Beim Aufhebungsvertrag…

Beim Aufhebungsvertrag...

… müssen außerdem Personal- und Betriebsrat nicht mit einbezogen werden und haben folglich keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Das ist bei einer Kündigung anders. Oft ist das auch aus Sicht des Arbeitgebers Sinn der Sache: Wenn er glaubt, keinen ausreichenden, gerichtsfesten Kündigungsgrund zu haben, versucht er, den Arbeitnehmer von einem Aufhebungsvertrag zu überzeugen.