Sommer-Energiecheck fürs Haus

Jetzt lohnt sich eine Inspektion des Hauses bzw. der Wohnung unter energetischem Gesichtspunkt: Denn bis zum nächsten Winter bleibt genug Zeit für alles, was ausgebessert werden muss.

Am besten startet man mit einem gründlichen Check in allen Wohnräumen:
Funktionieren die Heizkörper, sind die Dichtungen an Fenstern und Türen intakt, kommt Feuchtigkeit in den Wohnraum?

Energieausweis zur Orientierung

Schließlich manifestieren sich Defizite hier schnell auf der Strom- und Heizkostenabrechnung. Wer sich unsicher ist, ob sich sein Energieverbrauch im Standardbereich bewegt, kann seinen sogenannten „bedarfsorientierten Gebäudeenergiepass“ zu Rate ziehen. Darin wird seit 2008 auf Basis einer durchschnittlichen Nutzung sowie gebäudespezifischen Daten ein Richtwert für den Stromverbrauch gelistet.

Liegt der tatsächliche Verbrauch wesentlich über dem ausgewiesenen, sollten Sie sich auf die Suche nach den Stromfressern machen. Allerdings stehen Sie damit – leider – nicht allein da. In Deutschland sind mehr als zwei Drittel der Heizungen veraltet und daher energetisch nicht  optimal effizient, so vermutet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Auch online bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit  diverse EnergiesparChecks für Mieter und Eigentümer: http://www.klima-sucht-schutz.de/

Sanierungsfahrplan

Finden sich die Schwachstellen, gilt es gegebenenfalls mithilfe eines Fachmanns die geeigneten Maßnahmen zu ermitteln und zu planen.
Auch eine umfassende energetische Sanierung kann sich lohnen, um langfristig die Wohnqualität zu steigern, Energie einzusparen und den Immobilienwert zu steigern.

Bezuschusste Beratung

Die Verbraucherzentralen stellen kostengünstig Berater für Energiechecks, die staatlich bezuschusst sind. Schon ab zehn Euro ist ein Basischeck verfügbar, eine individuelle Beratung durch einen Experten kostet um die 45, – €.

Außerdem bieten geprüfte Energieeffizienzexperten detaillierte Hilfestellung zu förderungswürdigen Sanierungsmaßnahmen wie Wärmeschutz, Dämmung, Heizungsmodernisierung oder den Umstieg auf erneuerbare Energien an. Ihr Honorar liegt meist im dreistelligen Bereich, allerdings bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit März bis zu 60 % der Kosten für die Energieberatung.

Da eine energetische Sanierung nicht ganz billig ist, stellt sich die Frage nach der geeigneten Finanzierung. Schließlich wird es – je nach dem Umfang der Sanierungsmaßnahmen – zwischen zwei und fünfundzwanzig Jahre dauern, bis sich die Investition in Relation zu den Energiepreisen amortisiert hat.

Zuschüsse und KfW-Förderung

Die gute Nachricht ist, dass der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung fördert.
Einerseits vergibt die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Kredite für den Umbau und die Sanierung – vorausgesetzt, der Energieverbrauch wird dadurch gesenkt bzw. es handelt sich um einen altersgerechten Umbau.

Andererseits hilft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – wie auch einzelne Bundesländer – mit Investitionszuschüssen für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/

Außerdem fördert das BMWi die energetische Sanierung kleinerer Anlagen über das aktuelle Marktanreizprogramm. Bezuschusst werden können dabei unter anderem die Installation von Sonnenkollektoren, Pelletheizungen und effiziente Erdsonden für die Wärmepumpe im Haus.

Die wichtigsten Versicherungen für Gründer

An Versicherungsangeboten für Gründer von Start-Ups mangelt es mitnichten. Doch durch das Überangebot gestaltet sich die Auswahl der richtigen Absicherung als Spießrutenlauf. Die Versicherungen auszuwählen, für die tatsächlich Bedarf besteht, ist für viele nicht einfach.

Das eigene Unternehmen birgt viele Risiken, gegen die Gründer sich absichern müsse, damit der Schadensfall sie nicht vollkommen ruiniert. Abhängig von der Branche und der Tätigkeit werden bestimmte Pflichtversicherungen fällig.

Unternehmer, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass eventuelle Fehlberatungen Schäden verursachen, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt für Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Ärzte.

Wer für sein Geschäft einen Firmenwagen braucht, kommt um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum, denn diese ist für die Zulassung eines Wagens erforderlich.

Freiwillig absichern – wie viel ist sinnvoll?

Neben Pflichtversicherungen gibt es noch eine beachtliche Reihe freiwilliger Versicherungen. Welche davon sinnvoll sind, kann nicht pauschal gesagt werden. Grundsätzlich sollte jeder sein Unternehmen selbst auf Herz und Nieren prüfen, um einzuschätzen, wo die Hauptrisiken liegen und wo eventuell größere Schäden entstehen können.

Grundsätzlich jedoch können folgende Versicherungen als die wichtigsten betrieblichen Versicherungen auf freiwilliger Basis bezeichnet werden:

Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden werden Schadensersatzansprüche von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen, sofern die Schäden aufgrund der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Schäden oder Ausfälle können immer wieder dazu führen, dass der Betrieb vorübergehend nicht weitergeführt werden kann. In der Zeit, in der keine Erträge erwirtschaftet werden können, übernimmt die Versicherung die laufenden Kosten.

Elektronikversicherung

Diese Versicherung deckt den Ausfall aller IT-Komponenten ab, die im Unternehmen eingesetzt werden.

Gebäude- und Inhaltsversicherung

Führen Raub oder Diebstahl zu Schäden bzw. Verlusten an Gebäude oder der Geschäftsausstattung, werden diese von einer Gebäude- und Inhaltsversicherung gedeckt.

Mit der privaten Versicherung auf der sicheren Seite

Natürlich ist es primär wichtig, geschäftliche Risiken abzusichern. Gleichzeitig darf aber auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass das wichtigste Kapital eines Gründers seine eigene Arbeitskraft ist. Geht die Arbeitsfähigkeit verloren, stehen Selbständige schnell vor dem beruflichen und finanziellen Aus. Eine solche Situation kann die ganze Existenz bedrohen. Aus diesem Grund müssen auch im privaten Bereich (Pflicht-)Versicherungen abgeschlossen werden.

Elementar ist die Krankenversicherung. Selbständige haben hier die Wahl sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Versicherung abzuschließen. Die Option der freiwilligen gesetzlichen Versicherung besteht allerdings nur für diejenigen, die vor ihrer Selbständigkeit Mitglied in der gesetzlichen Versicherung waren. Wer sich selbständig macht, muss diesen Schritt der gesetzlichen Kasse melden, diese legt dann einen passenden Versicherungsbeitrag fest. In der privaten Versicherung besteht die Möglichkeit, den Basistarif zu wählen. Leistungen und Beiträge orientieren sich hier an der gesetzlichen Kasse. Privat Versicherte sollten überdies über eine Pflegeversicherung nachdenken, die gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert, denn in einem solchen Fall kommen meist massive Kosten auf die Betroffenen zu. Gesetzlich Versicherte haben dieses Risiko automatisch durch ihren Kassenbeitrag abgesichert.

Für manche Gründer ist eine Unfallversicherung Pflicht. Ob man versicherungspflichtig ist oder nicht, kann man über seine Berufsgenossenschaft erfahren. Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im Falle einer Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch eine private Versicherung, die sinnvoll sein kann, wenn keine andere Versicherung besteht, die die Risiken des Pflegefalls abdeckt.

Darf’s ein bisschen mehr sein? Welche Versicherungen noch sinnvoll sind

Grundsätzlich ist eine allgemeine Altersvorsorge dringend zu empfehlen, denn Ansprüche auf eine gesetzliche Altersrente haben Selbständige nicht, solange sie sich nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterversichert haben. Doch selbst wer Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte über eine zusätzliche Altersversicherung nachdenken, denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse sind mehr als überschaubar und können kaum zu einem guten Lebensstandard im Alter verhelfen. Eine Möglichkeit der privaten Versicherung ist die Rürup-Rente, doch auch diese ist Gründern nicht uneingeschränkt zu empfehlen.

Beim Eintritt in die Selbständigkeit besteht die Möglichkeit, sich freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung zu melden. Wichtig ist, dass ein solcher Antrag innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden muss. Doch selbst dann ist eine Weiterversicherung nur möglich, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtigen Anstellung innehatte. Für Gründer gilt übrigens während der ersten zwei Jahre der Selbständigkeit eine Sonderregelung, nach der nur die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung geleistet werden muss.

Recht auf Urlaub: was Arbeitnehmer wissen müssen

Vor allem der jungen Generation scheint die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit schwerzufallen. Bei den Arbeitnehmern bis 29 sind rund 30 % auch in ihrem Erholungsurlaub für Chef und Kollegen erreichbar.

Im Großen und Ganzen arbeitet jeder fünfte in seiner Freizeit. Jährlich summieren sich so rund 260 Millionen zusätzlicher Arbeitsstunden auf. Als Faustregel scheint dabei zu gelten: Je höher das Gehalt, umso höher auch die Wahrscheinlichkeit, im Urlaub arbeiten zu müssen.

Verstärkt wird das Problem vor allem durch Computer und Smartphone, die eine ständige Erreichbarkeit ermöglichen und die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen lassen.

Was ist eigentlich erlaubt?

Urlaub ist ein elementares Recht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholung. Diese soll vor allem als Schutz vor gesundheitsschädlicher Überarbeitung dienen, aber dem Arbeitnehmer auch Raum für Freizeit, Familie und Freunde schaffen.

Nach Ablauf der Probezeit haben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch. Für die Erholung sind mindestens vier Wochen pro Jahr vorgesehen, denn das Gesetz sieht 24 Werktage als Urlaubstage vor, wobei der Samstag als Werktag gezählt wird.

Wann der Urlaub genommen wird, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wobei der Chef dem Antrag zustimmen muss. Dabei hat er allerdings wenig Handhabe gegen den Urlaub zu stimmen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Urlaubsantrag verweigert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Krankenstand sehr hoch ist, oder wenn ein wichtiger Auftrag fertig werden muss. Außerdem kann es sein, dass Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten bei der Urlaubsverteilung bevorzugt werden, z. B. weil sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben und an die Schulferien gebunden sind.

Wird der Urlaub verweigert, muss der gesetzliche Anspruch berücksichtigt werden, d. h. dem Arbeitnehmer muss eine Alternativmöglichkeit gegeben werden, wann der Urlaub gemacht werden kann. Außerdem darf die Ablehnung von Urlaubsanträgen nicht gehäuft vorkommen.

Und ständig klingelt das Telefon …

Was aber hilft es, wenn man zwar den Urlaub genehmigt bekommen hat, der Chef sich aber dennoch andauernd über Mail oder Telefon bei einem meldet?

Grundsätzlich gilt: Es besteht keine Pflicht während des Erholungsurlaubs für den Chef verfügbar zu sein. Klingelt also das Handy mit der Nummer des Chefs, kann man es getrost ignorieren. Ebenso ist man nicht verpflichtet seine Mails zu checken oder eine Adresse zu hinterlassen, bei der man während des Urlaubs erreichbar ist.

Wird dennoch auch Arbeitsbereitschaft während des Urlaubs verlangt, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Stellt dieser auf stur ist der Gang zum Betriebsrat angebracht. Wenn das nicht möglich ist, bleibt als letztes der Gang zum Anwalt, den viele Arbeitnehmer scheuen. Eine Angst, die unbegründet ist, da das Recht in solchen Fällen in der Regel auf Seiten der Arbeitnehmer ist.

Wann der Urlaub abgebrochen werden muss

Natürlich dürfen Arbeitnehmer auch nicht ohne feste Handhabe aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Firma die Pleite droht und nur der Angestellte im Urlaub kann die Situation retten. Ebenso bei Berufen mit Bereitschaftsdienst, wie Feuerwehr oder Sanitätern. Auch diese müssen im Katastrophenfall, wenn alle anderen Kollegen im Einsatz sind, bereit sein, ihren Urlaub abzubrechen.

Für diese Sonderfälle gilt jedoch: Sämtliche Mehrkosten, die dem Arbeitnehmer entstanden sind (durch Stornierung, Umbuchung, etc.) müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Ebenso muss der Vorgesetzte gewährleisten, dass die Urlaubstage nachgeholt werden können, damit der Arbeitnehmer auch tatsächlich zu seinem Erholungsurlaub kommt.

Vollbad schlägt Dusche: Energiesparmythen im Check

Wer nach einem Tag im Schnee nach Hause kommt, kennt den Wunsch nach einem wärmenden Vollbad nur zu gut. Aber umweltbewusst wie wir sind – und natürlich auch mit einem kurzen Gedanken an die gestiegenen Energiekosten – verzichten wir auf das Vollbad. Stattdessen gönnen wir uns eine ausgiebige Dusche und loben uns für unseren vorbildlichen Umgang mit Energie und Wasser. Aber lohnt sich dieser Verzicht wirklich? Sind nicht möglicherweise einige der vermeintlichen Energiespar- und Umweltschontipps nur Mythen?

Besonders gut lässt sich am Beispiel mit dem Vollbad zeigen, dass vermeintlich sparsames Verhalten nicht immer effizient ist. Denn wer – statt sich in die Wanne zu setzen – lieber ausgiebig duscht, verbraucht unter Umständen genau so viel oder gar mehr Wasser als der, der badet. Denn nur wenn die Duschzeit unter 10 Minuten liegt, wird tatsächlich Wasser gespart. Und immer vorausgesetzt man lässt sich beim Einseifen nicht auch noch mit warmem Wasser berieseln.

Heizung an oder aus?

Da der Löwenanteil der Energiekosten für die Heizung draufgeht – sagenhafte 75 %  –, scheint es nur logisch, die Heizung auszustellen, wenn man nicht im Raum ist bzw. das Haus verlässt. Mit jedem Grad, um das die Raumtemperatur gesenkt wird, lassen sich 6 % der Energie einsparen. Leider handelt es sich hierbei um eine Milchmädchenrechnung. Denn wenn die Heizung ganz ausgestellt wird, kühlen die Räume zu stark aus. Um es wieder warm genug zu haben, wenn man nach Hause kommt, müssen die Räume erst wieder sehr energieintensiv aufgeheizt werden. Sinnvoller ist es, den Raum kontinuierlich bei einer geringeren Temperatur zu beheizen. Das Herunterdrehen des Thermostats ist dann tatsächliche eine simple Maßnahme, durch die sich Energie einsparen lässt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die einzelnen Räume der Wohnung in unterschiedliche Zonen einzuteilen, d. h. abhängig davon, wie ein Raum genutzt wird, muss er mehr oder weniger stark beheizt werden. Einheitliches Heizen ist energieaufwendiger.

Der Nutzen der Energiesparlampen

Nach der Abschaffung der Glühbirne hört man immer wieder, dass das Licht jetzt getrost auch mal angelassen werden kann. Immerhin haben Energiesparlampen die fünffache Energieausbeute herkömmlicher Glühbirnen, d. h. sie verbrauchen ein Drittel weniger Energie. Außerdem kommt es ja bekanntlich beim Anschalten von Lampen zu einem Energieanstieg und das kostet ja ordentlich Strom. Trotzdem ist auch hier derjenige am besten beraten, der nüchtern kalkuliert: Eine ausgeschaltete Lampe verbraucht logischerweise noch weniger Strom als eine gute Energiesparlampe. Außerdem ist der Energieanstieg beim Anschalten des Lichts so gering, dass er relativ schnell wieder ausgeglichen wird. Am besten ist übrigens die Wahl von Leuchtdioden (LEDs). Diese sind besonders energieeffizient und langlebig. Ein weiterer großer Pluspunkt von LEDs ist darüber hinaus, dass sie keine Giftstoffe enthalten und daher nicht so, wie viele Energiesparlampen, als giftiger Sondermüll entsorgt werden müssen.

Wäsche trocknet auch von allein

Wäschetrockner haben gemeinhin einen schlechten Ruf. Nicht allein dass sie als „weiße Ware“ (hierzu gehören Kühlschranke, Waschmaschine, Wäschetrockner) zu den größten Stromfressern im Haushalt zählen. Sie sind obendrein noch überflüssig! Wäsche kann man genauso gut auch auf dem Wäscheständer trocknen lassen. So einleuchtend das klingen mag, hinkt diese Argumentation etwas. Am energieeffizientesten ist es tatsächlich, wenn Wäsche draußen auf der Wäscheleine getrocknet wird. Doch sobald die Wäsche auf einem Wäscheständer im Raum landet, fällt die Energiebilanz zugunsten des Wäschetrockners aus: Beim Trocknen in einem geschlossenen Raum wird so viel Feuchtigkeit abgegeben, dass zum Ausgleich starkes Lüften und entsprechendes Heizen notwendig sind, um Schimmelbildung zu vermeiden.

Energie in der Küche

Auch zum Thema Küche und Kochen gibt es eine Vielzahl an guten Ratschlägen, die auf den zweiten Blick nicht ganz so sinnvoll sind, wie sie noch auf den ersten erscheinen mögen. Einen großen Trugschluss begeht, wer glaubt, durch das Spülen von Hand Wasser und Strom zu sparen. Die neuen Geschirrspülmaschinen sind mittlerweile so sparsam, dass beim Abwaschen mit der Hand dreimal so viel Wasser verbraucht wird wie bei einem Spülgang der Maschine  – vorausgesetzt natürlich, dass der Geschirrspüler auch vollständig beladen wird.

Dass der Kühlschrank mit der größte Energiekonsument im Haushalt ist, ist ein offenes Geheimnis. Um daher nicht noch unnötig Energie zu verschenken, wird immer wieder der Tipp gegeben, den Kühlschrank möglichst voll zu halten, denn: ein gefüllter Kühlschrank braucht weniger Energie als ein leerer. Und tatsächlich ist die Effizienz eines vollen Kühlschranks am besten. Auch beim Öffnen geht weniger Energie verloren, wenn der Kühlschrank gut gefüllt ist, da dadurch kein so großzügiger Luftaustausch und somit auch kein großer Temperaturausgleich möglich sind. Dennoch sollte man bedenken, dass die meiste Energie verlorengeht, wenn der Kühlschrank gefüllt wird.Denn schon allein beim Öffnen des Kühlschranks geht eine Menge Energie verloren. Zusätzlich müssen die neuen Lebensmittel erst auf die richtige Temperatur heruntergekühlt werden, was einen entsprechenden Mehraufwand bedeutet. Die Nutzung von Kühltaschen zum Transport der Lebensmittel ist daher nicht nur im Sommer eine sinnvolle Maßnahme.

Wasserkocher oder Herd?

Besonders gerne wird auch der Ratschlag gegeben, Wasser immer im Wasserkocher zu erhitzen. Egal ob für Tee oder für Nudeln.

Dass der Wasserkocher bei Teewasser die Nase vorn hat und das klassische Aufbrühen auf dem Herd um Längen schlägt, ist dabei unumstritten. Allerdings nur, solange es sich weder um einen Induktions- noch um einen Gasherd handelt. An der Frage, ob auch für Suppen oder Nudeln das Wasser kostengünstiger im Wasserkocher erhitzt wird, scheiden sich jedoch die Geister: Während beispielsweise der Geschäftsführer von E wie Einfach, Paul-Vincent Abs, in dem Video „Ratgeber: Energiesparmythen auf der Spur“, grundsätzlich zur Verwendung des Wasserkochers aufruft und angibt, das sich auf diese Weise bis zu einem Drittel Strom einsparen lässt, gibt es auch gegenläufige Empfehlungen. Wie beispielsweise in der Sendung „Marktcheck“ vom 17.10.2013 im SWR Fernsehen. Die Empfehlung ist hier, Nudelwasser gleich im Topf zu kochen, da durch das Umfüllen des  kochenden Wassers in den kalten Topf zu viel Wärme verloren geht.