Goldbarren und Goldmünzen

Goldbarren und Goldmünzen. Anlagegold – wie Goldbarren oder Goldmünzen – kann in Deutschland mehrwertsteuerfrei erworben werden. Wichtig ist, dass dieses Gold nach 1800 geprägt wurde, es sich um ein (ehemaliges) gesetzliches Zahlungsmittel handelt und dass der Marktpreis primär durch den Goldgehalt bestimmt wird. Alle anderen Goldgegenstände sind mehrwertsteuerpflichtig. Die Veräußerungsgewinne dieser Goldbarren und Münzen sind steuerfrei sofern zwischen Erwerb und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen.