Fazit

Fazit

Grundsätzlich sind Nebenjobs erlaubt, wenn sie nicht in Konkurrenz zum Hauptjob stehen und gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden. Man ist nicht verpflichtet, seinen Haupt-Arbeitgeber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen, sollte es aber im Zweifelsfall trotzdem tun, auch um ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu wahren.