Sinnvoll…

Sinnvoll...

… ist der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer nur in sehr seltenen Fällen. Vor allem dann, wenn man bereits eine neue Stelle in Aussicht hat und keine Sperre beim Arbeitslosengeld befürchten muss und wenn man außerdem ohne Kündigungsfrist möglichst schnell aus dem Unternehmen raus will.