Wer sich die Mühe macht und die letzten Google-Nachrichten zum Thema Strom durchforstet, der sieht genau das Bild, welches sich Jahr für Jahr im November wiederholt. Bundesweit werden allerorts die Strompreise angepasst. Dass es gerade jetzt soweit ist, hängt mit der Ankündigungsfrist für Preisänderungen zusammen, die am 21. November 2018 für dieses Jahr endet.
In der Regel beinhalten die Briefe des Stromanbieters für Verbraucher natürlich keine allzu guten Nachrichten. Denn meist werden die Preise nach oben korrigiert, Strompreissenkungen sind eher nicht zu erwarten. Aktuelle Zahlen belegen dies: Vergleichsportale vermelden, dass insgesamt 46 Versorger die Strompreise erhöhen werden – und das durchschnittlich um 3,1 Prozent. Doch glücklicherweise haben Endverbraucher in diesem Fall das Recht auf Sonderkündigung, mit welchem sie auch aus laufenden Verträgen aussteigen können.
Satte Mehrkosten für Haushalte
Die meisten Strompreiserhöhungen sind übrigens in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu finden. Orientiert man sich am durchschnittlichen Preisanstieg, bedeutete dieser für einen Familienhaushalt mit geschätztem Jahresstromverbrauch von 4.000 kWh jährliche Mehrkosten in Höhe von circa 30 Euro.
Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass diese Summe auf einem Durchschnittswert basiert. Im Maximalfall erhöhen Zulieferer die Preise aber um bis zu 13 Prozent, wodurch eben deutlich höhere Jahreskosten für den Haushaltsstrom entstehen können.
Gut beraten ist deswegen derjenige, der von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und auf Vergleichsportalen wie Stromvergleich.de rechtzeitig einen günstigeren Anbieter sucht.
| Versorger | Bundesland | Preiserhöhung in Prozent |
|---|---|---|
| EVI Energieversorgung Ihmert | Nordrhein-Westfalen | 13 |
| Stadtwerke Walldorf | Baden-Württemberg | 7 |
| Stadtwerke Wedel GmbH | Schleswig-Holstein | 6,3 |
| Stadtwerke Rottenburg am Neckar | Baden-Württemberg | 5,4 |
| Stadtwerke Tübingen EZV Energie & Service Stadtwerke Völklingen |
Baden-Württemberg Bayern Saarland |
5,0 |
Tabelle 1: Die stärksten Strompreiserhöhungen in Deutschland
Stromvertrag nach Preiserhöhung rechtzeitig und richtig kündigen – so wird es gemacht!
Rechtlich betrachtet ist es laut Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 163/16) übrigens immer zulässig, den laufenden Stromvertrag über das Sonderkündigungsrecht zu beenden, wenn die Preise „aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen“ angestiegen sind. Da die Stromanbieter sechs Wochen vor Inkrafttreten die Preiserhöhung schriftlich ankündigen müssen, bleibt demnach ausreichend Zeit zum Wechsel.
Die Verbraucherzentrale hat hierfür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Mitunter übernimmt die Kündigung des alten Stromvertrags auch der neue Stromanbieter. Dies sollte aber im individuellen Fall mit dem jeweiligen Anbieter abgesprochen werden und ist keine Pflicht.
Wichtiges zum Thema Strompreiserhöhung zusammengefasst:
- Wenn der Stromanbieter den Preis erhöht, darf der laufende Vertrag sofort gekündigt werden – unabhängig von der weiteren Vertragslaufzeit und auch, wenn die EEG-Umlage oder Steuern für den Preisanstieg angeführt werden.
- Stromtarife beim Grundversorger können jederzeit und unabhängig vom Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
- Findet eine Preiserhöhung statt, ohne dass der Zulieferer diese rechtzeitig oder überhaupt ankündigt, ist die Strompreiserhöhung rechtlich unwirksam und kann juristisch angefochten werden.
Weitere Preiserhöhungen für 2018 erwartet
Aktuellen Umfragen zufolge kann jeder dritte Endverbraucher die erneute Preisanpassung nach oben nicht nachvollziehen und beabsichtigt den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Noch deutlich dynamischer dürfte es auf dem Strommarkt angesichts jüngster Prognosen und vergangener Praktiken zugehen. Denn obwohl die EEG-Umlage in diesem Jahr leicht gesunken ist und auch die Netzentgelte fallen, geben die großen Stromkonzerne die gesunkenen Preise nicht weiter, ganz im Gegenteil.
Bereits im letzten und auch vorletzten Jahr wurden Preiserhöhungen im April nachgeholt, wohl auch in der Hoffnung, Kunden würden die Preisanpassung nicht bemerken, da für gewöhnlich das Ende des Jahres, der November, der Zeitraum ist, in welchem Endverbraucher ihren Stromvertrag etwas genauer überprüfen.
Ob es auch im Frühjahr 2019 so kommen wird, ist nicht abzusehen. Doch Verbraucher sollten gewarnt sein und notfalls auch im ersten Quartal 2019 vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Denn nur dies spart bares Geld.