Theoretisch ja. Wenn man ihn nachweislich zur Berufsausübung benötigt, ist er aber für den Gerichtsvollzieher tabu. Aber auch wenn nicht, wird er nicht zwangsläufig gepfändet. Vor allem ältere Rechner haben kaum Wiederverkaufswert. Handelt es sich hingegen um teure Ware wie ein aktuelles MacBook oder Vergleichbares, steigt die Pfändungsgefahr. Das gilt auch für teure Dinge wie aktuelle Tablets oder Smartphones.