armutsproblem noch verschärfen würde. Kritiker wenden ein, dass das Grundeinkommen zu einem neoliberalen Modell avancieren könnte. Wie sehen Sie diese Gefahr?

Lichtenberg: Es kommt auf den Staat an, den man betrachtet. Die OECD-Studie bezieht sich auf das Experiment in Finnland. Finnland hat eine rechtsliberale Regierung, da verwundert es nicht, dass dort ein Grundeinkommens-Modell getestet wird, das fragwürdig ist. Deutschland ist sozialdemokratischer geprägt. Auch Kanada, wo demnächst ein großes Grundeinkommens-Experiment starten soll, ist sozialstaatlicher orientiert. Trotzdem stimmt es, dass diese Gefahr groß ist, zumal es auch viele Unternehmer gibt, die jetzt alle ein Grundeinkommen fordern – aber eben häufig Modelle, die nicht unbedingt arbeitnehmerfreundlich sind. Die finnische Variante halte ich langfristig jedenfalls nicht für sinnvoll.

Smartphone gebraucht kaufen?

Neue Smartphones sind oft teuer – vor allem die Top-Modelle von Herstellern wie Apple oder Samsung. Geld sparen kann man, wenn man die Geräte gebraucht kauft. Doch das birgt Risiken. BBX erklärt, worauf es ankommt.

Jedes Jahr erscheinen neue Smartphones, die technische Entwicklung geht immer schneller. Was vor zehn Jahren noch nach Science Fiction klang, ist heute ganz normal. Aber das hat seinen Preis. Neue High-End-Smartphones können 800 bis über 1000 Euro kosten. Gute Geräte gibt es auch im preislichen Mittelfeld zwischen 300 und 600 Euro. Beim darunter liegenden Billigsegment muss man in der Regel mit deutlichen Abstrichen bei Ausstattung und Performance rechnen. Und was man bei den Top-Modellen nicht vergessen darf: Den Namen und das Logo des Herstellers lassen sich Anbieter wie Apple und Samsung zusätzlich vergolden. Es gibt durchaus Geräte mit vergleichbarer Qualität von weniger prominenten Anbietern wie LG, HTC oder Sony.

Viele Optionen für günstige Smartphones

Wer Geld sparen will, hat mehrere Möglichkeiten. Üblich ist es, ein subventioniertes Smartphone zusammen mit einem Mobilfunkvertrag zu kaufen. Das rechnet sich allerdings nur für Neukunden, denen wirklich gute Konditionen angeboten werden. Als Bestandskunde zahlt man bei fast allen Anbietern drauf. Günstiger ist oft ein Vertrag ohne Hardware – wer ein wenig Geduld hat, bekommt auch gute Geräte schon einige Monate nach Verkaufsstart deutlich günstiger. Die Preise fallen schnell. Bei den Modellen von Samsung beispielsweise fällt der Preis binnen eines Jahres mitunter um gut ein Drittel. Das sind je nach Gerät mehrere hundert Euro Ersparnis.

Pfennigfuchser verzichten hingegen ganz auf den Neukauf und kaufen ihr Smartphone gebraucht. Das kann man machen, sollte aber einige Punkte beachten, denn es gibt einige Risiken. Gebrauchte Smartphones gibt es heute an jeder Ecke. Sei es in den berüchtigten Handy-Shops oder bei Online-Shops sowie Drittanbieter-Plattformen und Online-Auktionshäusern.

Das muss bei gebrauchten Smartphones beachtet werden

Der wichtigste Unterschied besteht zwischen gewerblichen und privaten Händlern. Im Netz ist dieser Unterschied gekennzeichnet – und jeder, der offline einen Shop betreibt, ist ebenfalls gewerblich. Bei gewerblichen Händlern ist man eher auf der sicheren Seite, wenn es Probleme gibt. Sie sind verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, die als Kaufnachweis dient. Außerdem müssen gewerbliche Händler auch bei Gebrauchtgeräten die gesetzliche Gewährleistung einhalten. Kauft man online, so hat man zudem grundsätzlich ein vierzehntägiges Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz. All das entfällt bei Verkäufen von Privat. Wenn man hier über den Tisch gezogen wird, ist es sehr schwierig, sich zu wehren.

Vor dem Kauf sollte man das Gerät sehr genau in Augenschein nehmen und sämtliche Funktionen überprüfen. Manche Defekte erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Gibt es Kratzer oder Dellen? Funktioniert der Touchscreen einwandfrei? Und die Kamera, die Lautsprecher, das Telefonieren? Ebenfalls wichtig: Das schwächste Bauteil eines Smartphones ist der Akku. Bei einem Gebrauchtgerät, das schon intensiv genutzt wurde, kann er in Mitleidenschaft gezogen sein. Wer gebraucht kauft, sollte also eher ein Gerät mit austauschbarem Akku nehmen, so dass sich dieser im Fall der Fälle ersetzen lässt.

Wer diese Punkte beachtet, wird auch mit einem gebrauchten Smartphone seine Freude haben.

Verkehrssicherungspflicht für Hauseigentümer

Schnee räumen, Fassaden sichern, morsche Bäume fällen: Das wichtige Stichwort für Hausbesitzer heißt „Verkehrssicherungspflicht“. BBX erklärt, was es zu beachten gilt, wenn man teuren Klagen entgehen will.

Egal ob selbst bewohntes Einfamilienhaus, Mitglied einer Eigentümergesellschaft oder Eigentümer einer vermieteten Immobilie: Wer hat, der muss. Oder anders ausgedrückt: Es gibt einige Pflichten, um die Immobilienbesitzer nicht herumkommen. Die gute Nachricht lautet: Es ist gar nicht so schwierig, den sperrigen Behördendeutsch-Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ zu verstehen und umzusetzen.

Verkehrssicherungspflicht: Stichwort Sicherheit

Denn viele der darunter fallenden Pflichten von Hauseigentümern sind selbsterklärend. Worauf es ankommt, ist die Sicherheit. Und zwar die Sicherheit von Besuchern ebenso wie von all jenen, die dem eigenen Haus nahe kommen oder kommen könnten. So ist der Gehweg unmittelbar vor dem Haus zwar Eigentum der Gemeinde. Dafür sorgen, dass dort niemand ausrutscht und sich die Knochen bricht, muss aber der Hauseigentümer. Sobald es im Winter Eis und Schnee gibt, muss folglich Schaufel und Sand in die Hand genommen werden.

Aber es gibt eine Menge potentieller Gefahrenquellen rund ums Haus, die man im Auge behalten sollte. Wird ein Passant von herabfallenden Dach- oder Fassadenelementen getroffen, kann es teuer werden. Einmal im Jahr und insbesondere nach heftigen Unwettern gilt es, Fassade, Balkone und das Dach in Augenschein zu nehmen und lose Elemente zu entfernen bzw. ausbessern zu lassen. Dasselbe gilt für Bäume. Lose Äste schneidet man ab, und hat der Baum selbst keine ausreichende Standfestigkeit mehr, muss er gefällt werden. Und während man sich in friedlicher Nachbarschaft noch darüber gütlich einigen kann, wie mit dem Baum oder Strauch zu verfahren ist, der in den angrenzenden Garten hineinragt, sieht das auf Straßen und Gehwegen schon wieder anders aus. Den dort können wild wuchernde Pflanzen die Verkehrssicherheit gefährden – wörtlich nehmen darf man das spätestens dann, wenn das Blattwerk den freien Blick auf Verkehrsschilder behindert.

Hauseigentümer haftet im Schadensfall

Wichtig ist: Diese Regeln gelten immer. Wer als Hauseigentümer nicht die Möglichkeit hat, sich selbst um derlei Angelegenheiten zu kümmern, muss sie delegieren und die Umsetzung prüfen. Denn auch wenn ein Serviceunternehmen schlampt muss in der Regel der Eigentümer für Schäden aufkommen, die durch mangelnde Verkehrssicherheit verursacht werden.

Relevant ist allerdings nicht nur der Außen-, sondern auch der Innenbereich. Verletzt sich jemand weil es aufgrund einer ausgefallenen Beleuchtung zu dunkel ist, weil eine Treppe morsch oder ein Fliesenboden rutschig ist, ist immer der Eigentümer in der Pflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass derartige Gefahrenquellen nicht entstehen. Anders kann es sein, wenn jemand über ein Kabel stolpert: Es kommt dann auf die Frage an, wem das Kabel gehört, wer es gelegt hat und ob er andere Personen darauf hingewiesen hat.

Die gute Nachricht für Mieter: Zwar können einzelne Aufgaben, zum Beispiel das Schneeräumen, auf die Mieter übertragen werden, allerdings nur in sehr engen Grenzen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt in aller Regel trotzdem weiter beim Eigentümer, der im Schadensfall haftbar ist.