Studienkredit. Wer einen Kredit aufnehmen musste, um eine kostenpflichtige Ausbildung finanzieren zu können, der kann die Rückzahlungszinsen nach Ausbildungsabschluss in der Steuererklärung angeben und erhält auf diese Weise eine Steuerminderung. Diese Regelung greift allerdings nicht bei denen, die Bafög-Rückzahlungen leisten müssen. Da das Bafög zinsfrei ist, können keine Kosten angegeben werden.