Jain. Es kommt darauf an, was man geöffnet hat. Lebensmittel, die nach dem Öffnen unverkäuflich werden, müssen natürlich geschlossen bleiben, ansonsten verpflichtet man sich zum Kauf. Bei anderen Produkten, die sich problemlos wieder einpacken lassen, darf durchaus ein Blick in die Packung geworfen werden. Natürlich muss man dabei darauf achten, die Verpackung nicht zu beschädigen.