Das Ende des kostenlosen Girokontos?

Eine Bank nach der anderen erhebt Gebühren fürs Girokonto. Für Kunden ist das ein Ärgernis – aber auch eine Chance. Denn Gebühren und Konditionen unterscheiden sich von Bank zu Bank erheblich. Und der Wechsel ist oft ganz einfach.

Das Girokonto: Fast jeder Deutsche hat eins, und die meisten haben sich daran gewöhnt, dass es nichts oder wenig kostet. Das ändert sich jetzt. Nach und nach führen fast alle Banken Gebühren ein – neben monatlichen Grundgebühren fallen auch Kosten für einzelne Buchungen wie Überweisung oder Lastschrift an. Die bewegen sich zwar im Centbereich, doch wer viele Bankgeschäfte tätigt, spürt das auf der Rechnung.

Wer gut verdient, der ärgert sich vielleicht kurz über die neuen Kosten und zahlt sie dann zähneknirschend. Für Arbeitslose und Geringverdiener hingegen können fünf oder zehn Euro an zusätzlichen monatlichen Ausgaben eine ernstzunehmende Belastung sein.

Gebühren gegen Niedrigzinsen

Aber woher kommt der Gebühren-Trend eigentlich? Die Banken begründen die Notwendigkeit neuer oder höherer Gebühren mit der anhaltenden Niedrigzins-Phase. Diese bringt eigenen Aussagen zufolge viele Geldhäuser in Bedrängnis, so dass sie neue Modelle entwickeln müssen, um Gewinne einzufahren. Zudem sind die Banken verpflichtet, Basiskonten – auch als Jedermann-Konto bekannt – anzubieten. Diese Konten werden auf Guthaben-Basis geführt und sollen zum Beispiel Obdachlosen oder Geflüchteten zur Verfügung stehen.

Für Betroffene ist das eine wichtige und hilfreiche Entwicklung. Für die Banken hingegen sind Basiskonten meist ein Minusgeschäft, das querfinanziert werden muss. Außerdem gibt es immer wieder Streit: So musste die Bankenaufsicht Bafin im Vorjahr mehr als hundert Mal intervenieren, um Basiskonten durchzusetzen. Denn seit 2016 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jeden Bürger. Das bedeutet in der Praxis: Die Bank darf keinen Kunden mehr abweisen. Verbraucherschützer kritisieren aber, dass auch hier die Kosten oft zu hoch sind und vermuten, dass auf diesem Wege potentielle Neukunden, die sich nicht rechnen, abgeschreckt werden sollen.

Girokonto-Vergleich und Wechsel lohnen sich

Grundsätzlich gilt, dass die Bank den Kunden informieren muss, wenn die Gebühren steigen. In der Regel geschieht dies in Briefform. Man hat zwar die Option, zu widersprechen. Aber das bringt in der Regel nichts. Die Mühe kann man dich sparen. Wer sein Girokonto als zu teuer empfindet, sollte über einen Wechsel nachdenken. Im ersten Schritt kann man seine Bank fragen, ob sie nicht ein günstigeres Angebot hat. Ist dies nicht der Fall, dann lohnt sich der Vergleich mit der Konkurrenz.

Denn die Vielfalt am Markt ist riesig. Girokonto ist nicht gleich Girokonto. Und es gibt eine gute Nachricht: Auch kostenlose oder fast kostenlose Girokonten gibt es zumindest vorerst noch. Allerdings ist die Gebührenfreiheit an Bedingungen geknüpft. So bieten einige Banken Kostenfreiheit bei einem bestimmten monatlichen Mindest-Geldeingang. Je nach Bank kann dieser zwischen 1000 oder mehr als 3000 Euro liegen. Somit sind solche Modelle durchaus auch für Geringverdiener interessant, sofern sie eine feste Stelle haben.

Verwirrend ist die Vielzahl an unterschiedlichen Gebühren. Banken sind geschickt darin, die tatsächlichen Kosten zu verschleiern. Während die monatliche oder jährliche Grundgebühr noch ein eindeutiger Posten ist, ist es schon etwas schwieriger, zu errechnen, welche Kosten bei Gebühren für einzelne Buchungen oder gar das Abheben von Bargeld am Automaten auf einen zukommen. Denn wer weiß schon im Voraus, wie oft er Bargeld braucht oder wie oft er eine Überweisung tätigt.

Fast kostenloses Girokonto? Gibt es noch!

Hier kann ein Blick auf die Kontoauszüge helfen. Wer die letzten Monate betrachtet, bekommt eine ungefähre Vorstellung der Anzahl an Buchungen, Abhebungen, Lastschriften und kann einen Durchschnittswert über den Daumen peilen. Viele Girokonten beinhalten ein monatliches Freikontingent, so dass zum Beispiel erst ab der zehnten Buchung Gebühren anfallen. Wer mit wenigen Buchungen auskommt, kann dann sogar gebührenfrei bleiben.

Die einzelnen Gebühren zu vergleichen, ist Pflicht. Viele Banken stellen jedoch keine detaillierten Preislisten zur Verfügung. Als Kunde sollte man von solchen „Angeboten“ Abstand nehmen, sonst riskiert man, dass unklare oder versteckte Kosten die Rechnung hochtreiben. Je größer die diesbezügliche Transparenz einer Bank ist, desto seriöser ist sie.

Günstig sind Girokonten meist bei Direktbanken, die keine eigenen Filialen unterhalten. Der Nachteil ist aber, dass man eben nicht persönlich mit einem Kundenberater sprechen kann, sondern auf E-Mail oder Hotline ausweichen muss. Außerdem kostet das Abheben von Bargeld mehr, da man hierfür nur die Geldautomaten anderer Banken zur Verfügung hat.

Wechsel des Girokontos funktioniert problemlos

Aber selbst eine kleine Grundgebühr, Freikontingente und niedrige Buchungsgebühren sind nicht unbedingt ein Zeichen für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wie sieht es beispielsweise mit dem Dispo aus? Zwar nutzt man ihn nur in Notfällen, aber schon kleine Überziehungen können bei Dispozinsen von bis zu 14 Prozent teuer sein – und die Gebührenersparnis zunichte machen.

Hat man nach intensivem Vergleich aber ein Girokonto gefunden, von dem man überzeugt ist, so funktioniert der Wechsel ganz einfach. Er muss bei der neuen Bank beantragt werden. Im besten Fall kümmert sich diese dann automatisch um einen reibungslosen Ablauf, den auch die alte Bank nicht behindern darf. Im Gegenteil: Sie ist sogar dazu verpflichtet, ihrem nun Ex-Kunden beim Wechsel zu helfen, etwa indem sie Daueraufträge an die neue Bank delegiert.

Wird Trinkwasser bald teurer?

Weil zuviel Nitrat im Trinkwasser ist, könnten die Preise sich bald fast verdoppeln – davor warnt das Bundesumweltamt. Für Familien könnten dadurch Mehrkosten von 134 Euro im Jahr entstehen.

Das Bundesumweltamt schlägt Alarm: In mehr als 27 Prozent des Grundwassers sind die Grenzwerte für Nitrat überschritten. Sollte sich das nicht bald ändern, würde die Aufbereitung teurer. Und damit würden auch die Kosten für die Verbraucher spürbar ansteigen. 55 bis 76 Cent zusätzlich könnte der Kubikmeter Wasser dann kosten: „Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen.“

Landwirtschaft für Nitratbelastung verantwortlich

Eine zu hohe Konzentration von Nitrat ist kebserregend. Gesundheitsgefahr soll aber auch bei leicht überschrittenen Grenzwerten bislang nicht bestehen. Bereits 2014 prozessierte die EU wegen zu hoher Werte gegen Deutschland. Grund für die hohen Werte ist die Belastung durch die Landwirtschaft und insbesondere die Massentierhaltung. Das Bundesumweltamt mahnt daher schärfere Kontrollen und Auflagen für die Landwirtschaft an. Bislang war das Problem von der Bundesregierung weitgehend ignoriert worden. Dabei wäre die Umsetzung der Wasserverordnungen, die von der EU vergeblich angemahnt wurden, deutlich günstiger als eine aufwändige Aufbereitung. Letztere würde laut UBA bis zu 767 Millionen Euro jährlich kosten – gegenüber nur rund 110 Millionen Euro, wenn man lediglich die Nitratbelastung an der Quelle angehen würde. Für die Bürger würde das eine Entlastung bedeuten.

Trinkwasser wird aufwändig gereinigt

Bereits jetzt wird ein immenser Aufwand betrieben, um das Grundwasser sauber zu halten – allerdings vornehmlich auf Initiative der Wasserversorger hin. So werden beispielsweise Brunnen verlegt oder vertieft und es gibt Kooperationen mit landwirtschaftlichen Verbänden, in denen mittels Prämienzahlungen Anreize geschaffen werden sollen, um die Schadstoffbelastung der Böden zu reduzieren. In besonders belasteten Regionen mischt man stark nitrathaltiges mit sauberem Wasser, um die Grenzwerte zu unterschreiten. Das ist nicht nur aufwändig, sondern auch teuer. Die Regionen, in denen Grenzwerte überschritten werden, finden sich vor allem in Nord- und Westdeutschland, aber auch im Süden. Nur im Osten scheint die Belastung insgesamt geringer zu sein.

Nachhaltige Effekte scheint das aber bislang kaum zu haben, bedenkt man die schiere Menge an Grenzwert-Überschreitungen. Das Bundesumweltamt urteilt: „Wenn das Problem
einer zu hohen Belastung nicht an der Ursache angegangen wird, können die genannten Maßnahmen nur zu einer zeitlichen Verschiebung beitragen. Es handelt sich dabei deshalb um keine nachhaltigen Maßnahmen, die das Problem dauerhaft lösen.“

Smartphone gebraucht kaufen?

Neue Smartphones sind oft teuer – vor allem die Top-Modelle von Herstellern wie Apple oder Samsung. Geld sparen kann man, wenn man die Geräte gebraucht kauft. Doch das birgt Risiken. BBX erklärt, worauf es ankommt.

Jedes Jahr erscheinen neue Smartphones, die technische Entwicklung geht immer schneller. Was vor zehn Jahren noch nach Science Fiction klang, ist heute ganz normal. Aber das hat seinen Preis. Neue High-End-Smartphones können 800 bis über 1000 Euro kosten. Gute Geräte gibt es auch im preislichen Mittelfeld zwischen 300 und 600 Euro. Beim darunter liegenden Billigsegment muss man in der Regel mit deutlichen Abstrichen bei Ausstattung und Performance rechnen. Und was man bei den Top-Modellen nicht vergessen darf: Den Namen und das Logo des Herstellers lassen sich Anbieter wie Apple und Samsung zusätzlich vergolden. Es gibt durchaus Geräte mit vergleichbarer Qualität von weniger prominenten Anbietern wie LG, HTC oder Sony.

Viele Optionen für günstige Smartphones

Wer Geld sparen will, hat mehrere Möglichkeiten. Üblich ist es, ein subventioniertes Smartphone zusammen mit einem Mobilfunkvertrag zu kaufen. Das rechnet sich allerdings nur für Neukunden, denen wirklich gute Konditionen angeboten werden. Als Bestandskunde zahlt man bei fast allen Anbietern drauf. Günstiger ist oft ein Vertrag ohne Hardware – wer ein wenig Geduld hat, bekommt auch gute Geräte schon einige Monate nach Verkaufsstart deutlich günstiger. Die Preise fallen schnell. Bei den Modellen von Samsung beispielsweise fällt der Preis binnen eines Jahres mitunter um gut ein Drittel. Das sind je nach Gerät mehrere hundert Euro Ersparnis.

Pfennigfuchser verzichten hingegen ganz auf den Neukauf und kaufen ihr Smartphone gebraucht. Das kann man machen, sollte aber einige Punkte beachten, denn es gibt einige Risiken. Gebrauchte Smartphones gibt es heute an jeder Ecke. Sei es in den berüchtigten Handy-Shops oder bei Online-Shops sowie Drittanbieter-Plattformen und Online-Auktionshäusern.

Das muss bei gebrauchten Smartphones beachtet werden

Der wichtigste Unterschied besteht zwischen gewerblichen und privaten Händlern. Im Netz ist dieser Unterschied gekennzeichnet – und jeder, der offline einen Shop betreibt, ist ebenfalls gewerblich. Bei gewerblichen Händlern ist man eher auf der sicheren Seite, wenn es Probleme gibt. Sie sind verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, die als Kaufnachweis dient. Außerdem müssen gewerbliche Händler auch bei Gebrauchtgeräten die gesetzliche Gewährleistung einhalten. Kauft man online, so hat man zudem grundsätzlich ein vierzehntägiges Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz. All das entfällt bei Verkäufen von Privat. Wenn man hier über den Tisch gezogen wird, ist es sehr schwierig, sich zu wehren.

Vor dem Kauf sollte man das Gerät sehr genau in Augenschein nehmen und sämtliche Funktionen überprüfen. Manche Defekte erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Gibt es Kratzer oder Dellen? Funktioniert der Touchscreen einwandfrei? Und die Kamera, die Lautsprecher, das Telefonieren? Ebenfalls wichtig: Das schwächste Bauteil eines Smartphones ist der Akku. Bei einem Gebrauchtgerät, das schon intensiv genutzt wurde, kann er in Mitleidenschaft gezogen sein. Wer gebraucht kauft, sollte also eher ein Gerät mit austauschbarem Akku nehmen, so dass sich dieser im Fall der Fälle ersetzen lässt.

Wer diese Punkte beachtet, wird auch mit einem gebrauchten Smartphone seine Freude haben.

Nebenkosten: Was Vermieter abrechnen dürfen

Viele Mieter zucken bei der jährlichen Nebenkosenabrechnung zusammen: Schon wieder eine hohe Nachzahlung? Aber man sollte die einzelnen Posten genau überprüfen. Denn Vermieter tricksen gerne…

Immer wieder zeigen Untersuchungen, dass Vermieter bei den Nebenkosten tricksen. Laut dem deutschen Mieterbund enthält fast jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler. Denn viele Mieter wissen gar nicht, was darin abgerechnet werden darf, und was nicht – und wie sie überprüfen können, ob die veranschlagten Beträge korrekt sind. Aber es lohnt sich, einen genauen Blick auf die einzelnen Posten zu werfen und im Fall der Fälle Widerspruch einzulegen.

Nur – worauf kommt es an? Worauf sollte man achten? BBX erklärt es.

Was gehört zu den Nebenkosten, was nicht?

Dafür muss man erstmal wissen, was eigentlich in die Nebenkostenabrechnung hinein gehört und was nicht. Abgerechnet werden dürfen folgende Posten:

  • Wasser und Abwasser (inklusive Gebühren und Wartungskosten)
  • Heizkosten (sofern der Mieter nicht einen gesonderten Vertrag mit einem Wärmelieferanten hat)
  • Gebäudereinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger und Hausmeisterkosten
  • Wartung des Aufzugs
  • Gemeinschaftsstrom (in der Regel für die Beleuchtung in Fluren und Treppenhäusern)
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Müllentsorgung
  • Straßenreinigung
  • Grundgebühren für den Kabelanschluss (sofern der Mieter keinen eigenen Kabelvertrag hat)

Es gibt einige weitere Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden können, je nach Ausgestaltung und Ausstattung der Immobilie. Folgende Posten dürfen allerdings nicht auf der Nebenkostenabrechnung auftauchen:

  • Verwaltungsgebühren
  • Reparaturen, die vom Hausmeister oder externen Dienstleistern durchgeführt werden
  • Grunderwerbsteuer
  • Kosten für Renovierungen (zum Beispiel neuer Anstrich der Wände)

Die genaue Aufschlüsselung der Kosten muss der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellen bzw. ihm Einsicht gewähren. Hinzu kommt: Nebenkosten dürfen nur für genutzte Wohnungen umgelegt werden. Stehen eine oder mehrere Wohnungen im Haus leer, hat der Vermieter die Kosten hierfür selbst zu tragen. In der Nebenkostenabrechnung ist ersichtlich, auf wie viele Parteien die Gesamtkosten umgelegt werden. Hieraus kann man erkennen, ob leer stehende Wohnungen herausgerechnet wurden oder nicht.

Bei Fehlern schriftlich Einspruch einlegen

Natürlich freut man sich als Mieter, wenn bei der jährlichen Abrechnung ein Plus herauskommt, man also vom Vermieter Geld zurückbekommt. Doch das ist nicht die Regel. Öfter passiert es, dass mit der Nebenkostenabrechnung eine deftige Nachzahlung ansteht. Daher lohnt es sich in jedem Fall, die Abrechnung sehr genau zu prüfen und schriftlich Einspruch einzulegen, wenn man Fehler entdeckt.

Wichtig sind in dem Zusammenhang auch die einzuhaltenden Fristen. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung allerspätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum liefern. Der Mieter wiederum hat dann ein Jahr Zeit für einen Einspruch. Kommt die Abrechnung auch nur einen Tag zu spät, so muss eine eventuelle Nachforderung vom Mieter nicht mehr bezahlt werden.