Achtung, Strompreiserhöhung! Jetzt vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen!

Wer sich die Mühe macht und die letzten Google-Nachrichten zum Thema Strom durchforstet, der sieht genau das Bild, welches sich Jahr für Jahr im November wiederholt. Bundesweit werden allerorts die Strompreise angepasst. Dass es gerade jetzt soweit ist, hängt mit der Ankündigungsfrist für Preisänderungen zusammen, die am 21. November 2018 für dieses Jahr endet.

In der Regel beinhalten die Briefe des Stromanbieters für Verbraucher natürlich keine allzu guten Nachrichten. Denn meist werden die Preise nach oben korrigiert, Strompreissenkungen sind eher nicht zu erwarten. Aktuelle Zahlen belegen dies: Vergleichsportale vermelden, dass insgesamt 46 Versorger die Strompreise erhöhen werden – und das durchschnittlich um 3,1 Prozent. Doch glücklicherweise haben Endverbraucher in diesem Fall das Recht auf Sonderkündigung, mit welchem sie auch aus laufenden Verträgen aussteigen können.

Satte Mehrkosten für Haushalte

Die meisten Strompreiserhöhungen sind übrigens in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu finden. Orientiert man sich am durchschnittlichen Preisanstieg, bedeutete dieser für einen Familienhaushalt mit geschätztem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh jährliche Mehrkosten in Höhe von circa 30 Euro.

Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass diese Summe auf einem Durchschnittswert basiert. Im Maximalfall erhöhen Zulieferer die Preise aber um bis zu 13 Prozent, wodurch eben deutlich höhere Jahreskosten für den Haushaltsstrom entstehen können.

Gut beraten ist deswegen derjenige, der von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und auf Vergleichsportalen wie Stromvergleich.de rechtzeitig einen günstigeren Anbieter sucht.

Versorger Bundesland Preiserhöhung in Prozent
EVI Energieversorgung Ihmert Nordrhein-Westfalen 13
Stadtwerke Walldorf Baden-Württemberg 7
Stadtwerke Wedel GmbH Schleswig-Holstein 6,3
Stadtwerke Rottenburg am Neckar Baden-Württemberg 5,4
Stadtwerke Tübingen
EZV Energie & Service
Stadtwerke Völklingen
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
5,0

Tabelle 1: Die stärksten Strompreiserhöhungen in Deutschland

 

Stromvertrag nach Preiserhöhung rechtzeitig und richtig kündigen – so wird es gemacht!

Rechtlich betrachtet ist es laut Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 163/16) übrigens immer zulässig, den laufenden Stromvertrag über das Sonderkündigungsrecht zu beenden, wenn die Preise „aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen“ angestiegen sind. Da die Stromanbieter sechs Wochen vor Inkrafttreten die Preiserhöhung schriftlich ankündigen müssen, bleibt demnach ausreichend Zeit zum Wechsel.

Die Verbraucherzentrale hat hierfür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Mitunter übernimmt die Kündigung des alten Stromvertrags auch der neue Stromanbieter. Dies sollte aber im individuellen Fall mit dem jeweiligen Anbieter abgesprochen werden und ist keine Pflicht.

Wichtiges zum Thema Strompreiserhöhung zusammengefasst:

  • Wenn der Stromanbieter den Preis erhöht, darf der laufende Vertrag sofort gekündigt werden – unabhängig von der weiteren Vertragslaufzeit und auch, wenn die EEG-Umlage oder Steuern für den Preisanstieg angeführt werden.
  • Stromtarife beim Grundversorger können jederzeit und unabhängig vom Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Findet eine Preiserhöhung statt, ohne dass der Zulieferer diese rechtzeitig oder überhaupt ankündigt, ist die Strompreiserhöhung rechtlich unwirksam und kann juristisch angefochten werden.

Weitere Preiserhöhungen für 2018 erwartet

Aktuellen Umfragen zufolge kann jeder dritte Endverbraucher die erneute Preisanpassung nach oben nicht nachvollziehen und beabsichtigt den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Noch deutlich dynamischer dürfte es auf dem Strommarkt angesichts jüngster Prognosen und vergangener Praktiken zugehen. Denn obwohl die EEG-Umlage in diesem Jahr leicht gesunken ist und auch die Netzentgelte fallen, geben die großen Stromkonzerne die gesunkenen Preise nicht weiter, ganz im Gegenteil.

Bereits im letzten und auch vorletzten Jahr wurden Preiserhöhungen im April nachgeholt, wohl auch in der Hoffnung, Kunden würden die Preisanpassung nicht bemerken, da für gewöhnlich das Ende des Jahres, der November, der Zeitraum ist, in welchem Endverbraucher ihren Stromvertrag etwas genauer überprüfen.

Ob es auch im Frühjahr 2019 so kommen wird, ist nicht abzusehen. Doch Verbraucher sollten gewarnt sein und notfalls auch im ersten Quartal 2019 vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn nur dies spart bares Geld.

Diese 5 Gefahren lauern am Strand

Nagelpilz lauert im Sand

Überall dort, wo Menschen barfuß laufen, besteht die Gefahr sich mit Nagelpilz zu infizieren. Die Gefahr ist also im Schwimmbad und auch am Strand stets präsent. Vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Kinder und Senioren sind gefährdet. Auf Nummer sicher geht nur, wer während des Strandurlaubs Badeschuhe trägt. Das wird auch für Personen empfohlen, die bereits infiziert sind, um andere nicht anzustecken. Betroffene können sich auf Gesundheitsportalen wie www.Gesundheit-im-Leben.com informieren, dort gibt es auch interessante Informationen zu anderen Gesundheitsthemen. Einen Beitrag über Nagelpilz und seine Behandlungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Wenn das Sonnenbad zur Gesundheitsfalle wird

Was wäre ein Sommerurlaub ohne ein ausgiebiges Sonnenbad? Für Sonnenanbeter gilt im Urlaub immer Sonnencreme mit passendem Lichtschutzfaktor zu tragen. Ein LSF 30 sollte grundsätzlich verwendet werden, helle Hauttypen sollten sogar auf Lichtschutzfaktor 50 zurückgreifen. Wer darauf verzichtet und sich nicht regelmäßig eincremt riskiert mittelschwere Verbrennungen. Sogar Brandblasen können entstehen und möglicherweise hässliche Narben hinterlassen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Sonnenbrand der Haut nachhaltig schadet.

Auch wer sich regelmäßig eincremt sollte die Mittagssonne meiden und von Zeit zu Zeit ein schattiges Plätzchen aufsuchen, andernfalls riskiert man einen Sonnenstich. Auch ein Hut hilft, einen Sonnenstich zu verhindern. Kinder sollten außerdem lange UV-Badekleidung tragen, um ausreichend vor der Sonne geschützt zu sein.

Süße Meeresbewohner oder gefährliche Tiere?

Mit Sicherheit leben im Meer einige ungefährliche und hübsch anzusehende Tiere. Allerdings gibt es mindestens genauso viele gefährliche Meeresbewohner. Darunter zum Beispiel Feuerquallen, die man am charakteristischen gelb-orangenem Schirm erkennt. Kommt man in Berührung mit den Nesseln kommt es zu brennenden Schmerzen. Auch andere Quallen können bei Berührung mit den Nesseln schwere Verletzungen verursachen. Ebenso wie Seeigel oder Muscheln, die Schnittwunden zurücklassen, wenn man aus Versehen auf sie tritt. Das Tragen von Badeschuhen kann solche Verletzungen verhindern.

Vorsicht geboten ist außerdem beim Schnorcheln oder Tauchen. Dabei sollte immer ein respektvoller Abstand zu jeglichen Tieren gehalten werden. Aus diesem Grund sollte man dunkle Felsspalten oder Höhlen meiden, da sich dort Fische und auch Wasserschlangen mit Vorliebe aufhalten. Wird man trotz Vorsichtsmaßnahmen von einem Tier gebissen, sollte man sich dessen Aussehen so genau wie möglich einprägen. Eine detaillierte Beschreibung kann bei der späteren Behandlung der Wunde helfen.

Zum Baden ungeeignete Strände sind zu vermeiden

Beim Badeurlaub ist die Wahl des Strandes entscheidend. Grundsätzlich sollte ein Badestrand ausgewählt werden. Verbote für manche Strände haben ihren Grund. Zum Beispiel starke Strömungen, von denen man fortgetrieben werden kann. Das geschieht häufig, wenn man auf einer Luftmatratze oder einem Schwimmring im Meer unterwegs ist.

Aus diesem Grund ist auch wichtig, dass immer ein Rettungsschwimmer am gewählten Strand ist. Wird man von der Strömung weggetrieben oder kann aus Erschöpfung aufgrund der Hitze nicht weiter schwimmen, können diese eingreifen. Zu beachten sind außerdem Schilder und Warnhinweise, die am Strand aufgestellt sind.

Strandbewohner – Nicht nur im Meer lauern gefährliche Tiere

Meeresbewohner können gefährlich werden, das gilt aber auch für Bewohner im Sand. Darunter Hakenwürmer, Sandflöhe oder Krabben. Petermännchen sind Fische, deren Gift sogar noch Monate nach dem Urlaub schmerzen kann.