Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen. Unterhaltszahlungen, die man an seinen (Ex-)Partner leisten muss, sind als Sonderabgaben absetzbar. Die Höchstgrenze liegt hier bei 13.085 Euro. Allerdings hat die Sache einen Haken, denn es ist die Zustimmung des (Ex-)Partners erforderlich, dieser muss die erhaltene Leistung versteuern. Ohne die Zustimmung des Partners sinkt der absetzbare Betrag auf 7.680 Euro jährlich ab.