Paket zu spät: Immer Ärger mit der Post
Wer kennt das nicht: Man erwartet ein Paket, und es kommt einfach nicht. Oder der Paketbote wirft einen Benachrichtigungsschein in den Briefkasten, obwohl man zu Hause ist. Die Verbraucherzentrale hat nun ein Portal für Verbraucherbeschwerden eingerichtet. Was taugt es?
Pakete kommen zu spät oder gar nicht, werden beim Nachbarn oder im Hausflur deponiert, sind beschädigt oder schlicht nicht mehr auffindbar. Es ist ein Ärger, der viele Verbraucher plagt und der einem bei jedem Paketdienstleister passieren kann. Woran liegt es? Schlampigkeit, schlechte Organisation, Unlust? Oder einfach daran, dass immer mehr Auslieferer zu Dumpinglöhnen bei Subunternehmern angestellt werden und auch noch ihr eigenes Auto verschleißen müssen? Wer ein hohes Sendungsaufkommen hat, kann den Qualitätsverlust der letzten Jahre bestätigen. Und auch den Frust, der aufkommt, wenn man bei Beschwerden mit den immer gleichen Worthülsen abgefertigt wird.
Verbraucherzentrale will im Zweifelsfall abmahnen
Unter Paket-Ärger.de haben die Verbraucherzentralen nun ein neues Portal eingerichtet, auf dem Kunden von ihren Erlebnissen berichten können. Die Dienstleister haben dann vierzehn Tage Zeit, um Stellung zu beziehen. Ob der öffentliche Druck am Ende auch wirkt, ist eine andere Frage. Immerhin: Die Verbraucherzentrale will nicht nur informieren, sondern je nach Fall auch konkrete Schritte einleiten. Auf der Website heißt es dazu: „Eklatante Verstöße gegen geltendes Recht werden wir abmahnen und falls nötig auf dem Klageweg verfolgen. Aus unseren Erkenntnissen formulieren wir zudem verbraucherrechtliches und -politisches Verbesserungspotential.“
Auf einer Infoseite gibt es ein paar überschaubare Tipps für Absender und Empfänger, die aber leider über Selbstverständlichkeiten kaum hinausgehen. Wirkliche Lösungsansätze für renitente Lieferfahrer und Dienstleister finden sich nicht. Außerdem sollen Fragen von Verbrauchern konkret beantwortet werden. Aber auch das ist wenig ergiebig. Auf die Frage nach dem Verlust eines Päckchens wird lapidar auf die Websites von DHL und Hermes verwiesen. Womit der fragende Kunde wieder am Anfang steht. Denn googeln kann er mit Sicherheit selbst. Zudem wird bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Sendungsnummer hingewiesen. Dass es auch trotz Tracking zu Problemen kommen kann und dass viele Menschen auf günstigere Versandoptionen ohne Tracking ausweichen, scheint eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Wirkliche Hilfe: Fehlanzeige
Aber wie sieht es mit den konkreten Beschwerden und den Antworten der Anbieter aus? Immerhin rund 570 Beschwerden monatlich erhält die Verbraucherzentrale laut eigener Auskunft. Da berichtet zum Beispiel ein Kunde den doch recht krassen Fall eines Paketfahrers von DHL, der ein Paket einfach über einen hohen Zaun aufs Grundstück warf und sich dann ganz schnell aus dem Staub machte. Die komplette Stellungnahme von DHL dazu lautet: „Der Paketdienstleister hat uns hierzu nicht fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.“ Die Verbraucherzentrale listet dann auf, wogegen der Dienstleister in diesem Fall verstoßen hat und gibt ein paar Tipps, die nicht wirklich zielführend sind. Und so ist es leider in fast allen Fällen. Halbgare Stellungnahmen und Worthülsen seitens der Verantwortlichen. Unterm Strich steht der Kunde im Regen. Mit oder ohne Paket-Ärger.de. Immerhin: Netter Versuch.
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Deutsche arbeiten 4 Tage im Jahr für Handy- und Internetkosten
Während der Durchschnittslohn in Deutschland seit 2007 kontinuierlich anstieg, sind die Kosten für Internet- und Telefonverträge deutlich gesunken.
Telefonieren und im Internet surfen war nie so günstig wie heute. Verbraucher profitieren gleich von zwei langfristigen Entwicklungen. Seit 2007 sind die Nettolöhne in Deutschland laut Statistischem Bundesamt um 23 Prozent gestiegen. Gleichzeitig sanken die Kosten für Dienstleistungen im Telekommunikationssektor. Laut dem Verbraucherportal Verivox.de musste ein Kunde im Jahr 2007 noch durchschnittlich 732 Euro für seine Internet-, Telefon- und Handyverträge pro Jahr veranschlagen, so fielen 2015 nur noch 567,72 Euro an, also 47,31 Euro im Monat. Um für diese Kosten aufzukommen, müssen Arbeitnehmer heute durchschnittlich 4 Tage arbeiten. 2007 arbeiteten Kunden noch fast 7 Tage nur für Handy-, Telefon und Internetkosten.
Mehr Leistung für gleiche Kosten
Die günstige Preisentwicklung für die Verbraucher zeigt sich auch an einem Kosten- und Nutzenvergleich der DSL-Verträge. Im Jahr 2007 enthielt ein DSL-Tarif zum Monatspreis von 34,95 Euro lediglich 120 Freiminuten zum Telefonieren, gesurft wurde mit einer Geschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde. Für denselben Preis ist heutzutage eine vollwertige Festnetz- und Internetflatrate mit hohen Surfgeschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit zu haben. Das kommt direkt im Geldbeutel der Kunden an: 2007 ließen sich noch mehr als 15 Prozent der Verbraucher ihre Verträge weit über 50 Euro im Monat kosten. 2015 zahlten nur noch unter 10 Prozent 40 Euro oder mehr für ihren Telefon-, Internet und Handyvertrag.
Wofür reicht der durchschnittliche Stundenlohn?
Verivox hat auch nachgerechnet, was eine Stunde Arbeitszeit für den Mobilfunk- und Internetkunden ganz praktisch wert ist: Bereits mit dem durchschnittlichen Nettostundenlohn von 16,54 Euro lassen sich die monatlichen Kosten für Internet- und Handyverträge abdecken. Für unter 16 Euro findet sich ohne weiteres eine Internet- und Telefonflatrate. Noch günstiger kommen Kunden bei Handytarifen weg: Preiswerte Allnet-Flatrates für das Smartphone mit mehr als 2 GB Datenvolumen sind bereits für unter 10 Euro zu haben.
Hintergrundinformationen
Verbrauchs- und Medienanalyse – VuMA-Berichtsband 2016
Statistisches Bundesamt – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Was ändert sich 2017? Steuern, Mindestlohn, ALG II
Das Jahr neigt sich dem Ende – und auch 2017 gibt es wieder einige Änderungen, die viele Verbraucher betreffen. ALG II und der Mindestlohn werden leicht angehoben, auch der Grundfreibetrag steigt. Und die nächste Stufe der Pflegereform tritt in Kraft.
ALG II steigt zum Jahreswechsel
Ab 2017 gelten neue Sätze in der Grundsicherung. „Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder vom 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erhöht sich um 21 Euro“, heißt es seitens der Bundesregierung. Wer sich länger als vier Wochen im Ausland aufhält, dem sollen in Zukunft bis zu seiner Rückkehr sämtliche Leistungen gestrichen werden. Die Änderungen im Detail kann man HIER nachlesen.
Mindestlohn steigt ab Januar 2017
Am 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro auf dann 8,84 Euro brutto pro Stunde. Arbeitnehmer mit Vollzeit-Job haben also fortan gesetzlichen Anspruch auf einen Brutto-Monatslohn von mindestens 1414,40 Euro. Diesen Lohn durch regelmäßige unbezahlte Überstunden zu unterlaufen ist ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht und kann angezeigt werden.
Pflegereform: 5 statt 3 Pflegestufen
Zum 1. Januar 2017 tritt die Pflegereform in Kraft. Anstelle der bisherigen drei gibt es fortan fünf Pflegestufen. Diese sind eingeteilt in eine geringe bis hin zu einer sehr schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Einteilung entscheidet darüber, welche Leistungen einem zustehen. Wer bereits im Jahr 2016 pflegebedürftig ist, soll zum Jahreswechsel in die nächsthöhere Stufe eingeteilt werden, damit pflegebedürftigen Menschen mit der Änderung keine Nachteile entstehen. Es kann sich aber lohnen, noch im alten Jahr eine neue Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu beantragen, denn das Pflegegeld in den bisherigen drei Stufen soll durch die Reform sinken. Wer eine niedrige Einstufung hat könnte also ab Januar einen geringeren Geldanspruch haben als bisher.
Steuern
Der Grundfreibetrag, also der Einkommensbetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt 2017 um 168 Euro auf dann 8820 Euro jährlich. Damit werden vor allem die unteren Einkommensschichten leicht entlastet. 2018 soll der Grundfreibetrag auf 9000 Euro steigen. „Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht“, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt parallel zum Grundfreibetrag.
Strom wird teurer
Zum Jahreswechsel steigt die EEG-Umlage auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte steigen in vielen Regionen an. Es ist davon auszugehen, dass die Versorger diese Posten in Form von Preiserhöhungen an ihre Kunden weitergeben werden.
Rauchmelder-Pflicht
Rauchmelder sind in zwölf Bundesländern bereits Pflicht. Ab dem 1. Januar 2017 dann auch in NRW. In jedem Zimmer und Flur muss möglichst mittig ein Rauchmelder angebracht sein. Für die Anbringung ist der Gebäudeeigentümer, im Falle von Mietwohnungen also der Vermieter zuständig. Dieser hat auch die Anschaffungs-, Einbau- und Wartungskosten zu tragen, die er allerdings auf die Mietnebenkosten umlegen darf.
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Spenden zur Weihnachtszeit: Was muss man beachten?
Weihnachtszeit ist Spendenzeit: In den besinnlichen Adventswochen verzeichnen gemeinnützige Organisationen stets einen Anstieg der Zuwendungen. Aber es gibt auch viele Schwarze Schafe unter den Spendensammlern. Worauf man achten sollte – die BBX-Tipps.
Es gibt zahlreiche gemeinnützige Stiftungen und Einrichtungen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Und mal ehrlich: Wir leben im Überfluss, geben im jährlichen Weihnachts-Shopping Unsummen aus. Es ist die beste Zeit des Jahres, um auch jene zu unterstützen, die wenig haben. Aber viele Menschen sind nach diversen Skandalen verunsichert: Wo landet mein Geld wirklich? Welcher Organisation kann ich vertrauen? BBX gibt Tipps.
Sachspenden: am besten vor Ort
Die einfachste und direkteste Möglichkeit sind Sachspenden. In jedem Haushalt finden sich viele Dinge, die man nicht mehr braucht, die man ewig nicht genutzt hat. Voraussetzung ist immer, dass die Dinge sich in gutem, sauberem Zustand befinden. Kleidung und Kinderspielzeug zum Beispiel. Sowohl Einrichtungen für Obdachlose als auch Flüchtlings-Unterkünfte suchen in der kalten Jahreszeit verstärkt nach Kleiderspenden. Am besten informiert man sich vor Ort, bei der eigenen Gemeinde. Dort kann man erfragen, was genau derzeit benötigt wird und wo man es abgeben kann. Auf diesem Weg geht man sicher, dass die Sachspenden bedürftigen Menschen in der eigenen Region zugute kommen.
Vorsicht ist bei Kleidercontainern geboten. Denn diese kann jeder aufstellen. Wie sich in der Vergangenheit mehrfach zeigte, gibt es gewiefte Unternehmer, die die Kleiderspenden aus den Containern nicht spenden. Stattdessen machen sie gute Geschäfte mit den Second-Hand-Klamotten, die oft auf Märkten im Ausland landen, wo sie verkauft werden. Achten Sie also genau darauf, wer den Container bereitstellt. Ist der Name der Organisation vermerkt, gibt es Adresse und Telefonnummer? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich im Internet über die Seriosität des Anbieters zu informieren. Fehlt beides oder finden sich wenige oder gar keine belastbaren Infos, dann sollte man auf keinen Fall Kleider einwerfen. Stattdessen kann man die Gemeinde informieren. Denn mitunter werden solche Container auch illegal aufgestellt.
Geldspenden: Nur an vertrauenswürdige Organisationen
Manche Hilfsorganisation kennt fast jeder: Anmesty International; Ärzte ohne Grenzen; Reporter ohne Grenzen. Alle machen sie gute und wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit. Ihnen kann man sorgenfrei Geldspenden zukommen lassen. Der beste Weg ist, sich genau zu überlegen, zu welchem Zweck man spenden möchte. Dann sucht man sich im Internet entsprechende Organisationen und holt Infos über sie ein, zum Beispiel mit einer Google-Suche. Wenn eine Organisation unseriös ist, findet man entsprechende Einträge in der Regel auf den ersten Ergebnisseiten. Seriöse Organisationen stellen außerdem eine Spendenquittung aus, die man von der Steuer absetzen kann.
Aber auch auf der Straße und an den Haustüren sind zur Weihnachtszeit vermehrt Spendensammler unterwegs. Hier ist Vorsicht angebracht. Denn immer wieder finden sich darunter auch Betrüger. Das Simpelste ist es, auf derartige Gesuche gar nicht erst einzugehen. Vor allem in Hektik kann es passieren, dass man Formulare unterzeichnet, ohne sich das Kleingedruckte durchzulesen. Das gilt es zu vermeiden. Spenden sollte man außerdem nicht in bar abwickeln. Wer eine Überweisung tätigt und sich eine Quittung ausstellen lässt, ist auf der sicheren Seite. Glaubt man aber, dass die Person, die einen anspricht, seriös ist, dann kann man um Informationsmaterial bitten. Dieses kann man sich zu Hause in Ruhe ansehen, sich über den Spendensammler informieren – und dann für oder gegen eine Spende entscheiden.

























































































