Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

Grundsätzlich gilt: Gepfändet werden darf nur, was zur Führung des Haushalts und zur Ausübung des Berufes nicht unbedingt notwendig ist. Es besteht also nicht die Gefahr, dass elementar wichtige Gegenstände gepfändet werden. Gepfändet wird außerdem nur das, was sich zu Geld machen lässt. Denn der Gerichtsvollzieher soll ja dafür sorgen, dass der Gläubiger seine Ausstände erhält. Zumindest teilweise.