… hat für den Arbeitnehmer also in erster Linie Nachteile. Daher sollte man ihn niemals leichtfertig oder unter Druck unterschreiben, sondern den Vertrag mit nach Hause nehmen, in Ruhe lesen, gegebenenfalls mit dem Betriebsrat darüber sprechen und im Zweifel die Unterschrift verweigern. Gegen eine Kündigung, mit der man nicht einverstanden ist, kann man gerichtlich vorgehen. Gegen einen Aufhebungsvertrag nicht.