Die Top-Ten der Rentenirrtümer

Kaum ein politisches Thema hat die Medien in den letzten Wochen mehr beschäftigt als die Rentenreform 2014. Jetzt ist sie durch. Über die Konsequenzen der Reform und was sie für Rentner und für heranwachsende Generationen bedeutet wurde hinlänglich diskutiert. Wir wissen also endlich alles zum Thema – oder nicht?

Tatsächlich rankt sich auch nach der Reform noch immer eine beachtliche Anzahl an Gerüchten um das Thema Rente. Die aktuellen Neuerungen haben zu deren Aufklärung nicht unbedingt beigetragen. Darum wollen wir nun mit zehn dieser Gerüchte endlich aufräumen …

Gerücht Nr. 1: Die Rente kommt automatisch

Es ist eine schöne Vorstellung: Der letzte Arbeitstag liegt hinter einem und ohne eigenes Zutun füllen nun anstelle der Gehaltszahlungen regelmäßig die Rentenzahlungen das Konto. Schön, wenn’s so einfach wäre. Tatsächlich müssen alle Leistungen aus der Rentenversicherung beantragt werden. Und zwar spätestens drei Monate vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand.

Gerücht Nr. 2: Die letzten Arbeitsjahre vor Rentenbeginn zählen am meisten

Viele Unternehmen pflegen diesen Mythos. Doch für die Höhe der Rente werden alle Beitragsjahre gleich behandelt. Die Rente berechnet sich aus allen rentenrechtlichen Jahren. Wie hoch sie ausfällt ist davon abhängig wie viel in die Rentenkasse eingezahlt wurde und damit vor allem vom ehemaligen Gehalt.

Gerücht Nr. 3: Selbständige können sich die Beiträge auszahlen lassen

Generell ist eine Auszahlung der Rentenbeiträge nur bei den Berufsgruppen möglich, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Selbständige gehören nicht dazu. Eine Auszahlung der Rentenbeträge für Selbstständige ist erst mit 65 Jahren möglich. Und auch dann nur unter der Voraussetzung, dass sie zum diesem Zeitpunkt keine fünf Jahre Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Wer mehr  als fünf Jahre eingezahlt hat, bekommt eine reguläre Altersrente.

Gerücht Nr. 4: Die Babyjahre bringen Geld

Leider ist auch das nicht ganz richtig. Es gibt zwar das sogenannte „Babygeld“, doch steht das nur Frauen zu, die vor 1921 geboren wurden. Mütter, die später geboren wurden, bekommen die Kindererziehungszeiten wie Beitragszeiten auf ihrem Rentenkonto angerechnet. Für die Kindererziehungszeiten gilt durch die aktuelle Rentenreform nun Folgendes: Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bringen der Mutter zwei Jahre auf ihrem Rentenkonto. Alle später geborenen Kinder werden mit drei Jahren Kindererziehungszeit angerechnet. Allerdings gilt: Ein Rentenanspruch besteht erst ab einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren (inklusive der Kindererziehungszeiten).

Gerücht Nr. 5: Witwenrente ist nur was für Frauen

Mit der Reform des Hinterbliebenenrechts 1986 sind Männer und Frauen in der Rentenversicherung gleichberechtigt. Nach dem Tod des Ehepartners besteht daher in den ersten drei Monaten Anspruch auch Hinterbliebenenrente. Voraussetzung: Der Verstorbene hat bereits Rente bezogen, oder mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, dann muss der Rentenantrag innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Versicherten gestellt werden.

Gerücht Nr. 6: Für die Rente gilt die volle Steuer

Diese Annahme stimmt nur bedingt. Seit 2005 gilt: Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente ist, hängt vom Eintritt in den Ruhestand ab. Alle Rentner, die vor 2005 bereits im Ruhestand waren, oder in dem Jahr in den Ruhestand gegangen sind, haben einen Rentenfreibetrag von 50 % ihrer Jahresbruttorente. Mit jedem Jahr steigt der zu versteuernde Anteil der Rente um 2 %. D. h. ab 2040 ist die Rente dann tatsächlich zu 100 % steuerpflichtig. Welcher Prozentsatz für einen persönlich gilt, ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Der Betrag, der sich daraus ergibt, bleibt über die gesamte Bezugsdauer unverändert. Das gilt auch wenn die Rente durch eine Rentenanpassung steigt.

Gerücht Nr. 7: Rente? Erst ab 67!

Auch wenn gerne behauptet wird, dass alle bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten müssen, stimmt das erst für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden. Denn die Altersgrenze wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Gerücht Nr. 8: Bei vorzeitiger Altersrente werden Abschläge fällig – aber nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

Leider ist auch diese Annahme ein Trugschluss. Wer vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente geht, muss Abschläge auf seine Altersrente hinnehmen. Und zwar für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird das Altersgeld um 0,3 % gekürzt.

Gerücht Nr. 9: 45 Beitragsjahre? Dann gibt’s die Rente ab 60!

Mit der Einführung des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren wurde auch einen Mindestversichertenzeit von 45 Jahren eingeführt. Das heißt aber nicht, dass einem eine abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren zusteht. Erst wer mindestens 65 Jahre alt ist und 45 Jahre lang gearbeitet und Pflichtbeiträge geleistet hat, hat einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente.

Durch die Rentenreform 2014 ist die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte nun bereits mit 63 Jahren möglich. Bis 2029 wird die Grenze dann wieder auf 65 Jahre angehoben. Wer also nach 1964 geboren wurde, hat von der Neuregelung nichts. Allerdings können dank der Neuregelung nun auch Jahre der Arbeitslosigkeit als Beitragsjahre mitgezählt werden. Auch hier gibt es ein Aber:  Es muss Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestanden haben. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind von dieser Regelung ausgenommen.

Gerücht Nr. 10: Wer eine Reha macht, bekommt weniger Rente

Wer aufgrund einer Erkrankung eine Rehabilitationsmaßnahme durchläuft, muss nicht befürchten, deswegen später weniger Rente zu bekommen.

Alte Haushaltsgeräte: Austauschen oder aussitzen?

Es ist ein Rechenspiel und pauschal lässt sich die Frage, ob ein Haushaltsgerät ausgetauscht oder doch besser bis zum bitteren Ende genutzt werden sollte, nicht beantworten.

Sicherlich ist unbestreitbar, dass die neuen Haushaltsgeräte effizienter im Stromverbrauch sind, bessere Leistung bringen und meist auch in der Handhabung deutlich mehr Luxus bieten. Aber das hat natürlich seinen Preis und die modernen Geräte sind (deutlich) teurer in der Anschaffung.

Verbraucher müssen sich also fragen, wann die geringeren Betriebskosten die höheren Anschaffungskosten aufwiegen. Das ist tatsächlich primär davon abhängig, um welches Gerät es sich handelt, so das Öko-Institut Berlin.
Wenn das Kühlen ins Geld geht
Kühlschrank

Es ist eine unangefochtene Wahrheit: Der Kühlschrank ist der größte Energiefresser im Haushalt. Er läuft ununterbrochen und besonders in einem Sommer wie diesem leistet er Höchstarbeit. Aus diesem Grund lohnt sich der Austausch eines alten Kühlschranks schon recht schnell.

Allein aus Umweltgründen lohnt es sich, Geräte, die zehn bis 15 Jahre alt sind, gegen ein Modell der Energieeffizienzklasse A+++ auszutauschen.  Der Energieverbrauch, der für die Herstellung eines neuen Kühlschranks erforderlich ist, hat sich bereits innerhalb von 0,7 bis 2,5 Jahren amortisiert, da neue Geräte einen deutlich geringeren Stromverbrauch aufweisen.

Durch den geringen Stromverbrauch, sind auch die Anschaffungskosten für das neue Geräte schnell wieder eingeholt. Generell gilt jedoch: Auch wenn die Geräte teurer sind, lohnt sich die Investition in eine hohe Effizienzklasse. Tatsächlich verbrauchen Geräte der Klasse A+++ nicht mal die Hälfte der Energie, die schlechte Geräte der Klasse A+ brauchen.

A+ ist inzwischen die schlechteste Kategorie für Kühlschränke auf dem Markt. Es finden sich im Handel zwar noch Geräte bis hin zur Klasse D, diese wurden jedoch vor 2012 produziert.

Vor dem Kauf sollte man sich auch klar machen, welche Funktionen man am Kühlschrank tatsächlich braucht. Denn so sparsam die neuen Geräte sind, einige der zusätzlichen Funktionen, mit denen das Marketing wirb, erweisen sich dann doch wieder als Stromfresser, wie beispielsweise eine No-Frost-Funktion oder eine Null-Grad-Zone.
Gefrierschrank und -truhe

Anders als beim Kühlen lohnt sich beim Gefrieren ein Geräteaustausch nicht so schnell. Das liegt vor allem auch daran, dass die Energieeffizienz bei diesen Geräten noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie bei Kühlschränken. Erst nach acht bis zehn Jahren amortisiert sich der Austausch einer zehn Jahre alten Gefriertruhe. Bei der Neuanschaffung sollte darauf geachtet werden, dass das neue Gerät mindestens die Energieeffizienzklasse A++ aufweist.

Um den Stromverbrauch möglichst niedrig zu halten, ist es übrigens sinnvoller, sich für eine Gefriertruhe zu entscheiden anstelle eines Gefrierschranks. Rund 12 % weniger Strom verbrauchen Truhen im Vergleich zu Schränken bei gleicher Effizienzklasse und gleichem Nutzinhalt.

Übrigens ist auch der Standort ist entscheidend. Steht das Gerät an einem kühlen Ort wie dem Keller, ist der Verbrauch geringer als an einem warmen Standort.
Auch alte Maschinen waschen sauber
Waschmaschine

Einer Waschmaschine wird eine Lebensdauer von rund neun bis 15 Jahren zugesprochen, das entspricht ungefähr 1840 Waschgängen. Der Austausch einer noch funktionstüchtigen Maschine hängt von zu vielen individuellen Faktoren ab, als dass sich ein pauschalgültiger Tipp geben ließe. Mit einem Tool wie dem des Forums Waschen lässt sich jedoch kalkulieren, ob der Austausch für einen persönlich sinnvoll ist oder nicht.

Waschmaschinen haben sog. Schleuderwirkungsklassen (A – G), je schlechter die Klasse, umso nasser ist die Wäsche nach dem Schleudergang, das kann natürlich in Puncto Trocknen wieder ins Geld gehen.
Wäschetrockner

Bei Wäschetrocknern lohnt die Investition in ein neues Gerät der Klasse A++ oder A+++. Das liegt daran, dass bei den neuen Modellen eine Wärmepumpe integriert ist, mittels derer aus der feuchten Luft Wärme zurückgewonnen und zum Aufheizen verwendet wird. Auf diese Weise lässt sich bis zu 50 % des Stromverbrauchs einsparen.
Spülmaschine

Für Spülmaschinen gilt gleichermaßen wie für Waschmaschinen: Ob sich der Austausch lohnt, muss individuell ermittelt werden (auch hier gibt es ein hilfreiches Tool vom Forum Waschen).

Die kalkulierte Lebensdauer von Spülmaschinen liegt bei rund 12 Jahren, wenn pro Jahr 280 Spülgänge angenommen werden. Wer sich für ein neues Modell entscheidet ist auch hier am besten mit der höchsten Effizienzklasse A+++ beraten. Zusätzlich sollte auch auf die Trocknungswirkung geachtet werden, diese wird in Extraklassen von A bis G angegeben.