Vier Jahre nach dem Brexit hat sich der Handel zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich grundlegend verändert. Der freie Warenverkehr wurde durch neue Zollgrenzen ersetzt und die Zusammenarbeit durch Bürokratie verkompliziert. Vor allem Fachhändler aus Deutschland spüren die Folgen in ihrer täglichen Arbeit: Lieferketten müssen neu gedacht, Preise kalkuliert und Vorschriften eingehalten werden. Der folgende Überblick zeigt, wo sich die Bedingungen konkret verändert haben – und wie Unternehmen darauf reagieren.
Veränderte Vertriebswege: Der Aufwand hat sich deutlich erhöht
Seit dem Brexit müssen viele Unternehmen ihren Weg zum Kunden neu planen. Zwischenlager, Fulfillment-Partner und Serviceanbieter spielen eine größere Rolle als je zuvor. Einzelne Pakete aus der EU über die Grenze zu schicken, ist heute deutlich aufwendiger.
Um diesen Aufwand zu vermeiden, setzen immer mehr Fachhändler auf logistische Zwischenlösungen: Einige bauen eigene Lager im Vereinigten Königreich auf. Andere nutzen spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die Waren einlagern, kommissionieren und direkt an britische Endkunden versenden. Parallel dazu entstehen neue Verteilzentren in Grenznähe innerhalb der EU, um grenzüberschreitende Warenströme flexibler steuern zu können.
Verlängerte Versandzeiten: Fachkräftemangel als zusätzliches Handicap
Mit dem Wegfall des EU-Binnenmarkts unterliegt der Warenverkehr zwischen Deutschland und Großbritannien wieder klassischen Grenzverfahren. Seit Anfang 2024 verzögern neue Sicherheits- und Gesundheitskontrollen den Grenzübertritt um bis zu zwei Werktage.
Besonders betroffen sind frische Waren und eilige Lieferungen. Gleichzeitig sorgt ein europaweiter Mangel an Lkw-Fahrern für zusätzliche Verspätungen. Die Folge: Spediteure heben ihre Preise an, und Express-Sendungen sind häufig nur noch mit deutlichen Aufschlägen erhältlich.
Zollformalitäten und Bürokratie
Der reibungslose Warenverkehr gehört der Vergangenheit an. Unternehmen sehen sich mit mehrstufigen Anmeldeprozessen, zusätzlichen Prüfpflichten und komplexen Ursprungsregeln konfrontiert.
Seit dem Brexit gelten neue Rahmenbedingungen für jede Warensendung nach Großbritannien. Diese bringen nicht nur zusätzlichen Papierkram, sondern auch personelle und digitale Herausforderungen mit sich.
Hier die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
- Für Lieferungen nach Großbritannien ist eine EORI-Nummer erforderlich
Für alle Exporte nach Großbritannien ist eine britische EORI-Nummer notwendig. Ohne diese Kennung können keine Zollanmeldungen abgegeben werden – unabhängig vom physischen Standort des Unternehmens.
- Ausfuhranmeldung über ATLAS
Die deutsche Zollanmeldung erfolgt über das elektronische ATLAS-System. Für viele Unternehmen, die bisher nur innerhalb der EU agiert haben, bedeutet das einen Umstieg auf neue Verfahren.
- Sicherheitsmeldungen sind mittlerweile verpflichtend
Seit dem 31. Januar 2025 ist jede Einfuhr ins Vereinigte Königreich mit einer digitalen Safety & Security-Erklärung (ENS) zu begleiten. Diese muss vor dem Transport übermittelt werden und ergänzt die klassische Zollanmeldung.
- Zusätzliche Anforderungen für sensible Produkte
Für tierische, pflanzliche oder verarbeitete Lebensmittel gelten besondere Vorschriften. Sie müssen über das IPAFFS-System des Vereinigten Königreichs vorab angemeldet werden. Ohne diese Anmeldung droht ein Einfuhrstopp.
- Zollfreiheit mit Nachweispflicht
Zwar sieht das Handelsabkommen zwischen EU und UK eine zollfreie Lieferung vor – aber nur, wenn ein gültiger Präferenznachweis für den Ursprung der Ware erbracht wird. Ohne diesen Nachweis werden Einfuhrabgaben fällig.
„Die Formalitäten haben den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU komplizierter gemacht. Wollen wir zum Beispiel aus Großbritannien heute eine Küchenmaschine importieren, ist dies mit deutlich mehr administrativem Aufwand verbunden als vor dem Brexit“, erklärt Daniel Ramershoven, Inhaber der Ramershoven Handels-GmbH und Fachhändler für Küchenmaschinen.
Wann fallen Zölle an und wann nicht? Ein Überblick
| Szenario | Zölle |
|---|---|
| Waren mit EU-Ursprung, Nachweis vorhanden | Nein |
| Waren mit EU-Ursprung, kein Nachweis | Ja |
| Waren mit Drittland-Ursprung, keine ausreichende Verarbeitung in der EU | Ja |
| Waren mit Drittland-Ursprung, ausreichende Verarbeitung in der EU, Nachweis vorhanden | Nein |
| Waren mit GB-Ursprung, Nachweis vorhanden | Nein |
| Waren mit GB-Ursprung, kein Nachweis | Ja |
| Waren mit GB-Ursprung, Wiedereinfuhr in die EU | Ja |
| Waren mit GB-Ursprung, Weiterverkauf in Drittland ohne Abkommen mit GB | Ja |
| Waren mit Ursprung in Nordirland | Nein |
Steuerliche Pflichten
Neben der Zollabwicklung rücken auch umsatzsteuerliche Verpflichtungen stärker in den Fokus – insbesondere für Onlinehändler. Wer Waren an britische Kunden verkauft, muss unter Umständen eine Umsatzsteuerregistrierung im Vereinigten Königreich durchführen.
Das betrifft nicht nur große Versandhändler, sondern auch kleinere Anbieter mit Lagerhaltung oder regelmäßigen Direktverkäufen. Das sogenannte Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) ermöglicht bei Sendungen bis 150 Euro eine vereinfachte Steuerabwicklung innerhalb der EU. Doch sobald britische Plattformen oder Marktplätze eingebunden sind, gelten eigene Regelungen: Seit 2021 sind diese Plattformen in der Pflicht, die Einfuhrumsatzsteuer im Namen der Händler abzuführen.
Zukünftige Herausforderungen: CBAM
Mit der Einführung neuer CO₂-Regelungen entsteht eine weitere Ebene regulatorischer Komplexität – mit direkten Auswirkungen auf Lieferketten und Dokumentation.
Ab 2025 greift der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Produkte mit hohem Emissionspotenzial – etwa Stahl, Zement oder Aluminium – müssen ab diesem Zeitpunkt zusätzlich dokumentiert und gemeldet werden. Die Unternehmen müssen dafür Emissionswerte entlang der gesamten Lieferkette erfassen. Großbritannien plant ein eigenes System mit ähnlicher Wirkung ab dem Jahr 2027. Wer in beide Richtungen handelt, wird mit doppeltem Aufwand konfrontiert: unterschiedliche Formulare, Fristen und Datenformate.
Empfohlene Maßnahmen für Fachhändler
Mit gezielten Maßnahmen können Fachhändler Zeit, Ressourcen und unnötige Kosten sparen – wenn sie rechtzeitig handeln.
Dazu gehören:
- Full-Service-Provider beauftragen
Spezialisierte Dienstleister übernehmen die vollständige Zoll- und Steuerabwicklung – inklusive EORI-Registrierung, ATLAS-Meldungen und VAT-Voranmeldungen. Das entlastet interne Teams und sorgt für Rechtssicherheit.
Beispiele:
Lufapak bietet maßgeschneiderte Fulfillment-Lösungen mit Lagerstandorten in Deutschland und Großbritannien an. Das Unternehmen übernimmt neben der Lagerung auch Kommissionierung, Verpackung, Versand und Retourenmanagement, wodurch Händler ihre Logistikprozesse effizient auslagern können.
Ein weiteres Beispiel ist byrd, ein Fulfillment-Dienstleister mit einem Logistikzentrum in Großbritannien. Byrd ermöglicht es Online-Händlern, ihre Produkte näher am britischen Markt zu lagern und so Versandkosten sowie Lieferzeiten zu optimieren.
- Lagerstrukturen strategisch aufbauen
Lager im Vereinigten Königreich reduzieren Zollaufwand je Sendung. Grenznahe Lager in der EU verbessern die Verfügbarkeit und halten Lieferzeiten stabil.
- Digitale Tools für Steuer und Zoll integrieren
Shop-Systeme lassen sich mit IOSS- und VAT-Plugins ergänzen, die die Steuerberechnung und Schwellenwertüberwachung automatisieren.
- Frühzeitige Emissionsdokumentation etablieren
CBAM verlangt lückenlose Daten – Softwarelösungen zur CO₂-Erfassung und automatisierten Meldung sind bereits verfügbar.
- Mitarbeitende gezielt schulen
Die neuen Regeln rund um ENS, SPS-Anmeldungen und Ursprungsnachweise erfordern Know-how. Schulungen und Checklisten verbessern die Qualität der Abläufe.
Tipp: Gerade Dokumentationspflichten und Berechnungen lassen sich durch stringente Digitalisierungsmaßnahmen und die Nutzung entsprechender Tools vereinfachen. Hier schlummert für Händler sicherlich noch ungenutztes Potenzial.
Fazit: Der Brexit hat den Handel nicht einfacher gemacht
Der Brexit hat sich für deutsche Fachhändler nicht als einmaliger Einschnitt, sondern als dauerhafte Systemumstellung erwiesen. Ob beim Versand, bei der Steuer oder im Reporting – der Mehraufwand ist dauerhaft spürbar. Unternehmen, die frühzeitig reagiert und Prozesse angepasst haben, konnten Lieferverzögerungen reduzieren und unnötige Kosten vermeiden. Mit Blick auf künftige Regulierungen, etwa im Bereich CO₂, bleibt Anpassungsfähigkeit gefragt. Nur wer flexibel auf neue Anforderungen reagiert, kann den Handel mit Großbritannien wirtschaftlich aufrechterhalten.

