Einkommensteuererklärung dient zur Errechnung der steuerlichen Last
Die Abgabe einer Steuererklärung macht praktisch niemandem Spaß. Während Arbeitnehmer in Deutschland nur in bestimmten Fällen zu einer entsprechenden Abgabe verpflichtet sind, sieht das Ganze bei Selbstständigen schon völlig anders aus. Allgemein betrachtet hat sich allerdings mit dem Einzughalten des Internets auch in Sachen Steuern so manches verändert. Steuererklärungen im World Wide Web macht man so schon seit Jahren und die Art und Weise erleichtert nicht nur dem Finanzamt die Arbeit. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, eine Software zu nutzen, welche fast automatisch die gesamte Online Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erledigt, doch dazu später mehr. Gibt man die Steuererklärung ab, so besteht in manchen gesetzlich vorgeschriebenen Fällen die Pflicht, Belege einzureichen. Aber auch, wenn man dies nicht tut oder muss, sollte man diese bis zum Ablauf der Einspruchsfrist behalten. Die Steuererklärung als solches kann auf drei verschiedene Arten abgegeben werden:
- Nutzung eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks in Papierform
- Elektronische Übermittlung der Daten unter Nutzung des Elster-Programms
- Erklärung der Steuern direkt beim Finanzamt zur Niederschrift
Letztere Möglichkeit ist vor allem für Personen vorgesehen, die in geschäftlichen Sachen nicht über die notwendige Erfahrung verfügen oder im Umgang mit der deutschen Sprache nicht die erforderliche Sicherheit besitzen.
Fristen für Abgabe werden in Zukunft um zwei Monate verlängert werden
Je nachdem welche Steuer genau in Rede steht, gibt es unterschiedliche Fristen bei der Abgabe der jeweiligen Erklärung zu beachten. Diese gehen aus den einzelnen Steuergesetzen hervor, wobei die allgemeine Regel lautet, dass eine Abgabe immer fünf Monate nach Ablauf eines Jahres zu erfolgen hat, im Klartext also der 31. Mai der relevante Stichtag ist. Diese Frist gilt praktisch für die wichtigsten, abzugebenden Steuererklärungen, namentlich:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
Bereits beschlossen wurde allerdings, dass sich die Fristen in Zukunft nach hinten verschieben werden und zwar im Rahmen des sogenannten Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Dieses sieht eine zweimonatige Verlängerung der Abgabefristen vor. Allerdings gilt diese Regel nicht sofort, sondern lediglich für Zeiträume der Besteuerung, die nach dem 31. Dezember des letzten Jahres beginnen. Das erste Mal, dass eine Fristverlängerung eintreten wird, ist also bei der Steuererklärung für das laufende Jahr, die im Mai 2019 fällig wird.
Steuerprogramme erleichtern dem Steuerpflichtigen erheblich die Arbeit

Gerade weil die meisten Steuerpflichtigen auf die Abgabe einer Steuererklärung nicht nur keine Lust haben, sondern diese manchmal auch relativ schwer fällt, gibt es Programme auf dem Markt, die eine Vereinfachung des gesamten Prozesses versprechen. Kostentechnisch ist man mit einer Investition von 15 bis 40 Euro dabei, wobei sich gerade im direkten Vergleich mit dem bekannten Elster-Programm viele Vorteile ausmachen lassen:
- Für Laien sind kostenpflichtige Software-Lösungen oftmals viel verständlicher aufgebaut
- Es gibt häufig sogar Steuertipps, welche man bei Elster natürlich vergeblich sucht
Bei der Software selbst muss unterschieden werden zwischen Desktop-Anwendungen, die ganz normal auf dem Rechner installiert werden und solcher Software, die online über den Browser abgerufen werden kann. Wer sich nun fragt, welches Steuerprogramm für einen selbst das richtige ist, der ist auf die einzelnen Funktionen und die konkrete Bedienung zu verweisen. Leider ist es so, dass es kein „bestes Programm“ gibt, dafür aber eine Reihe von Marktführern, die auch über die besten Bewertungen verfügen. In jedem Fall sinnvoll ist es jedenfalls, darauf zu achten, dass auch ein sogenannter Steuerbescheid-Prüfer mit an Bord ist. Dieser ist bei den meisten Steuerprogrammen für den Desktop mit integriert, bei den Browser-Lösungen hingegen ist jedoch ein separater Erwerb nötig.
Steuern sparen lassen sich bei der Einkommensteuer an vielen Stellen

Wenig überraschen dürfte es die meisten Steuerzahler, dass es längst nicht nur eine Möglichkeit gibt, Steuern zu sparen. Während die gängigsten Methoden bereits vielen Personen bekannt sind, gibt es auch weitaus weniger bekannte Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Näheres verrät in diesem Zusammenhang die nachstehende Tabelle:
| Posten | Details |
|---|---|
| Berufsbekleidung | Absetzung der Reinigungskosten möglich, wenn die Kleidung bei der Arbeit getragen werden muss. |
| Beerdigung | Absetzung der Kosten für eine Beerdigung ist Hinterbliebenen unter gewissen Umständen möglich. Notwendig ist allerdings, dass das Erbe geringer ausfällt, als die Kosten für die eigentliche Beerdigung. |
| Duales Studium | Ein duales Studium kann sich steuersenkend bemerkbar machen, denn es kann im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. |
| Fitnessstudio | Unter gewissen Voraussetzungen sind sogar die für das Fitnessstudio gezahlten Beiträge steuerlich absetzbar. Hierfür muss das Training allerdings dafür genutzt werden, eine bestehende Verletzung oder Krankheit zu mildern oder zu heilen. |
Im Einzelnen kann es sich für den interessierten Steuerzahler mitunter lohnen, einen Steuerberater aufzusuchen, der im Zweifel immer am besten über mögliche Anknüpfungspunkte in Sachen Absetzbarkeit Bescheid weiß. Noch besser ist es allerdings, wenn man über die entsprechenden Möglichkeiten schon im Vorfeld Bescheid weiß, weil man dann schon frühzeitig entsprechend disponieren kann und möglicherweise auch völlig anders handelt.