Es passiert immer wieder, dass Kunden im Supermarkt versehentlich Ware zu Bruch geht. In den allermeisten Fällen muss man diesen Schaden aber nicht ersetzen – und das obwohl die Ware dadurch unverkäuflich ist. Doch die meisten Händler drücken hier ein Auge zu. Rechtlich gesehen könnten Sie allerdings zur Kasse gebeten werden.